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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.1980 - 2 B 7.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2941
BVerwG, 23.07.1980 - 2 B 7.79 (https://dejure.org/1980,2941)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1980 - 2 B 7.79 (https://dejure.org/1980,2941)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1980 - 2 B 7.79 (https://dejure.org/1980,2941)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Beamten - Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Erörterung der Gründe mit dem Beamten - Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Widerrufsbeamten

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.01.1968 - VI C 35.65
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 2 B 7.79
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits ausreichend geklärt, daß der Dienstherr gehalten ist, sich bei der Entscheidung über eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf (§ 35 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 6. Mai 1970 [GV.NW. S. 344] - LBG -) von sachlichen Erwägungen unter Berücksichtigung der ihm auch gegenüber dem Widerrufsbeamten obliegenden Fürsorgepflicht (§ 85 LBG) leiten zu lassen, daß aber jeder nicht willkürliche Grund die Entlassung des Widerrufsbeamten rechtfertigt (vgl. u.a. BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [157]; Urteile vom 17. Dezember 1959 - BVerwG 6 C 70.58 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 3] und vom 30. Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16, S. 62]).

    Im übrigen ist bereits höchstrichterlich geklärt, daß dem Beamten der Sachverhalt, aus dem Vorwürfe gegen ihn hergeleitet werden, mitgeteilt und ihm Gelegenheit gegeben werden muß, zu einer beabsichtigten ihm nachteiligen Verwaltungsentscheidung, die auf einen solchen Sachverhalt gestützt werden soll, und zu deren Gründen Stellung zu nehmen (vgl. Urteil vom 30. Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 16, S. 64]).

    Nicht mehr klärungsbedürftig ist schließlich, daß für die Beurteilung der Anfechtungsklage gegen eine Entlassung aus dem Widerrufsbeamtenverhältnis ausschließlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (vgl. Urteil vom 30. Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 16, S. 63] und - allgemein - Urteil vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 24.77 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 19]).

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Datenzentrale Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 2 B 7.79
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841.73 - (BVerfGE 43, 154 [65 f.]), auf den sich die Beschwerde beruft, übrigens mehrfach ausdrücklich auf die besonderen Umstände des dort zu beurteilenden (im übrigen die Entlassung eines Probebeamten betreffenden) Falles abgestellt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 2 B 7.79
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91]) nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf.
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 2 B 7.79
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits ausreichend geklärt, daß der Dienstherr gehalten ist, sich bei der Entscheidung über eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf (§ 35 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 6. Mai 1970 [GV.NW. S. 344] - LBG -) von sachlichen Erwägungen unter Berücksichtigung der ihm auch gegenüber dem Widerrufsbeamten obliegenden Fürsorgepflicht (§ 85 LBG) leiten zu lassen, daß aber jeder nicht willkürliche Grund die Entlassung des Widerrufsbeamten rechtfertigt (vgl. u.a. BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [157]; Urteile vom 17. Dezember 1959 - BVerwG 6 C 70.58 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 3] …und vom 30. Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16, S. 62]).
  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 2 B 7.79
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits ausreichend geklärt, daß der Dienstherr gehalten ist, sich bei der Entscheidung über eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf (§ 35 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 6. Mai 1970 [GV.NW. S. 344] - LBG -) von sachlichen Erwägungen unter Berücksichtigung der ihm auch gegenüber dem Widerrufsbeamten obliegenden Fürsorgepflicht (§ 85 LBG) leiten zu lassen, daß aber jeder nicht willkürliche Grund die Entlassung des Widerrufsbeamten rechtfertigt (vgl. u.a. BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [157]; Urteile vom 17. Dezember 1959 - BVerwG 6 C 70.58 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 3] …und vom 30. Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16, S. 62]).
  • BVerwG, 09.10.1978 - 2 B 74.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 2 B 7.79
    Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß aus der für Widerrufsbeamte im Vorbereitungsdienst geltenden besonderen Vorschrift des § 35 Abs. 2 Satz 1 LBG, wonach diesen Beamten Gelegenheit gegeben werden soll, den Vorbereitungsdienst abzuleisten und die Prüfung abzulegen, sich lediglich eine Einschränkung des weiten Ermessens des Dienstherrn dahin ergibt, daß die Entlassung nur aus Gründen statthaft ist, die mit Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Einklang stehen; bestehen aber ernsthafte Zweifel, daß der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann, so kann der Beamte aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden (vgl. Beschluß vom 9. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 74.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 3] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 24.77

