Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 123
Umsetzung; vorläufiger Rechtsschutz; Anordnungsgrund; Zumutbarkeit, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten - Judicialis
VwGO § 123
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsverluste durch Rückumsetzung auf die Stelle eines Referatsleiters; Anspruch eines Beamten auf Beibehaltung und unveränderte Ausübung des ihm einmal übertragenen konkret-funktionellen Amtes (Dienstpostens); Organisatorische Dispositionsbefugnis des Dienstherrn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsverluste durch Rückumsetzung auf die Stelle eines Referatsleiters; Anspruch eines Beamten auf Beibehaltung und unveränderte Ausübung des ihm einmal übertragenen konkret-funktionellen Amtes (Dienstpostens); Organisatorische Dispositionsbefugnis des Dienstherrn
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.06.2009 - 11 L 66/09
- OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/08
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/08
Das konkret-funktionelle Amt, der Dienstposten, bezeichnet die dem Beamten tatsächlich übertragene Funktion, seinen Aufgabenbereich (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.2006, BVerwGE 126, 182, 183, 184;… Urt. v. 18.9.2008, LKV 2009, 77, 78).Bei jeder sachlich begründbaren Änderung der dem Beamten übertragenen Funktionsämter muss ihm jedoch stets ein amtsangemessener Tätigkeitsbereich verbleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.2006, a. a. O., 185;… Urt. v. 18.9.2008, a. a. O., 78).
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/08
Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im Allgemeinen gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980, BVerwGE 60, 144, 150, 151;… Urt. v. 28.11.1991, BVerwGE 89, 199, 201, 202;… SächsOVG, Beschl. v. 1.4.2009 - 2 B 214/09 - Kathke, in: Schütz/Maiwald, a. a. O., Teil C, vor §§ 28 f. LBG NW Rn. 44 ff., 55 ff.). - BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89
Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn
Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/08
Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im Allgemeinen gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980, BVerwGE 60, 144, 150, 151; Urt. v. 28.11.1991, BVerwGE 89, 199, 201, 202;… SächsOVG, Beschl. v. 1.4.2009 - 2 B 214/09 - Kathke, in: Schütz/Maiwald, a. a. O., Teil C, vor §§ 28 f. LBG NW Rn. 44 ff., 55 ff.).
- BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84
Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/08
Gleichwohl könnte der Antragsteller im Falle seines Obsiegens im Hauptsacheverfahren seine Rückumsetzung erreichen, weil auch die beiden anderen Beamten genau so wenig wie der Antragsteller einen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihnen übertragenen Dienstpostens haben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1987, ZBR 1988, 217 f.; Urt. v. 13.11.1986, BVerwGE 75, 138, 139). - BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86
Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung
Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/08
Gleichwohl könnte der Antragsteller im Falle seines Obsiegens im Hauptsacheverfahren seine Rückumsetzung erreichen, weil auch die beiden anderen Beamten genau so wenig wie der Antragsteller einen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihnen übertragenen Dienstpostens haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1987, ZBR 1988, 217 f.;… Urt. v. 13.11.1986, BVerwGE 75, 138, 139). - BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 3.07
Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool verfassungswidrig
Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/08
Das konkret-funktionelle Amt, der Dienstposten, bezeichnet die dem Beamten tatsächlich übertragene Funktion, seinen Aufgabenbereich (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.2006, BVerwGE 126, 182, 183, 184; Urt. v. 18.9.2008, LKV 2009, 77, 78). - OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/09
Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/08
Az.: 2 B 392/09.
