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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.2010 - 2 B 30.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24224
BVerwG, 31.05.2010 - 2 B 30.10 (https://dejure.org/2010,24224)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2010 - 2 B 30.10 (https://dejure.org/2010,24224)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 (https://dejure.org/2010,24224)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 1 A 421/14

    Klagen von Personenschützern an den deutschen Botschaften Bagdad und Kabul wegen …

    Ebenso kann die Abordnung wieder aufgehoben werden, wenn das dienstliche Bedürfnis weggefallen ist; ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (BVerwG, Beschluss vom 31.05.2010 - 2 B 30.10 -, Juris).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 28.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 22.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 24.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13

    An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter …

    Ebenso kann die Abordnung wieder aufgehoben werden, wenn das dienstliche Bedürfnis weggefallen ist; ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (BVerwG, Beschluss vom 31.05.2010 - 2 B 30.10 -, Juris).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 26.16

    Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft von …

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 28.16

    Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft von …

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.16

    Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft von …

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Einschätzung des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 B 30.10 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 29.04.2014 - NC 2 B 509/13

    Zahnmedizin, Beurlaubung im ersten Fachsemester, Belegung im ersten Fachsemester, …

    Dem Antragsteller ist zwar zuzugestehen, dass für seine Auffassung die Bestimmung § 49 Satz 4 Nr. 2 ZÄAppO herangezogen werden kann, wonach bei der Prüfung in Zahnerhaltungskunde u.a. auch Kenntnisse der Parodontologie theoretisch und praktisch nachzuweisen sind (anders der Senatsbeschluss vom 5. September 2011 - NC 2 B 30/10 -, juris Rn. 8, der die Parodontologie als eigenes Fach bezeichnet).
  • VG Hamburg, 22.01.2026 - 21 E 8643/25

    Zu den Voraussetzungen der Aufhebung einer Abordnung

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