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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 36.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6439
BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 36.98 (https://dejure.org/1998,6439)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1998 - 2 B 36.98 (https://dejure.org/1998,6439)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1998 - 2 B 36.98 (https://dejure.org/1998,6439)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung und Anwendung von Vorschriften des irrevisiblen Landesrechts als Grundlage des angefochtenen Gerichtsbeschlusses

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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 36.98
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung in der mit dem Beschwerdevorbringen bezeichneten Richtung (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr).
  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 C 9.91

    Fahrschule; BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 36.98
    Das Revisionsgericht könnte lediglich nachprüfen, ob Bundesrecht - namentlich Bundesverfassungsrecht - ein anderes Ergebnis gebietet (vgl. etwa BVerwGE 91, 186 [BVerwG 24.10.1992 - 1 C 9/91]).
  • BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 36.98
    Die Rüge einer Verletzung von Bundes-(Verfassungs-)recht bei der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision aber nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerdebegründung eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - und vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - ).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beiträge zu einer …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 36.98
    Die Rüge einer Verletzung von Bundes-(Verfassungs-)recht bei der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision aber nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerdebegründung eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - und vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 36.98
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung in der mit dem Beschwerdevorbringen bezeichneten Richtung (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 B 7.89

    Beamtenverhältnis - Lehrauftragserteilung - Streitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 36.98
    Die der Entscheidung des Berufungsgerichts zugrunde gelegten Vorschriften des Baden-Württembergischen Universitätsgesetzes sind nicht gemäß § 127 BRRG revisibel; denn das Begehren, einen Lehrauftrag zu erhalten, ist keine Klage aus dem Beamtenverhältnis im Sinne des § 127 BRRG (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 B 7.89 - ).
  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung; …

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  • VG Cottbus, 19.05.2022 - 6 K 1213/19
    Danach ist eine Norm bzw. eine Satzung dann nicht insgesamt nichtig, wenn die Norm bzw. Satzung teilbar, d. h. der nichtige Teil mit den anderen Regelungen - beziehungsweise einem wiederum abtrennbaren Teil hiervon - nicht so verflochten ist, dass beide eine untrennbare Einheit bilden, vielmehr die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil eine selbständige Bedeutung behält und sinnvoll bleibt weil (sog. Grundsatz der objektiven Teilbarkeit) und nach dem (verobjektivierten) Willen des Satzungsgebers hinreichend sicher davon auszugehen ist, dass er das Regelungswerk auch ohne den nichtigen Teil erlassen hätte (sog. Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers; allgemein zur Heranziehung des § 139 BGB auf Abgabensatzungen etwa BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1978 - VII C 44.76 zitiert nach juris; Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 30/96 -, NVwZ 1997 S. 896, 897; vgl. ferner OVG Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 1997 - 2 A 135/97 -, S. 3 f. des E.A.; Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 36/98 -, S. 4 des E.A. zu einer nur teilnichtigen Fälligkeitsregelung; Urteil vom 14. Juli 2000 - 2 D 27/00.

    Danach kann - etwa bei Nichtigkeit des Gebührensatzes (oder Maßstabes) - die Satzung nicht hinsichtlich der (übrigen) Teilregelung(en) unter Hinweis auf § 139 BGB aufrechterhalten bleiben (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 14. März 1996, a. a. O.; Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 36/98 -, S. 4 ff. des E. A.; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - 9 B 62.11.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 11 A 7.05

    Gesamt- oder Teilnichtigkeit einer Verordnung aufgrund von Ausfertigungsmängeln; …

    Zwar hätte es in jenem Fall bei formaler Betrachtung an einem Anknüpfungspunkt für Änderungsvorschriften gefehlt (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 1998 - 2 B 36/98 -, n.V.).
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Die Nichtigkeit einer Regelung über den Abgabenschuldner würde mithin, da der Satzung in diesem Fall ein nach dieser Bestimmung unabdingbarer Bestandteil fehlt und auch für eine entsprechende Anwendung des Rechtsgedankens des § 139 BGB kein Raum ist, die Nichtigkeit der gesamten Abgabensatzung nach sich ziehen (vgl. Beschluß des Senats vom 12. März 1998 - 2 B 36/98).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 11 A 5.07

