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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,3413
OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25 (https://dejure.org/2026,3413)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12.02.2026 - 2 B 290/25 (https://dejure.org/2026,3413)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12. Februar 2026 - 2 B 290/25 (https://dejure.org/2026,3413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsandrohung; Anhörung; Ausreisefrist; Ausweisung; Duldung; Einstweilige Anordnung; Kindeswohl; Positivstaater; Streitwert; Visumpflicht; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Begründung der sofortigen Vollziehung; Anhörungsmangel bei ...

  • rechtsportal.de

    Abschiebungsandrohung; Anhörung; Ausreisefrist; Ausweisung; Duldung; Einstweilige Anordnung; Kindeswohl; Positivstaater; Streitwert; Visumpflicht; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Begründung der sofortigen Vollziehung; Anhörungsmangel bei ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • OVG Bremen, 08.02.2023 - 2 LB 268/22

    Ausweisung eines Erstverbüßers; Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV; …

    Auszug aus OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25
    Die vom Antragsgegner erhobene Klage blieb hinsichtlich der Ausweisung erfolglos; insoweit ist das Klageverfahren rechtskräftig abgeschlossen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 08.02.2023 - 2 LB 268/22; BVerwG, Beschl. v. 24.10.2023 - 1 B 15.23).

    Das erkennende Gericht hat in seinem Urteil im Ausweisungsverfahren nach eingehender Prüfung und Durchführung einer mündlichen Verhandlung festgestellt, dass die tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr besteht, dass er erneut solche oder ähnliche Straftaten begehen wird (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 08.02.2023 - 2 LB 268/22, juris Rn. 30 bis 49).

    Der erkennende Senat ist bereits im Ausweisungsverfahren nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Interesse, neue schwere Straftaten des Antragsgegners in Deutschland durch eine Beendigung seines Aufenthalts zu verhindern unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls das Kindeswohl und die betroffenen Grundrechte überwiegt und die Ausweisung daher verhältnismäßig ist (OVG Bremen, Urt. v. 08.02.2023 - 2 LB 268/22, juris Rn. 50 bis 60).

    Schon im Ausweisungsverfahren ist der erkennende Senat davon ausgegangen, dass eine Beendigung des Aufenthalts des Antragsgegners in Deutschland schwerwiegende negative Auswirkungen auf die psychische Verfassung von A. haben kann, das angemessene Mittel, dem zu begegnen, jedoch eine psychiatrische bzw. psychotherapeutische Behandlung von A. ist, und nicht die Hinnahme weiterer schwerer Verbrechen des Antragsgegners im Bundesgebiet (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 08.02.2023 - 2 LB 268/22, juris Rn. 59).

    Diese Kinder sind schon seit 15 bzw. 10 Jahren volljährig und ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihnen und dem Antragsgegner, das über normale gefühlsmäßige Bindungen hinausgeht, ist nicht ersichtlich (so schon OVG Bremen, Urt. v. 08.02.2023 - 2 LB 268/22, juris Rn. 56).

    Anders als im Ausweisungsverfahren, in dem eine aktuelle Paarbeziehung zwischen dem Antragsgegner und der Mutter seiner Kinder nicht eindeutig feststellbar war (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 08.02.2023 - 2 LB 268/22, juris Rn. 56), liegt eine solche nun vor.

    Offensichtlich nicht der Aufenthaltsbeendigung entgegen steht das Arbeitsplatzangebot, das der Antragsgegner erhalten hat (vgl. entsprechend das Urteil des erkennenden Senats v. 08.02.2023 - 2 LB 268/22, juris Rn. 57, wonach das damals bestehende Arbeitsverhältnis der Ausweisung nicht entgegenstand).

    Im Übrigen spricht alles dafür, dass eine eventuelle psychische Erkrankung des Antragsgegners auch in Nordmazedonien behandelt werden könnte (vgl. schon das Urteil des erkennenden Senats v. 08.02.2023 - 2 LB 268/22, juris Rn. 60 im Ausweisungsverfahren).

