Rechtsprechung
| BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 BLV 1965, § 2 Abs 4 BLV 1965, § 2 Abs 4 S 1 BLV 1978, § 10 S 1 Nr 2 BeamtVG, § 12 Abs 4 S 1 BeamtVG
Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung einer dreijährigen Ausbildung zum Beratungsanwärter an der (damaligen) Fachhochschule der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) als ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Voraussetzungen für die Anerkennung von ruhegehaltfähigen Vordienstzeiten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 04.09.2015 - 13 K 1930/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15
- BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 18.12.1979 - 6 B 117.79
Privatrechtliches Arbeitsverhältnis in § 10 Abs. 1 S. 1 Beamtenversorgungsgesetz …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Rn. 15 a) Diesen Darlegungsanforderungen wird die Beschwerde nicht gerecht, soweit sie geltend macht, das Berufungsgericht weiche in seinem Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1979 - 6 B 117.79 - (Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 2 S. 7 f.) ab.Rn. 17 Die Beschwerde übersieht, dass der Senat über die von der Beschwerde als klärungsbedürftig bezeichnete Frage, "ob ein in erster Linie Ausbildungszwecken dienendes Verwaltungs- oder Beamtenanwärterverhältnis als ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG anzusehen ist", im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren 6 B 117.79 nicht entschieden hat.
Nach den Ausführungen im Beschluss vom 18. Dezember 1979 - 6 B 117.79 - (…Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 2 Rn. 5) kam es auf diese Frage nicht an, weil es sich in diesem Fall nach den nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts zur konkreten Gestaltung der Vertragsbeziehungen um ein vorwiegend der Arbeitsleistung dienendes, entgeltliches Verwaltungs- und Beamtenanwärterverhältnis handelte, das unzweifelhaft unter die Anrechnungsregel des § 10 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG (in der insoweit inhaltlich entsprechenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 1976, BGBl. I S. 2485) fiel.
- BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04
Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Rn. 9 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Anrechnungsregel des § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG ausschließlich die reinen Angestellten- und Arbeitertätigkeiten betrifft und die vorausgesetzte förderliche Tätigkeit für die Laufbahn des Beamten hauptberuflich ausgeübt worden sein muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 1997 - 2 C 38.96 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 11 S. 3 und vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 - Buchholz 239.1 § 6 BeamtVG Nr. 4 S. 2, jeweils zu § 10 Satz 1 BeamtVG in der inhaltlich entsprechenden Fassung des BeamtVGÄndG 1993, BGBl. 1994 I S. 2442).In Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch wird eine Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt, wenn sie entgeltlich ist, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entspricht oder nahekommt (BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 - Buchholz 239.1 § 6 BeamtVG Nr. 4 S. 2).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. …und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
- BVerwG, 06.05.2014 - 2 B 90.13
Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit; vorgeschriebene Ausbildung; …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Rn. 8 Im Beamtenversorgungsrecht ist grundsätzlich das bei Eintritt des Versorgungsfalls geltende Recht maßgeblich (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2011 - 2 C 22.10 - Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 20 Rn. 8 …und vom 26. November 2013 - 2 C 17.12 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 27 Rn. 7; Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 B 90.13 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 22 Rn. 6). - BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12
Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen; …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Rn. 8 Im Beamtenversorgungsrecht ist grundsätzlich das bei Eintritt des Versorgungsfalls geltende Recht maßgeblich (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2011 - 2 C 22.10 - Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 20 Rn. 8 und vom 26. November 2013 - 2 C 17.12 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 27 Rn. 7;… Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 B 90.13 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 22 Rn. 6). - BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11
Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5). - BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11
Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9). - BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9). - BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16
Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit im behördlichen …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9). - BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 38.96
