Rechtsprechung
| OVG Saarland, 16.11.2018 - 2 B 312/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 123 VwGO, § 5 Abs 1 KomSVwG SL, § 19 Abs 1 KomSVwG SL, $ 5 Abs 2 KomSVwG SL
Keine Pflicht zur Entprivatisierung eines Weihnachtsmarkts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßige Ablehnung einer Bewerbung zur Teilnahme am Christkindl-Markt 2018 mit einem Glühweinstand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Privater Weihnachtsmarkt darf privat bleiben
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 15.10.2018 - 3 L 1254/18
- OVG Saarland, 16.11.2018 - 2 B 312/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08
Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises; …
Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2018 - 2 B 312/18
Der geltend gemachte Anspruch ergebe sich auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.5.2009 - 8 C 10/08 -.Das Verwaltungsgericht hat zu Recht ausgeführt, dass weder aus § 5 Abs. 1 KSVG noch aus § 5 Abs. 2 KSVG (jeweils i.V.m. § 19 Abs. 1 KSVG) ein Anspruch auf den Betrieb einer bestimmten öffentlichen Einrichtung abgeleitet werden kann.(Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 14.12.2017 - 15 E 831/17 -, juris) Aus dem von dem Antragsteller angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts(Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.2009 - 8 C 10/08 -, juris) ergibt sich weder, dass private Märkte unzulässig sind, noch lässt sich daraus eine generelle Pflicht zur "Entprivatisierung" herleiten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - 15 E 831/17
Kein Anspruch auf Aufstellung öffentlicher Toiletten
Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2018 - 2 B 312/18
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht ausgeführt, dass weder aus § 5 Abs. 1 KSVG noch aus § 5 Abs. 2 KSVG (jeweils i.V.m. § 19 Abs. 1 KSVG) ein Anspruch auf den Betrieb einer bestimmten öffentlichen Einrichtung abgeleitet werden kann.(Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 14.12.2017 - 15 E 831/17 -, juris) Aus dem von dem Antragsteller angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts(Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.2009 - 8 C 10/08 -, juris) ergibt sich weder, dass private Märkte unzulässig sind, noch lässt sich daraus eine generelle Pflicht zur "Entprivatisierung" herleiten.
- LG Saarbrücken, 17.10.2022 - 7 O 79/22
Antrag eines Schaustellers auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur Teilnahme …
Für den gegenständlichen Saarbrücker Weihnachtsmarkt am St. Johanner Markt gilt dies aber nicht (so auch OVG Saarlouis, Beschluss vom 16. November 2018 - 2 B 312/18 -, Rn. 11, juris).Es besteht auch keine Pflicht zur De-Privatisierung (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 16. November 2018 - 2 B 312/18 -, Rn. 10, juris), wie sie das Bundesverwaltungsgericht in anderen Fällen angenommen hat (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 C 10/08 -, juris).
Dass seit 1912 der jeweilige Oberbürgermeister bzw. die jeweilige Oberbürgermeisterin die Präsidentschaft bei dem Antragsgegner innehat, ändert nichts an dessen privatrechtlicher Rechtsstellung (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 16. November 2018 - 2 B 312/18 -, Rn. 10, juris).
Nach dieser zutreffenden Entscheidung obliegt die Auswahl der teilnehmenden Stände dem hiesigen Antragsgegner als Ausrichter der Veranstaltung in einem privatrechtlichen Verhältnis (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 16. November 2018 - 2 B 312/18 -, Rn. 11, juris).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 07.09.2018 - 2 B 312/18 |
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 07.09.2018 - 2 B 312/18
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 94-IV-18
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 94-IV-18 Mit seiner am 17. September 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schreiben vom 24. September 2018, 8. Oktober 2018 und vom 12. November 2018 ergänzten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. September 2018 (2 B 312/18).
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