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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.01.2011 - 2 B 55.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12700
BVerwG, 05.01.2011 - 2 B 55.10 (https://dejure.org/2011,12700)
BVerwG, Entscheidung vom 05.01.2011 - 2 B 55.10 (https://dejure.org/2011,12700)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - 2 B 55.10 (https://dejure.org/2011,12700)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für die zahnärztliche Versorgung mit dentin-adhäsiven Kunststofffüllungen; Angemessenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 2 Nr 215 GOZ 1987, § 6 Abs 2 Nr 216 GOZ 1987, § 6 Abs 2 Nr 217 GOZ 1987, § 5 Abs 2 GOZ 1987, § 5 Abs 1 BBhV
    Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für die zahnärztliche Versorgung mit dentin-adhäsiven Kunststofffüllungen; Angemessenheit

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit von Aufwendungen für die zahnärztliche Versorgung mit dentin-adhäsiven Kunststofffüllungen bei Abrechnung durch den Zahnarzt gem. § 6 Abs. 2 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) analog den Ziffern 215 bis 217 und Zugrundelegung eines Steigerungsfaktors von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessenheit von Aufwendungen für die zahnärztliche Versorgung mit dentin-adhäsiven Kunststofffüllungen bei Abrechnung durch den Zahnarzt gem. § 6 Abs. 2 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) analog den Ziffern 215 bis 217 und Zugrundelegung eines Steigerungsfaktors von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.12.2009 - 2 C 79.08

    Postbeamtenkrankenkasse; B1-Mitglied; Kassenleistungen; Beihilfe; Angemessenheit …

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2011 - 2 B 55.10
    Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend (Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 19.06 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 18 Rn. 18 m.w.N., vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 2009 - BVerwG 2 C 79.08 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 20).

    Im Hinblick auf die zivilgerichtliche Rechtsprechung ist die Auslegung des einschlägigen Gebührenrechts auch nicht mehr in dem Sinn zweifelhaft, dass erst ein Erlass des beihilfepflichtigen Dienstherrn für Klarheit sorgen müsste (vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 2009 - BVerwG 2 C 79.08 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 20).

  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 54/07

    Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3fachen des Gebührensatzes

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2011 - 2 B 55.10
    Ein Ermessensfehlgebrauch liegt nicht darin, dass ärztliche Leistungen von durchschnittlicher Schwierigkeit mit dem Schwellenwert eines 2, 3-fachen Steigerungsfaktors abgerechnet werden (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - III ZR 54/07 - BGHZ 174, 101 zum inhaltsgleichen § 5 Abs. 2 Satz 4 GOÄ).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte …

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2011 - 2 B 55.10
    Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend (Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 19.06 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 18 Rn. 18 m.w.N., vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 2009 - BVerwG 2 C 79.08 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 20).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 161/02

    Analoge Abrechenbarkeit zahnärztlicher konservierender Leistungen; …

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2011 - 2 B 55.10
    Rn. 5 In der Rechtsprechung der Zivilgerichte ist geklärt, nach welchen Grundsätzen zahnärztliche Behandlungen nach der Dentin-Adhäsiv-Methode abzurechnen sind: Der Bundesgerichtshof hat für die Prüfung der Gleichwertigkeit einer Leistung nach der Dentin-Adhäsiv-Technik mit einer Leistung des Gebührenverzeichnisses im Sinne von § 6 Abs. 2 GOZ entschieden, dass neben der Vergleichbarkeit der Art der ausgeführten Leistung, bei der das Ziel der Leistung oder der Ablauf der Behandlung im Vordergrund stehen, grundsätzlich gleichrangig auch Kosten- und Zeitaufwand zu berücksichtigen seien, da es bei der Analogberechnung darum gehe, den Zahnarzt für eine nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommene Leistung leistungsgerecht zu honorieren (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - III ZR 161/02 - juris Rn. 11 = NJW-RR 2003, 636).
  • LG Frankfurt/Main, 24.11.2004 - 16 S 173/99

