Rechtsprechung
| VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 Abs 4 Nr 1 BBergG, § 57a BBergG, § 52 Abs 2a BBergG, § 48 Abs 2 BBergG, § 18 UVPG
Erweiterung eines Quarztagebaus - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eignung des Quarzes zur Herstellung feuerfester Erzeugnisse als maßgebend für die Anwendbarkeit des Bergrechts; Berücksichtigung von öffentlichen Interessen bei der Abwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Erweiterung des Tagebaus am Langener Waldsee - Beschwerde des BUND zurückgewiesen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erweiterung des Tagebaus am "Langener Waldsee" - Beschwerde des BUND zurückgewiesen
- Jurion (Kurzinformation)
Vereinbarkeit einer raumplanerischen Untersagungsverfügung mit Zielen der Raumplanung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eignung des Quarzes zur Herstellung feuerfester Erzeugnisse als maßgebend für die Anwendbarkeit des Bergrechts; Berücksichtigung von öffentlichen Interessen bei der Abwägung
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
- VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 592
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige …
Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
In den Fällen bergrechtlicher Planfeststellung steht der zuständigen Behörde kein planerischer Gestaltungsspielraum zu, vielmehr handelt es sich um eine gebundene Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, juris).Rn. 18 Auf der Tatbestandsseite des § 48 Abs. 2 BBergG ist eine Abwägung der widerstreitenden öffentlichen Interessen zu treffen (…siehe Vitzthum/Piens, a. a. O., § 48 Rn. 33), die der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006, a. a. O.).
- BVerwG, 06.07.1990 - 4 A 1.87
Wasserstraßen - Unentgeltliche Nutzung - Anspruch auf Nutzung - Nutzung von …
Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber die wichtigsten Vorkommen aus dem Bereich der volkswirtschaftlich bedeutsamen Steine und Erden dem Bergrecht unterworfen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - 4 A 1/87 -, BVerwGE 85, 223).Weiter war Zweck der Einbeziehung der in § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG genannten Stoffe in den Geltungsbereich des Bergrechts die Absicht des Gesetzgebers, die zur Rohstoffsicherung volkswirtschaftlich wichtigsten Bodenschätze dem Bergrecht zu unterwerfen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990, a. a. O.), damit sie privilegiert gegenüber anderen Nutzungen des Bodens gewonnen werden können.
- VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08
Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm; …
Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Bezogen auf den Gesichtspunkt des Bannwaldes (zum Gesichtspunkt Gewässerschutz und zusammenfassend siehe unten) war bei Kelsterbach zwar eine kleinere Bannwaldfläche betroffen, aber der dortige Bannwaldverlust hätte in einem Bereich gelegen, in dem für den Flughafenausbau erst vor wenigen Jahren viel Bannwald geopfert worden war (siehe die Feststellung im Beschluss des Hess. VGH vom 2. Januar 2009 - 11 B 368/08 -, Beschlussabdruck S. 216, wonach mehr als die Hälfte der Fläche der für den Flughafenausbau erforderlichen Bannwaldaufhebung auf den Bereich Kelsterbach entfällt), während der Bereich bei Langen vom Flughafenausbau nicht betroffen worden war.
- BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08
Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; …
Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Deshalb kommt ein potenzielles FFH-Gebiet generell nur noch in Betracht, wenn sich eine Meldung weiterhin aus fachlichen Gründen geradezu aufdrängen müsste (siehe Frenz, NuR 2011, 405 zu BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, juris). - VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05
Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von …
Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Betroffen ist die allgemein-ökologische Bedeutung des Bannwalds für das Klima, den Wasserhaushalt, den Bodenschutz und die Luftreinhaltung (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, Urteilsabdruck S. 66). - BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10
Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften; …
Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Sie sind das Ergebnis eines Abwägungsvorgangs und einer weiteren Abwägung auf einer nachgeordneten Planungsstufe nicht mehr zugänglich (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2012 - 4 C 8.10 -, juris Rn. 7). - BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03
Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des …
Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Ziele der Raumordnung in einem Regionalplan entfalten als Rechtsvorschrift (BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 C 6.03 -, juris) strikte Bindungswirkung für die öffentlichen Stellen, insbesondere bei Planfeststellungen. - BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 25.86