Hauptberufliche Beschäftigung von Lehrern - Ruhegehaltfähige Zeiten für die in …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18
Rn. 9 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Anrechnungsregel des § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG ausschließlich die reinen Angestellten- und Arbeitertätigkeiten betrifft und die vorausgesetzte förderliche Tätigkeit für die Laufbahn des Beamten hauptberuflich ausgeübt worden sein muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 1997 - 2 C 38.96 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 11 S. 3 und vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 - Buchholz 239.1 § 6 BeamtVG Nr. 4 S. 2, jeweils zu § 10 Satz 1 BeamtVG in der inhaltlich entsprechenden Fassung des BeamtVGÄndG 1993, BGBl. 1994 I S. 2442). - BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 22.10
Polizeizulage; Ruhegehaltfähigkeit; Versorgungsreformgesetz; Alimentation; …
- BVerwG, 24.01.2018 - 2 B 38.17
§ 8 Abs. 1 Satz 1 PolDG BW nicht revisibel
- BVerwG, 27.05.2008 - 4 B 42.07
Zulassung einer Revision wegen unrichtiger Anwendung eines vom …
- OVG Niedersachsen, 18.12.2013 - 5 LA 5/13
Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig; Berücksichtigung von …
- BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77
Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten - Militärverwaltungsbeamter - …
- BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19
Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der …
Entscheidungserheblich sind nur solche Rechtsfragen, die für die Entscheidung der Vorinstanz tragend gewesen sind und die im Rahmen des angestrebten Revisionsverfahrens zu beantworten wären (BVerwG, Beschluss vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:050319B2B36.18.0] - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 19 Rn. 10). - OVG Schleswig-Holstein, 25.02.2021 - 2 LA 389/18
Rechtsfachwirtin; Anerkennung von beruflichen Zeiten als Rechtsanwaltsangestellte
Nach dem juristischen Sprachgebrauch ist es im Falle einer unterhälftigen Beschäftigung möglich, das Kriterium der Hauptberuflichkeit stets abzulehnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1997 - 2 C 38.96 -, juris) oder unter bestimmten Voraussetzungen - wenn die Tätigkeit entgeltlich ist, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entspricht oder nahekommt - anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 - und Beschluss vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 -, juris, Rn. 9;… vgl. zum Ganzen und insbesondere zur historischen sowie gesetzessystematischen Auslegung zu § 28 Abs. 1 SHBesG: Beschluss des Senats vom 16. Mai 2014 - 2 LA 13/14 -, juris, Ls 1 und Rn. 16 ff.).Wie oben ausgeführt, wird in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch eine Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt, wenn sie entgeltlich ist, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild (hervorgehoben durch den Senat) entspricht oder nahekommt (vgl. schon oben zum Tatbestandsmerkmal der Hauptberuflichkeit; BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 -, juris, Rn.19 und Beschluss vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 -, juris, Rn. 9 zu § 10 BeamtVG).
Zudem dürfte auch die Gesetzessystematik mit Blick auf § 28 Abs. 1 Satz 6 SHBesG für diese Betrachtungsweise sprechen (vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 -, juris, Rn. 9 zu § 10 BeamtVG).
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 1741/23
Vorverlegung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen; …
Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht gelegentlich (vgl. etwa Beschluss vom 05.03.2019 - 2 B 36.18 -, juris Rn. 9) auch das Vorliegen eines Ausbildungsverhältnisses bzw. den Schwerpunkt einer Tätigkeit im Bereich der Ausbildung in Zusammenhang mit dem Begriff der Hauptberuflichkeit gebracht.Zu § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG hat das Bundesverwaltungsgericht ferner entschieden, dass - im Umkehrschluss aus den Merkmalen einer hauptberuflichen Tätigkeit - solche Tätigkeiten, die ihren Schwerpunkt in der Ausbildung haben, nicht als hauptberuflich im Sinne der genannten Vorschrift zu verstehen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.03.2019 - 2 B 36.18 -, juris Rn 9).
- BVerwG, 12.01.2026 - 2 B 28.25
Juristin im öffentlichen Dienst: Arbeit im Graduiertenkolleg ist keine …
Auch eine "unterhälftige Beschäftigung" kann berücksichtigungsfähig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 - Buchholz 239.1 § 6 BeamtVG Nr. 4 S. 2; Beschlüsse vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 19 Rn. 9 …und vom 5. September 2024 - 2 C 14.23 - NVwZ 2024, 1936 Rn. 8).Rn. 14 Daraus, dass - wie ausgeführt - in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch eine Tätigkeit als hauptberuflich angesehen wird, wenn sie entgeltlich ist, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entspricht oder nahekommt, ergibt sich im Umkehrschluss, dass Tätigkeiten, die ihren Schwerpunkt in der Ausbildung selbst haben, nicht als hauptberuflich anzusehen sind (BVerwG, Beschluss vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 19 Rn. 9).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 A 4790/18
Berücksichtigung der Ausbildung zum Fernmeldehandwerkerbei Festsetzung de …
