Rechtsprechung
| BVerwG, 02.05.2025 - 2 B 39.24 |
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Reichweite der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen eines strafgerichtlichen Urteils; Aberkennung des Ruhegehalts (Verwahrungsbruch im Amt u. a.
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§ 20 StGB, § 86 Abs 1 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 13 DG SH 2003, § 41 Abs 1 S 1 DG SH 2003
Reichweite der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen eines strafgerichtlichen Urteils; Aberkennung des Ruhegehalts (Verwahrungsbruch im Amt u. a.) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Reichweite der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen eines strafgerichtlichen Urteils; Aberkennung des Ruhegehalts (Verwahrungsbruch im Amt u. a.)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 34.17
Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindungswirkung; …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2025 - 2 B 39.24
Die Anforderungen an die Ablehnung von Beweisanträgen nach § 86 Abs. 2 VwGO gelten indes nur für in der mündlichen Verhandlung gestellte, also förmliche und unbedingte Beweisanträge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - NVwZ-RR 2018, 239 Rn. 7).Da die Aufklärungsrüge aber kein Mittel dafür darstellt, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 13 Rn. 7 f. …und vom 4. März 2025 - 2 B 42.24 - juris Rn. 17), liegt ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich nur vor, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Berufungsgericht auch ohne förmlichen Antrag der Beteiligten hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - NVwZ-RR 2018, 239 Rn. 8).
Rn. 12 Dass sich das Berufungsgericht von den Tatsachenfeststellungen des rechtskräftigen Strafurteils insbesondere zur Frage der Schuldfähigkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LDG SH i. V. m. § 65 Abs. 1 Satz 1 und § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG hätte lösen müssen, macht der Beklagte nicht substantiiert geltend (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - NVwZ-RR 2018, 239 Rn. 15 ff. …und vom 18. Februar 2025 - 2 B 45.24 - juris Rn. 7 ff., jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 04.03.2025 - 2 B 42.24
Schuldfähigkeit; Milderungsgrund der Entgleisung während einer negativen, …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2025 - 2 B 39.24
Da die Aufklärungsrüge aber kein Mittel dafür darstellt, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 13 Rn. 7 f. und vom 4. März 2025 - 2 B 42.24 - juris Rn. 17), liegt ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich nur vor, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Berufungsgericht auch ohne förmlichen Antrag der Beteiligten hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - NVwZ-RR 2018, 239 Rn. 8).Rn. 15 Für die - vom Berufungsgericht angesprochenen, aber im Ergebnis verneinten (vgl. UA S. 75) - Milderungsgründe "Verhalten in einer Notlage oder psychischen Ausnahmesituation" und "Entgleisungen während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase", die das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände voraussetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2025 - 2 B 42.24 - juris Rn. 10 m. w. N.), bestanden aus gerichtlicher Sicht angesichts der Dauer und Vielzahl der Pflichtverletzungen keine Anhaltspunkte.
- BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 20.21
Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2025 - 2 B 39.24
Insoweit hatte der Beklagte die mögliche Relevanz einer (erst dann entstandenen) psychischen Erkrankung nicht substantiiert dargelegt und auch nicht durch aussagekräftige Befundberichte untermauert (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 20.21 - NVwZ 2023, 1586).
- BVerwG, 07.11.2024 - 2 C 16.23
Aberkennung des Ruhegehalts; Anhörung der Schwerbehindertenvertretung; Dauer des …
- BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21
Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2025 - 2 B 39.24
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und gilt auch für den Fall, dass das Strafurteil keine (ausdrücklichen) Ausführungen zur Schuldfähigkeit enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 - NVwZ 2024, 165 Rn. 37 ff.). - BVerwG, 22.03.2016 - 2 B 43.15
Berücksichtigung von Therapiemaßnahmen bei Disziplinarmaßnahmenbemessung; …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2025 - 2 B 39.24
Die Milderungsgründe beziehen sich definitionsgemäß auf kurzzeitige, inzwischen vollständig beendete Sondersituationen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2016 - 2 B 43.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 34). - BVerwG, 29.03.2017 - 2 B 26.16
Verstoß gegen disziplinargerichtliche Aufklärungspflicht; ärztliches Attest über …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2025 - 2 B 39.24
Da die Aufklärungsrüge aber kein Mittel dafür darstellt, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2017 - 2 B 26.16 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 13 Rn. 7 f. …und vom 4. März 2025 - 2 B 42.24 - juris Rn. 17), liegt ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich nur vor, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Berufungsgericht auch ohne förmlichen Antrag der Beteiligten hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - NVwZ-RR 2018, 239 Rn. 8). - BVerwG, 09.12.2024 - 2 B 9.24
Fortführung einer außerdienstlich begonnenen sexuellen Beziehung eines Lehrers …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2025 - 2 B 39.24
In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2024 - 2 B 9.24 - juris Rn. 21 m. w. N.). - BVerwG, 18.02.2025 - 2 B 45.24
Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen aus Strafverfahren, bei denen …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2025 - 2 B 39.24
Rn. 12 Dass sich das Berufungsgericht von den Tatsachenfeststellungen des rechtskräftigen Strafurteils insbesondere zur Frage der Schuldfähigkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LDG SH i. V. m. § 65 Abs. 1 Satz 1 und § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG hätte lösen müssen, macht der Beklagte nicht substantiiert geltend (…vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - NVwZ-RR 2018, 239 Rn. 15 ff. und vom 18. Februar 2025 - 2 B 45.24 - juris Rn. 7 ff., jeweils m. w. N.). - BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 19.24
Auszug aus BVerwG, 02.05.2025 - 2 B 39.24
Der danach geltend gemachte Fehler in der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ist nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 B 19.24 - juris Rn. 14 m. w. N.).