    Versetzung eines schwerbeschädigten Beamten von einem Ministerium zu einem …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 2 B 7.79
    Nicht mehr klärungsbedürftig ist schließlich, daß für die Beurteilung der Anfechtungsklage gegen eine Entlassung aus dem Widerrufsbeamtenverhältnis ausschließlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (vgl. Urteil vom 30. Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 16, S. 63] und - allgemein - Urteil vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 24.77 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 19]).
  • BVerwG, 18.02.1964 - II C 58.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 2 B 7.79
    Hierzu zählen unter anderem auch berechtigte Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Widerrufsbeamten (vgl. Urteil vom 18. Februar 1964 - BVerwG 2 C 58.62 - [Buchholz 237.7 § 46 LBG NW Nr. 1]).
  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 85.62
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1980 - 2 B 7.79
    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn kann jedenfalls nicht zur Begründung eines Rechtsanspruchs auf Fortbestehen des Widerrufsbeamtenverhältnisses führen (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 85.62 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8]).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der …

    Sie rechtfertigen es unter anderem, den Beamten zu entlassen, weil er nicht die erforderlichen Leistungen erbringt, auf nicht absehbare Zeit - etwa aus gesundheitlichen Gründen - an der Ablegung der Prüfung verhindert ist (Beschlüsse vom 4. Mai 1979 - BVerwG 2 B 3.79 -, vom 23. Juli 1980 - BVerwG 2 B 7.79 - und vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 2 B 84.79 -) oder aber - unabhängig von einem in Betracht kommenden Beamtenverhältnis - für den angestrebten Beruf, etwa wegen vorsätzlich begangener Straftat, ungeeignet erscheint (Beschluß vom 13. Februar 1979 - BVerwG 2 B 38.78 - [Buchholz 238.5 § 5 DRiG Nr. 1]).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

    Die gegen diese Entlassungsverfügung gerichtete Klage hatte in allen drei Rechtszügen keinen Erfolg; vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1980 - BVerwG 2 B 7.79 -).

    - Das Beamtenverhältnis des Klägers ist allerdings mit der seit dem Beschluß des Senats vom 23. Juli 1980 (BVerwG 2 B 7.79) unanfechtbaren Entlassungsverfügung vom 16. November 1976 aufgelöst.

  • VG Ansbach, 25.04.2012 - AN 1 S 12.00471

    Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst

    Sie rechtfertigen es unter anderem, den Beamten zu entlassen, wenn er nicht die erforderlichen Leistungen erbringt oder auf nicht absehbare Zeit - etwa aus gesundheitlichen Gründen - an der Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes und der Ablegung der Prüfung gehindert ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4.5.1979 - 2 B 3.79, vom 23.7.1980 - 2 B 7.79, vom 5. Dezember 1980 - 2 B 84.79 und vom 26.1.2010 - 2 B 47/09).
  • BVerwG, 05.12.1980 - 2 B 84.79

    Verpflichtung zur erneuten Übernahme eines bayerischen Lehramtsanwärters in den …

    Bewerbers ernsthafte Zweifel daran begründet, daß der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann; sie rechtfertigt mithin auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes, in dem Gelegenheit zur Ablegung der Anstellungsprüfung gegeben werden soll, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf (vgl. Urteil vom 18. Februar 1964 - BVerwG 2 C 58.62 - [Buchholz 237.7 § 46 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1]; Beschlüsse vom 7. September 197"8 - BVerwG 2 B 9-77 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3], vom 9. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 74.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 3] und vom 23. Juli 1980 - BVerwG 2 B 7.79 -).
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