Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 24.04.2003 - 2 B 292/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; VwGO § ... 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; KAG § 6 Abs. 1 Satz 3; ; KAG § 6 Abs. 2; ; KAG § 6 Abs. 4 Satz 1; ; KAG § 6 Abs. 4 Satz 2; ; KAG § 6 Abs. 4 Satz 7; ; BbgWG § 80 Abs. 1; ; BbgWG § 80 Abs. 2; ; AmtsO § 2 Abs. 2; ; AmtsO § 10; ; GO § 61 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorraussetzungen der Abgabenerhebung; Gebührenbemessung nach dem Kommunalabgabengesetz; Gebührenstaffelung
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 13.09.2002 - 5 L 578/02
- OVG Brandenburg, 24.04.2003 - 2 B 292/02
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog. …
Auszug aus OVG Brandenburg, 24.04.2003 - 2 B 292/02
Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren Gültigkeit der Nonnen und sich ersichtlich aufdrängender Satzungsfehler sowie die Prüfung spezieller Einwände der Antragsteller gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (vgl. Beschluss des Senats vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 - MittStGB Bbg. 11/12 1997, S. 22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1988 - 9 A 674/86
Auszug aus OVG Brandenburg, 24.04.2003 - 2 B 292/02
Von dieser Frage ist die bislang vom Senat noch nicht entschiedene und auch im vorliegenden Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu beantwortende Frage zu trennen, ob die an die Abwälzung der Verbandslasten bestimmter Höhe anknüpfende Gebühr des § 7 KAG eine satzungsmäßige Regelung zur Erhebung einer Gebühr nach einem schon vorbestimmten Gebührensatz zulässt, solange der betreffende Unterhaltungsverband für den betreffenden Zeitraum von der Gemeinde Beiträge bzw. Umlagen noch nicht erhoben hat (vgl. zur Problematik: OVG NW, Urteil vom 18. Mai 1988 - 9 A 674/86 - S. 4 des Abdrucks).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05
Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit, …
Denn es handelt sich um eine Kostenposition im Sinne des Kostenbegriffs des § 6 Abs. 2 Satz1 KAG (vgl. dazu bereits OVG Bbg, Beschlüsse vom 24. April 2003 - 2 B 292/02 - MittStGB Bbg. 2002, 342, ferner vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 - BA S. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05
Heranziehung des Eigentümers eines Waldgrundstücks zu …
Denn es handelt sich um eine Kostenposition im Sinne des Kostenbegriffs des § 6 Abs. 2 Satz1 KAG (vgl. dazu bereits OVG Bbg, Beschlüsse vom 24. April 2003 - 2 B 292/02 - MittStGB Bbg. 2002, 342, ferner vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 - BA S. 5). - OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 2 B 303/03
Zur Angabe des Zeitpunkts der Fälligkeit der Abgabe als Mindestanforderung an …
Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren (formellen) Gültigkeit der Norm und sich ersichtlich aufdrängender materieller Satzungsfehler sowie die Prüfung spezieller Einwände des Antragstellers gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (vgl. u. a. Beschlüsse des Senats vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 - Mitt. StGB Bbg. 1997, S. 22, vom 24. April 2003 - 2 B 292/02 -, EA S. 2 f. und vom 2. Oktober 2003 - 2 B 75/03 -, veröffentlicht in Juris, S. 1).
- OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03
Beschwerde, Das OVG hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur …
Abgesehen davon, dass - ggf. im Hauptsacheverfahren - zunächst zu klären wäre, ob die Gemeinde bei der Bemessung der Gebühr nach § 7 Satz 1 KAG im angemessenen Umfang die für die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungskosten mit eingerechnet hat, bestehen bei summarischer Prüfung nach der Rechtslage in Brandenburg nach der Rechtsprechung des Senates (Beschluss des Senats vom 24. April 2003 - 2 B 292/02 - S. 5 EA, veröffentlicht in Juris; vgl. so auch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren zum KAG Bbg vom 23. März 2000;… Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 12 vom 28. März 2000, S. 151 (159); Aussprung/Siemers/Holz, KAG MV, § 7 KAG Ziffer 2.5.4. - VG Frankfurt/Oder, 24.01.2008 - 5 L 162/07
Erhebung von Beiträgen durch einen Wasser- und Bodenverband
Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren Gültigkeit der Normen und sich ersichtlich aufdrängender Satzungsfehler sowie die Prüfung spezieller Einwände des Antragstellers gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 - ferner Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, MittStGB Bbg. 11/12 1997, S. 22 und vom 24. April 2003 - 2 B 292/02 -, juris). - VG Frankfurt/Oder, 24.01.2019 - 3 L 953/18
Erschließungsbeiträge
Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren Gültigkeit der Normen sowie die Prüfung spezieller Einwände des Antragstellers gegen die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 - ferner Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, MittStGB Bbg. 11/12 1997, S. 22 und vom 24. April 2003 - 2 B 292/02 -, juris). - VG Frankfurt/Oder, 13.11.2013 - 3 L 265/13
Straßenausbaubeitrag
Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren Gültigkeit der Normen und sich ersichtlich aufdrängender Satzungsfehler sowie die Prüfung spezieller Einwände des Antragstellers gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 - ferner Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, MittStGB Bbg. 11/12 1997, S. 22 und vom 24. April 2003 - 2 B 292/02 -, juris). - VG Frankfurt/Oder, 24.06.2013 - 3 L 56/13
Straßenausbaubeitragsrecht; Abgrenzung von Haupterschließungsstraßen und …
Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren Gültigkeit der Normen und sich ersichtlich aufdrängender Satzungsfehler sowie die Prüfung spezieller Einwände des Antragstellers gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 - ferner Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, MittStGB Bbg. 11/12 1997, S. 22 und vom 24. April 2003 - 2 B 292/02 -, juris).
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