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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.01.1968 - II B 65.67   

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https://dejure.org/1968,906
BVerwG, 16.01.1968 - II B 65.67 (https://dejure.org/1968,906)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1968 - II B 65.67 (https://dejure.org/1968,906)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1968 - II B 65.67 (https://dejure.org/1968,906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindung des Revisionsgerichts an die Klageanträge - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Blick auf auslaufendes Recht - Anspruch auf Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage - Berücksichtigung der Sitzungsniederschrift bei der Auslegung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.03.1963 - VI C 59.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1968 - II B 65.67
    Übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß eine - sei es auch generelle - Ablehnung, nach Maßgabe des § 18 a G 131 (F. 1957) Bundeszuschüsse zu beantragen, sich selbst gegenüber dem Personenkreis des Kapitels II des Gesetzes zu Art. 131 GG, zu dem der Kläger nicht gehört, im Rahmen des dem Dienstherrn nach dieser Vorschrift eingeräumten Ermessens hält, wenn sie im Interesse einer geordneten und sparsamen Finanzwirtschaft erfolgt (vgl. das Urteil vom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 123.60 - sowie insbesondere die Urteile vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 59.60 -, [Buchholz BVerwG 234, § 18 a G 131 Nr. 2] und vom 9. April 1963 - BVerwG VI C 138.61 -).

    In seinem Urteil vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 59.60 - hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts übrigens außerdem ausgeführt, daß selbst ein ermessensfehlerhaftes Verhalten des Dienstherrn nicht zur Gewährung der Zulage führen könne.

  • BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1968 - II B 65.67
    Zur ordnungsgemäßen Erhebung einer Aufklärungsrüge hätte es der schlüssigen und substantiierten Darlegung bedurft, daß sich dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (ebenso Beschluß des Senats vom 18. August 1967 - BVerwG II B 42.67 - mit Hinweis u.a. auf den Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [DÖV 1960 S. 957]).
  • BVerwG, 18.08.1967 - II B 42.67

    Angriffe gegen die tatsächlichen und rechtlichen Darlegungen des Berufungsurteils …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1968 - II B 65.67
    Zur ordnungsgemäßen Erhebung einer Aufklärungsrüge hätte es der schlüssigen und substantiierten Darlegung bedurft, daß sich dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (ebenso Beschluß des Senats vom 18. August 1967 - BVerwG II B 42.67 - mit Hinweis u.a. auf den Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [DÖV 1960 S. 957]).
  • BVerwG, 12.07.1962 - II C 123.60

    Regelung allein des Verhältnisses zwischen dem - für die Gewährung der Zuschüsse …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1968 - II B 65.67
    Übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß eine - sei es auch generelle - Ablehnung, nach Maßgabe des § 18 a G 131 (F. 1957) Bundeszuschüsse zu beantragen, sich selbst gegenüber dem Personenkreis des Kapitels II des Gesetzes zu Art. 131 GG, zu dem der Kläger nicht gehört, im Rahmen des dem Dienstherrn nach dieser Vorschrift eingeräumten Ermessens hält, wenn sie im Interesse einer geordneten und sparsamen Finanzwirtschaft erfolgt (vgl. das Urteil vom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 123.60 - sowie insbesondere die Urteile vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 59.60 -, [Buchholz BVerwG 234, § 18 a G 131 Nr. 2] und vom 9. April 1963 - BVerwG VI C 138.61 -).
  • BVerwG, 09.04.1963 - VI C 138.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1968 - II B 65.67
    Übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß eine - sei es auch generelle - Ablehnung, nach Maßgabe des § 18 a G 131 (F. 1957) Bundeszuschüsse zu beantragen, sich selbst gegenüber dem Personenkreis des Kapitels II des Gesetzes zu Art. 131 GG, zu dem der Kläger nicht gehört, im Rahmen des dem Dienstherrn nach dieser Vorschrift eingeräumten Ermessens hält, wenn sie im Interesse einer geordneten und sparsamen Finanzwirtschaft erfolgt (vgl. das Urteil vom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 123.60 - sowie insbesondere die Urteile vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 59.60 -, [Buchholz BVerwG 234, § 18 a G 131 Nr. 2] und vom 9. April 1963 - BVerwG VI C 138.61 -).
  • BVerwG, 05.01.1961 - VI B 27.60

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist - …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1968 - II B 65.67
    Soweit die Beschwerde mit diesem Vorbringen Fragen aufwirft, die die Auslegung des § 18 a G 131 (F. 1957) betreffen, verkennt sie bereits, daß diese Vorschrift durch Art. 1 Nr. 9 in Verbindung mit Art. VI Abs. 1 Nr. 11 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 131 GG vom 21. August 1961 (BGBl. I S. 1557/GVBl. S. 1279) mit Wirkung vom 1. Oktober 1961 außer Kraft getreten und daher dem auslaufenden Recht zuzurechnen ist; die Klärung von Vorschriften, die dem auslaufenden Recht angehören, entbehrt der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 17. März 1962 - BVerwG II CB 85.59 - und vom 5. Januar 1961 - BVerwG VI B 27.60 -).
  • RG, 02.09.1937 - VI 82/37

    1. Kann im Falle der vorbeugenden Unterlassungsklage nach dem Hilfsantrage des …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1968 - II B 65.67
    Zwar ist der Grundsatz der Bindung an die tatsächlich gestellten Anträge auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (RGZ 156, 372 [376]).
  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 10.13

