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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 24.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,31425
BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 24.25 (https://dejure.org/2025,31425)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2025 - 2 B 24.25 (https://dejure.org/2025,31425)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2025 - 2 B 24.25 (https://dejure.org/2025,31425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SGleiG F 2013 § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; VwVfG § 46

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2026, 83
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 24.25
    Rn. 7 Dabei kann dahinstehen, ob - wovon die Beklagte ausgeht - eine frühzeitige Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten mangels Bezug zu den Tatbeständen des § 19 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz - SGleiG a. F.) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3822), für den hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes vom 6. September 2013 (BGBl. I S. 3559), überhaupt erforderlich war (s. a. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 20).

    Art und Weise der Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an diesem durch vorläufige Überlegungen gekennzeichneten Vorbereitungsstadium, in dem noch keine Entscheidung getroffen worden ist, sind im Gegensatz zur Mitwirkung in gewissem Umfang der Beauftragten und der Dienststellenleitung überlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 18).

    Rn. 9 Steht - wie hier - eine Verletzung des Rechts der Gleichstellungsbeauftragten auf frühzeitige Beteiligung in Rede, kann ein solcher Verfahrensfehler nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls unbeachtlich i. S. d. § 46 VwVfG sein, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 68, 71;… Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - BVerwGE 180, 275 Rn. 23, 26; speziell zum Disziplinarverfahren BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 19).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 24.25
    Rn. 9 Steht - wie hier - eine Verletzung des Rechts der Gleichstellungsbeauftragten auf frühzeitige Beteiligung in Rede, kann ein solcher Verfahrensfehler nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls unbeachtlich i. S. d. § 46 VwVfG sein, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 68, 71;… Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - BVerwGE 180, 275 Rn. 23, 26; speziell zum Disziplinarverfahren BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 19).

    Ein Kausalzusammenhang ist dagegen zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2018 - 2 C 14.17 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 148 Rn. 32 und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 72 m. w. N.).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 24.25
    Die Rechtsverfolgung des Klägers bietet auch unter Berücksichtigung des insoweit geltenden niedrigeren Maßstabs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 ;… Nichtannahmebeschluss vom 9. April 2025 - 1 BvR 366/25 - NJW 2025, 2021 Rn. 11) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO und § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23

    Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 24.25
    Rn. 9 Steht - wie hier - eine Verletzung des Rechts der Gleichstellungsbeauftragten auf frühzeitige Beteiligung in Rede, kann ein solcher Verfahrensfehler nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls unbeachtlich i. S. d. § 46 VwVfG sein, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 68, 71; Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - BVerwGE 180, 275 Rn. 23, 26; speziell zum Disziplinarverfahren BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 19).
  • BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17

    Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 24.25
    Ein Kausalzusammenhang ist dagegen zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2018 - 2 C 14.17 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 148 Rn. 32 …und vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 305 Rn. 72 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 24.25
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9…, vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 3 …und vom 6. März 2025 - 2 B 49.24 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 24.25
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9…, vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 3 …und vom 6. März 2025 - 2 B 49.24 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17

    Asylantrag; Auslandsaufenthalt; Divergenz; Flüchtlingsschutz; Grundsätzliche …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 24.25
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9, vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 3 …und vom 6. März 2025 - 2 B 49.24 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 09.04.2025 - 1 BvR 366/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen abgelehnte Bewilligung von …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 24.25
    Die Rechtsverfolgung des Klägers bietet auch unter Berücksichtigung des insoweit geltenden niedrigeren Maßstabs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 ; Nichtannahmebeschluss vom 9. April 2025 - 1 BvR 366/25 - NJW 2025, 2021 Rn. 11) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO und § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BVerwG, 24.04.2025 - 2 B 53.24

    Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub bei vorläufiger Dienstenthebung

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2025 - 2 B 24.25
    Rn. 12 In Anbetracht dessen kann dahinstehen, ob ein Bedarf an revisionsgerichtlicher Klärung schon deshalb zu verneinen ist, weil die Rechtsfrage ausgelaufenes Recht betrifft und die Beschwerde nicht dargelegt hat, dass die Beantwortung der Frage für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2025 - 2 B 53.24 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerwG, 06.03.2025 - 2 B 49.24

    "Ergänzende Bemerkungen" in einer Probezeitbeurteilung

  • BVerwG, 22.06.2026 - 2 B 53.25

    Nicht ausreichend distanziert - Kein Reservedienst für ausgetretenes NPD-Mitglied

    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 12. Dezember 2024 - 2 B 25.24 - juris Rn. 7 f. und vom 29. September 2025 - 2 B 24.25 - NVwZ 2026, 83 Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2026 - 4 S 27.26

    Untersuchungsanordnung; Anforderungen an die Begründung; Erledigung durch …

    Der Antragsteller hat zutreffend auf die insoweit maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur entsprechenden Anwendung von § 46 VwVfG hingewiesen (BVerwG, Beschluss vom 29. September 2025 - 2 B 24.25 - juris Rn. 9 f.), die vorliegend nur zu dem Schluss führen kann, dass die Entscheidung über den Erlass der Untersuchungsanordnung ohne den Beteiligungsmangel durchaus anders hätte ausfallen können.

    Auch wenn der Antragsgegnerin zuzugeben ist, dass angesichts der amtsärztlichen gutachterlichen Stellungnahme vom 17. September 2025 und des zeitlichen Verstreichens des in dieser angenommenen Zeitpunkts für die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit zumindest etwas dafür sprechen mag, dass sich der Antragsteller zur Abklärung der Wiedererlangung der Dienstfähigkeit einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen hat, liegt dies - unter Anlegung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geltenden Maßstäbe für die fehlende Ergebnisrelevanz einer unterbliebenen Beteiligung (BVerwG, Beschluss vom 29. September 2025 - 2 B 24.25 - juris Rn. 10) - angesichts der abweichenden Ansicht der behandelnden Ärztin nicht "offensichtlich" auf der Hand.

  • BVerwG, 28.04.2026 - 2 B 48.25

    Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulage aus § 51 Abs. 1 Satz 1 LBesG NRW

    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 12. Dezember 2024 - 2 B 25.24 - juris Rn. 7 f. und vom 29. September 2025 - 2 B 24.25 - NVwZ 2026, 83 Rn. 5).
  • BVerwG, 04.12.2025 - 2 B 17.25

    Für 16 Euro bis zum BVerwG: Richter muss Ausdrucke selbst zahlen

    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9…, vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 3…, vom 6. März 2025 - 2 B 49.24 - juris Rn. 7 und vom 29. September 2025 - 2 B 24.25 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 24.11.2025 - 2 A 224/24

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Internetposting, ; Widerruf eines …

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. September 2025 - 2 B 24.25 - (…juris Rn. 8 ff.) wie folgt entschieden:.

    Diese wäre ohne den Verfahrensverstoß genauso ausgefallen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. September 2025 a. a. O.).

  • BVerwG, 14.01.2026 - 2 B 30.25
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 12. Dezember 2024 - 2 B 25.24 - juris Rn. 7 f. und vom 29. September 2025 - 2 B 24.25 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 04.12.2025 - 2 B 18.25
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9…, vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 3…, vom 6. März 2025 - 2 B 49.24 - juris Rn. 7 und vom 29. September 2025 - 2 B 24.25 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.11.2025 - 2 B 35.25
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9…, vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 68 Rn. 3…, vom 18. Dezember 2024 - 2 B 21.24 - juris Rn. 10 und vom 29. September 2025 - 2 B 24.25 - juris Rn. 5).
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