Rechtsprechung
| BVerwG, 18.10.1973 - II B 54.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Angriffe der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts - Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Entlassung eines Beamten auf Probe - Sinn und Zweck der Probezeit eines Beamten - Entlassung aus den Beamtenverhältnis auf Probe ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1973 - II B 54.73
Das erfordert außer der Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, auch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigt (ebenso schon BVerwGE 13, 90 und ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1973 - II B 54.73
Diese Rechtsauffassung hat das Berufungsgericht seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit der von ihm angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 15, 39 [40]) bei Anwendung des hier einschlägigen, sachlich mit der Vorschrift des § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes übereinstimmenden § 43 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtengesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25. Juli 1968 (GVBl. S. 192) - LBG - zugrunde gelegt. - BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1973 - II B 54.73
Eine zur Zulassung der Revision führende Divergenz läge nicht schon dann vor, wenn die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer gleichlautenden Vorschrift des Bundesbeamtengesetzes oder des Beamtengesetzes eines anderen Landes als Schleswig-Holstein ergangen ist (vgl. BVerwGE 16, 53 ff.). - BVerwG, 13.12.1960 - VIII B 130.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1973 - II B 54.73
Der Verfahrensmangel ist somit von der Beschwerde nicht ordnungsgemäß "bezeichnet" worden (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - und vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 5 und Nr. 8]). - BVerwG, 03.03.1961 - VI B 61.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 18.10.1973 - II B 54.73
Der Verfahrensmangel ist somit von der Beschwerde nicht ordnungsgemäß "bezeichnet" worden (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - und vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 5 und Nr. 8]).
- BVerwG, 07.08.1974 - VI B 50.74
Nicht klärungsbedürftige Rechtsfragen zur Anrechnung so genannter Vordienstzeiten …
Denn die Probezeit dient der Prüfung, ob der Beamte nach Eignung - auch in persönlicher Hinsicht -, Befähigung und fachlicher Leistung voraussichtlich allen an ihn künftig vom Dienstherrn zu stellenden Anforderungen gewachsen ist (vgl. Beschluß vom 18. Oktober 1973 - BVerwG II B 54.73 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 193).Formelhafte Wortfolgen wie ..."auch diese Frage verleiht der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung..." und ähnliche Formulierungen in der Beschwerdeschrift genügen dem Darlegungserfordernis nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Oktober 1973 - BVerwG II B 54.73 - und vom 1. Juli 1974 - BVerwG VI B 10.74 -).
Auch diese Frage läßt sich nicht allgemein beantworten, denn die Entscheidung des Dienstherrn, ob der Beamte sich in der Probezeit nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat, ist ein Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs des Dienstherrn (vgl. Beschluß vom 18. Oktober 1973 - BVerwG II B 54.73 -).
- BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 24.87
Laufbahnrecht - Probezeit - Verlängerung - Mangelnde Bewährung - Beamter auf …
Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. Beschluß vom 18. Oktober 1973 - BVerwG 2 B 54.73 - ). - BVerwG, 28.06.1978 - 6 B 14.78
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rüge der Verletzung der Hinweispflicht …
Sie können deshalb auch nicht zur Zulassung der Revision führen (Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62], vom 5. Dezember 1972 - BVerwG 6 B 37.72 -, vom 18. Oktober 1973 - BVerwG 2 B 54.73 -, vom 31. März 1976 - BVerwG 6 B 60.75 - und vom 7. September 1976 - BVerwG 6 B 32.76 -).
- VGH Bayern, 03.12.2018 - 3 ZB 16.1244
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstantritts in alkoholisiertem …
Auch der im Zulassungsschriftsatz zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1973 (II B 54.73 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 19; juris, Leits. - BVerwG, 04.02.1981 - 2 B 93.79
Grundsätze über die Beurteilung der Eignung und über die Ermessensentscheidung …
Dienstherrn zustehenden Beurteilungsermächtigung die verwaltungsgerichtliche Kontrolle sich nur darauf erstreckt, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [354]; BVerwGE 11, 139 f.; 15, 3 [5].; Beschluß vom 18. Oktober 1973 - BVerwG 2 B 54.73 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 19]; zur dienstlichen Beurteilung BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - BVerwG II C 146.62] [129 f.] und Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - [DÖD 1980, 206; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]). - BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie unter anderem auch in den beiden in der Beschwerde genannten Entscheidungen (Beschluß vom 18. Oktober 1973 - BVerwG 2 B 54.73 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 19], der übrigens gemäß Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - [BVerfGE 43, 154] "gegenstandslos" ist; Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - [BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] [246]]) zum Ausdruck kommt, steht dem Dienstherrn bei einer dienstlichen Beurteilung als einem Akt wertender Erkenntnis eine Beurteilungsermächtigung zu. - BVerwG, 16.02.1976 - 6 B 83.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beförderungseignung eines …
Das Oberverwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem vergleichbaren Begriff der Eignung im Beamtenrecht zutreffend davon ausgegangen, daß eine Eignungsbeurteilung gerichtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob der Begriff der Eignung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. Beschluß vom 18. Oktober 1973 - BVerwG II B 54.73 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 19] mit Nachweisen). - BVerwG, 01.10.1975 - 6 B 59.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Eine derart formelhafte Wortfolge entspricht nicht den nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Begründung einer Beschwerde zu stellenden Anforderungen (Beschlüsse vom 18. Oktober 1973 - BVerwG II B 54.73 - und vom 1. Juli 1974 - BVerwG VI B 10.74 -). - BVerwG, 04.01.2000 - 2 B 97.99
Dem Dienstherrn obliegende Festlegung des Anforderungsprofils der betreffenden …
Die Bezugnahme der Beschwerde auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1973 - BVerwG 2 B 54.73 - (Buchholz 232 § 31 Nr. 19) ist zur Begründung der Divergenzrüge schon deshalb ungeeignet, weil diese Entscheidung durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - (BVerfGE 43, 154) gegenstandslos geworden ist. - BVerwG, 07.09.1976 - 6 B 32.76
Rechtsmittel
Unklarheiten im Tatbestand eines Urteils können aber nicht mit der Revision als Verfahrensmangel, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag nach Maßgabe des § 119 VwGO geltend gemacht werden; sie können daher folgerichtig auch nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 -, vom 5. Dezember 1972 - BVerwG VI B 37.72 -, vom 18. Oktober 1973 - BVerwG II B 54.73 - und vom 31. März 1976 - BVerwG VI B 60.75 - mit Nachweisen). - BVerwG, 01.07.1974 - VI B 10.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 08.01.1974 - II B 54.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren und Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Ergänzung der Kostenentscheidung wegen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung - Umfang der Kosten des Beschwerdeverfahrens
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 31.01.1968 - VIII B 142.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.01.1974 - II B 54.73
Das hat der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits unter Hinweis auf den hier entsprechend anzuwendenden allgemeinen kostenrechtlichen Grundsatz, daß die Kostenentscheidung im Verfahren zur Hauptsache einheitlich für die Kosten des ganzen Rechtsstreites gilt, durch Beschluß vom 31. Januar 1968 - BVerwG VIII B 142.67 - [BVerwGE 29, 115 ff.] klargestellt.
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