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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1973 - II B 53.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2364
BVerwG, 23.10.1973 - II B 53.73 (https://dejure.org/1973,2364)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1973 - II B 53.73 (https://dejure.org/1973,2364)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1973 - II B 53.73 (https://dejure.org/1973,2364)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst - Voraussetzungen bei einer Bewerbung - Besetzung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle - Abstrakter Wortsinn einer Ausschreibungserklärung

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - II B 53.73
    Soweit das Berufungsgericht den der Ausschreibung zugrundeliegenden Erklärungswillen der Beklagten unter Heranziehung der Begleitumstände ermittelt hat, handelt es sich wiederum um eine allein dem Tatrichter vorbehaltene tatsächliche Feststellung, deren Überprüfung dem Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO entzogen sein würde (…vgl. Bundesverwaltungsgericht a.a.O.; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 [NJW 1971, 639];… Stein-Jonas, ZPO 19. Auflage, § 549 Anm. III B 4).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - II B 53.73
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 57.68

    Wegfall von Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - II B 53.73
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß es für die Auslegung einer Erklärung - nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB - auf den wirklichen Willen des Erklärenden, nämlich auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck ankommt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13; ZBR 1971, 305] mit Hinweis auf Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 11.64 - und vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 15.69 -).
  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 11.64
    Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - II B 53.73
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß es für die Auslegung einer Erklärung - nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB - auf den wirklichen Willen des Erklärenden, nämlich auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck ankommt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13; ZBR 1971, 305] mit Hinweis auf Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 11.64 - und vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 15.69 -).
  • BVerwG, 30.10.1970 - VI C 15.69

    Strukturelle Verbesserung der Versorgung von Berufsunteroffizieren trotz Wahl der …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - II B 53.73
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß es für die Auslegung einer Erklärung - nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB - auf den wirklichen Willen des Erklärenden, nämlich auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck ankommt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13; ZBR 1971, 305] mit Hinweis auf Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 11.64 - und vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 15.69 -).
  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 25.69

    Berücksichtigung unverschuldeter Wartezeiten vor der Einstellung oder Anstellung …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1973 - II B 53.73
    Abgesehen hiervon darf eine (von der Beschwerde in der Ausschreibung erblickte) Ermessensbindung nicht die Ausübung des die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigenden Ermessens beseitigen (ebenso schon u.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 1972 - BVerwG VI C 25.69 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 1; ZBR 1972, 279]); und ein solcher besonderer Umstand ist im vorliegenden Fall angesichts des das öffentliche Dienstrecht beherrschenden Leistungsprinzips darin zu erblicken, daß die dem Kläger vorgezogenen Mitbewerber "sich bereits seit rd.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Für ihre Auslegung kommt es nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regel des § 133 BGB auf den wirklichen Willen des Erklärenden, nämlich auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck, an (vgl. Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13]; Beschluß vom 23. Oktober 1973 - BVerwG 2 B 53.73 -).

    Richtig ist zwar, daß in eine Erklärung nicht mehr hineingelegt werden darf, als für die Personen, für welche die Erklärung bestimmt ist, bei verständiger Würdigung und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände erkennbar ist (vgl. Beschluß vom 23. Oktober 1973 - BVerwG 2 B 53.73 -).

  • BVerwG, 04.02.1981 - 2 B 93.79

    Grundsätze über die Beurteilung der Eignung und über die Ermessensentscheidung …

    Verstöße gegen die Denkgesetze, die im Rahmen der Anwendung sachlichen Rechts unterlaufen sollten, sind aber keine Verfahrensmängel, sondern Mängel in der Anwendung des sachlichen Rechts (ständige Rechtsprechung, u.a. Beschluß des Senats vom 7. Januar 1974 - BVerwG 2 B 53.73 -[Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 117]).
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