    Zahnärztliche Vergütung für die sog. Dentin-Adhäsiv-Bonding-Mehrschicht-Technik

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2011 - 2 B 55.10
    Im Übrigen haben diese die Gleichwertigkeit zahnärztlicher Leistungen nach der Dentin-Adhäsiv-Methode mit Leistungen zur Einbringung von Einlagefüllungen (Inlays) bejaht und damit entschieden, dass die hier fraglichen Leistungen mit den Gebührenziffern 215 bis 217 gleichwertig sind (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. November 2004 - 2 - 16 S 173/99 - S. 10 - 12 der Entscheidungsgründe).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 2252/16

    Gewährung einer Beihilfe für die zahnärztliche Leistung der Einbringung des …

    Rn. 34 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2009- 2 C 79.08 -, juris, Rn. 14, und Beschluss vom 5. Januar 2011 - 2 B 55.10 -, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 231/10

    Die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen sind angemessen bei Begründung der …

    Ist demnach zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2, 3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70.10 -, juris und Beschl. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 -, juris), folgt daraus, dass der Arzt den Schwellenwert des 2, 3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand der Leistungen und überdurchschnittlich schwierige Umstände der Ausführung schriftlich begründet.

    Die Bestimmung des angemessenen Steigerungsfaktors in der Spanne zwischen dem 2, 3fachen und dem 3, 5fachen Gebührensatz obliegt dem Zahnarzt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ nach billigem Ermessen (…vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70/10 -, a. a. O., und Beschl. v. 5.1.2011, a. a. O).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 2 A 10634/15

    Beihilfeleistung für die Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik

    Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist dementsprechend die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die damit befassten Zivilgerichte maßgebend (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 19.06 -, NVwZ-RR 2008, 713; Urteil vom 16. Dezember 2009 - 2 C 79.08 -, NVwZ-RR 2010, 365; Beschluss vom 5. Januar 2011 - 2 B 55.10 -, juris Rn. 4, stRspr.).

    Dies entbindet den Senat zwar nicht von der eigenständigen Bewertung der Rechtslage, kann aber als maßgeblicher Orientierungspunkt für die rechtliche Würdigung dienen, da für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 19.06 -, a.a.O.;… Urteil vom 16. Dezember 2009 - 2 C 79.08 -, a.a.O.; Beschluss vom 5. Januar 2011 - 2 B 55.10 -, juris Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 2596/16

    Anspruch eines Beamten auf Bewilligung weiterer Beihilfe für die …

    Rn. 32 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2009- 2 C 79.08 -, juris, Rn. 14, und Beschluss vom 5. Januar 2011 - 2 B 55.10 -, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.
  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 14 BV 15.527

    Methodisch notwendiger Bestandteil einer zahnärztlichen Leistung

    Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend (st. Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 - USK 2011-59 Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 24.08.2018 - 2 A 887/16

    Beihilfe; Angemessenheit; offene Rechtsfrage

    Rn. 17 Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2009 - 2 C 9.08 -, juris Rn. 14 m. w. N.; Beschl. v. 5. Januar 2011 - 2 B 55.10 -, juris Rn. 4).

    Rn. 21 c) Indessen hat der beihilfepflichtige Dienstherr vorliegend rechtzeitig für Klarheit über seine Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen der GOZ gesorgt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2009 - 2 C 9.08 - a. a. O. Rn. 14 m. w. N.; Beschl. v. 5. Januar 2011 - 2 B 55.10 - a. a. O. Rn. 11).

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 14 B 15.1407

    Beihilfefähigkeit von Auslagen eines Belegarztes im Rahmen einer stationären …

    Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend (vgl. BVerwG, B. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 05.07.2019 - 2 A 301/17

    Beilhilfe; kieferorthopädische Behandlung

    Rn. 16 Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2009 - 2 C 79.08 -, juris Rn. 14 m. w. N.; Beschl. v. 5. Januar 2011 - 2 B 55.10 -, juris Rn. 4).

