Rechtsprechung
| BVerwG, 01.09.2011 - 2 B 57.10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Beihilfefähigkeit von Kosten für die Beförderung zum Behandlungsort bei einer Behandlung im Ausland
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 S 3 BhV NW 1975, Art 3 Abs 1 GG
Beihilfefähigkeit von Kosten für die Beförderung zum Behandlungsort bei einer Behandlung im Ausland - Wolters Kluwer
Gewährung von Beihilfe für die Kosten einer unfallbedingten Beförderung mit einem Rettungshubschrauber zu einem Behandlungsort in Österreich wegen während eines Skiurlaubs infolge eines Sturzes erlittenen Beinbruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von Beihilfe für die Kosten einer unfallbedingten Beförderung mit einem Rettungshubschrauber zu einem Behandlungsort in Österreich wegen während eines Skiurlaubs infolge eines Sturzes erlittenen Beinbruchs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 3 A 608/08
- BVerwG, 01.09.2011 - 2 B 57.10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- EuGH, 15.06.2010 - C-211/08
Im Fall einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung, die während eines …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2011 - 2 B 57.10
Daher könnte in einem Revisionsverfahren nicht geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen in Fällen einer "unerwarteten", erst im Ausland notwendig gewordenen Behandlung eine Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit aus den im Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juni 2010 - Rs. C-211/08, Kommission/Spanien - EuZW 2010, 671 (…Rn. 64 ff., 72 ff.) dargelegten Gründen zu verneinen ist. - BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07
Anerkennungserfordernis; Angemessenheit; Behinderung des freien …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2011 - 2 B 57.10
Rn. 4 Nach der Rechtsprechung des Senats ist, solange der Gesetzgeber an dem gegenwärtig praktizierten "Mischsystem" aus privat finanzierter Vorsorge und ergänzender Beihilfe festhält, der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine bestimmte Regelung beihilferechtlich notwendige und angemessene Aufwendungen von der Beihilfe ausschließt und dabei die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit ohne zureichenden Grund verlässt (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 CN 1.07 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 34 Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 08.08.2008 - 9 B 31.08
Auszug aus BVerwG, 01.09.2011 - 2 B 57.10
Da die angegriffene Entscheidung auf zwei jeweils selbstständig tragenden Gründen beruht, setzt die Zulassung der Revision voraus, dass die Beschwerde in Bezug auf beide Begründungen zulässig und begründet ist (stRspr, s. Beschluss vom 8. August 2008 - BVerwG 9 B 31.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 33 m.w.N.).
- BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14
Allgemeine Krankenhausleistungen; ärztliche Leistungen; Basisfallwert; Beihilfe; …
Vielmehr kann dieser Gesichtspunkt - soweit er in der Formulierung der "im Beihilfesystem angelegten Sachgesetzlichkeit" seinen Ausdruck findet - lediglich bei der Prüfung eine Rolle spielen, ob eine (beihilferechtliche) Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 , Beschluss vom 1. September 2011 - 2 B 57.10 - ZBR 2012, 196 …und Urteil vom 17. April 2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279 Rn. 11).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".