- OVG Sachsen, 08.05.2013 - 2 B 65/13
Einstweilige Anordnung, Umsetzung, Freiwillige Feuerwehr, Bereichsleiter, …
Rn. 9 a) Nach der Rechtsprechung des Senats zum Beamtenrecht ist im Falle einer vollzogenen Umsetzung ein Anordnungsgrund nur dann glaubhaft gemacht, wenn dem Betroffenen andernfalls bis zur Entscheidung in der Hauptsache unwiederbringliche, nicht mehr rückgängig zu machende Rechtsverluste oder sonstige schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile drohten (vgl. Senatsbeschl. v. 3. November 2009 - 2 B 392/08 -, juris Rn. 4 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 8. März 1999, SächsVBl. - VG Schleswig, 21.07.2026 - 12 B 37/26
Anspruch eines Beamten auf Versetzung an eine Dienststelle in die Nähe seines …
Dem Antragsteller müssen also dermaßen geschilderte Nachteile drohen, wenn er auf das Hauptsacheverfahren verwiesen wird (…vgl. OVG Bautzen, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 2 B 271/20 -, juris Rn. 24 und vom 3. November 2009 - 2 B 392/08 -, juris Rn. 4;… VGH München, Beschlüsse vom 19. Februar 2015 - 3 CE 14.2693 -, juris Rn. 14 …und vom 8. Januar 2014 - 3 CE 13.2202 -, juris Rn. 21;… OVG Münster, Beschlüsse vom 7. Oktober 2014 - 6 B 1021/14 -, juris Rn. 5 …und vom 25. Juni 2001 - 1 B 789/01 -, juris Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 03.12.2021 - 5 ME 92/21
Beamter; Umsetzung; Vorwegnahme der Hauptsache; Zumutbarkeit
Derartige Anordnungen, die - wie hier - durch vorläufige Befriedigung des erhobenen Anspruchs die Entscheidung im Hauptsacheverfahren zumindest teilweise vorwegnehmen, kommen nur ausnahmsweise aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in Betracht, nämlich dann, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller schlechthin unzumutbar wäre, weil ihm ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglichen Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Anordnungsgrund - vgl. BVerwG…, Beschluss vom 8.9.2017 - BVerwG 1 WDS-VR 4.17 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 13.10.2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 -, juris Rn. 19; OVG NRW…, Beschluss vom 11.2.2021 - 6 B 1769/20 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 9.2.2011 - 1 B 1130/10 -, juris Rn. 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 3.11.2019 - 2 B 392/08 -, juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 AE 14.788
Beamtenrecht; Änderung des Aufgabenbereichs; amtsangemessene Beschäftigung; …
Eine solche Ausnahme ist gegeben, wenn Rechtsschutz in der Hauptsache wegen der langen Verfahrensdauer nicht rechtzeitig erlangt werden kann und dies zu schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen für den Antragsteller führt, die sich auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr ausgleichen lassen (SächsOVG B.v. 3.11.2009 - 2 B 392/08 - juris Rn. 4). - VG München, 21.11.2013 - M 5 E 13.4948
Umsetzung; innerbetriebliche Spannungen; amtsangemessene Beschäftigung
Ein Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Rückgängigmachung einer Umsetzung ist nur dann glaubhaft gemacht, wenn andernfalls der Beamtin bei einem schon jetzt absehbaren Obsiegen in der Hauptsache in der Zwischenzeit unwiederbringliche Rechtsverluste oder sonst unzumutbare Nachteile entstehen (vgl. VGH BW, B.v. 7.3.1995 - 4 S 2546/95 - juris), die ein Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache als unzumutbar erscheinen lassen (vgl. VG Würzburg, B.v. 18.7.2013 - W 1 E 13.481 - juris; SächsOVG vom 3.11.2009 - 2 B 392/08 - juris Rn. 4). - VG Schleswig, 13.04.2021 - 12 B 5/21
Umsetzung: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Der Antragstellerin müssen also dermaßen geschilderte Nachteile drohen, wenn sie auf das Hauptsacheverfahren verwiesen wird (vgl. OVG Bautzen, Beschlüsse vom 03.11.2009 - 2 B 392/08 - juris Rdnr. 4 …und vom 14.10.2020 - 2 B 271/20 - juris Rdnr. 24;… OVG Münster, Beschlüsse vom 25.06.2001 - 1 B 789/01 - juris Rdnr. 5 …und vom 07.10.2014 - 6 B 1021/14 - juris Rdnr. 5;… VGH München, Beschlüsse vom 19.02.2015 - 3 CE 14.2693 - juris Rdnr. 14 …und vom 08.01.2014 - 3 CE 13.2202 - juris Rdnr. 21). - VG München, 26.02.2015 - M 5 E 15.359
Isoliertes Begehren auf Plausibilisierung der Beurteilung
Eine solche Ausnahme ist gegeben, wenn Rechtsschutz in der Hauptsache wegen der langen Verfahrensdauer nicht rechtzeitig erlangt werden kann und dies zu schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen für den Antragsteller führt, die sich auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr ausgleichen lassen (SächsOVG B.v. 3.11.2009 - 2 B 392/08 - juris Rn. 4). - VG München, 05.02.2015 - M 5 E 14.4380
Akteneinsicht; personenbezogene Daten
Eine solche Ausnahme ist gegeben, wenn Rechtsschutz in der Hauptsache wegen der langen Verfahrensdauer nicht rechtzeitig erlangt werden kann und dies zu schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen für den Antragsteller führt, die sich auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr ausgleichen lassen (SächsOVG B.v. 3.11.2009 - 2 B 392/08 - juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 5 MC 157/21