- BVerwG, 07.05.2026 - 2 B 5.26
Fortwirkung der Geltendmachung einer verfassungswidrigen Unteralimentierung
In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ; Beschlüsse vom 2. Mai 2025 - 2 B 39.24 - juris Rn. 16 …und vom 30. Juni 2025 - 2 B 40.24 - NVwZ 2025, 2014 Rn. 37). - VGH Hessen, 26.08.2026 - 26 A 1979/21
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes und Beschaffens von Kinder- …
Auch insoweit sind die Feststellungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main, auch wenn es keine ausdrücklichen Ausführungen hierzu enthält, für den Senat bindend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2025 - 2 B 39.24 -, juris Rn. 11…, Urteil vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 -, juris Rn. 37 ff.; Senatsurteil vom 15. November 2023 - 28 A 846/20.D -, n. v.). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2025 - 3 A 10958/25
Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen das …
Die Bindungen des § 16 Abs. 1 Satz 1 LDG (juris: DG RP) gelten sowohl für die Frage der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB als auch wegen des zweistufigen Aufbaus des § 21 StGB für die Frage der erheblich verminderten Schuldfähigkeit (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. April 2023 2 A 18.21 , juris Rn. 41; Beschluss vom 2. Mai 2025 2 B 39.24 , juris Rn. 11).Dies gilt zugleich auch für den Milderungsgrund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Beamten, der das Vorliegen eines Eingangsmerkmals im Sinne des § 20 StGB voraussetzt und hierauf aufbaut (vgl. allg. auch BVerwG…, Urteil vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 -, juris Rn. 34; Beschluss vom 2. Mai 2025 - 2 B 39.24 -, juris Rn. 11; BayVGH…, Urteil vom 17. Januar 2024 - 16a D 21.2138 -, juris Rn. 43; OVG SH…, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 14 LB 1/23 -, juris Rn. 3).
- BVerwG, 30.06.2025 - 2 B 40.24
Dienstvergehen durch Annahme von Essenseinladungen
In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 sowie zuletzt etwa Beschluss vom 2. Mai 2025 - 2 B 39.24 - juris Rn. 16). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2026 - 9 A 2538/21
Festsetzung von Niederschlagswassergebühren gegenüber einem …
Rn. 47 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2025 - 2 B 39.24 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2025 - 1 A 2830/21 -, juris, Rn. 105 f., m. w. N. - OVG Niedersachsen, 25.02.2026 - 3 LD 10/24
Anspruch der JVA auf Erkennung der disziplinarische Höchstmaßnahme gegenüber im …
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 20. April 2023 klarstellend hervorgehoben hat, gilt diese Bindungswirkung wegen des zweistufigen Aufbaus des § 21 StGB - der, wie ausgeführt, auf der ersten Stufe die Feststellung beinhaltet, ob der Beamte im Tatzeitraum an einer seelischen Störung i. S. des § 20 StGB gelitten hat, welche seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit vermindert/eingeschränkt hat - "auch [...] für die Frage der erheblich verminderten Schuldfähigkeit"; wegen dieser Bindungswirkung ist dem Disziplinargericht eine eigene Beweisaufnahme mittels der Einholung eines Sachverständigengutachtens oder der Anhörung eines sachverständigen Zeugen nicht gestattet (BVerwG…, Urteil vom 20.4.2023 - BVerwG 2 A 18.21 -, Rn. 41; vgl. auch Beschluss vom 2.5.2025 - BVerwG 2 B 39.24 -, juris Rn. 11).
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