Rechtsprechung
| BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 25.11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Keine revisionsrechtliche Relevanz der Frage nach dem Urlaubsanspruch eines Beamten zur Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamtes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 14.01.2010 - 1 K 765/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2010 - 2 A 10723/10
- BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 25.11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84
Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 25.11
Die sich aus dem verfassungsrechtlich in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten ergebenden Anforderungen an die Auslegung einer landesbeamtenrechtlichen Regelung über die Gewährung von Urlaub zur Ausübung eines kommunalen Mandats sind bereits in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil des Senats vom 11. Dezember 1985 (BVerwG 2 C 8.84 - BVerwGE 72, 289 = Buchholz 237.6 § 108 LBG Niedersachsen Nr. 1) geklärt, soweit sie einer grundsätzlichen Klärung über den Einzelfall hinaus überhaupt zugänglich sind. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 25.11
Rn. 3 Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche, noch ungeklärte Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f., stRspr).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2011 - 1 L 164/11
Gewährung von Sonderurlaub gemäß § 90 Abs. 4 BBG für die Teilnahme an einer …
Erforderlich im Sinne dieser Vorschrift ist Urlaub nur insoweit, als eine zeitlich festgelegte Dienstleistungspflicht des Beamten mit einer zeitlich festgelegten Ratstätigkeit, etwa der Teilnahme an einer Sitzung, zeitlich zusammentrifft, so dass hierdurch der Beamte ohne den Urlaub an der betreffenden Ratstätigkeit unmittelbar gehindert wäre (vgl.: BVerwG Urteil vom 11. Dezember 1985 - 2 C 8.84 -, BVerwGE 72, 289; Beschluss vom 14. April 2011 - 2 B 25.11 -, juris).Rn. 6 Nach alledem kann ein Beamter Urlaub unter Fortzahlung seiner Dienstbezüge nur dann beanspruchen, wenn es sich bei dem Anlass für den beantragten Sonderurlaub um eine Tätigkeit handelt, die in einem zulässigen wie unmittelbaren Zusammenhang mit dem kommunalpolitischen Mandat steht (siehe auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. November 2010 - 2 A 10723/10 -, ZBR 2011, 278; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 14. April 2011, a. a. O.) und die über eine nur kurzzeitige Dienstbefreiung nicht hinausgeht.
Rn. 10 Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren beruht auf §§ 52 Abs. 2, 40, 47 GKG (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 20. Februar 2007 - 1 L 10/07 - BVerwG, Beschluss vom 14. April 2011, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 19. November 2010, a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - 6 E 1034/19
Beschwerde Streitwert Sonderurlaub
Rn. 11 Ebenso: BVerwG, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 B 25.11 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 19. November 2010 - 2 A 10723/10 -, juris Rn. 31; ;Bayr. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 6 ZB 14.2773 -, juris Rn. 20; Hess. VGH, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 1 B 416/15 -, juris Rn. 5 und Sächs. OVG, Beschluss vom 23. September 2010 - 2 B 285/10 -, juris Rn. 21. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Januar 2009 - 4 S 111/06 -, juris Rn. 35; OVG Saarl., Beschluss vom 3. Dezember 2004 - 1 W 39.04 -, juris Rn. 30.
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