Bergbauvorhaben - Betriebsplanverfahren - Nachbarrecht - Bergbehörde - …
Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Rn. 8 In rechtlicher Hinsicht genügt für die Anwendbarkeit des Bergrechts nach Wortlaut und Zweck des § 3 Abs. 1 Nr. 4 BBergG, dass der Quarz sich zur Herstellung feuerfester Erzeugnisse eignet, eine tatsächlich hierfür vorgesehene Verwendung ist nicht erforderlich (OVG Koblenz…, Urteil vom 5. Oktober 2010 - 1 A 10689/10 -, juris Rn. 51; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Dezember 1985 - 7 A 2/85 -, juris - nur Leitsatz = ZfB 1986, 358 ff., bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 25.86 -, juris, Vitzthum/Piens, a. a. O.;… Boldt/Weller, BBergG, § 3 Rn. 50; Weller, ZfB 1984, 164; Gutachterliche Stellungnahme der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Rohstoff des Bund-Länder-Ausschusses Bodenforschung vom 20. September 2007, vorgelegt als Anlage A 7 vom Antragsteller; a. A. lediglich VG Saarlouis…, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 K 391/10 -, juris Rn. 77). - VG Saarlouis, 10.10.2012 - 5 K 391/10
Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch bergrechtliche …
Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Rn. 8 In rechtlicher Hinsicht genügt für die Anwendbarkeit des Bergrechts nach Wortlaut und Zweck des § 3 Abs. 1 Nr. 4 BBergG, dass der Quarz sich zur Herstellung feuerfester Erzeugnisse eignet, eine tatsächlich hierfür vorgesehene Verwendung ist nicht erforderlich (OVG Koblenz…, Urteil vom 5. Oktober 2010 - 1 A 10689/10 -, juris Rn. 51; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Dezember 1985 - 7 A 2/85 -, juris - nur Leitsatz = ZfB 1986, 358 ff., bestätigt durch BVerwG…, Urteil vom 16. März 1989 - 4 C 25.86 -, juris, Vitzthum/Piens, a. a. O.;… Boldt/Weller, BBergG, § 3 Rn. 50; Weller, ZfB 1984, 164; Gutachterliche Stellungnahme der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Rohstoff des Bund-Länder-Ausschusses Bodenforschung vom 20. September 2007, vorgelegt als Anlage A 7 vom Antragsteller; a. A. lediglich VG Saarlouis, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 K 391/10 -, juris Rn. 77). - VGH Hessen, 12.09.2000 - 2 UE 924/99
Rahmenbetriebsplan zum Abbau von Quarzkies
Auszug aus VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Rn. 7 Es erscheint bereits nahezu ausgeschlossen, dass die benachbarte, zur gleichen Lagerstätte gehörende jetzt streitgegenständliche Erweiterungsfläche eine derart wesentlich andere stoffliche Zusammensetzung hat, dass die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Bergrechts hier nicht gegeben wären, zumal der Quarzgehalt der seitherigen Abbaufläche weit über dem "Schwellenwert" für die Anwendung des Bergrechts liegt (siehe zu einer solchen Schlussfolgerung auf zur gleichen Lagerstätte gehörenden Erweiterungsflächen Hess. VGH, Urteil vom 12. September 2000 - 2 UE 924/99 -, juris Rn. 22). - VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
Erweiterung eines Quarztagebaus
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.12.1985 - 7 A 2/85
- VGH Hessen, 17.02.2021 - 2 A 698/16
Berufung des BUND gegen Abbau von Kies und Sand in der Südosterweiterung des …
Der dagegen vom Kläger angestrengte Eilantrag wurde erstinstanzlich mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 31. Januar 2014 - 7 L 1749/13.DA - abgelehnt, die dagegen gerichtete Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20. Februar 2014 - 2 B 277/14 - zurück.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren (14 Bände und 2 Ordner mit Anlagen), der Gerichtsakten in den Verfahren 2 A 1800/16 (8 Bände), 2 B 2282/17 (8 Bände) und 2 B 277/14 (6 Bände), der Gerichtsakten der Verfahren 4 C 1996/12.N (1 Band, 1 Ordner und 1 Heftstreifen) und 4 C 2108/15.N (2 Bände und 1 Ordner) sowie auf folgende, zu diesem Verfahren beigezogene Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, die sämtlich Gegenstand der Beratung waren: 17 Ordner Verfahrensunterlagen Rahmenbetriebsplan Südosterweiterung IV/Wi 44 622-76d29 -, 7 Ergänzungsordner Rahmenbetriebsplan 1999 [Ordner A - G], 1 Ordner Vorgang 09.12.2013 bis 28.05.2015, Protokoll Erörterungstermin (1 Hefter); 1 Ordner Südosterweiterung Ergänzung des Hauptbetriebsplans zur Aus- und Vorrichtung - IV/Wi 44 622-76d-34 -, 4 Ordner Hauptbetriebsplan 2015 - 2017 und 2017 - 2019 - IV/Wi 44 622-76d-28 -, 1 Ordner Sonderbetriebsplan 2013 sowie 4 Ordner Regionalplan/Regionaler Flächennutzungsplan Aufstellung Vorranggebiet 2010 [2 Ordner] und 1. Änderung Regionalplan/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 für den Bereich der Stadt Langen, Vorranggebiet oberflächennaher Abbau, geplant [2 Ordner]; 10 Hefter Neuausweisung Landschaftsschutzgebiet Altkreis Offenbach/Langen.