    Folgen einer Lockerung und Aufhebung der Bindungswirkung einer …

    Die Pflicht des Vorsitzenden, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken, erstreckt sich auch nicht auf die Anregung zur Stellung von seiner Meinung nach offensichtlich unbegründeten oder aussichtslosen Anträgen (Beschluss vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21 S. 5 m.w.N.) sowie solchen Anträgen, die er nicht für sachdienlich halten darf, weil sie ohne weiteres als unzulässig abgewiesen werden müssten (Beschluss vom 16. Januar 1968 - BVerwG 2 B 65.67 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 12.13

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Herleitung aus …

    Die Pflicht des Vorsitzenden, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken, erstreckt sich auch nicht auf die Anregung zur Stellung von seiner Meinung nach offensichtlich unbegründeten oder aussichtslosen Anträgen (Beschluss vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21 S. 5 m.w.N.) sowie solchen Anträgen, die er nicht für sachdienlich halten darf, weil sie ohne weiteres als unzulässig abgewiesen werden müssten (Beschluss vom 16. Januar 1968 - BVerwG 2 B 65.67 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Herleitung aus …

    Die Pflicht des Vorsitzenden, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken, erstreckt sich auch nicht auf die Anregung zur Stellung von seiner Meinung nach offensichtlich unbegründeten oder aussichtslosen Anträgen (Beschluss vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21 S. 5 m.w.N.) sowie solchen Anträgen, die er nicht für sachdienlich halten darf, weil sie ohne weiteres als unzulässig abgewiesen werden müssten (Beschluss vom 16. Januar 1968 - BVerwG 2 B 65.67 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 01.03.2011 - 4 B 33.10

    Verpflichtung zur befristeten Verlängerung und Änderung der Flugbeschränkungen …

    Hierzu hat er den wahren Willen der Klägerin selbst zu ermitteln (vgl. Beschluss vom 16. Januar 1968 - BVerwG 2 B 65.67 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 2;… Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 29.06 - NVwZ 2008, 324, Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 41/08

    Grenzen der Auslegung und Umdeutung des Klageantrages durch das Gericht; …

    Denn jedenfalls ist das Gericht danach nicht gehalten, dem Kläger eine Antragstellung nahezulegen, die es im Hinblick auf die eigene Rechtsauffassung nicht für sachdienlich hält bzw. halten darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.01.1967 - II B 65.67 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 2) und die sich später im Hinblick auf die vom Gericht zugrunde gelegte Rechtsauffassung als "Fehlschlag" erweist.
  • BVerwG, 01.12.1969 - VI B 60.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

    Aus der Anwendung auslaufenden Rechts sich ergebenden Rechtsfragen kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (vgl. Beschlüsse vom 13. November 1967 - BVerwG VI B 43.67 -, vom 16. Januar 1968 - BVerwG II B 65.67 -, vom 25. Juli 1968 - BVerwG II B 17.68 -, vom 14. August 1968 - BVerwG II B 3.68 -, vom 12. März 1969 - BVerwG VI B 13.69 - und vom 7. August 1969 - BVerwG II B 16.69 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Zudem hätte die Beschwerde zur ordnungsgemäßen Erhebung dieser Aufklärungsrüge darlegen müssen, welche konkreten weiteren Beweismittel die Klägerin in diesem Falle benannt hätte und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre, denn nur diese Darlegung ließe, wie es § 132 (Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 3) verschreibt, erkennen, ob das Berufungsurteil auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschlüsse vom 16. Januar 1968 - BVerwG II B 65.67 - und vom 24. Juli 1969 - BVerwG VI B 10.69 -).
  • BVerwG, 22.01.1980 - 6 ER 212.79

    Schadensersatz wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht

    Das beschließende Gericht hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß die Pflicht des Vorsitzenden, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken, sich nicht auf die Anregung zur Stellung von seiner Meinung nach offensichtlich unbegründeten oder aussichtslosen Anträgen erstreckt (vgl. Beschlüsse vom 1. Dezember 1966 - BVerwG 6 B 39.66 -, vom 16. Januar 1968 - BVerwG 2 B 65.67 - [Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 2] und vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21]).
  • BVerwG, 24.07.1969 - VI B 10.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auskunft des Bundesarchivs Kornelimünster stützen dürfen, sondern es hätte unter Heranziehung der vom Kläger eingereichten Unterlagen eventuell ein Gutachten des Bundesverteidigungsministeriums einholen müssen, entspricht nicht dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO; denn es läßt konkrete Angaben darüber vermissen, aus welchen Gründen sich dem Berufungsgericht die von der Beschwerde für erforderlich gehaltenen weiteren Ermittlungen hätten aufdrängen müssen, welches Ergebnis diese Ermittlungen gehabt hätten oder hätten haben können und inwiefern ihr Ergebnis zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1968 - BVerwG II B 65.67 -, vom 23. Januar 1968 - BVerwG II B 29.66 -, vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 - und vom 24. Februar 1969 - BVerwG VI B 46.68 -.
  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 117.65

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Zahlung einer Zulage

    Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung schon wiederholt, ausgeführt, hat, es sei rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Bundesland vor dem 1. Oktober 1961 davon abgesehen habe, zugunsten seiner Unterbringungsteilnehmer von den Möglichkeiten des § 18 a G 131 (F. 1957) Gebrauch zu machen, um sich nicht Belastungen des Haushalts auszusetzen (Urteile vom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 123.60 -, vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 59.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 18 a G 131 Nr. 2] und vom 9. April 1963 - BVerwG VI C 138.61 - ferner Beschluß vom 16. Januar 1968 - BVerwG II B 65.67 -).
  • BVerwG, 10.10.1969 - IV C 114.68

    Rechtsmittel

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