  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf …

    Auszug aus OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25
    Die Unschuldsvermutung schützt den Beschuldigten nur vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, bewirkt aber nicht, dass in einem auf Gefahrenabwehr gerichteten Verwaltungsverfahren Tatsachen, die (auch) strafrechtlich relevant sind, nicht berücksichtigt werden dürfen, wenn sie nicht in einem rechtskräftigen Strafurteil festgestellt sind (BVerwG, Beschl. v. 24.01.2017 - 2 B 75.16, juris Rn. 12;… OVG Bremen, Beschl. v. 22.08.2023 - 2 LA 2/23, juris Rn. 9).
  • EGMR, 09.07.2021 - 6697/18

    Syrien: Wartefrist von 3 Jahren für Familienzusammenführung widerspricht Artikel …

    Auszug aus OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25
    In einem solchen Fall steht Art. 8 EMRK nur unter außergewöhnlichen Umständen der Beendigung des Aufenthalts eines Ehegatten entgegen (vgl. EGMR , M.A. ./. DK ( GK ), Urt. v. 09.07.2021 - 6697/18, juris Rn. 134 Nr. i).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25
    Gleichwohl ist die Beziehung zwischen ihr und dem Antragsgegner noch von erheblichem Gewicht, denn A. ist psychisch krank und daher in höherem Maße auf den Antragsgegner angewiesen als dies sonst zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern der Fall ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84, juris Rn. 42, 44;… EGMR , Entsch. v. 24.03.2015, - 37074/13, Kerkez ./. Deutschland, EuGRZ 2015, 464 [466 f. - Rn. 24, 33).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 34.16

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsgesetz, Anwendungsbereich; Familienangehöriger; …

    Auszug aus OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25
    Im für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 1 C 34.16, juris Rn. 10) ist nur noch eines der vier Kinder des Antragsgegners - die .2010 geborene Tochter - minderjährig.
  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen …

    Auszug aus OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25
    Es entspricht ferner den allgemeinen unions- und menschenrechtlichen Grundsätzen zum Schutz des Kindeswohls, des Familienlebens und der physischen und psychischen Integrität, deren Übertragung in die Rückführungsrichtlinie Art. 5 bezweckt (…vgl. zu diesem Zweck Lutz, in: Thym/Hailbronner, EU Immigration and Asylum Law, 3. Ed. 2022, RL 2008/115/EG Art. 5 Rn. 1, 3): Dem Kindeswohl kommt zwar ein ganz erhebliches Gewicht, aber weder nach Völkerrecht noch nach europäischen Grund- und Menschenrechten oder nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor entgegenstehenden öffentlichen Sicherheitsinteressen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 B 26.15, juris Rn. 5 m.w.N.;… zu Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention auch Schmahl, Kinderrechtskonvention, 2. Aufl. 2017, Art. 3 Rn. 7; Committee on the Rights of Children, General Comment No. 14 [2013], Ziff. 39;… zu Art. 24 EUGrCh Jarass, EUGrCh, 4. Aufl. 2021, Art. 24 Rn. 22 mit Verweis auf Art. 52 Abs. 1 EUGrCH).
  • EuGH, 01.08.2025 - C-636/23

    Al Hoceima - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und …

    Auszug aus OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25
    Ein Fehler bei der Fristgewährung würde sich nach neuerer Rechtsprechung des EuGH auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung insgesamt auswirken (vgl. EuGH, Urt. v. 01.08.2025 - C-636/23 und C-637/23, juris Rn. 75).
  • EGMR, 24.03.2015 - 37074/13

    KERKEZ v. GERMANY

    Auszug aus OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25
    Gleichwohl ist die Beziehung zwischen ihr und dem Antragsgegner noch von erheblichem Gewicht, denn A. ist psychisch krank und daher in höherem Maße auf den Antragsgegner angewiesen als dies sonst zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern der Fall ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84, juris Rn. 42, 44; EGMR , Entsch. v. 24.03.2015, - 37074/13, Kerkez ./. Deutschland, EuGRZ 2015, 464 [466 f. - Rn. 24, 33).
  • EuGH, 01.08.2025 - C-637/23

