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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5588
OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09 (https://dejure.org/2009,5588)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.09.2009 - 2 B 398/09 (https://dejure.org/2009,5588)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. September 2009 - 2 B 398/09 (https://dejure.org/2009,5588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarrechtschutz gegen Außengastronomie im Innenbereich; Vorgehen bei fehlender Feststellungsmöglichkeit des Vorliegens eines Überwiegens vom Aussetzungsinteresse gegenüber dem Vollzugsinteresse anhand der summarischen Prüfung im Eilrechtsschutz; Voraussetzungen der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eilverfahren: Nachbarrechtsschutz gegen Außengastronomie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarrechtschutz gegen Außengastronomie im Innenbereich; Vorgehen bei fehlender Feststellungsmöglichkeit des Vorliegens eines Überwiegens vom Aussetzungsinteresse gegenüber dem Vollzugsinteresse anhand der summarischen Prüfung im Eilrechtsschutz; Voraussetzungen der ...

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09
    Entscheidend ist daher die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage der Antragsteller unabdingbaren Verletzung ihrem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, im Einzelfall keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschluss vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135 (Palmölblockheizkraftwerk), st. Rspr.) durch die Baugenehmigung (§ 113 I 1 VwGO).

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 - a.a.O., m.w.N.) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 II 1 Nr. 3 VwGO, 212a I BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt, (vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rspr.) weil der Bundesgesetzgeber in den erwähnten Vorschriften der von einem Nachbarrechtsbehelf ungehinderten Vollziehung einer Baugenehmigung den Vorrang vor den Nachbarinteressen eingeräumt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 - und vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, jeweils m.w.N.) ist für baunachbarliche Eilrechtsschutzverfahren, und zwar sowohl für Anträge auf Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörden zum sofortigen Einschreiten (§§ 80a I Nr. 2, III, 123 I VwGO) als auch für die im Falle des Vorliegens einer die Nutzung legitimierenden bauaufsichtsbehördlichen Genehmigungsentscheidung im Einzelfall notwendig "vorgeschalteten" Aussetzungsanträge von Nachbarn ein überwiegendes Nachbarinteresse an der in beiden Fällen intendierten sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung einer bereits vorhandenen baulichen Anlage verursacht werden, nur dann anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf den Nachbarn ganz wesentlich über das im Sinne von § 5 I Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass ihm die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann.

  • OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08

    Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 - a.a.O., m.w.N.) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 II 1 Nr. 3 VwGO, 212a I BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt, (vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rspr.) weil der Bundesgesetzgeber in den erwähnten Vorschriften der von einem Nachbarrechtsbehelf ungehinderten Vollziehung einer Baugenehmigung den Vorrang vor den Nachbarinteressen eingeräumt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 - und vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, jeweils m.w.N.) ist für baunachbarliche Eilrechtsschutzverfahren, und zwar sowohl für Anträge auf Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörden zum sofortigen Einschreiten (§§ 80a I Nr. 2, III, 123 I VwGO) als auch für die im Falle des Vorliegens einer die Nutzung legitimierenden bauaufsichtsbehördlichen Genehmigungsentscheidung im Einzelfall notwendig "vorgeschalteten" Aussetzungsanträge von Nachbarn ein überwiegendes Nachbarinteresse an der in beiden Fällen intendierten sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung einer bereits vorhandenen baulichen Anlage verursacht werden, nur dann anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf den Nachbarn ganz wesentlich über das im Sinne von § 5 I Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass ihm die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09
    Wie weit der Bereich der für eine Beurteilung maßgeblichen näheren Umgebung zu ziehen ist, richtet sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Vgl. etwa BVerwGE 55, 369; BVerwGE 62, 151; BVerwGE 84, 322) jeweils nach dem Einwirkungsbereich des Vorhabens auf seine Umgebung.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09
    Wie weit der Bereich der für eine Beurteilung maßgeblichen näheren Umgebung zu ziehen ist, richtet sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Vgl. etwa BVerwGE 55, 369; BVerwGE 62, 151; BVerwGE 84, 322) jeweils nach dem Einwirkungsbereich des Vorhabens auf seine Umgebung.
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09
    Wie weit der Bereich der für eine Beurteilung maßgeblichen näheren Umgebung zu ziehen ist, richtet sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Vgl. etwa BVerwGE 55, 369; BVerwGE 62, 151; BVerwGE 84, 322) jeweils nach dem Einwirkungsbereich des Vorhabens auf seine Umgebung.
  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens, …