    Normenkontrollverfahren - Zum Erfordernis der erneuten Auslegung des Entwurfs …

    Zwar hätte es in jenem Fall bei formaler Betrachtung an einem Anknüpfungspunkt für Änderungsvorschriften gefehlt (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 1998 - 2 B 36/98 -, n.V.).
  • OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 2 B 303/03

    Zur Angabe des Zeitpunkts der Fälligkeit der Abgabe als Mindestanforderung an …

    Ein solcher Mangel führt ungeachtet bestimmter gesetzlicher Anforderungen für die in der Satzung notwendig zu regelnden Vorschriften zur Ungültigkeit der Satzung insgesamt (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE -, LKV 2001, 132 [138], Beschluss des Senats vom 12. März 1998 - 2 B 36/98 -, Entscheidungsumdruck S. 3 f.).
  • VG Potsdam, 29.08.2012 - 8 K 1432/11

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Die nachfolgenden Änderungssatzungen waren ihrerseits nicht geeignet, dem Mangel abzuhelfen, da die Stammsatzung rechtlich nicht existent war und daher keinen Anknüpfungspunkt für Änderungsvorschriften bieten konnte; die Änderungssatzungen selbst genügten nicht den Mindestanforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 36/98 - ausführlich so Urteil vom 22. Mai 2002 - 2 D 78/00.NE -).
  • VG Potsdam, 22.12.2010 - 8 K 140/09

    Anschlussbeitrag für eine zentrale Schmutzwasserentsorgungsanlage

    Die nachfolgenden Änderungssatzungen waren ihrerseits nicht geeignet, dem Mangel abzuhelfen, da die Stammsatzung rechtlich nicht existent war und daher kein Anknüpfungspunkt für Änderungsvorschriften bieten konnte; die Änderungssatzungen selbst genügten nicht den Mindestanforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 36/98 - ausführlich so Urteil vom 22. Mai 2002 - 2 D 78/00.NE -).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2019 - 2 U 128/18
    Die nachfolgenden Änderungssatzungen waren ihrerseits nicht geeignet, dem Mangel abzuhelfen, da die Stammsatzung rechtlich nicht existent war und daher kein Anknüpfungspunkt für Änderungsvorschriften bieten konnte; die Änderungssatzungen selbst genügten nicht den Mindestanforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 36/98 - ausführlich so Urteil vom 22. Mai 2002 - 2 D 78/00.NE -).
  • VG Cottbus, 28.02.2011 - 6 L 144/09

    Heranziehung zum Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Insoweit hilft auch ein rückwirkendes Inkraftsetzen der Änderungssatzung nichts (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 36/98 - Urteil vom 22. Mai 2002 - 2 D 78/00.NE -, KStZ 2003 S. 233; Urteil vom 18. September 2002 - 2 D 29/99.NE -, S. 9 des E. A.; Urteil vom 14. Juli 2004 - 2 D 2/02.NE -, MittStGB Bbg 2004 S. 346, 350; Bayerischer VGH, Urteil vom 11. November 1994 - 23 B 93.821 -, zit. nach juris;… Kluge a. a. O., § 6 Rn. 622; a. M. für den Fall rückwirkenden Inkraftsetzens der Änderungssatzung vgl. OVG Sachsen Anhalt, Urteil vom 08. April 2008 -4 L 53/06-, NVwZ-RR 2008 S. 813; Beschluss vom 06. Mai 2008 -4 L 103/08-, NVwZ-RR 2008 S. 819).
  • VG Potsdam, 25.02.2008 - 8 K 813/06

    Ausschluss des Verzinsungsanspruchs bei Ablösung der Vorausleistung von dem …

  • VG Cottbus, 29.10.2010 - 6 K 576/07

    Rechtmäßigkeit der Berechnung von Abwassergebühren

  • VG Cottbus, 29.10.2010 - 6 K 534/09

    Unwirksame satzungsrechtliche Regelung zur Gebührenerhebung für die …

  • VG Cottbus, 30.07.1998 - 4 L 378/98

    Gebühren für Beiträge und Umlagen; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer …

  • VG Cottbus, 19.11.1998 - 4 K 392/97

    Festsetzung von Gewässerunterhaltungsgebühren; Fehlendes Ausfertigungsdatum bei …

  • VG Cottbus, 10.06.1998 - 4 L 47/98

    Rechtmäßigkeit von Beiträgen aufgrund einer Abwasserbeseitigungsabgabensatzung; …

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