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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.2007 - 2 B 36.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18338
BVerwG, 18.06.2007 - 2 B 36.07 (https://dejure.org/2007,18338)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2007 - 2 B 36.07 (https://dejure.org/2007,18338)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - 2 B 36.07 (https://dejure.org/2007,18338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels Erfolgsaussichten der Rechtssache; Bestimmung der Rechtsnatur eines geltend gemachten Verfahrensmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2007 - 2 B 36.07
    Dieser gesetzliche Begriff erfasst nur Verstöße gegen verwaltungsprozessrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, d.h. den Weg zur abschließenden Sachentscheidung und die Art und Weise ihres Erlasses betreffen (Beschlüsse vom 27. Juni 1994 - BVerwG 6 B 17.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff, 3 VwGO Nr. 3 und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266; stRspr).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2007 - 2 B 36.07
    Dies gilt unabhängig davon, ob diese Rechtsauffassung einer Überprüfung standhält (Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 ; stRspr).
  • BVerwG, 08.12.1977 - 7 B 76.77

    Vorsorglicher Widerspruch - Ständig wiederholte Verwaltungsakte - Vielzahl …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2007 - 2 B 36.07
    Im Übrigen hat der Widerspruch vom 8. März 2001 den Eintritt der Bestandskraft des Bescheids vom 15. März 2001 schon deshalb nicht verhindern können, weil die Ausdehnung eines Widerspruchs auf einen nach seiner Einlegung erlassenen weiteren selbständigen Verwaltungsakt gegen § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt und daher nicht in Betracht kommt (Beschluss vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 76.77 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 13; Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 53 und 54.83 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 27.06.1994 - 6 B 17.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2007 - 2 B 36.07
    Dieser gesetzliche Begriff erfasst nur Verstöße gegen verwaltungsprozessrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, d.h. den Weg zur abschließenden Sachentscheidung und die Art und Weise ihres Erlasses betreffen (Beschlüsse vom 27. Juni 1994 - BVerwG 6 B 17.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff, 3 VwGO Nr. 3 und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266; stRspr).
  • VG Berlin, 12.12.2019 - 27 K 292.15

    Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder …

    Rn. 110 Auch hat die Klägerin ihren Widerspruch vom 20. September 2013 nach Ergehen des Änderungsbescheids vom 8. Oktober 2013 nicht, insbesondere nicht durch Schreiben vom 15. November 2013, vom 25. Januar 2014, vom 12. August 2014, vom 11. September 2014 und vom 8. Januar 2015, - ausdrücklich oder stillschweigend - dahin geändert, dass dieser Widerspruch sich nun gegen letzteren Bescheid richten soll (…vgl. W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage, § 68 Rn. 23 m.w.N.; s.a. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 2 B 36.07 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 26.04.2011 - 7 B 34.11

    Zulässigkeit des Austausches der Begründung eines belastenden Verwaltungsakts …

    Er verkennt, dass die genannte gesetzliche Regelung nur Verstöße des Tatsachengerichts gegen Vorschriften des gerichtlichen Verfahrensrechts erfasst, also Fehler, die das Gericht bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die folglich den Weg zur abschließenden Sachentscheidung und die Art und Weise ihres Erlasses, nicht aber deren Inhalt betreffen (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 18. Juni 2007 - BVerwG 2 B 36.07 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 14.07.2015 - 5 A 617/11

    Zulässigkeit der Klage; Untätigkeitsklage; Auslegung eines Widerspruchs; …

    Wäre den Klägern der Bescheid vom 3. Juli 2006 erst nach dem Eingang ihres Widerspruchsschreibens vom 30. Juni 2006 beim Beklagten am 4. Juli 2006 bekannt gegeben worden, wofür tatsächlich Überwiegendes spricht, wäre darin zudem auch deshalb kein Widerspruch gegen den Bescheid vom 3. Juli 2006 zu sehen, weil die Ausdehnung eines Widerspruchs auf einen erst nach seiner Einlegung erlassenen weiteren Verwaltungsakt gegen § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt und daher nicht in Betracht kommt (BVerwG, Beschl. v. 18. Juni 2007 - 2 B 36.07 -, juris Rn. 6, m. w. N.), wie der Beklagte zutreffend ausgeführt hat.
  • VG Düsseldorf, 26.01.2018 - 17 K 6706/16

    Rechtmäßigkeit einer Satzung zur Erhebung von Straßenreinigungs- und …

    Rn. 74 vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1977 - VII B 76.77 -, juris, Rn. 3 ff.; BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 2 B 36.07 , juris, Rn. 6.
  • BVerwG, 19.08.2014 - 7 BN 1.14

    Anforderungen an die Darlegung der Gehörsrüge und des Verstoßes gegen die …

    Denn ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfasst nur Verstöße des - vorinstanzlichen - Tatsachengerichts gegen Vorschriften des gerichtlichen Verfahrensrechts, also Fehler, die das Gericht bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die folglich den Weg zur abschließenden Sachentscheidung und die Art und Weise ihres Erlasses, nicht aber deren Inhalt betreffen (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 18. Juni 2007 - BVerwG 2 B 36.07 - juris Rn. 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 27/09

    Durchführung eines Vorverfahrens; Beiträge für Anschluss - Trinkwasser; …

    Diesen Erwägungen steht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen, wonach die Ausdehnung eines Widerspruchs auf einen nach seiner Einlegung erlassenen weiteren selbständigen Verwaltungsakt gegen § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstoße (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.06.2007 - 2 B 36.07 -, juris; Beschl. v. 08.12.1977 - VII B 76.77 -, Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 13;… Urt. v. 06.02.1985 - 8 C 53.83, 8 C 54.83 -, Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 20 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 03.05.2018 - 6 B 48.18

    Auslösung der dreijährigen Wartefrist für die Gewährung staatlicher Finanzhilfe …

    Dieser gesetzliche Begriff erfasst Verstöße des Gerichts gegen verwaltungsprozessrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des gerichtlichen Verfahrens betreffen (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1994 - 6 B 17.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 3 und vom 18. Juni 2007 - 2 B 36.07 - juris Rn. 5 f.).
  • VG Gießen, 25.03.2026 - 9 L 828/26

    Bindungswirkung eines gerichtlichen Beschlusses nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO

    Sie ist jedoch abzulehnen, weil sie im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber eine den Regelungen des § 365 Abs. 3 Abgabenordnung - AO - und des § 86 Sozialgerichtsgesetz - SGG - entsprechende Vorschrift bewusst nicht in die Verwaltungsgerichtsordnung aufgenommen hat, keine Grundlage im Verfahrensrecht findet (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.07.2005 - 9 S 2278/03 -, juris, Rn. 25), und weil deshalb eine vom Willen des Widerspruchsführers unabhängige, gleichsam "automatische" Ausdehnung des ersten Widerspruchs auf einen erst nach seiner Einlegung erlassenen weiteren selbständigen Verwaltungsakt gegen § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstoßen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.06.2007 - 2 B 36.07 -, juris, Rn. 6).
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