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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 30.06.2023 - 2 B 55/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17651
OVG Saarland, 30.06.2023 - 2 B 55/23 (https://dejure.org/2023,17651)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.06.2023 - 2 B 55/23 (https://dejure.org/2023,17651)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. Juni 2023 - 2 B 55/23 (https://dejure.org/2023,17651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 25 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 32 Abs 1 Nr 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 2 AufenthG 2004, § 32 Abs 4 AufenthG 2004
    Kindernachzug und Aufenthaltsgewährung bei jungen Volljährigen; erfolgreicher Schulbesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgangszeugnis; Abschlusszeugnis; Berufsschule; erfolgreich; Kindernachzug; Schule; volljährig; Kindernachzug und Aufenthaltsgewährung bei jungen Volljährigen; erfolgreicher Schulbesuch

  • rechtsportal.de

    Abgangszeugnis; Abschlusszeugnis; Berufsschule; erfolgreich; Kindernachzug; Schule; volljährig; Kindernachzug und Aufenthaltsgewährung bei jungen Volljährigen; erfolgreicher Schulbesuch

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen jugendlichen bzw. volljährigen Ausländer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2023 - 2 B 55/23
    Das Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung für die Altersgrenze soll aber lediglich verhindern, dass das nachzugswillige Kind ihm an sich zustehende Rechte wegen der Verfahrensdauer allein durch Zeitablauf verliert, soll aber nicht dazu führen, dass es Sachverhaltsänderungen zu seinen Gunsten geltend machen kann, die bei rechtmäßiger Bescheidung seines Antrags nie zu einem Anspruch hätten führen können.[vgl. BVerwG, Urteil vom 26.8.2008 - 1 C 32/07 -, juris, Rn. 17 - 18 zu § 32 Abs. 3 AufenthG (m.w.N.)][vgl. BVerwG, Urteil vom 26.8.2008 - 1 C 32/07 -, juris, Rn. 17 - 18 zu § 32 Abs. 3 AufenthG (m.w.N.)].
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 11 S 42/20

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnisse zum Familiennachzug; pflegebedürftige …

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2023 - 2 B 55/23
    Hierbei erfordert der Zweck des Familiennachzugs - die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft - in aller Regel nicht den Nachzug von Volljährigen, denn sie benötigen grundsätzlich keine familiäre Lebenshilfe.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.8.2021 - 11 S 42/20 -, juris, Rn. 37 sowie Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 36 AufenthG, Rn. 25][vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.8.2021 - 11 S 42/20 -, juris, Rn. 37 sowie Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 36 AufenthG, Rn. 25] Die diesbezüglichen Ausführungen des Antragstellers vermögen das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte im vorbeschriebenen Sinn nicht zu begründen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 2 M 34/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2023 - 2 B 55/23
    18/4097, S. 42] Der Umstand, dass § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG den erfolgreichen Schulbesuch und den Erwerb eines anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses alternativ genügen lässt, bedeutet nicht, dass ein erfolgreicher Schulbesuch auch dann vorliegen kann, wenn der Ausländer die Schule ohne einen Abschluss verlassen hat, denn der Gesetzgeber will der Regelung in § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 AufenthG zwei Fallgruppen erfassen und begünstigen: zum einen diejenigen Ausländer, die zwar "noch" keinen Schul- oder Berufsabschluss haben, die aber - gegenwärtig - mit anerkennenswerten schulischen Leistungen die Schule besuchen, und zum anderen diejenigen Ausländer, die bereits über einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss verfügen.[vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.5.2017 - 2 M 34/17 -, juris, Rn. 10][vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.5.2017 - 2 M 34/17 -, juris, Rn. 10].
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2023 - 12 S 474/22

    Rechtmäßiger Aufenthalt aufgrund von EGRL 109/2003 Art 16 Abs 1

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2023 - 2 B 55/23
    Im Rahmen des § 32 Abs. 4 AufenthG ist - anderes als bei § 32 Abs. 1 bis 3 AufenthG - nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung - zu dem der Antragsteller das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte - abzustellen.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.3.2023 - 12 S 474/22 -, juris, Rn. 22][vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.3.2023 - 12 S 474/22 -, juris, Rn. 22] Da § 32 Abs. 4 Satz 2 AufenthG ausdrücklich der Sicherstellung des Kindeswohls dient, besteht mit Eintritt der Volljährigkeit kein Anlass mehr für die Sicherstellung des Kindeswohls, sodass der Nachzug lediglich nach § 36 AufenthG zu ermöglichen wäre.[vgl. Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 32 AufenthG, Rn. 109][vgl. Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 32 AufenthG, Rn. 109].
  • OVG Saarland, 28.11.2023 - 2 B 141/23

    Ausschluss einer Ausbildungsduldung bei Personen aus sicherem Herkunftsstaat; …

    Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 30.6.2023 - 2 B 55/23 - zurückgewiesen.

    Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18.8.2017 - 18 B 792/17 -, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.12.2016 - 8 ME 183/16 -, jeweils bei juris Genügt folglich das von den damals noch sorgeberechtigten Eltern für den Antragsgegner am 18.11.2019 geäußerte Asylgesuch sowie die daraufhin am 19.11.2019 erfolgte Registrierung als Asylsuchende durch den Antragsgegner nicht, um einen "gestellten" Asylantrag i.S.v. § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG anzunehmen, In dem Senatsbeschluss vom 30.6.2023 - 2 B 55/23 - ist insoweit irrtümlich und ohne dass es für die betreffende Entscheidung darauf ankam von einem "Asylantrag" die Rede so kommt es auf die weitere Frage, ob die am 20.11.2019 gegenüber dem Bundesamt abgegebene Erklärung, auf die Stellung eines förmlichen Asylantrags zu verzichten, nach einer Beratung i.S.v. § 24 Abs. 1 AsylG beim Bundesamt erfolgt ist, nicht an.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2024 - 6 B 4.23

    Erteilung von Visa zum Nachzug der mittlerweile volljährigen Kinder zu Elternteil …

    Bei dieser Vorschrift ist, anders als bei § 32 Abs. 1 bis 3 AufenthG, nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen; der Eintritt der Volljährigkeit schließt die Anwendung des § 32 Abs. 4 AufenthG vielmehr aus (OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 2 B 55/23 -, juris Rn. 32; VGH Mannheim…, Beschluss vom 22. März 2023 - 12 S 474/22 -, juris Rn. 22; offen gelassen von BVerwG…, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 11.12 -, BVerwGE 145, 172 ff., juris Rn. 24), denn die Vorschrift dient gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 AufenthG ausdrücklich der Sicherstellung des Kindeswohls, zu dessen Sicherstellung nach Eintritt der Volljährigkeit kein Anlass mehr besteht, so dass der Nachzug ggf. nach § 36 AufenthG zu ermöglichen ist (…Dienelt, in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 32 AufenthG Rn. 110).
  • VG Berlin, 28.11.2024 - 8 K 107.24

    Nachzug eines Minderjährigen zu beiden sorgeberechtigten Eltern

    Rn. 20 2. § 32 Abs. 3 AufenthG ist vorliegend nicht einschlägig, weil diese Bestimmung allein auf die Konstellation zugeschnitten ist, dass der andere personensorgeberechtigte Elternteil im Ausland verbleibt (vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 28. September 2023 - 10 L 121/23 V -, juris Rn. 9; OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 2 B 55/23 -, juris Rn. 30; VG Köln…, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 12 K 517/18 -, juris Rn. 10;… Druschke, InfAuslR 2024, S. 120;… BeckOK AuslR/Tewocht, Stand: 1. Juli 2024, AufenthG § 32 Rn. 34;… Huber/Mantel AufenthG/Eichhorn, 3. Auflage 2021, AufenthG § 32 Rn. 12;… Bergmann/Dienelt/Dienelt, 14. Auflage 2022, AufenthG § 32 Rn. 68) und dies hier nicht der Fall ist.
  • VG Schleswig, 24.10.2023 - 11 B 65/23

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Abschiebung

    Der Nachzug erfolgt nicht zu "nur einem sorgeberechtigten Elternteil", da der Antragsteller zu 1) nicht im Ausland verbleibt, sondern mit in die Bundesrepublik gezogen ist (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 2 B 55/23 -, juris Rn. 30; VG Köln…, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 12 K 517/18 -, juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 21.05.2025 - 15 K 240.23
    Hierauf bezieht sich das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Berufungszulassungsbeschluss vom 2. August 2024 - OVG 3 N 68/24 - und weist auf die Entscheidungen des OVG Saarlouis (Beschluss vom 20.Juni 2023 - 2 B 55/23 - juris Rn. 30) und des VG Berlin (…Beschluss vom 28. September 2023 - VG 10 L 121/23 V - juris Rn. 9) hin.
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