Rechtsprechung
| VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23 SN |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 42 Abs 1 VwGO, § 31 Abs 2 BauGB, § 36 Abs 1 S 1 BauGB, § 246 Abs 10 S 2 BauGB
Erfordernis des Verfahrens zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften - beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Flüchtlingsunterkunft Upahl darf vorerst nicht gebaut werden - Flüchtlingsunterkunft Upahl darf vorerst nicht gebaut werden
Papierfundstellen
- NVwZ 2023, 940
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 10 S 4.21
Vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde bei Missachtung des gemeindlichen …
Auszug aus VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23
Eine (weitere) materielle Überprüfung der Rechtslage, insbesondere der Frage, ob die Genehmigung, ggf. unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, zu erteilen ist, findet nicht statt (vgl. OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 16.2.2021 - 10 S 4.21 - juris Rn. 8).Im von der Gemeinde angestrengten vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen den gesetzlichen Sofortvollzug einer solchen Baugenehmigung (vgl. § 212a Abs. 1 BauGB) rechtfertigt die Missachtung des Beteiligungserfordernisses die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Hauptsacherechtsbehelfs (vgl. OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 16.2.2021 - 10 S 4.21 - juris Rn. 14; vgl. auch VG Schwerin…, Beschluss vom 21.4.2022 - 2 B 619/19 - BeckRS 2022, 39594 Rn. 32, 37).
Dass nach den Ausführungen des Antragsgegners in der Antragserwiderung nach "dem augenblicklichen Stand der diesseitigen bauplanungsrechtlichen Prüfung (...) mit einer erforderlichen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 71 Abs. 1 LBauO M-V i. V. m. § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB zu rechnen" sei, ist - trotz des Umstands der mit § 246 Abs. 10 und 12 BauGB verbundenen weitreichenden Erleichterungen für die Zulassung von Flüchtlingsunterkünften - unerheblich, da eine weitere materiell-rechtliche Prüfung in den Fällen der Verletzung des Beteiligungsrechts gerade nicht stattfindet (vgl. OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 16.2.2021 - 10 S 4.21 - juris Rn. 8).
- BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89
Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde …
Auszug aus VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23
Für die damit vergleichbare Konstellation der rechtsirrigen Annahme der Bauaufsichtsbehörde, das Vorhaben sei baugenehmigungsfrei, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwG, Urteil vom 12.12.1991 - 4 C 31.89 - juris Rn.15):.Denn in diesem Fall wäre die Gemeinde möglicherweise auf einen Anspruch (lediglich) auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1991 - 4 C 31.89 - juris Rn.16), sie könnte also die Verletzung ihrer Planungshoheit weniger wirksam ausschließen als dies mit der hier beantragten Verhinderung der Schaffung vollendeter Tatsachen der Fall ist.
- BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.
Auszug aus VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23
Der Fall der ohne die erforderliche Beteiligung der Gemeinde erteilten Baugenehmigung ist dem gleich zu behandeln, in dem bei einer erteilten Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB das notwendige Einvernehmen nicht eingeholt worden ist (vgl. OVG Greifswald…, Beschluss vom 6.1.2016 - 3 M 78/15 - juris Rn. 19 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11.8.2008 - 4 B 25/08 - NVwZ 2008, 1347).
- VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17
Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen; …
Auszug aus VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23
In Anbetracht der weitreichenden Folgen einer nicht fristgerecht mitgeteilten Einvernehmensverweigerung - der Fiktion der Einvernehmenserteilung - muss die Gemeinde erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die Frist ausgelöst wird (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 12.5.2020 - 2 K 9611/17 - juris Rn. 38 mit Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - juris). - BVerwG, 26.03.2015 - 4 C 1.14
Windenergieanlage; Baugesuch; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; …
Auszug aus VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23
Rn. 18 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die ohne die erforderliche Beteiligung der Gemeinde erteilte Baugenehmigung auf die Anfechtungsklage der Gemeinde aufzuheben ist, weil die Rechtswidrigkeit einer solchen Baugenehmigung allein aus der Missachtung des gesetzlich gewährleisteten, dem Schutz der Planungshoheit dienenden Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB folgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.2015 - 4 C 1.14 - juris Rn. 17 m. w. N.). - BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65
Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung
Auszug aus VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23
Angesichts dieser als gleich zu beurteilenden Interessenlage steht einer Gemeinde auch im Fall der rechtswidrigen Nichtdurchführung eines erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens grundsätzlich das Recht zu, sich dagegen - auch im Klagewege - gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zur Wehr zu setzen (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 4 C 215.65 - BVerwGE 31, 263 )". - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1426/10
Wahrung der zweimonatigen Frist zur Verhinderung der Fiktion einer Erteilung des …
Auszug aus VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23
In Anbetracht der weitreichenden Folgen einer nicht fristgerecht mitgeteilten Einvernehmensverweigerung - der Fiktion der Einvernehmenserteilung - muss die Gemeinde erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die Frist ausgelöst wird (vgl. VG Freiburg…, Urteil vom 12.5.2020 - 2 K 9611/17 - juris Rn. 38 mit Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 78/15
Recht aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 bei Geltendmachung der Unwirksamkeit ihres …
Auszug aus VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23
Der Fall der ohne die erforderliche Beteiligung der Gemeinde erteilten Baugenehmigung ist dem gleich zu behandeln, in dem bei einer erteilten Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB das notwendige Einvernehmen nicht eingeholt worden ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 6.1.2016 - 3 M 78/15 - juris Rn. 19 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11.8.2008 - 4 B 25/08 - NVwZ 2008, 1347).
- VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 3 E 23.2224
Erfolgreicher Eilantrag der Gemeinde auf bauaufsichtliches Einschreiten - …
Im von der Gemeinde angestrengten vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen den gesetzlichen Sofortvollzug einer solchen Baugenehmigung (vgl. § 212a Abs. 1 BauGB) rechtfertigt die Missachtung des Beteiligungserfordernisses die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Hauptsacherechtsbehelfs (VG Schwerin, B.v. 3.3.2023 - 2 B 358/23 SN - juris Rn. 18 m.w.N.).Rn. 38 Aus der daraus ersichtlichen starken Stellung der Gemeinde folgt, dass diese nicht weniger schutzlos gestellt sein kann, wenn eine erforderliche Baugenehmigung zwar beantragt, das Bauvorhaben jedoch entgegen der Bestimmung des Art. 68 Abs. 6 BayBO bereits ins Werk gesetzt und damit die Schaffung vollendeter Tatsachen begonnen wird (VG Schwerin, B.v. 3.3.2023 - 2 B 358/23 SN - juris Rn. 19).
Eine Notkompetenz von der Art, wie sie hier der Antragsgegner mit der Duldung illegaler Bauarbeiten für sich in Anspruch nehmen würde, hat der Gesetzgeber ebenso wenig normiert wie die Möglichkeit eines vorzeitigen Baubeginns (so auch VG Schwerin, B.v. 3.3.2023 - 2 B 358/23 SN - juris Rn. 22).
- VG Schwerin, 29.08.2023 - 2 B 1269/23
Abweichungsentscheidung - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und …
Rn. 4 Die bereits Anfang des Jahres 2023 begonnenen, aber seinerzeit weder genehmigten noch zur Genehmigung gestellten Bauarbeiten zur Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft wurden aufgrund einer von dem erkennenden Gericht auf Antrag der Antragstellerin erlassenen einstweiligen Anordnung (VG Schwerin, Beschluss vom 3. März 2023 - 2 B 358/23 SN - juris) zunächst - bis zum Erlass der hier in Rede stehenden Baugenehmigung - nicht fortgeführt. - VG Schwerin, 19.06.2025 - 2 B 1214/25
Befreiung von B-Plan-Festsetzungen für temporäre Gemeinschaftsunterkunft für …
Vielmehr handelt sich bei der vorgesehenen Gemeinschaftsunterkunft um eine von dem Landkreis in seiner Eigenschaft als Träger der Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung betriebene Anlage für soziale Zwecke (vgl. zu dieser Einordnung von Flüchtlingsunterkünften bereits VG Schwerin, Beschluss vom 3. März 2023 - 2 B 358/23 SN - juris Rn. 8 m.w.N.; VG Schwerin…, Beschluss vom 6. März 2023 - 2 B 376/23 SN - juris Rn. 16; vgl. auch VGH München…, Beschluss vom 24. Juni 2024 - 9 CS 24.458 - juris Rn. 14). - VG Schwerin, 23.02.2024 - 2 A 1669/23
Abweichungsentscheidung der höheren Verwaltungsbehörde
Die Gemeindevertretung fasste - nachdem sie in einem vorangegangenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor der Kammer einen Baustopp erwirkt hatte (Beschluss vom 3. März 2023 - 2 B 358/23 - juris) - am 22. März 2023 einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans.
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