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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.07.2007

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3365
OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07.Z (https://dejure.org/2008,3365)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2008 - 2 Bf 53/07.Z (https://dejure.org/2008,3365)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2008 - 2 Bf 53/07.Z (https://dejure.org/2008,3365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alteneinrichtung der freien Wohlfahrtspflege?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Neubau einer Alteneinrichtung der freien Wohlfahrtspflege; Begriff des "Betreuten Wohnens"; Bindungswirkung eines Vorbescheides; Ermächtigung zur standortgenauen Festsetzung von Gemeinbedarfsfläche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsrecht: Begriff des "Betreuten Wohnens" (IMR 2009, 181)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 321 (Ls.)
  • DVBl 2009, 262 (Ls.)
  • BauR 2009, 1110
  • BauR 2009, 546
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung eines …

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07
    Der erforderliche Gemeinwohlbezug einer Anlage oder Einrichtung ist deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann zu bejahen, wenn mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird, hinter der etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben eindeutig zurücktritt oder aber eine staatliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit besteht, die geeignet ist, den vorausgesetzten Gemeinwohlbezug auch solcher Anlagen und Einrichtungen herzustellen, deren Leistungserbringung sich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen vollzieht und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist (BVerwG, Urt. v. 30.6.2004, BVerwGE 121, 192, 196 f. für den Fall der Grundversorgung mit Postdienstleistungen (Universaldienst i.S.v. §§ 11 ff. PostG) durch die Deutsche Post AG; Beschl. v. 23.12.1997, BRS 59 Nr. 71 S. 245, 246; Beschl. v. 18.5.1994, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 73 S. 3, 5;… siehe bereits früher für Altenheime: OVG Bremen, Urt. v. 15.9.1970, BRS 23 Nr. 9 S. 19, 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1996 - 10 A 620/91

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Baurecht; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07
    Voraussetzung ist allerdings, dass der Bauantrag nicht in rechtserheblicher Weise von dem dem Vorbescheid zugrundeliegenden Vorhaben abweicht (…VGH München, Urt. v. 4.11.1996, BRS 58 Nr. 151 S. 393, 394; OVG Münster, Urt. v. 23.4.1996, NWVBl. 1996, 441, 442 - bb).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2002 - 7 B 831/02
    Auszug aus OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Vorbescheid gemäß § 65 HBauO 1986 die Bauaufsichtsbehörde (nur) im Umfang der getroffenen Regelungen bindet (OVG Münster, Beschl. v. 29.7.2002, 7 B 831/02, juris); hierüber ist bei der Entscheidung über die Baugenehmigung nicht erneut zu befinden (aa).
  • OVG Hamburg, 25.03.2014 - 2 Bs 43/14

    Nachbarrechtsschutz gegen Bebauung eines als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen …

    Die Ermächtigung zur standortgenauen Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen in § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. f BBauG/§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB trägt einem besonderen Nutzungsinteresse der Allgemeinheit und dem gesteigerten Gemeinwohlbezug dieser Anlagen Rechnung und erlaubt dem Plangeber, mit der standortgenauen Festsetzung von Gemeinbedarfsanlagen die Infrastruktur wirksamer zu steuern (…BVerwG, Urt. v. 30.6.2004, BVerwGE 121, 205; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.10.2008, NordÖR 2009, 121;… Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: August 2013, § 9 BauGB Rn. 56).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25

    Denkmalrechtliche Sicherungsanordnung betreffend ein Kulturdenkmal; …

    Dagegen soll eine Alteneinrichtung, die keiner konkreten staatlichen Gewährleistungsdimension unterliegt, nicht die Voraussetzungen als Gemeinbedarfsanlage erfüllen (vgl. HambOVG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 2 Bf 53/07.Z - juris Rn. 13).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 53.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16935
BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 53.07 (https://dejure.org/2007,16935)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2007 - 2 B 53.07 (https://dejure.org/2007,16935)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 2 B 53.07 (https://dejure.org/2007,16935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Vorrangverhältnisses zwischen den Auslegungsmethoden der Wortlautauslegung bei eindeutigem Wortlaut und einer isoliert betrachteten zweckgerichteten Auslegung; Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 94.04

    Arbeitsvertrag; beamtenrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg.