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 - a.a.O., m.w.N.) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 II 1 Nr. 3 VwGO, 212a I BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt, (vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rspr.) weil der Bundesgesetzgeber in den erwähnten Vorschriften der von einem Nachbarrechtsbehelf ungehinderten Vollziehung einer Baugenehmigung den Vorrang vor den Nachbarinteressen eingeräumt hat.
  • VG Saarlouis, 13.08.2008 - 5 L 695/08

    Nachbarschutz gegen Bauausführung einer Gaststätte

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09
    Ein auf Verpflichtung des Antragsgegners zur Baueinstellung insgesamt gerichteter Antrag der Antragsteller wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13.8.2008 - 5 L 695/08 - zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774

    Vorläufiger Rechtschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für vier …

    Ein gesetzgeberischer Wille, dass dem Vollzugsinteresse gegenüber den Interessen von Nachbarn bzw. einer ihre Planungshoheit verteidigenden Gemeinde regelmäßig der Vorrang einzuräumen ist, lässt sich der Regelung des § 212 a BauGB nicht entnehmen (…Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/ BauNVO, 5. Aufl. 2007, § 212 a RdNr. 13; Debus, NVwZ 2006, 49; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 RdNr. 261; vgl. auch BayVGH vom 14.1.1991 BayVBl 1991, 275 [zu Art. 2 § 10 Abs. 2 WoBauErlG]; vom 21.12.2001 ZfBR 2002, 698; vom 27.4.2009 - 9 CS 08.3323 - juris; a. A. Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 212 a RdNr. 40 a und 40 b; SaarlOVG vom 9.9.2009 - 2 B 398/09 - juris).
  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen.
  • VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15

    ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERSTOß; BEWEISLAST; DARLEGUNGSLAST; SIGNIFIKANTE ERHÖHUNG …

    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen.
  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

    Rn. 50 Maßstab für die Interessenabwägung ist bei dreiseitigen Rechtsverhältnissen die Erfolgsaussicht des vom Dritten eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. Nds. OVG, B. v. 05.03.2008 - 7 MS 115/07 -, NVwZ-RR 2008, 686 r.Sp.;… OVG Schl.-Holst., B. v. 28.04.2010 - 1 MR 6/10 -, juris, Rdnr. 3 = NordÖR 2010, 266 (nur L); OVG Saarl., B. v. 09.09.2009 - 2 B 398/09 -, juris, Rdnr. 11; OVG Berl.-Brandenb., B. v. 15.01.2009 - OVG 9570.08 -, juris, Rdnr. 4; Thür.
  • VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 [richtig: 1 MR 6/10 - d. Red.] -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen.
  • VG Würzburg, 25.08.2011 - W 5 E 11.576

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung auf Antrag des …

    Rn. 60 Für baunachbarlichen Eilrechtsschutz ist ein überwiegendes Nachbarinteresse an der sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung einer vorhandenen baulichen Anlage verursacht werden, nur dann anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf den Nachbarn ganz wesentlich über das i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass ihm die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann (OVG Saarlouis, B.v. 15.01.2009, Az.: 2 B 376/08, Rd.Nr. 18 in juris; B.v. 09.09.2009, Az.: 2 B 398/09, Rd.Nr. 15 in juris; BayVGH, B.v. 25.10.2010, Az.: 2 CS 10.2137, Rd.Nr. 6 in juris).
  • VGH Hessen, 26.08.2014 - 9 B 2462/13

    ANORDNUNG EINER WERKFEUERWEHR; ANTRAGSBEFUGNIS; DRITTSCHUTZ; EINGERICHTETER UND …

    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen.
  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.700

    Vorläufiger Rechtsschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung; …

    Ein gesetzgeberischer Wille, dass dem Vollzugsinteresse gegenüber den Interessen von Nachbarn bzw. einer ihre Planungshoheit verteidigenden Gemeinde regelmäßig der Vorrang einzuräumen ist, lässt sich der Regelung des § 212a BauGB nicht entnehmen (…Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/ BauNVO, 5. Aufl. 2007, § 212a RdNr. 13; Debus, NVwZ 2006, 49; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 RdNr. 261; vgl. auch BayVGH vom 14.1.1991 BayVBl 1991, 275 [zu Art. 2 § 10 Abs. 2 WoBauErlG]; vom 21.12.2001 ZfBR 2002, 698; vom 27.4.2009 Az. 9 CS 08.3323 ‹juris›; a. A. Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 212a RdNr. 40 a und 40 b; SaarlOVG vom 9.9.2009 Az. 2 B 398/09 ‹juris›).
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