Rechtsprechung
| BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolglose Beschwerde gegen die Verlängerung der Probezeit eines Lehrers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 LbV BW, § 29 Abs 2 S 1 LbV BW, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 133 Abs 3 S 3 VwGO
Erfolglose Beschwerde gegen die Verlängerung der Probezeit eines Lehrers - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Verlängerung einer beamtenrechtlichen Probezeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BW LVO § 14
Voraussetzungen für eine Verlängerung einer beamtenrechtlichen Probezeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.04.2014 - 13 K 1862/14
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14
- BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
- BVerwG, 27.06.2017 - 2 KSt 2.17
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
Sie enthält auch keinerlei Aussagen zu der Frage, wie zu verfahren ist, wenn - wie im Streitfall - zum Zeitpunkt des Ablaufs der regulären beamtenrechtlichen Probezeit keine "fundierte medizinische Tatsachenbasis" vorliegt, auf deren Grundlage der Dienstherr seine Entscheidung über die Bewährung des Beamten auf Probe unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen Eignung treffen könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 22 ff. …sowie vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 26 ff. ;… Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 2 Rn. 21). - BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12
Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
Sie enthält auch keinerlei Aussagen zu der Frage, wie zu verfahren ist, wenn - wie im Streitfall - zum Zeitpunkt des Ablaufs der regulären beamtenrechtlichen Probezeit keine "fundierte medizinische Tatsachenbasis" vorliegt, auf deren Grundlage der Dienstherr seine Entscheidung über die Bewährung des Beamten auf Probe unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen Eignung treffen könnte (…vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 22 ff. sowie vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 26 ff. ;… Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 2 Rn. 21). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
- BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 17.82
Öffentlicher Dienst - Soldat auf Zeit - Probezeit - Anrechnung von Dienstzeiten
Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
Diese Aussage entspricht der - vom Verwaltungsgerichtshof zitierten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedeutung einer gebundenen Ermessensentscheidung (BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 17.82 - RiA 1984, 139 = juris Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten; Bedeutung der Verteilung des …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
Sie enthält auch keinerlei Aussagen zu der Frage, wie zu verfahren ist, wenn - wie im Streitfall - zum Zeitpunkt des Ablaufs der regulären beamtenrechtlichen Probezeit keine "fundierte medizinische Tatsachenbasis" vorliegt, auf deren Grundlage der Dienstherr seine Entscheidung über die Bewährung des Beamten auf Probe unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen Eignung treffen könnte (…vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 22 ff. …sowie vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 26 ff. ; Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 2 Rn. 21). - BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 26.11
Heilpraktiker; Heilpraktikerberuf; blinder Heilpraktiker; Erblindung; …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
Rn. 15 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die von der Beschwerde hierzu allein angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 26.11 - BVerwGE 145, 275) einen gänzlich anderen Sachbereich (Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis trotz Blindheit) und andere Rechtsvorschriften (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes) betrifft. - BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
Rn. 16 Auf die Ausführungen der Beschwerde zu dieser Frage braucht hier indes aus einem anderen Grunde nicht eingegangen zu werden: Bei einem Berufungsurteil, das - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, ist eine Zulassung der Revision nur dann möglich ist, wenn die Beschwerde hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Begründungen einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund vorträgt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. …und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6). - BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15
Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst; …
Auszug aus BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
Rn. 16 Auf die Ausführungen der Beschwerde zu dieser Frage braucht hier indes aus einem anderen Grunde nicht eingegangen zu werden: Bei einem Berufungsurteil, das - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, ist eine Zulassung der Revision nur dann möglich ist, wenn die Beschwerde hinsichtlich jeder der selbstständig tragenden Begründungen einen durchgreifenden Revisionszulassungsgrund vorträgt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 6).
- BVerwG, 27.06.2017 - 2 KSt 2.17
Gegenvorstellung gegen Streitwertfestsetzung; Verlängerung der Probezeit
Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes im Beschluss des Senats vom 30. Dezember 2016 - 2 B 31.16 - wird zurückgewiesen.Rn. 1 1. Der Senat hat im Beschluss vom 30. Dezember 2016 den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (BVerwG 2 B 31.16 ) gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 52 Abs. 2 GKG auf den sog. Regelstreitwert i.H.v. 5 000 EUR festgesetzt.
Streitgegenstand des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG 2 B 31.16 war dagegen ein Bescheid des beklagten Landes, mit dem die Probezeit des Klägers um ein Jahr verlängert wurde (vgl. § 14 LVO BW).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 6 A 1229/18
Beamter; Probezeit; Verlängerung; Bewährung; Einschätzungsspielraum; …
Rn. 22 BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2017 - 2 KSt 2.17 -, juris, und etwa vom 30. Dezember 2016 - 2 B 31.16 -, juris Rn. 18; auch OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 6 A 1984/13 -, juris Rn. 6. - VG Lüneburg, 27.06.2018 - 8 A 345/17
Statusstreit; Verkürzung Probezeit
Hier war daher entsprechend dem Beschluss vom 27. Juni 2018 vom Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG auszugehen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 30.12.2016 - 2 B 31.16 -, BeckRS 2016, 114688 Rn. 1, 18 (Verlängerung Probezeit);… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.3.2018 - 6 A 634/17 -, juris Rn. 27;… a.A. Bay. VGH, Beschl. v. 29.7.2014 - 6 ZB 13.281 -, juris Rn. 7;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.1.2016 - 4 S 1082/14 -, juris Rn. 89 (vorgehend zu BVerwG, a.a.O.)). - VG Berlin, 22.11.2021 - 36 K 566.19 Beim Streit um die Verlängerung der Probezeit geht es nicht um die Begründung, Umwandlung, das Bestehen oder Nichtbestehen oder die Beendigung eines besoldeten öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses i.S.v. § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG.(BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2017 - 2 KSt 2.17 -, juris, und vom 30. Dezember 2016 - 2 B 31.16 - Rn. 18, juris).
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