Durch die nach Berufungseinlegung ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass - wie der erkennende Senat in der Beschwerdeentscheidung des vorangegangenen Eilverfahrens (- 2 B 277/14 -, juris) festgestellt hat - Quarz und Quarzit, die sich zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen eignen, auch dann grundeigene Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG sind, wenn eine entsprechende Verwendungsabsicht nicht besteht (BVerwG, Urteil vom 30.03.2017 - BVerwG 7 C 17/15 -, juris Rn.12 ff.).
Der Senat hält an der dazu schon in dem vorangegangenen Eil- und Beschwerdeverfahren (Hess. VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 10 ) getroffenen Entscheidung fest, dass in dem angegriffenen Planfeststellungsbeschluss auch dem vom Kläger vorgebrachten Erfordernis einer ganzheitlichen Umweltfolgenabschätzung zur Weiterführung des Tagebaubetriebes (Schriftsatz der Klägerbevollmächtigten vom 26.04.2016, Bl. IX/01438 GA) hinreichend Rechnung getragen wird.
Im Übrigen fehlt es auch an einer Auseinandersetzung mit den Einwänden, die mit der Stellungnahme des Fachgutachters im vorangegangenen Eilverfahren vorgelegt worden waren (BGU vom 02.01.2014 - Stellungnahme zur Klagebegründung vom 19.12.2013 -, Anlage B5 zum Schriftsatz vom 14.02.2014; Bl. V/0910 ff. GA 2 B 277/14 ; dort Ziffer 2.4 und Ziffer 2.7 - BGU 2014 -).
Auch dort wurde eine durch die Schadstofffahne drohende Verschlechterung plausibel damit verneint, dass die LHKW in Oberflächengewässern ausgestrippt, mikrobiell abgebaut, adsorptiv gebunden sowie an der Wasseroberfläche fotochemisch zerstört werden können und das Nitrat in stehenden Oberflächengewässern mikrobiell abgebaut werde (BGU 2014, Bl. V/0916 GA 2 B 277/14 ).
In der gutachtlichen Stellungnahme wird zudem nachvollziehbar bestätigt, dass aus dem bisherigen Grundwassermonitoring keine nachteiligen Veränderungen der Grundwassergüte erkennbar seien und insoweit eine nachteilige Veränderung der Grundwasserqualität durch das Vorhaben deshalb ausgeschlossen werden könne, weil der Langener Waldsee stets als Puffer zwischen den Trinkwasserbrunnen und der planfestgestellten Südosterweiterung verbleiben werde (…BGU 2014, S. 2 f.; Bl. V/0913 ff. GA 2 B 277/14 ).
Sein Vorbringen lässt aber jede Auseinandersetzung mit dem dagegen von der Beigeladenen hier wie schon in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren erhobenen Einwand vermissen, dem Grundwasserkörper 2398_3101 sei in dem zugrunde gelegten Bewirtschaftungsplan 2009 mengenmäßig ein guter Zustand attestiert worden und die ermittelte Minderung um rund 60.000 m 3 /a belaufe sich bezogen auf den gesamten Grundwasserkörper nur auf etwa 0, 02% (BGU 2014, S. 8, Bl. V/0919 GA 2 B 277/14 ; Schriftsatz des Bevollmächtigten der Beigeladenen vom 11.02.2021, Bl. XIV/02344 GA).
Dem Vorhaben stehen dann keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen, wenn sich bei Prüfung der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen in den einschlägigen Normen wie etwa des Raumordnungsgesetzes, des Hessischen Waldgesetzes oder des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - ergibt, dass das Vorhaben diesen Normen bzw. einschlägigen Planaussagen entspricht (Hess. VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 18 ;… siehe auch Vitzthum/Piens, a.a.O., § 48 Rn. 63 m. w. N.).
Der Senat hält deshalb an seiner Entscheidung in dem vorangegangenen Eilverfahren fest, dass dem Problem der Beschaffung unbelasteten Verfüllmaterials - etwa im Fall erhöhter Anforderungen an die Verfüllmengen und daraus folgend einer fehlenden Verfügbarkeit unbelasteten Bodenmaterials - dadurch begegnet werden kann, dass der Abbau gestoppt bzw. verlangsamt wird (Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 42 f.).
Der Senat hält deshalb an seiner dazu in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren getroffenen Entscheidung fest (Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 41 ), dass den hydrogeologischen Auswirkungen mit der geänderten Abbaufläche, den aufgrund dessen veränderten Abbau- und Rekultivierungsplanungen sowie den wasserrechtlichen Nebenbestimmungen einschließlich des allgemeinen Vorbehalts der nachträglichen Aufnahme von Auflagen und des Vorbehalts eines Widerrufs der Zulassung aus Gründen des Grund- und Trinkwasserschutzes (Nebenbestimmung I. C. 2.1) sowie der Verpflichtung zur Vorlage eines Sonderbetriebsplans in nicht zu beanstandender Weise begegnet wird.
Selbst wenn schließlich die vom Kläger befürchteten Mängel aufgetreten sein sollten, handelte es sich um einen Fehler bei der Umsetzung der Maßnahmen und damit des Vollzugs, der nicht zur Rechtswidrigkeit des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses führt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 49 ).