Beamter; Beihilfe; einstweilige Anordnung; Ratenzahlung; vorläufiger …
Derartige Anordnungen, die - wie hier - durch vorläufige Befriedigung des erhobenen Anspruchs die Entscheidung im Hauptsacheverfahren zumindest teilweise vorwegnehmen, kommen nur ausnahmsweise aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in Betracht, nämlich dann, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller schlechthin unzumutbar wäre, weil ihm ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträgliche Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Anordnungsgrund - vgl. BVerwG…, Beschluss vom 8.9.2017 - BVerwG 1 WDS-VR 4.17 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 13.10.2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 -, juris Rn. 19; OVG NRW…, Beschluss vom 11.2.2021 - 6 B 1769/20 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 9.2.2011 - 1 B 1130/10 -, juris Rn. 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 3.11.2019 - 2 B 392/08 -, juris Rn. 4). - VG Würzburg, 18.07.2013 - W 1 E 13.481
Postamtsrat (A 12); Rückgängigmachung der Umsetzung; Versetzungsgesuch; …
Rn. 25 Hinsichtlich des Begehrens, die bereits vollzogene Umsetzung einstweilen rückgängig zu machen, fehlt es an einem Anordnungsgrund, weil dem Antragsteller durch diese Maßnahme keine unwiederbringlichen, nicht mehr rückgängig zu machenden Rechtsverluste oder sonst schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile drohen (vgl. SächsOVG vom 3.11.2009 - 2 B 392/08 - juris Rn. 4;… VGH BW vom 7.3.1996 - 4 S 2546/95 - juris Rn. 3). - VG Magdeburg, 26.01.2010 - 5 A 349/08
Amtsangemessene Beschäftigung eines Beamten; Versetzung/Umsetzung
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2008 - L 2 B 392/08 AS ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 18.08.2008 - S 3 AS 2265/08
- LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2008 - L 2 B 392/08 AS ER
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06
Arbeitslosengeld II - keine Versagung aufgrund Mutmaßungen - Hausbesuche - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2008 - L 2 B 392/08
Ein anderer Grund ist der, dass das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen bzw. das Nichtvorliegen anspruchshindernder Tatsachen nicht festgestellt werden kann (vgl. HessLSG, Beschluss v. 30. Januar 2006 - L 7 AS 1/06 - zitiert nach Juris), so dass die Nichterweislichkeit einer Tatsache aufgrund der objektiven Beweislastverteilung zu Lasten des Betroffenen ausgeht, dem es freisteht, die Mitwirkungshandlung vorzunehmen oder aber die negativen Folgen hinzunehmen (…vgl. Seewald in KassKomm § 60 SGB I, Rn. 34 m. w. N.). - LSG Rheinland-Pfalz, 12.07.2005 - L 3 ER 45/05
Arbeitslosengeld II umfasst auch Kinderbett und Kinderwagen
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2008 - L 2 B 392/08
Damit umschließt der Begriff der "Erstausstattung" die Bedarfe an allen Wohnungsgegenständen, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 2005, Az. L 3 ER 45/05 AS, zitiert nach Juris; ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Mai 2006, Az. L 6 AS 170/06 ER, zitiert nach Juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2006 - L 6 AS 170/06
Kinderwagen - Keine Einmalleistung für Arbeitslosengeld II-Empfänger
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2008 - L 2 B 392/08
Damit umschließt der Begriff der "Erstausstattung" die Bedarfe an allen Wohnungsgegenständen, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 2005, Az. L 3 ER 45/05 AS, zitiert nach Juris; ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Mai 2006, Az. L 6 AS 170/06 ER, zitiert nach Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1989 - 8 B 3716/88
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2008 - L 2 B 392/08
Die Verletzung der Mitwirkungspflicht ist nur einer von mehreren Gründen, der einer Leistungsgewährung entgegenstehen kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 1989 - 8 B 3716/88 zitiert nach Juris).
- ArbG Mannheim, 01.12.2022 - 14 Ca 114/22
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Beleidigung - Schmähkritik
Rn. 178 Die Kammer ist der Auffassung, dass vorliegend angesichts des stark herabsetzenden Wertungsgehalts der Äußerungen das Recht des Klägers auf Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit der stattgefundenen Betriebsratswahl und seiner Nebenpflicht und Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsverhältnis aus § 241 Abs. 2 BGB zurückzutreten hat hinter dem Recht der persönlichen Ehre der Betroffenen bezüglich der Begriffe "verachtenswerte Kreaturen und Schergen" (vgl. auch LAG Hamm 10.10.2012 (BeckRS 2012, 74257) zu einer Kündigung wegen der Bezeichnung des Arbeitgebers auf Facebook als "Menschenschinder" und "Ausbeuter").
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