Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
BeamtStG § 39 Satz 1 SächsBG § 132
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.08.2022 - 11 L 365/22
- OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - 1 M 16/11
Einstweiliger Rechtsschutz - Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22
Die endgültige Klärung der gegen den betroffenen Beamten erhobenen Vorwürfe ist hingegen den in § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250, 252; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung - also auch keine Beweiserhebung - erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.;… Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 - , juris Rn. 7 und v. 29. August 2018 - 2 B 290/18 -, juris Rn. 9; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).
- BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22
Die endgültige Klärung der gegen den betroffenen Beamten erhobenen Vorwürfe ist hingegen den in § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250, 252; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte erlischt kraft Gesetzes, wenn die in Satz 2 benannte Frist ergebnislos abläuft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250, 252; NdsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010, NVwZ-RR 2010, 492).
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22
Denn ihm kommt ein in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistetes Recht auf amtsgemäße Beschäftigung zu, d. h. auf die Übertragung und Ausübung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Juli 1975, BVerwGE 49, 64, 67 ff.; Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150;… Urt. v. 3. März 2005, BVerwGE 123, 107, 109).
- BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04
Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne; …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22
Denn ihm kommt ein in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistetes Recht auf amtsgemäße Beschäftigung zu, d. h. auf die Übertragung und Ausübung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Juli 1975, BVerwGE 49, 64, 67 ff.;… Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150; Urt. v. 3. März 2005, BVerwGE 123, 107, 109). - BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72
Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22
Denn ihm kommt ein in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistetes Recht auf amtsgemäße Beschäftigung zu, d. h. auf die Übertragung und Ausübung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Juli 1975, BVerwGE 49, 64, 67 ff.;… Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150;… Urt. v. 3. März 2005, BVerwGE 123, 107, 109). - OVG Niedersachsen, 01.02.2010 - 5 ME 270/09
Zustellung einer Verfügung über das Verbot der Führung von Dienstgeschäften an …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22
Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte erlischt kraft Gesetzes, wenn die in Satz 2 benannte Frist ergebnislos abläuft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250, 252; NdsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010, NVwZ-RR 2010, 492). - OVG Sachsen, 30.01.2019 - 2 B 431/18
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Rassistische Textnachricht; …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22
Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Anordnung des Verbots; nachträgliche Umstände lassen die Rechtmäßigkeit der Anordnung unberührt (vgl. Senatsbeschl. v. 30. Januar 2019 - 2 B 431/18 -, juris;… Woydera u. a., a. a. O. § 39 Rn. 60). - OVG Sachsen, 08.06.2012 - 2 B 520/09
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22
Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte suspendiert die mit dem konkret-funktionellen Amt verbundene Dienstleistungspflicht in der Weise, dass der Beamte zur Dienstleistung nicht mehr berechtigt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juni 2012 - 2 B 520/09 -, juris). - OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18
Beamter; Verbot; Führung; Dienstgeschäfte; Anordnung; Sofortvollzug
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22
Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung - also auch keine Beweiserhebung - erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 - , juris Rn. 7 und v. 29. August 2018 - 2 B 290/18 -, juris Rn. 9; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488). - OVG Sachsen, 06.09.2011 - 2 B 519/09
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22
Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung - also auch keine Beweiserhebung - erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 - , juris Rn. 7 und v. 29. August 2018 - 2 B 290/18 -, juris Rn. 9; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).
- VG Karlsruhe, 28.01.2025 - 14 K 2733/24
Wahlfehler, wenn Bürgermeisterkandidat die Wähler über ein gegen ihn anhängiges …
Die vom Kläger behauptete Einstufung des Begriffs der Suspendierung als terminus technicus ist nämlich schon nicht mit der Rechtsprechungspraxis - namentlich auch des Bundesverwaltungsgerichts - in Einklang zu bringen (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25. März 2021 - 6 B 2055/20 -, juris Rn. 23: "eine Suspendierung gemäß § 39 BeamtStG"; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 2 B 1.18 -, juris Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 1 M 131/16 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. Oktober 2022 - OVG 4 B 5/20 -, juris Rn. 25; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. November 2022 - 2 B 257/22 -, juris Rn. 15; ferner OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. Juni 2024 - 6 A 1066/22 -, juris Rn. 15). - VG Freiburg, 18.03.2025 - 13 K 900/25
Dienstliches Kontaktverbot als Weisung zur Sicherung des Disziplinarverfahrens
Der vom Antragsteller für seine gegenteilige Auffassung zitierte Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.11.2022 - 2 B 257/22 - betraf ein Betretens- und uneingeschränktes Kontaktverbot im Zusammenhang mit dem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte auf der Grundlage des sächsischen Beamtenrechts.Die vom Antragsteller auch in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.11.2022 (a. a. O.) zu einem Betretens- und uneingeschränkten Kontaktverbot im Zusammenhang mit dem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, das auf eine Regelung des sächsischen Beamtenrechts gestützt worden ist, die im Übrigen kein Kontaktverbot vorsieht (vgl. § 67 Abs. 2 SächsBG), betrifft keinen vergleichbaren Fall und gibt schon deshalb nichts für die Erforderlichkeit einer speziellen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im vorliegenden Fall her.
- VG Braunschweig, 27.08.2024 - 2 B 250/24
Betriebsbereitschaft; Fahrwerk-Warnsystem; Fluglehrer; Fluglehrerberechtigung; …
Nach der bisherigen Rechtsprechung der Kammer liegt ein Sicherheitsproblem im Sinne von ARA.GEN.355 Buchst. b Satz 2 Nr. 1 vor, wenn die verletzte luftrechtliche Vorschrift der Aufrechterhaltung der Luftsicherheit dient und ein Verstoß somit geeignet ist, eine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs hervorzurufen (s. VG Braunschweig, Beschluss vom 12.01.2023 - 2 B 257/22 - zur älteren Rspr. der Kammer s. z.B. den Beschluss vom 25.08.2020 - 2 B 238/20 -, wonach das Tatbestandsmerkmal i.S. einer "Sicherheitsangelegenheit" zu verstehen ist). - OVG Sachsen, 04.08.2023 - 2 B 86/23
Beamter; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Anhörung
Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung - also auch keine Beweiserhebung - erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris Rn. 7, v. 29. August 2018 - 2 B 290/18 -, juris Rn. 9 und v. 29. November 2022 - 2 B 257/22 -, juris Rn. 14 f.; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488). - OVG Sachsen, 14.04.2025 - 2 B 30/25
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Widerrufsbeamter; Ermessen; …
Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung - also auch keine Beweiserhebung - erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris Rn. 7, v. 29. August 2018 - 2 B 290/18 -, juris Rn. 9 und v. 29. November 2022 - 2 B 257/22 -, juris Rn. 14 f.; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).
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