Der Senat hält aus diesen Gründen an der schon in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren getroffenen Entscheidung fest, dass die Habitatansprüche der Art mit den dazu bestimmten Maßnahmen als erfüllt anzusehen sind (Hess. VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 55 ).
Selbst wenn, wie der Kläger ferner vorbringt (Schriftsätze der Klägerbevollmächtigten vom 29.04.2016, Bl. IX/01420 und vom 11.09.2020, XI/01820 GA), das Ersatzbiotop nicht - wie in der Maßnahme M21 angeordnet - drei Jahre vor Zerstörung des Laichhabitats, sondern erst im Frühsommer 2017 angelegt worden sein sollte, während das Laichhabitat mit der Rodung und dem Abbau in Abschnitt 2a aber schon zerstört wurde, würde dies als fehlerhafte Umsetzung nicht zur mangelnden Geeignetheit des in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommenen Schutzkonzepts führen, wie der Senat schon in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren festgestellt hat (Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 52 ).
- VGH Hessen, 07.07.2015 - 2 A 177/15
Nassauskiesung im Bannwald
{RN: 29} Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des Senats, dass die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans nicht mit der Einräumung planerischer Gestaltungsfreiheit verbunden ist (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, [...]; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 2 B 277/14 -, [...] sowie bereits Urteil vom 12. September 2000 - 2 UE 924/99 -, [...] Rn. 24).Die zu berücksichtigenden öffentlichen Interessen sind zunächst solche, die von außerhalb des Bergrechts stammen und nicht von § 55 BBergG normiert werden (…Piens, a.a.O., § 48 Rn. 33; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 2 B 277/14 -, [...] Rn. 18).
Weiter ist die Vorschrift dahin auszulegen, dass zu berücksichtigende öffentliche Interessen in Rechtsvorschriften oder auch verbindlichen Aussagen eines Planes ihren Niederschlag gefunden haben müssen und deshalb dem Vorhaben dann keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen, wenn sich bei Prüfung der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen in den einschlägigen Normen (etwa § 12 Abs. 3 des Hessischen Waldgesetzes - HWaldG - oder § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG -) ergibt, dass das Vorhaben diesen Normen entspricht (…Piens, a.a.O., § 48 Rn. 63 m.w.N.; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 2014, a.a.O.).
{RN: 41} Etwas anderes kann nicht aus der Entscheidung des Senats im Beschluss vom 20. Februar 2014 (2 B 277/14, a.a.O.) entnommen werden.
Dort kann etwa geregelt werden, dass mit einem nächsten Rodungsabschnitt erst begonnen werden darf, wenn ein bestimmter Wiederverfüllungsstand für vorherige Abschnitte erreicht ist (s. dazu etwa auch Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 2 B 277/14 -, [...] Rn. 42).
Vielmehr besteht bereits allgemein ein erhebliches öffentliches Interesse an der Vermeidung langer Transportwege bei dem Massengut Sand und Kies, weil lange Transportwege zu erheblichen Belästigungen der Bevölkerung durch Lärm und Abgase von Lastkraftwagen führen (Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 2 B 277/14 -, [...] Rn. 22 u. 27).
Dies ist dann der Fall, wenn ein Quarzitgehalt von mindestens 80 % in der Lagerstätte vorliegt und außerdem der Schmelzpunkt bei mindestens 1.580° Celsius liegt (s. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 2 B 277/14 -, [...] Rn. 5 m.w.N.).
- VG Freiburg, 05.11.2020 - 10 K 2788/19
Zur Notwendigkeit einer Grundabtretungsprognose bei der Entscheidung über die …
Der Gesetzgeber hat das Planfeststellungsverfahren und die Form des Planfeststellungsbeschlusses lediglich als geeignetes Trägerverfahren zur Integration der Umweltverträglichkeitsprüfung in das bergrechtliche Verfahren gewählt, damit war nicht die Einräumung eines planerischen Gestaltungsspielraums verbunden (Hessischer VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 - juris Rn. 3).Dem Vorhaben können folglich keine öffentlichen Interessen - beispielsweise Umweltgüter - ohne normative Anknüpfung entgegengehalten werden (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 - juris Rn. 17 f.).
Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Gedanke der Rohstoffsicherungsklausel auch auf dem Bundesberggesetz unterfallende Rohstoffe Anwendung findet, die - wie Phonolith - nicht der Energiegewinnung dienen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 16.03.1989 - 4 C 25.86 - juris Rn. 87 …und vom 20.11.2008 - 7 C 10.08 - juris Rn. 54; Hessischer VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 - juris Rn. 9;… Kühne, in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl. 2016, § 48 Rn. 26 f. m. w. N. zur a. A., 29 ff. zum Gewicht der Rohstoffsicherungsklausel).