Rn. 27 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 2 B 90.13 -, juris, Rn. 6 und vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 -, juris, Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 23. April 2021 - 1 A 558/20 -, juris, Rn. 13. - VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
Festsetzung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen; Anrechnung eines …
Die hauptberufliche Tätigkeit ist durch diese Merkmale von einer Tätigkeit abzugrenzen, die die Arbeitskraft nur nebenbei beansprucht oder neben einer hauptberuflichen Tätigkeit nur als Nebentätigkeit, Nebenamt oder Nebenbeschäftigung ausgeübt werden kann (vgl. zu § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG BVerwG…, Urteil vom 25.05.2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 19 und Beschluss vom 05.03.2019 - 2 B 36.18 - juris Rn. 9;… siehe zum BBesG: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, August 2017, § 28 BBesG Rn. 77 sowie Kuhlmey, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 209. AL November 2018, § 28 BBesG Rn. 16 bis 18, jeweils m.w.N.).Rn. 20 Darüber hinaus sieht die Kammer Tätigkeiten, die ihren Schwerpunkt in der Ausbildung selbst haben, nicht als hauptberufliche Tätigkeiten i.S.d. §§ 31, 32 LBesGBW an (ebenso VG Sigmaringen, Urteil vom 01.01.2017 - 1 K 5435/15 - n.v.; siehe zu § 28 BBesG: BVerwG…, Urteil vom 14.12.2017 - 2 C 25.16 - juris Rn. 14; siehe zu § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG: BVerwG, Beschluss vom 05.05.2019 - 2 B 36.18 - juris Rn. 9; siehe zu § 6 BBesG: BVerwG, Urteil vom 22.02.1972 - VI B 52.71 - Buchholz 235 § 6 BBesG Nr. 17 sowie Leitsatz bei juris, wonach Ausbildung und hauptberufliche Tätigkeit einander ausschließen).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2022 - 1 A 2148/20
Stufenfestsetzung; Richter; Promotionsstudium; Wissenschaftlicher; Mitarbeiter; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2023 - 6 A 3037/21
Übernahme; Beamtenverhältnis auf Probe; Höchstaltersgrenze; tatsächliche Pflege; …
Rn. 83 vgl. zum Begriff der (haupt-)beruflichen Tätigkeit: BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2021 - 2 B 11.21 -, Schütz BeamtR ES/C I 1.1 Nr. 114 = juris Rn. 10 und vom 5.3.2019 - 2 B 36.18 -, Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 19 = juris Rn. 9 unter Hinweis auf Urteil vom 25.5.2005 - 2 C 20.04 -, NVwZ-RR 2005, 730 = juris Rn. 19,. - OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - 4 B 4.19
Vordienstzeit - Bürolehre im öffentlichen Dienst - Versorgungsfestsetzung
Denn ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne der Vorschrift (BVerwG, Beschluss vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 - juris Rn. 9 zu § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG; Nr. 10.0.1.5 VwV zu § 10 BeamtVG des Bundes;… Plog/Wiedow, BBG, Stand Februar 2021, § 10 BeamtVG Rn. 37a).Das ergibt sich auch daraus, dass die Anrechnung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige Vordienstzeit in § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBeamtVG speziell geregelt ist (entsprechend BVerwG, Beschluss vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 - juris Rn. 9).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2020 - 4 B 7.18
Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der erstmaligen Festsetzung der …
Eine Tätigkeit wird hauptberuflich ausgeübt, wenn sie entgeltlich ist, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entspricht oder nahekommt (BVerwG…, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 19; Beschluss vom 5. März 2019 - 2 B 36.18 - juris Rn. 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 1 A 227/18
- BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 11.21
Erstmalige Stufenfestsetzung; Berücksichtigung von Erfahrungszeiten; …
- VG Osnabrück, 16.07.2019 - 3 A 331/17
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
- BVerwG, 13.03.2026 - 2 C 9.25
Berücksichtigung der Tätigkeit als Architekt im Praktikum bei der Festsetzung …
- BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 50.21
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen Begehung eines …
- BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 25.21
Ruhegehaltfähigkeit einer praktischen Ausbildung als "Bürolehrling"; …
- VG Düsseldorf, 05.09.2023 - 23 K 7518/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2023 - 1 L 97/22
Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit im Wege der …
- VG Aachen, 20.01.2025 - 1 K 2377/23
Das Halten von Cocktailkursen führt nicht zu einer höheren Besoldung eines …
- VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496
Zeitpunkt des Versorgungsfalleintritts
- VG Karlsruhe, 26.07.2022 - 12 K 2949/21
Besoldungsrechtliche Anerkennung von berücksichtigungsfähigen Vordienstzeiten; …
- VG Düsseldorf, 26.06.2020 - 26 K 5362/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 1 A 558/20
Berücksichtigung der Ausbildungszeit zum Fernmeldehandwerker bei der Festsetzung …
- VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
Assistenzarzt; Ausbildung; Studium; Versorgungsbezüge; Vordienstzeit; …
- VG Minden, 17.10.2025 - 4 K 2785/21
- VG Minden, 13.11.2025 - 4 K 1709/21
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