    Rn. 20 c) Indessen hat der beihilfepflichtige Dienstherr vorliegend rechtzeitig für Klarheit über seine Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen der GOZ gesorgt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2009 - 2 C 9.08 - a. a. O. Rn. 14 m. w. N.; Beschl. v. 5. Januar 2011 - 2 B 55.10 - a. a. O. Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 1044/17

    Beurteilung der beihilferechtlichen Angemessenheit der Aufwendungen für eine …

    Rn. 32 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2009- 2 C 79.08 -, juris, Rn. 14, und Beschluss vom 5. Januar 2011 - 2 B 55.10 -, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 5 LA 237/10

    Beihilferechtliche Angemessenheit der Abrechnung mit einem Schwellenwert von 2,3 …

    "...Ist demnach zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2, 3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70.10 -, juris und Beschl. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 -, juris), folgt daraus, dass der Arzt den Schwellenwert des 2, 3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand der Leistungen und überdurchschnittlich schwierige Umstände der Ausführung schriftlich begründet.
  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 14 B 17.2493

    Vollstationärer Krankenhausaufenthalt im Privatkrankenhaus

  • VG Hannover, 10.06.2014 - 13 A 8167/13

    Beihilfe; schwierige Füllgestaltung; Mehrfachlegung; Pfeilerdivergenzen; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2018 - 1 A 1825/16

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfe zu den Kosten einer kieferorthopädischen …

  • VG Hannover, 24.07.2019 - 13 A 971/17

    Beihilfe; Charakterisierung; funktionstherapeutische Leistungen; individuelle …

  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 14 C 18.156

    Beiladung des behandelnden Arztes in beihilferechtlicher Streitigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - 1 A 1594/18

    Beihilfe; notwendige Aufwendungen in angemessenem Umfang; Gebührenordnung für …

  • VG Hannover, 11.12.2017 - 13 A 7664/16

    Augenoperation; Cataract-Operation; extrem harter Linsenkern; Linsenkern; …

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10

    Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen als …

  • VG Hannover, 13.11.2018 - 13 A 305/18

    Analgosedierung; Beihilfefähigkeit; Schwellenwert; Weisheitszahn; Zahnbehandlung

  • VG Ansbach, 06.08.2019 - AN 18 K 18.00706

    Beihilfe zu Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung eines gesetzlich …

  • VG Hannover, 29.12.2014 - 13 A 11338/14

    Angemessenheit; Beihilfe; Schwellenwert; Spiral-CT; Steigerungsfaktor

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 14 ZB 20.121

    Zur Darlegung der geltend gemachten Berufungszulassungsgründe bei mehreren …

  • VG Arnsberg, 28.06.2011 - 13 K 620/11

    Rechtmäßigkeit eines eines Gebisssanierung betreffenden Beihilfebescheids

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2023 - 1 A 1863/22

    Bewilligung einer Beihilfe zu den für eine Liposuktion entstandenen Aufwendungen; …

  • VG München, 14.10.2021 - M 17 K 20.4658

    Beihilfe, Fortsetzungsfeststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsinteresse …

  • VG Arnsberg, 13.05.2011 - 13 K 3483/10

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfe für die Anwendung des Verfahrens "PSI- der …

  • VG Hannover, 11.11.2022 - 13 A 6580/21

    Beihilfe; Grauer Star; harter Kern; Katarakt OP; Linsenwackeln; Tunneltechnik

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dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 19.04.2010 - 2 B 55/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14978
OVG Sachsen, 19.04.2010 - 2 B 55/10 (https://dejure.org/2010,14978)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.04.2010 - 2 B 55/10 (https://dejure.org/2010,14978)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. April 2010 - 2 B 55/10 (https://dejure.org/2010,14978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 54 Abs. 1; ZPO § 48, § 42 Abs. 2
    Befangenheit, Freundschaft

  • rechtsportal.de

    VwGO § 54 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters aufgrund dessen Freundschaft zum Antragsteller

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters aufgrund dessen Freundschaft zum Antragsteller

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • LSG Hessen, 12.12.2005 - L 9 SF 106/05