Ziele der Raumordnung in einem Regionalplan entfalten als Rechtsvorschrift (BVerwG…, Urteil vom 20.11.2003 - 4 CN 6.03 - juris Rn. 23 ff.) strikte Bindungswirkung für die öffentlichen Stellen, insbesondere bei Planfeststellungen (vgl. auch zum Folgenden Hessischer VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 - juris Rn. 19).
Maßgebend sind die inländisch zu gewinnenden Bodenschätzen und der inländische Markt, wobei gerade in einer ortsnahen Versorgung mit Rohstoffen besondere Gründe des Gemeinwohls zu sehen sind (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 - juris Rn. 9).
Bedeutung für den Grad der Gemeinwohldienlichkeit eines konkreten Gewinnungsvorhabens zur Versorgung des Marktes mit Rohstoffen haben vor allem die konkreten Einsatz- und Verwendungsgebiete des zu gewinnenden Rohstoffs, seine regionale Verfügbarkeit und seine Bedeutung für die ortsnahe Versorgung (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 - juris Rn. 22).
- VG Köln, 24.11.2017 - 14 K 1282/15
Klage des BUND gegen den Tagebau Hambach ohne Erfolg
148 - 154, 162; VG Darmstadt, Urteil vom 22.12.2015 - 7 K 1452/13 -, juris, Rn. 213; HessVGH, Beschluss vom 20.2.2014 - 2 B 277/14 -, juris, Rn. 57; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6.2.2013 - 1 B 11266/12 -, juris, Rn. 50 (auch zur nachträglichen Feststellung einer weiteren Wochenstubenkolonie der Bechsteinfledermaus). - VG Darmstadt, 21.11.2017 - 7 L 4343/17
Zulässigkeit eines Eilantrags/einer Klage gegen die Zulassung eines …
Die dagegen vom Antragsteller erhobene Beschwerde wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 - als unbegründet zurückgewiesen.Insoweit habe eine Überprüfung in den Eilverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 15.08.2013 (VG Darmstadt - 7 L 1749/13.DA -, nachfolgend Hess. VGH - 2 B 277/14 -) beanstandungsfrei stattgefunden.
Hier wird eingehend dargestellt, welche naturschutzrechtlichen Konflikte auftreten und wie diese Konflikte bewältigt werden sollen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 -, juris).
Der Hauptbetriebsplan soll sich in erster Linie mit den Fragen der technischen Ausführung des Vorhabens befassen (vgl. hierzu insgesamt Hess. VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 -, juris).
Bereits für die Frage der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.08.2013 ist unerheblich, welche Teile eines früheren Planfeststellungbeschlusses geändert werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 -, juris).
- VG Darmstadt, 22.12.2015 - 7 K 1452/13
Entscheidungsvorbehalt im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss
Die dagegen vom Kläger erhobene Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 - zurückgewiesen.Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 - ausgeführt:.
- VGH Hessen, 14.07.2020 - 4 C 2108/15
Baurechts - 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionaler …
Etwas anderes kann nicht aus der Entscheidung des Senats im Beschluss vom 20. Februar 2014 ( 2 B 277/14 , a.a.O.) entnommen werden. - VG Darmstadt, 26.11.2015 - 7 L 1775/15
Klagebefugnis gegen einen bergrechtlichen Hauptbetriebsplan
Die dagegen von dem Antragsteller erhobene Beschwerde wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20.02.2014 - 2 B 277/14 - zurückgewiesen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
GG Art 33 Abs. 2 SächsVerf Art 9 Abs. 2 VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte
Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch - rechtsportal.de
Anforderungen an die Inhalte von Anlassbeurteilungen i.R.e. Beförderungsverfahrens (hier: Besetzung der Stelle eines Richters am OLG)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anlassbeurteilungen im Beförderungsverfahren und ihre notwendigen Inhalte
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anlassbeurteilungen im Beförderungsverfahren und ihre notwendigen Inhalte
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Inhalte von Anlassbeurteilungen i.R.e. Beförderungsverfahrens (hier: Besetzung der Stelle eines Richters am OLG)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 15.10.2014 - 11 L 445/14
- OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (30)
- OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 93/11
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines richterlichen …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris).Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Senatsbeschl. v. 6. März 2013 - 2 B 357/12 -, juris; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris).
Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (st. Rspr. des Senats, etwa; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; v. 15. August 2011 - 2 B 93/11-, juris;… v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 23; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142 ).
- OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 518/13
Anlassbeurteilung, Anforderungsprofil, Bestenauslese
Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Maßgeblich ist insoweit der Aufgabenbereich des Amtes, auf den bezogen die einzelnen Bewerber untereinander zu vergleichen sind und anhand dessen die Auswahlentscheidung vorzunehmen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. d. 1. Kammer des 2. Senats v. 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 16; siehe im Einzelnen dazu Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris Rn. 12).Eine inhaltliche Einschränkung der in Ziffer VII Nr. 2 VwV Beurteilung geregelten Anforderungen an die Anlassbeurteilung, insbesondere an den Beurteilungsmaßstab, folgt hieraus nicht (Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris; v. 27. März 2015 - 2 B 308/14 -).
