Rechtsprechung
| BVerwG, 25.04.1990 - 2 B 37.90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23
Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung
Rn. 36 Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist in diesem Zusammenhang nur dann verletzt, wenn der Verfahrensbeteiligte infolge der Ablehnung eines Schriftsatznachlasses nicht die Möglichkeit hatte, sich sachgemäß und erschöpfend zu einem bis zur Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zu äußern, den das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (…vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1981 - 3 C 38.81 - DVBl 1982, 635 f. = juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 25.4.1990 - 2 B 37.90 - juris Rn. 3;… Nds OVG, B.v. 21.1.2013 - 10 LA 167/09 - juris Rn. 24).Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.1990 - 2 B 37.90 - juris Rn. 2 m.w.N.;… BVerfG, B.v. 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - LKV 2010, 468 = juris Rn. 28).
- BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08
Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, …
Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1990 - BVerwG 2 B 37.90 - und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - NJW 1989, 601). - VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
Überprüfung einer Stellplatzbeschränkungssatzung - Sachverhaltsaufklärung durch …
Eine Verletzung von Art. 103 GG ist aber zu verneinen, da die Beklagte es versäumt hat, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht eine Vertagung zu beantragen und damit nicht alles unternommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. u.a. BVerfGE 5, 9; BVerwG…, Urt. vom 15.12.1976 -- 8 C 54.76 --, Buchholz 448.0 § 12 Nr. 113; Beschlüsse vom 3.12.1979 -- 2 B 16.78 --, NJW 1980, 1972; vom 31.8.1988 -- 4 B 153.88 --, NJW 1989, 601; vom 25.4.1990 -- 2 B 37.90 --).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - 1 A 2216/18
Anspruch auf weitere Beihilfe zu den Aufwendungen für die von einem Arzt in …
Rn. 32 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. April 1990- 2 B 37.90 -, juris, Rn. 2, m. w. N. (zu § 138 Nr. 3 VwGO), und OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 2 A 369/02. - VGH Bayern, 23.09.2022 - 1 ZB 22.1296
Erfolglose Nachbarklage - Verschattung von Photovoltaikmodulen
So wird das rechtliche Gehör beispielsweise verletzt, wenn ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung von einem Hinweis des Gerichts überrascht wird, zu dem er nicht sofort Stellung nehmen kann (…vgl. BVerfG, B.v. 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 25.4.1990 - 2 B 37.90 - juris Rn. 3). - BVerwG, 17.02.2010 - 1 B 2.10
Revision aufgrund der Frage nach den negativen Einflüssen von Fehlzeiten für die …
Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1990 - BVerwG 2 B 37.90 - und vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8). - OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist in diesem Zusammenhang nur dann verletzt, wenn der Verfahrensbeteiligte infolge der Ablehnung eines Schriftsatznachlasses nicht die Möglichkeit hatte, sich sachgemäß und erschöpfend zu einem bis zur Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zu äußern, den das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 -, Buchholz 310 § 1078 VwGO Nr. 124 und Beschluss vom 25. April 1990 - 2 B 37.90 -, juris m.w.N.; BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - I B 190/09 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10
Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Zulassung der Berufung bezüglich einer …
Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.04.1990 - 2 B 37.90 -, DokBer B 1990, 198). - OVG Thüringen, 13.11.2002 - 3 ZKO 259/99
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; rechtliches Gehör; …
Dementsprechend kann es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleichkommen, wenn das Gericht eine - unzulässige - Überraschungsentscheidung in dem Sinne trifft, dass es ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1995 - 2 BvR 736/95 - NVwZ-Beilage 1995, 66; BVerwG, Beschluss vom 25. April 1990 - 2 B 37.90 - DokBer. B 1990, 198 m. w. N.; Beschluss vom 3. März 1997 - 2 B 9/97 - zitiert nach juris, m. w. N.).
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