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2010 - 2 B 55/10
    Die hier gegebene lockere Freundschaft mit Treffen im Wesentlichen bei dienstlichen Anlässen reicht aber noch nicht aus, aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. HessLSG, Beschl. v. 12.12.2005 - L 9 SF 106/05 AL -, juris).
  • BayObLG, 02.10.1986 - BReg. 2 Z 113/86
    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2010 - 2 B 55/10
    Zwar kann eine enge Freundschaft einen Umstand bilden, der Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen kann (vgl. BayObLG, Beschl. v. 2.10.1986, NJW-RR 1987, 127;… Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 18. Aufl. 2009, § 54 Rn. 35).
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen persönlicher Bekanntschaft mit …

    Im Regelfall wird etwa eine bloße Bekanntschaft oder auch eine lockere Freundschaft nicht ausreichen, um aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (…vgl. Musielak/Heinrich, a.a.O., § 42 Rdnr. 15); dagegen können über das übliche Maß persönlicher oder kollegialer Bekanntschaft hinausgehende freundschaftliche Beziehungen oder gar eine enge Freundschaft zwischen Richter und Partei Umstände darstellen, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen können (…vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; Sächsisches OVG, Beschluss v. 19.04.2010 - 2 B 55/10 -).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10

    Ablehnung eines Richters: Besorgnis der Befangenheit bei freundschaftlichem …

    Im Regelfall wird etwa eine lockere Freundschaft mit Treffen bei dienstlichen Anlässen nicht ausreichen, um aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.04.2010 - 2 B 55/10 - Rdnr. 3).

    Dagegen können über das übliche Maß persönlicher kollegialer Bekanntschaft hinausgehende freundschaftliche Beziehungen oder gar eine enge Freundschaft zwischen Richter und Partei Umstände darstellen, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen können (vgl. Thüringer OVG…, Beschluss vom 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - Rdnr. 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.04.2010 - 2 B 55/10 - Rdnr. 3; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).

  • OVG Sachsen, 26.08.2010 - 4 A 186/10

    Befangenheit, Ehegatte, Patentante

    Zwar kann die enge Freundschaft mit einem Verfahrensbeteiligten selbst Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 19.4.2010 ­ 2 B 55/10 ­).
  • OVG Sachsen, 28.04.2026 - 2 B 41/26

    Ausschluss wegen Befangenheit; Lockere Freundschaft

    Zwar kann eine enge Freundschaft einen Umstand bilden, der Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 19. April 2010 - 2 B 55/10 -, juris m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.04.2010 - 2 B 55/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23837
OVG Sachsen, 22.04.2010 - 2 B 55/10 (https://dejure.org/2010,23837)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.04.2010 - 2 B 55/10 (https://dejure.org/2010,23837)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. April 2010 - 2 B 55/10 (https://dejure.org/2010,23837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Stelle des Präsidenten des Landgerichts bei frühzeitiger Vorentscheidung zugunsten eines Bewerbers; Zurückweisung in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus Gründen der Prozessökonomie und der ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Stelle des Präsidenten des Landgerichts bei frühzeitiger Vorentscheidung zugunsten eines Bewerbers; Zurückweisung in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus Gründen der Prozessökonomie und der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.04.2010 - 2 B 55/10
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, ist vom Auffangstreitwert auszugehen (st. Rspr. des Senats, etwa SächsOVG, Beschl. v. 26.10.2009 - 2 B 414/09 -, [...]).
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.04.2010 - 2 B 55/10
    Nur in diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass eine zutreffende, vom Beurteilungsspielraum gedeckte Bewertung der nach Art. 33 Abs. 2 GG , Art. 91 Abs. 2 SächsVerf gewährleisteten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung erfolgen wird (SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2001, SächsVBl. 2001, 196 ff.).
  • OVG Brandenburg, 23.07.2003 - 2 B 333/02

    Beschwerde (erfolglos), Verfahrensmangel: unterbliebene Entscheidung des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.04.2010 - 2 B 55/10
    Denn - das Vorliegen eines Fehlers unterstellt - der Antrag des Antragstellers hätte aus diesem Grund nicht in der Sache Erfolg, sondern es käme allenfalls eine Zurückverweisung nach § 130 Abs. 2 VwGO in Betracht (SächsOVG, Beschl. v. 19.2.2010 - 2 B 576/09 - vgl. OVG Bbg, Beschl. v. 23.7.2003 - 2 B 333/02 -, [...]).
  • OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09

