Rechtsprechung
| OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 B 268/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 65 BauO SL, § 73 Abs 1 BauO SL, § 86a Abs 5 BauO SL, § 80a Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
Voraussetzungen für den Erfolg eines Antragstellers im Nachbarrechtsbehelfsverfahren; (Nachbar-)Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung bei technischen Normen missachtende Bauarbeiten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBO § 16 Abs. 3
Prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Nachbarrechtsbehelfsverfahrens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
DIN-Normen missachtende Bauarbeiten machen Baugenehmigung nicht rechtswidrig!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Nachbarrechtsschutz bei abweichender Bauausführung von der Baugenehmigung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
DIN-Normen missachtende Bauarbeiten machen Baugenehmigung nicht rechtswidrig! (IBR 2022, 536)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 30.09.2021 - 5 L 1076/21
- VG Saarlouis, 04.11.2021 - 5 L 1076/21
- OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 B 268/21
- OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VG Saarlouis, 04.11.2021 - 5 L 1076/21
Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen eine Teilbaugenehmigung für den Aushub …
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 B 268/21
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.11.2021 - 5 L 1076/21 - wird zurückgewiesen..Rn. 14 Im September 2021 hat das Verwaltungsgericht einen zusätzlich gestellten Antrag auf sofortige Unterbindung der Bauarbeiten im Wege einer Zwischenverfügung abgelehnt.[vgl. den Beschluss vom 30.9.2021 - 5 L 1076/21 - ][vgl. den Beschluss vom 30.9.2021 - 5 L 1076/21 - ].
Rn. 17 Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4.11.2021 - 5 L 1076/21 -, mit dem der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die der Beigeladenen erteilte Teilbaugenehmigung zur "Herstellung der Baugrube" für die Errichtung einer Wohnanlage bestehend aus sechs Wohnblöcken mit insgesamt 76 Wohnungen und Tiefgarage auf dem Flurstück Nr. 125/3 in Flur 21 der Gemarkung S… und auf Verpflichtung der Antragsgegnerin zur sofortigen Einstellung dieser Arbeiten zurückgewiesen worden ist, ist zulässig, aber nicht begründet.
- OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch Vorbescheid
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 B 268/21
Rn. 18 Mit der erstinstanzlichen Entscheidung ist - auch auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) - davon auszugehen, dass der mit Blick auf die auch Teilbaugenehmigungen (§ 75 LBO) wegen der mit ihnen verbundenen partiellen Baufreigabe erfassende Regelung im § 212a Abs. 1 BauGB[vgl. demgegenüber zur Nichtanwendbarkeit der Vorschrift auf Vorbescheide nach § 76 LBO OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -, BRS 86 Nr. 216][vgl. demgegenüber zur Nichtanwendbarkeit der Vorschrift auf Vorbescheide nach § 76 LBO OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -, BRS 86 Nr. 216] jedenfalls vor Erteilung einer konsumierenden Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben[vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 16.8.2001 - 2 ZS 01.1874 -, BayVBl 2002, 765, wonach jedenfalls dann, wenn die spätere Baugenehmigung das gesamte Vorhaben zum Gegenstand hat, die Teilbaugenehmigung gegenstandslos wird und nicht mehr selbständig Gegenstand von Nachbarrechtsbehelfen sein kann][vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 16.8.2001 - 2 ZS 01.1874 -, BayVBl 2002, 765, wonach jedenfalls dann, wenn die spätere Baugenehmigung das gesamte Vorhaben zum Gegenstand hat, die Teilbaugenehmigung gegenstandslos wird und nicht mehr selbständig Gegenstand von Nachbarrechtsbehelfen sein kann] statthafte Aussetzungsantrag des Antragstellers als Eigentümer des östlich des Baugrundstücks liegenden Grundstücks V...straße 7 (Flurstück Nr. 125/35), wo in dem Gebäudekomplex des früheren H...-Krankenhauses vom Landesamt für Zentrale Dienste (LDZ) das IT-Dienstleistungszentrum des Saarlandes betrieben wird, unbegründet ist. - OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 B 268/21
Rn. 19 In Nachbarrechtsbehelfsverfahren nach den §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen gegen eine Baugenehmigung setzt der Erfolg eines solchen Begehrens im Rahmen einer prognostischen Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache über eine Feststellung der objektiven Rechtswidrigkeit, die für sich genommen keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse gegenüber den Interessen der Bauherrin oder des Bauherrn den Vorrang einzuräumen, hinaus das voraussichtliche Vorliegen einer für den Erfolg jedes Nachbarrechtsbehelfs (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zwingend notwendigen Verletzung einer auch dem Schutz gerade des jeweiligen Rechtsbehelfsführers dienenden Vorschrift des materiellen öffentlichen Rechts voraus, die zudem von dem konkreten Entscheidungsumfang (hier nach §§ 73 Abs. 1, 65 LBO)[vgl. zur Unmaßgeblichkeit der Richtigkeit der verfahrensrechtlichen Einordnung eines Bauvorhabens für die Rechtsposition des Nachbarn etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 32 ][vgl. zur Unmaßgeblichkeit der Richtigkeit der verfahrensrechtlichen Einordnung eines Bauvorhabens für die Rechtsposition des Nachbarn etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 32 ] umfasst wird. - VGH Bayern, 16.08.2001 - 2 ZS 01.1874
Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 B 268/21
Rn. 18 Mit der erstinstanzlichen Entscheidung ist - auch auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) - davon auszugehen, dass der mit Blick auf die auch Teilbaugenehmigungen (§ 75 LBO) wegen der mit ihnen verbundenen partiellen Baufreigabe erfassende Regelung im § 212a Abs. 1 BauGB[vgl. demgegenüber zur Nichtanwendbarkeit der Vorschrift auf Vorbescheide nach § 76 LBO OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -, BRS 86 Nr. 216][vgl. demgegenüber zur Nichtanwendbarkeit der Vorschrift auf Vorbescheide nach § 76 LBO OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -, BRS 86 Nr. 216] jedenfalls vor Erteilung einer konsumierenden Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben[vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 16.8.2001 - 2 ZS 01.1874 -, BayVBl 2002, 765, wonach jedenfalls dann, wenn die spätere Baugenehmigung das gesamte Vorhaben zum Gegenstand hat, die Teilbaugenehmigung gegenstandslos wird und nicht mehr selbständig Gegenstand von Nachbarrechtsbehelfen sein kann][vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 16.8.2001 - 2 ZS 01.1874 -, BayVBl 2002, 765, wonach jedenfalls dann, wenn die spätere Baugenehmigung das gesamte Vorhaben zum Gegenstand hat, die Teilbaugenehmigung gegenstandslos wird und nicht mehr selbständig Gegenstand von Nachbarrechtsbehelfen sein kann] statthafte Aussetzungsantrag des Antragstellers als Eigentümer des östlich des Baugrundstücks liegenden Grundstücks V...straße 7 (Flurstück Nr. 125/35), wo in dem Gebäudekomplex des früheren H...-Krankenhauses vom Landesamt für Zentrale Dienste (LDZ) das IT-Dienstleistungszentrum des Saarlandes betrieben wird, unbegründet ist.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2024 - 1 M 163/22
Eilantrag gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung …
Erst recht müssen die mit dem Antrag vorgelegten Unterlagen dann auch nicht solche Umstände belegen, die nach der vom Verwaltungsgericht unwidersprochen wiedergegebenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (…vgl. Beschluss vom 5. Juli 2017 - 3 M 179/17 -, juris Rn. 16 ff.;… Beschluss vom 6. Januar 2016 - 3 M 78/15 -, juris Rn. 30 ;… vgl. auch Urteil vom 25. Mai 2021 - 3 LB 482/16 -, juris Rn. 55 f.; ferner VGH München…, Beschluss vom 28. März 2017 - 15 ZB 16.1306 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 24. November 2016 - 1 CS 16.2009 -, juris Rn. 3; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 2 B 268/21 -, juris Rn. 21) schon nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und der Genehmigung selbst sein können. - OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22
Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben
Sofern durch einschlägige technische Normen missachtende Bauarbeiten öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden, hat dies ebenso wenig wie eine von der Baugenehmigung abweichende Bauausführung Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Genehmigung als solcher (vgl. dazu zuletzt, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.1.2022 - 2 B 268/21 -, Nr. 15 der Leitsatzübersicht I/2022).Sofern durch einschlägige technische Normen missachtende Bauarbeiten öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden, hat dies ohnehin ebenso wenig wie eine von der Baugenehmigung abweichende Bauausführung Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Genehmigung als solcher.[vgl. dazu zuletzt, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.1.2022 - 2 B 268/21 -, Nr. 15 der Leitsatzübersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts und bei Juris, zu einer vom Nachbarn befürchteten Beschädigung von Anlagen auf seinem Grundstück durch den Aushub der Baugrube][vgl. dazu zuletzt, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.1.2022 - 2 B 268/21 -, Nr. 15 der Leitsatzübersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts und bei Juris, zu einer vom Nachbarn befürchteten Beschädigung von Anlagen auf seinem Grundstück durch den Aushub der Baugrube].
- OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
Streitwertbeschwerde eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten bei …
Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.11.2021 - 5 L 1076/21 - und von Amts wegen in dem Beschluss des Senats vom 25.1.2022 - 2 B 268/21 - geändert und der Streitwert jeweils auf 15.000,- EUR festgesetzt.Die Beschwerde des Antragstellers gegen diesen Beschluss hat der Senat mit Beschluss vom 25.1.2022 - 2 B 268/21 - zurückgewiesen und den Streitwert auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- EUR festgesetzt.
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