Damit diese Anlassbeurteilungen dann in die Auswahlentscheidung einbezogen werden können, müssen sie den Anforderungen der VwV Beurteilung entsprechen (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschl. v. 27. März 2014 a. a. O., juris Rn. 23); sie dürfen also nicht rechtswidrig sein.
- OVG Sachsen, 08.07.2013 - 2 B 343/13
Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil
Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers sei verletzt worden, weil der Antragsgegner vor der Auswahlentscheidung nur für einige Bewerber, zu denen der Beigeladene zu 1., aber nicht der Antragssteller gehört habe, unter Hinweis auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Juli 2013 - 2 B 343/13 - (juris) neue Anlassbeurteilungen eingeholt habe.Rn. 15 Anlass- und Regelbeurteilungen unterscheiden sich allerdings nicht nur in ihrem zeitlichen Bezugsrahmen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juli 2013 - 2 B 343/13 -, juris Rn. 10).
Zwar ist es mit Blick auf die aus Gründen der Chancengleichheit anzustrebende größtmögliche Vergleichbarkeit der Bewerber sachgerecht, für alle Bewerber Anlassbeurteilungen einzuholen (Senatsbeschl. v. 8. Juli 2013, a. a. O., juris Rn. 18 m. w. N.).
- VG Dresden, 15.10.2014 - 11 L 445/14
Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Beglaubigte Abschrift Az.: 2 B 277/14 11 L 445/14.Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. Oktober 2014 - 11 L 445/14 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Rn. 3 Auf den gegen die Besetzung der Stelle mit den Beigeladenen gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz untersagte das Verwaltungsgericht Dresden (Beschl. v. 15. Oktober 2014 - 11 L 445/14 -) dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung, bis zur bestands- oder rechtskräftigen Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers eine der ausgeschriebenen Stellen mit den Beigeladenen zu besetzen.
- VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris).Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (st. Rspr. des Senats, etwa; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; v. 15. August 2011 - 2 B 93/11-, juris;… v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 23; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142 ).
- OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris).Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (st. Rspr. des Senats, etwa; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; v. 15. August 2011 - 2 B 93/11-, juris; v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 23; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142 ).
- BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Das Gericht muss dann kontrollieren, ob die Verwaltungsvorschriften eingehalten sind, sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 2005, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1 m. w. N.; Beschl. v. 22. November 2011, NVwZ-RR 2013, 267). - BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14
Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Senatsbeschl. v. 6. März 2013 - 2 B 357/12 -, juris; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris). - BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79
Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Der Beurteiler darf sich etwa auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beurteilten und vor allem auch auf Berichte Dritter stützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. April 1981 - 2 C 34.79 -, juris; v. 30 April 1981, BVerwGE 62, 135; Beschl. v. 26. Februar 2004 - 2 B 41.03 -, juris;… VGH BW, Urt. v. 25. September 2006 - 4 S 2087/03 -, juris Rn. 33). - VGH Baden-Württemberg, 25.09.2006 - 4 S 2087/03
Dienstliche Beurteilung eines Richters; Beurteilungsrichtlinie Baden-Württemberg
Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Der Beurteiler darf sich etwa auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beurteilten und vor allem auch auf Berichte Dritter stützen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 2. April 1981 - 2 C 34.79 -, juris; v. 30 April 1981, BVerwGE 62, 135; Beschl. v. 26. Februar 2004 - 2 B 41.03 -, juris; VGH BW, Urt. v. 25. September 2006 - 4 S 2087/03 -, juris Rn. 33). - BVerwG, 26.02.2004 - 2 B 41.03
Fehlerhaftigkeit eines Beurteilungsbeitrags wegen unterlassener Nachprüfung der …
- OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09
Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung; …
- OVG Sachsen, 28.01.2015 - 2 B 180/14
Dienstliche Beurteilung, Voreingenommenheit, Auswahlentscheidung
- OVG Sachsen, 27.03.2015 - 2 B 308/14
Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung, Gesamtleistungsbild
- OVG Sachsen, 02.05.2012 - 2 B 148/12
Konkurrentenstreit, Anforderungsprofil, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung, …
- OVG Sachsen, 06.03.2013 - 2 B 357/12
Konkurrentenstreit, Anlassbeurteilung, Bewerbungsverfahrensanspruch
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
- BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …
- BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03
Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien, …
- BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …
- BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - …
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
- BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …
- BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06
Beamter im Bundesdienst, dienstliche Beurteilung, Feststellung der Qualifikation, …
- OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst; …
- BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06
- OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10
Berechtigung eines Dienstherrn zur Überprüfung der Regelbeurteilung eines …
- OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 350/08
Konkurrentenstreit; Dienstposten; Abteilungsleiter; Anforderungsprofil; …
- OVG Sachsen, 17.01.2012 - 2 B 275/11
Konkurrentenstreit, Staatsanwalt, Versetzung ohne Statusänderung, …
- OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16
Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung; …
Rn. 18 Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben sich zahlreiche Obergerichte angeschlossen (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 17.6.2014 - 4 S 494/14 -, juris Rn 13; OVG NRW, Beschluss vom 2.7.2014 - 1 A 386/14 -, juris Rn 3; Hess. VGH, Beschluss vom 6.5.2015 - 1 B 2043/14 -, juris Rn 12; Sächs. OVG, Beschluss vom 11.6.2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn 41; Brem. - OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17
Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von …
Das Gericht muss dann kontrollieren, ob die Verwaltungsvorschriften eingehalten sind, sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 2005, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1 m. w. N.; Beschl. v. 22. November 2011, NVwZ-RR 2013, 267; vgl. auch Senatsbeschl v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 16 und v. 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris Rn. 21).Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Senatsbeschl. v. 6. März 2013 - 2 B 357/12 -, v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - und v. 11. Juni 2016 - 2 B 277/14 -, alle juris;… OVG NRW, Beschl. v. 28. März 2011 - 6 B 43/11 -, juris Rn. 23;… NdsOVG, Beschl. v. 21. Dezember 2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.).