    Konkurrentenstreit, Regelbeurteilungen, Führungskompetenz, Überprüfung von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.04.2010 - 2 B 55/10
    Denn - das Vorliegen eines Fehlers unterstellt - der Antrag des Antragstellers hätte aus diesem Grund nicht in der Sache Erfolg, sondern es käme allenfalls eine Zurückverweisung nach § 130 Abs. 2 VwGO in Betracht (SächsOVG, Beschl. v. 19.2.2010 - 2 B 576/09 - vgl. OVG Bbg, Beschl. v. 23.7.2003 - 2 B 333/02 -, [...]).
  • VG Mainz, 24.01.2018 - 4 L 1377/17

    Besetzung einer ministeriellen Abteilungsleiterstelle gerichtlich gestoppt

    Der Entscheidungsprozess der Behörde hat außerdem ergebnisoffen zu erfolgen, d.h. es darf keine Vorabentscheidung zugunsten eines Bewerbers stattfinden (Sächs.OVG, Beschluss vom 22. April 2010 - 2 B 55/10 - juris).

    Dass der Verfahrensgang im Auswahlvermerk anders dargestellt wurde - auch von der Reihenfolge her - ist unerheblich (vgl. auch Sächs. OVG, Beschluss vom 22. April 2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 764/18

    Unbeachtlichkeit von Besetzungsmängeln nach HSchulG BW § 10 Abs 5 S 2 und 3

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den von den Antragstellern zitierten Entscheidungen des OVG Bautzen (vom 11.04.2001 - 2 BS 83/01 -, vom 22.04.2010 - 2 B 55/10 - und vom 02.08.2010 - 2 B 181/10 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 16.08.2013 - 2 B 376/13

    Anspruch der Eltern auf Unterrichtung ihres Kindes in der gewählten zweiten …

    Soweit deshalb ein Ablehnungsgrund i. S. v. § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 42 Abs. 2 ZPO und zugleich ein wesentlicher Mangel i. S. v. § 130 Abs. 2 VwGO vorliegt, scheidet eine allenfalls in Betracht kommende Zurückverweisung indes deshalb aus, weil es in dem vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus Gründen der Prozessökonomie und der Verfahrensbeschleunigung nicht sinnvoll ist, die erste Instanz erneut mit der Sache zu befassen (vgl. Senatsbeschl. v. 22. April 2010 - 2 B 55/10 -).
  • OVG Sachsen, 02.08.2010 - 2 B 181/10

    Rechtmäßigkeit einer Rektorenwahl trotz eines nur einen Kandidaten enthaltenen …

    Nur in diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass eine zutreffende, vom Beurteilungsspielraum gedeckte Bewertung der Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung erfolgen wird (SächsOVG, Beschl. v. 22.4.2010 - 2 B 55/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 01.12.2015 - 2 B 257/15

    Stellenbesetzung, Ergebnisoffenheit, Personalentwicklungskonzept, Sächsische …

    Der Senat weist schließlich darauf hin, dass der vorliegende Ablauf der Geschehnisse nicht mit dem Ablauf zu vergleichen ist, wie er dem Senatsbeschluss vom 22. April 2010 (- 2 B 55/10 -, juris Rn. 8) zugrunde lag.
  • OVG Sachsen, 16.12.2011 - NC 2 B 315/11

    Hinderung der Einbeziehung von später eingehenden Rechtsschutzanträgen in eine …

    Diese scheidet für den Senat schon deshalb aus, weil es im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aus Gründen der Prozessökonomie und der Verfahrensbeschleunigung nicht sinnvoll ist, die erste Instanz mit der Sache erneut zu befassen (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Februar 2010 - 2 B 576/09 - und v. 22. April 2010 - 2 B 55/10 - OVG Bbg, Beschl. v. 23. Juli 2003 - 2 B 333/02 -, juris)).
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