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 53.07
    Rn. 6 Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Beschluss des Senats vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 B 94.04 - (Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 22) ab.

    Der Aussage in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 (a.a.O.) dazu, was zentraler Punkt der Nebenabrede ist, lag deren - mit Revisionsrügen nicht angegriffene - Auslegung durch das Berufungsgericht in seinem damaligen Urteil zugrunde.

    Wenn das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier angegriffenen Urteil die Nebenabrede anders ausgelegt und dabei ein anderes Element als deren zentralen Punkt erkannt hat, vertritt es dadurch keine andere Rechtsauffassung als das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 27. Januar 2005 (a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 53.07
    Rn. 4 Weil der Wortlaut als falsa demonstratio des übereinstimmend Gewollten seine Bedeutung für die Auslegung verloren hat, besteht auch die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Senats vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23.02 - (Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14) nicht.

    Der mitgeteilte Satz aus dem Urteil vom 20. März 2003 (a.a.O.) gilt nur für behördliche Äußerungen, bei denen wegen ihres unklaren Wortlauts ein eindeutiges, von beiden Vertragsparteien geteiltes Verständnis nicht zu ermitteln ist.

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 53.07
    Es kommt auf den im Rechtsverkehr erklärten, nicht den empirisch feststellbaren inneren Willen des Erklärenden an (BGH, Urteile vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 207/60 - BGHZ 36, 30 und vom 5. Juli 1990 - IX ZR 10/90 - NJW 1990, 3206;… Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Aufl., § 133 Rn. 9).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Grundstückserwerb - Anliegerbeitrag für erstmaligen Ausbau erforderlicher …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 53.07
    Rn. 5 Weil der Rechtssatz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - (BVerwGE 41, 305) eine "nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt missverständliche Willensäußerung der Verwaltung" betrifft, die von der Klägerin akzeptierte Nebenabrede aber, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, "nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt", also weder nach ihrem als falsa demonstratio misslungenen Wortlaut noch nach den zu berücksichtigenden Begleitumständen, insbesondere der Interessenlage, letztlich unklar bleibt, besteht auch die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1973 (a.a.O.) nicht.
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 53.07
    Es kommt auf den im Rechtsverkehr erklärten, nicht den empirisch feststellbaren inneren Willen des Erklärenden an (BGH, Urteile vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 207/60 - BGHZ 36, 30 und vom 5. Juli 1990 - IX ZR 10/90 - NJW 1990, 3206;… Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Aufl., § 133 Rn. 9).
  • BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 98.07

    Prüfungsumfang des Bundesverwaltungsgerichts im …

    Der Beschluss vom 18. Juli 2007 - BVerwG 2 B 53.07 - verletzt nicht das Recht der Klägerin auf rechtliches Gehör.

    Rn. 3 Hierzu heißt es in dem Beschluss vom 18. Juli 2007 - BVerwG 2 B 53.07 -:.

    Rn. 6 Nach alledem ist nicht ersichtlich, dass der Senat in dem Beschluss vom 18. Juli 2007 (a.a.O.) die Divergenzrügen der Klägerin nicht zur Kenntnis genommen hat.

    Im Übrigen gibt die Anhörungsrüge dem Senat Anlass zu dem Hinweis, dass durch den die Nichtzulassungsbeschwerde ablehnenden Beschluss vom 18. Juli 2007 (a.a.O.) keine Sachentscheidung über das Klagebegehren getroffen worden ist.

    Rn. 8 Im Beschluss des Senats vom 18. Juli 2007 (a.a.O.) ist hierzu im Einzelnen ausgeführt, dass ein solcher Verfahrensfehler nicht gegeben ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 1042/12

    Rechtsfolgen einer Zurruhesetzung mit Zustimmung des Beamten

    Dabei ist der im Rechtsverkehr erklärte, nicht der womöglich empirisch feststellbare innere Wille des Erklärenden maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 18.06.2007 - 2 B 53.07 -, Juris, m.w.N.).
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