Die VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte geht aber im Grundsatz davon aus, dass der Beurteiler selbst darüber entscheidet, zu welchen Beurteilungsmerkmalen er sich äußert und welche Form der Darstellung er wählt (…sog. freie Beurteilung, vgl. Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, Stand: September 2014, Rn. 262 f.;… zur Rechtslage im Freistaat Sachsen Rn. 613 a. E.; Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 22).
Rn. 27 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 19. Dezember 2016 - 2 B 233/16 -, juris Rn. 17 und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 49) führt eine fehlerhafte Bewertung oder ein fehlerhafter Vergleich eines Auswahlkriteriums nicht gleichsam automatisch dazu, dass die Auswahlentscheidung insgesamt fehlerhaft wäre.
Diese Überlegungen gelten nicht nur für einen Vergleich der Gesamturteile, sondern auch für einen Vergleich der Einzelmerkmale mit Ausnahme solcher Merkmale, die unabhängig vom Statusamt oder vom konkret wahrgenommenen Amt zu beurteilen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 49).
- OVG Sachsen, 19.09.2019 - 2 B 225/19
Konkurrentenstreit; Richter; Amtszulage; Gesamtleistung; Prädikat
Das Gericht muss dann kontrollieren, ob die Verwaltungsvorschriften eingehalten sind, sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 2005, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1 m. w. N. und Beschl. v. 22. November 2011, NVwZ-RR 2013, 267; Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 16 und v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 18).Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).
Dies ist insbesondere dann evident, wenn seit der letzten Regelbeurteilung - wie hier jedenfalls für einen der Bewerber - ein erheblicher Zeitraum vergangen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 42).
- OVG Sachsen, 14.01.2016 - 2 B 208/15
Konkurrentenstreit; Richter; Voreingenommenheit
Rn. 18 Die Anlassbeurteilung vom Juli 20xx steht im Einklang mit den Vorgaben in Ziffer IV Nr. 1a, Ziffer VII Nr. 2 und VIII Nr. 2 VwV Beurteilung (vgl. hierzu grundlegend Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 20 ff.).Da die VwV Beurteilung eine freie Beurteilung vorsieht (vgl. Senatsbeschl v. 11. Juni 2015 a. a. O. Rn. 22f.), reicht es für die vorzunehmende Auseinandersetzung mit den Merkmalen des Anforderungsprofils aus, dass aus der Beurteilung klar hervorgeht, dass Fähigkeiten des zu Beurteilenden mit Bezug auf das Merkmal angesprochen und bewertet werden.
Es reicht vielmehr aus, dass sich aus der Anlassbeurteilung klar ergibt, dass die hier angesprochenen Fähigkeiten bewertet wurden (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 11. Juni 2015 a. a. O.; zuletzt Beschl. v. 6. Januar 2016 - 2 B 306/15 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
- OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 185/18
Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Gesamtleistungsbild
Das Gericht muss dann kontrollieren, ob die Verwaltungsvorschriften eingehalten sind, sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 2005, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1 m. w. N. und Beschl. v. 22. November 2011, NVwZ-RR 2013, 267; Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 16 und v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 18).Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).
Dieses Begriffsverständnis steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (…vgl. Beschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 22;… Beschl. v. 27. März 2015 - 2 B 308/14 -, juris Rn. 24 und Beschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 38).
- OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Tarifbeschäftigte; …
Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil (Gesamtnote), das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rn. 15, 22 und 35;… Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 13).Das Gericht muss dann kontrollieren, ob die Verwaltungsvorschriften eingehalten sind, sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 16).
- OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
Konkurrentenstreit; weiterer Aufsichtsführender Richter; im wesentlichen gleiches …
Nach Auffassung des Senats werden diese Merkmale im Unterschied zu unmittelbar an die richterliche Tätigkeit anknüpfenden Merkmalen, wie etwa die besseren Rechtskenntnisse (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 48) oder die ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur vertieften Auseinandersetzung mit Rechtsproblemen (…vgl. Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 - a. a. O. Rn. 33), in ihrer Gewichtung nicht vom Statusamt des Beurteilten beeinflusst.Es ist indes gerade die Entscheidung des Dienstherrn und nicht des Gerichts, welcher der Bewerber der Geeignetste für das konkret zu besetzende Amt ist; dies unterliegt als Akt wertender Erkenntnis nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 49).
- VGH Bayern, 15.04.2016 - 3 BV 14.2101
Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens
Rn. 25 Überwiegend haben sich auch die anderen Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen und gehen davon aus, dass der Dienstherr nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, vorrangig vor einem Rückgriff auf ältere (nicht unmittelbar den aktuellen Qualifikationsstand widerspiegelnde) Beurteilungen, den weiteren Inhalt der maßgeblichen aktuellen Beurteilungen daraufhin zu würdigen, ob sich aus ihm Anhaltspunkte für einen Qualifikationsvorsprung eines der Bewerber gewinnen lassen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 23.10.2015 - OVG 7 S 34.15 - juris Rn. 11; OVG Bremen, U. v. 14.10.2015 - 2 B 158/15 - juris Rn. 43; SächsOVG, B. v. 11.6.2015 - 2 B 277/14 - juris Rn. 41; Hess. VGH, B. v. 6.5.2015 - 1 B 2043/14 - juris Rn. 12; OVG NW., B. v. 2.7.2014 - 1 A 386/14 - juris Rn. 3; VGH BW., B. v. 17.6.2014 - 4 S 494/14 - juris Rn. 13; in diesem Sinne auch Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Nov. - OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21
Beurteilung; Einzelmerkmale; Statusamt; Gesetzesvorbehalt; Wesentlichkeitstheorie
Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).Wie aus den Beschlüssen des Senats vom 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 - und vom 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, beide juris zu entnehmen ist, hat der Dienstherr bei dem Vergleich von Einzelmerkmalen aus Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern jeweils zu prüfen, ob das zu bewertende Einzelmerkmal vom Status bzw. der Aufgabe geprägt ist oder ob es sich um ein hiervon unabhängiges Einzelmerkmal handelt.
- OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Anforderungsprofil; konstitutive Merkmale; Gesamtleistungsbild
Welchen der zu den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr das größere Gewicht beimisst, bleibt dabei seiner Entscheidung überlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).Dies ist insbesondere dann evident, wenn seit der letzten Regelbeurteilung - wie hier jedenfalls für einen der Bewerber - ein erheblicher Zeitraum vergangen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 42).
- OVG Sachsen, 18.05.2026 - 2 B 41/26
Stellenbesetzung; Auswahlentscheidung; Vergleichbarkeit von Prädikaten in …
- OVG Sachsen, 16.12.2019 - 2 B 282/19
Umfassende Kenntnisse des Aufgabenspektrums des Gerichtsleiters
- OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze
- OVG Sachsen, 13.10.2021 - 2 B 286/21
Konkurrentenstreit; Gesamterscheinungsbild; Vizepräsidentin Finanzgericht
- OVG Sachsen, 28.05.2026 - 2 B 62/26
Stellenbesetzung; Leitender Oberstaatsanwalt; Regelbeurteilung; Altersgrenze; …
- OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze
- OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19
Konkurrentenstreit; Beschränkung des Bewerberfeldes; Anforderungsprofil; …
- OVG Sachsen, 15.03.2016 - 2 A 359/14
Regelbeurteilung; Fortbildungsvorschläge; Beurteilungskommission; …
- OVG Sachsen, 19.11.2024 - 2 B 164/24
Stellenbesetzung; Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil; Voreingenommenheit; …
- OVG Sachsen, 17.12.2025 - 2 B 223/25
Stellebesetzung; Leiter Kriminaldienst; Regelbeurteilung; Maßstab; Verfahren
- OVG Sachsen, 17.12.2021 - 2 B 400/21
Konkurrentenstreit; Gesamtleistungsbild; Verwendungsbreite
- OVG Sachsen, 24.08.2015 - 2 B 189/15
Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen Richter, Beamter
- OVG Sachsen, 12.04.2023 - 2 B 36/23
Stellenbesetzung; Anlassbeurteilung; Beurteilungszeitraum
- OVG Sachsen, 25.03.2021 - 2 B 447/20
Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Aufgabenbereich
- OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 83/24
Stellenbesetzung Leiter Polizeirevier; Anforderungsprofil; Konstitutives Merkmal; …
- OVG Sachsen, 19.12.2016 - 2 B 233/16
Konkurrentenstreit; Richter; Gleichstand; Gesamturteil
- OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15
Stellenbesetzung; stellvertretender Behördenleiter; Anlassbeurteilung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".