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   OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20   

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OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20 (https://dejure.org/2020,37004)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.11.2020 - 2 B 339/20 (https://dejure.org/2020,37004)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. November 2020 - 2 B 339/20 (https://dejure.org/2020,37004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erfolgloser Antrag auf Außervollzugsetzung des Verbots der Ausübung des Prostitutionsgewerbes. ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20
    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.

    [vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190].

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 13 MN 472/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Spielbanken; Spielhallen;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20
    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.11.2020 - 13 MN 472/20 -, juris].

    [vgl. ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.11.2020 - 13 MN 472/20 -, juris].

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2020 - 13 MN 77/20

    Corona; Fitnessstudio; Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20
    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.4.2020 - 13 MN 77/20 -, juris].
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20
    [vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte ] Das ist hier nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20
    [vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, insbesondere auch zu den sich aus dem Gesetzesvorbehalt und dem damit verbundenen Wesentlichkeitsvorbehalts zugunsten des Gesetzgebers ergebenden - auch formellen - Anforderungen an die Eingriffe in die Schutzbereiche verschiedenster Grundrechte beziehungsweise dem Vorwurf einer verfassungsrechtlich unzulässigen "Blankettermächtigung" am Maßstab des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG), zum Parlamentsvorbehalt zu unter anderem bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, alle bei Juris] Mittlerweile sind sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene Gesetzgebungsvorhaben in die Wege geleitet worden, um den unter Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere den sogenannten "Parlamentsvorbehalt", auch vom Senat [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] geäußerten Bedenken durch eine stärkere Einbindung der gewählten Volksvertretungen bei der Einschränkung der Grundrechte Rechnung zu tragen.
  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 143/20

    Verbot eines Möbeleinzelhandels durch Corona-Verordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20
    [vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, insbesondere auch zu den sich aus dem Gesetzesvorbehalt und dem damit verbundenen Wesentlichkeitsvorbehalts zugunsten des Gesetzgebers ergebenden - auch formellen - Anforderungen an die Eingriffe in die Schutzbereiche verschiedenster Grundrechte beziehungsweise dem Vorwurf einer verfassungsrechtlich unzulässigen "Blankettermächtigung" am Maßstab des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG), zum Parlamentsvorbehalt zu unter anderem bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, alle bei Juris] Mittlerweile sind sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene Gesetzgebungsvorhaben in die Wege geleitet worden, um den unter Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere den sogenannten "Parlamentsvorbehalt", auch vom Senat [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] geäußerten Bedenken durch eine stärkere Einbindung der gewählten Volksvertretungen bei der Einschränkung der Grundrechte Rechnung zu tragen.
  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland

    Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20
    [vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, insbesondere auch zu den sich aus dem Gesetzesvorbehalt und dem damit verbundenen Wesentlichkeitsvorbehalts zugunsten des Gesetzgebers ergebenden - auch formellen - Anforderungen an die Eingriffe in die Schutzbereiche verschiedenster Grundrechte beziehungsweise dem Vorwurf einer verfassungsrechtlich unzulässigen "Blankettermächtigung" am Maßstab des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG), zum Parlamentsvorbehalt zu unter anderem bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, alle bei Juris] Mittlerweile sind sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene Gesetzgebungsvorhaben in die Wege geleitet worden, um den unter Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere den sogenannten "Parlamentsvorbehalt", auch vom Senat [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] geäußerten Bedenken durch eine stärkere Einbindung der gewählten Volksvertretungen bei der Einschränkung der Grundrechte Rechnung zu tragen.
  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 130/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20
    [vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, insbesondere auch zu den sich aus dem Gesetzesvorbehalt und dem damit verbundenen Wesentlichkeitsvorbehalts zugunsten des Gesetzgebers ergebenden - auch formellen - Anforderungen an die Eingriffe in die Schutzbereiche verschiedenster Grundrechte beziehungsweise dem Vorwurf einer verfassungsrechtlich unzulässigen "Blankettermächtigung" am Maßstab des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG), zum Parlamentsvorbehalt zu unter anderem bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, alle bei Juris] Mittlerweile sind sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene Gesetzgebungsvorhaben in die Wege geleitet worden, um den unter Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere den sogenannten "Parlamentsvorbehalt", auch vom Senat [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] geäußerten Bedenken durch eine stärkere Einbindung der gewählten Volksvertretungen bei der Einschränkung der Grundrechte Rechnung zu tragen.
  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20
    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen] Lassen sie sich nicht - auch nicht in der Tendenz - verlässlich abschätzen, so ist wegen der wortlautmäßigen Anlehnung an § 32 BVerfGG wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20
    Auch bei "offenen" Erfolgsaussichten in der Hauptsache und einer reinen Folgenabwägung in Anlehnung an den § 32 BVerfGG Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären[vgl. auch OVG des Saarlandes - 1. Senat -, Beschlüsse vom 9.4.2020 - 1 B 83/20 - , bei Juris, und vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, ZfWG 2019, 166, zum generellen ]Erfordernis einer Folgenabwägung in Eilrechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären müssten die Interessen der Antragstellerin, von der zeitlich befristeten Betriebsuntersagung sofort verschont zu bleiben, hinter den genannten schwerwiegenden öffentlichen und privaten - mit Blick auf den Erhalt eines funktionierenden Systems der Gesundheitsversorgung vor allem bei schwerwiegenden bis lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen auch der Bevölkerung insgesamt - Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens zurücktreten.
  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender

  • OVG Saarland, 09.04.2020 - 1 B 83/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Schließung einer im

  • OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21

    Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle

    Zum anderen wird auch die Bewertung des Amtsgerichts einer grundsätzlichen offensichtlichen Verfassungswidrigkeit weder von der Verfassungsrechtsprechung (zur Offenheit der Rechtsfragen vgl. nur: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 1187/20 - juris Rn. 5 und vom 9. April 2020 - 1 BvQ 29/20 - juris Rn. 5; ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 17/20 (eAO) - juris Rn. 74) noch der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur die veröffentlichten Beschlüsse vom 7. Januar 2021 - 3 EN 851/20 -, vom 21. Dezember 2020 - 3 EN 812/20 -, 25. November 2020 - 3 EN 746/20 -, vom 13. November 2020 - 3 EN 729/20 -, vom 12. November 2020 - 3 EN 747/20 -, vom 8. November 2020 - 3 EN 725/20 -, vom 26. August 2020 - 3 EN 531/20 -, vom 3. Juli 2020 - 3 EN 391/20 -, vom 13. Juni 2020 - 3 EN 374/20 -, vom 5. Juni 2020 - 3 EN 369/20 - und - 3 EN 370/20 -, vom 28. Mai 2020 - 3 EN 359/20 -, vom 22. Mai 2020 - 3 EN 341/20 -, vom 7. Mai 2020 - 3 EN 311/20 -, vom 10. April 2020 - 3 EN 248/20 -, vom 9. April 2020 - 3 EN 238/20 - und vom 8. April 2020 - 3 EN 245/20 - alle juris) oder anderer Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe (vgl. hierzu jeweils zuletzt mit m. w. N.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 1 S 4028/20 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 20 NE 20.3026 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 11 S 124/20 - OVG Bremen, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 1 B 470/20 - OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2020 - 5 Bs 209/20 - Hessischer VGH, Beschluss vom 30. November 2020 - 8 B 2681/20.N - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. November 2020 - 2 KM 768/20 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 13 MN 14/21 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 13 B 1899/20.NE - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. November 2020 - 6 B 11345/20 - OVG Saarland, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 B 339/20 - OVG Sachsen, Beschluss vom 27. November 2020 - 3 B 394/20 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 3 R 259/20 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 3 MR 1/21 - alle juris) geteilt.
  • OVG Thüringen, 02.02.2021 - 3 EN 21/21

    Corona-Krise; Schließung von Fahrschulen; Thüringen; CoronaVSonderV TH 3 i.d.F.

    Rechtsprechung des Senats (vgl. nur die veröffentlichten Beschlüsse vom 7. Januar 2021 - 3 EN 851/20 -, vom 21. Dezember 2020 - 3 EN 812/20 -, 25. November 2020 - 3 EN 746/20 -, vom 13. November 2020 - 3 EN 729/20 -, vom 12. November 2020 - 3 EN 747/20 -, vom 8. November 2020 - 3 EN 725/20 -, vom 26. August 2020 - 3 EN 531/20 -, vom 3. Juli 2020 - 3 EN 391/20 -, vom 13. Juni 2020 - 3 EN 374/20 -, vom 5. Juni 2020 - 3 EN 369/20 - und - 3 EN 370/20 -, vom 28. Mai 2020 - 3 EN 359/20 -, vom 22. Mai 2020 - 3 EN 341/20 -, vom 7. Mai 2020 - 3 EN 311/20 -, vom 10. April 2020 - 3 EN 248/20 -, vom 9. April 2020 - 3 EN 238/20 - und vom 8. April 2020 - 3 EN 245/20 - alle juris) oder anderer Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe (vgl. hierzu jeweils zuletzt mit m. w. N.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 1 S 4028/20 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 20 NE 20.3026 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 11 S 124/20 - OVG Bremen, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 1 B 470/20 -; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2020 - 5 Bs 209/20 - Hessischer VGH, Beschluss vom 30. November 2020 - 8 B 2681/20.N - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. November 2020 - 2 KM 768/20 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 13 MN 14/21 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 13 B 1899/20.NE - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. November 2020 - 6 B 11345/20 - OVG Saarland, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 B 339/20 - OVG Sachsen, Beschluss vom 27. November 2020 - 3 B 394/20 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 3 R 259/20 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 3 MR 1/21 - alle juris) geteilt.
  • VG Hamburg, 08.12.2020 - 15 E 4706/20

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte gegen die aus der

    Dies Ergebnis entspricht im Übrigen den veröffentlichten Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit der anderen Bundesländer zu Prostitutionsstätten (vgl. insbesondere OVG Saarland, Beschluss vom 18.11.2020, 2 B 339/20, juris Rn. 9 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.11.2020, 13 B 1655/20.NE, juris Rn. 23 ff.; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 12.11.2020, 1 S 3396/20, juris Rn. 22 ff.; Nieds.
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