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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.2021 - 2 B 34.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54479
BVerwG, 29.10.2021 - 2 B 34.21 (https://dejure.org/2021,54479)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2021 - 2 B 34.21 (https://dejure.org/2021,54479)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 (https://dejure.org/2021,54479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtStG § 33 Abs. 1 Satz 1 und 2, § ... 34 Abs. 1 Satz 3, § 35 Abs. 1 Satz 2, § 37 Abs. 1, § 47 Abs. 1 Satz 1; BDG § 19 Abs. 2 Satz 1, § 56 Satz 1; LDG BW §§ 2, 10 Abs. 2 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 1, § 38 Abs. 1 Satz 1; AGVwGO BW § 21 Satz 2 und 3; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 113 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3
    Gerichtliche Bestätigung einer Disziplinarverfügung nach dem LDG BW bei nur teilweise erwiesenen Pflichtenverstößen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gerichtliche Bestätigung einer Disziplinarverfügung nach dem DG BW bei nur teilweise erwiesenen Pflichtenverstößen

  • Wolters Kluwer

    Zusammensetzung des mit einer Disziplinarklage oder Disziplinarverfügung angelasteten Dienstvergehens aus einer Mehrzahl von Handlungen und Pflichtenverstößen; Ahndung der Pflichtverstöße durch eine einheitliche Disziplinarmaßnahme; Aufrechterhaltung einer in einer ...

  • doev.de PDF

    Gerichtliche Bestätigung einer Disziplinarverfügung nach dem LDG BW bei nur teilweise erwiesenen Pflichtenverstößen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammensetzung des mit einer Disziplinarklage oder Disziplinarverfügung angelasteten Dienstvergehens aus einer Mehrzahl von Handlungen und Pflichtenverstößen; Ahndung der Pflichtverstöße durch eine einheitliche Disziplinarmaßnahme; Aufrechterhaltung einer in einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Gerichtliche Bestätigung einer Disziplinarverfügung nach dem LDG BW bei nur teilweise erwiesenen Pflichtenverstößen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Disziplinarverfügung bei nur teilweise erwiesenen Pflichtverstößen - Disziplinarverfügung bei nur teilweise erwiesenen Pflichtverstößen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Würdigung mehrerer Dienstvergehen durch das Disziplinargericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24

    Zur Inanspruchnahme der gerichtlichen Gestaltungsbefugnis nach § 21 Satz 2 AGVwGO …

    Rn. 31 a) Die Anwendung der in § 21 Satz 2 AGVwGO BW eingeräumten Befugnis scheidet nicht bereits deshalb aus, weil das Berufungsgericht einzelne Tatkomplexe als nicht wirksam in das Disziplinarverfahren einbezogen angesehen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - juris Rn. 10 ff.).

    Einer gerichtlichen Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gerichtsgebühren aus den analog anzuwendenden Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 80 f. und Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22

    Unterrichtung des Personalrats (allein) durch Vorlage des Entwurfs der …

    Einer Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gerichtsgebühren nach den analog anzuwenden Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden (…BVerwG, Urteile vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 81 f. und - 2 C 13.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 42 Rn. 35 f. …sowie Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 - NVwZ-RR 2021, 540 Rn. 35 f. und vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 89 Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2024 - 6 A 1267/22

    Disziplinarverfügung; Freiwillige Feuerwehr; Einheitliches Dienstvergehen; …

    Rn. 152 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.2021 - 2 B 34.21 -, ZBR 2022, 164 = juris Rn. 8 m. w. N.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2022 - 3 LZ 492/21

    Erhebung von Zweitwohnungssteuer nach Maßgabe der bestehenden Nutzungsmöglichkeit …

    Zu diesen Mängeln gehören Verstöße gegen das Verbot selektiver Verwertung des Prozessstoffs sowie denkfehlerhafte, aus Gründen der Logik schlechterdings unmögliche oder sonst willkürliche Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 -, juris Rn. 20 m. w. N.).

    Denkgesetze werden durch unrichtige Schlussfolgerungen nur dann verletzt, wenn nach dem gegebenen Sachverhalt nur eine einzige Folgerung gezogen werden kann, jede andere Folgerung aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglich ist und das Gericht die allein mögliche Folgerung nicht gezogen hat (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2021, a. a. O.).

  • BVerwG, 12.12.2024 - 2 B 25.24

    Zurückstufung eines Polizeibeamten wegen Untreue; Bemessungsentscheidung; …

    Der danach geltend gemachte Fehler in der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ist aber nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 89 Rn. 20).
  • OVG Bremen, 18.07.2025 - 3 BD 156/25

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Einleitung des …

    Eine Mehrzahl von Handlungen und Pflichtenverstößen soll nach Möglichkeit durch eine einheitliche Disziplinarmaßnahme geahndet werden, die aufgrund einer Gesamtwürdigung des Verhaltens und der Persönlichkeit der Beamtin bzw. des Beamten zu bestimmen ist (BVerwG, Beschl. v. 29.10.2021 - 2 B 34/21, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2025 - DL 16 S 1005/24

    Umfang und Grenzen der Überprüfung einer disziplinaren Abschlussverfügung durch …

    Rn. 57 Richtig ist, dass die disziplinarrechtliche Abschlussverfügung den Streitgegenstand und damit Umfang und Grenzen der gerichtlichen Überprüfung gemäß § 21 Satz 1 AGVwGO bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.2025 - 2 C 11.24 -, NVwZ 2025, 1175 , und Beschluss vom 29.10.2021 - 2 B 34.21 -, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 89 ; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 03.06.2014 - DL 13 S 150/14 -, juris Rn. 32 ;… Becker, in: Becker/Düsselberg/Eckstein u.a., Disziplinarrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2025, § 21 AGVwGO Rn. 2).
  • VG Berlin, 27.01.2023 - 90 K 5.21

    Berufspflichtverletzung durch einen Arzt: Aufnahme einer sexuellen Beziehung zu …

    Es ist nicht erforderlich, dass zwischen den einzelnen Pflichtenverstößen ein inhaltlicher, zeitlicher oder örtlicher Zusammenhang besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - juris Leitsatz 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2022 - 90 H 2.19

    Berufspflichtverletzung durch Schönheitschirurgen; überhöhte Abrechnung / …

    Es ist nicht erforderlich, dass zwischen den einzelnen Pflichtenverstößen ein inhaltlicher, zeitlicher oder örtlicher Zusammenhang besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - juris Leitsatz 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2023 - DL 16 S 499/23

    Disziplinarmaß bei fahrlässigem unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst; Wechsel der …

    Rn. 16 dd) Soweit der Kläger schließlich beanstandet, die zu seinen Lasten getroffene Ermessensentscheidung sei fehlerhaft, weil seine "disziplinarlose Tätigkeit" im Landesdienst über 33 Jahre und die Dauer des Disziplinarverfahrens von fast fünf Jahren vom Erstgericht überhaupt nicht gewürdigt und zu seinen Gunsten gewertet worden seien, verkennt er, dass das Verwaltungsgericht - abgesehen von den Fällen des § 21 Satz 2 AGVwGO - keine eigene Ermessensentscheidung bezüglich der Maßnahmebemessung trifft, sondern lediglich die Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung überprüft (BVerwG, Beschluss vom 29.10.2021 - 2 B 34.21 -, ZBR 2022, 164 ), wobei sich die gerichtliche Kontrolle gemäß § 2 LDG , § 114 VwGO nur darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wird (st. Rspr., vgl. etwa VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15 -, juris Rn. 77 ).
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