    Boghni

    Auszug aus OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25
    Ein Fehler bei der Fristgewährung würde sich nach neuerer Rechtsprechung des EuGH auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung insgesamt auswirken (vgl. EuGH, Urt. v. 01.08.2025 - C-636/23 und C-637/23, juris Rn. 75).
  • OVG Bremen, 05.01.2026 - 2 B 1/26

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen der Vollziehung der …

    Auszug aus OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25
    Beide Streitgegenstände sind wirtschaftlich identisch, da der Antragsgegner mit beiden Anträgen mit im Wesentlichen gleichlautenden Argumenten dasselbe Ziel - die Verhinderung einer Abschiebung - erreichen will (vgl. zur Streitwertfestsetzung in solchen Fällen OVG Bremen, Beschl. v. 05.01.2026 - 2 B 1/26, juris Rn. 41;… allgemein zum Verbot der Wertaddition bei wirtschaftlicher Identität der Streitgegenstände Dörndorfer, in: Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann, GKG , FamGKG , JVEG , 6. Aufl. 2025, § 39 GKG Rn. 2).
  • BVerwG, 05.11.2013 - 2 B 60.13

    Dauernde Dienstunfähigkeit; Klärung der Dienstunfähigkeit durch das Gericht; …

  • BVerwG, 24.10.2023 - 1 B 15.23

    Teilweise unzulässige Beschränkung der Revisionszulassung durch das …

  • VGH Bayern, 13.08.2026 - 10 ZB 26.1300

    Pflicht zur Anhörung vor Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots, …

    Solche sind nicht ersichtlich (vgl. OVG Bremen, B.v. 12.2.2026 - 2 B 290/25 - juris Rn. 27).
  • OVG Bremen, 06.03.2026 - 2 B 216/25

    Ausweisung; Abschiebungsandrohung; Rückführungsrichtlinie; Opt Out; häusliche …

    Vielmehr bedarf es einer Abwägung mit gegenläufigen (öffentlichen) Interessen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (…vgl. EuGH, Urt. v. 04.09.2025 - C- 313/25 PPU, ZAR 2026, 94 ; OVG Bremen, Beschl. v. 12.02.2026 - 2 B 290/25, juris Rn. 30).
  • VG Bremen, 01.09.2026 - 2 V 4092/25

    Eilrechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung, angebliche Pflege eines volljährigen …

    Vielmehr bedarf es einer Abwägung mit gegenläufigen (öffentlichen) Interessen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (OVG Bremen, Beschl. v. 12.02.2026 - 2 B 290/25 -, juris Rn 30).

    Besondere Umstände des Einzelfalls, die nach § 59 Abs. 1 Satz 4 AufenthG eine längere Ausreisefrist rechtfertigen können, sind nach Aktenlage und unter Berücksichtigung des Vorbringend der Antragstellerin nicht erkennbar (s.a. OVG Bremen, Beschl. v. 12.02.2026 - 2 B 290/25 -, juris Rn 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2026 - 17 B 134/26
    Rn. 36 Vgl. zu deren Relevanz im Rahmen des § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG etwa Sächs. OVG, Beschluss vom 1. April 2026 - 3 B 29/26 -, juris, Rn. 8 ff., 23 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 12. Februar 2026 - 2 B 290/25 -, juris, Rn. 28 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3. November 2025 - 11 S 644/25 -, juris, Rn. 70 ff.; VG Ansbach, Beschluss vom 3. April 2024 - AN 16 S 24.30731 -, juris, Rn. 17 ff., 22.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2026 - 17 B 233/26

    Abschiebungsandrohung; Antragsänderung; Ausreisefrist; Beschwerdeausschluss; …

    Rn. 28 Vgl. zum diesbezüglichen Erfordernis einer Abwägung OVG Bremen, Beschluss vom 12. Februar 2026 - 2 B 290/25 -, juris, Rn. 30; s. auch BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 1 B 26.15 -, juris, Rn. 5.
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