Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.2012 - 2 B 8.12, 2 B 8.12 (2 C 16.12) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Beamter auf Probe; gesundheitliche Eignung; Prognose
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Beamter auf Probe; gesundheitliche Eignung; Prognose - Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision bzgl. Klärung der Frage der Anforderungen der Prognoseentscheidung eines Dienstherrn über die gesundheitliche Eignung eines Probebeamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2
Zulassung einer Revision bzgl. Klärung der Frage der Anforderungen der Prognoseentscheidung eines Dienstherrn über die gesundheitliche Eignung eines Probebeamten - datenbank.nwb.de
Beamter auf Probe; gesundheitliche Eignung; Prognose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.06.2009 - 7 A 147.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2011 - 6 B 20.09
- BVerwG, 24.08.2012 - 2 B 8.12, 2 B 8.12 (2 C 16.12)
- BVerwG, 27.09.2012 - 2 C 16.12
- BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12
- BVerwG, 06.12.2013 - 2 C 16.12
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 22.12.2011 - 2 L 1529/11
- VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97
Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem
Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12
Der beschließende Senat ist an diese normative Vorgabe gebunden, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. hierzu: OVG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00 - und - 7 B 11798/00 -, DAR 2001, 183; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. August 2002 - 12 ME 566/02 -, DAR 2002, 471; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 B 1343/09 -, m. w. N.). - BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …
Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12
Rn. 10 Aus diesem Grund kann sich der Antragsteller auch nicht erfolgreich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 (- 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081 = DAR 2005, 581 = NZV 2006, 52 = DVBl. 2005, 1337 = BA 43, 49 = Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12) berufen, auf das er im erstinstanzlichen Verfahren verwiesen hat. - VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12
Auf dieser Grundlage kann die Fahrerlaubnisbehörde davon ausgehen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber, der Betäubungsmittel im Sinne der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eingenommen hat, für diesen Zeitraum fahrungeeignet ist, auch wenn der Betroffene vorträgt, er sei während dieses Zeitraums abstinent gewesen und dafür einen oder mehrere Nachweise vorlegt (siehe hierzu: Bay. VGH, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 11 CS 04.2526 -, BayVBl. 2006, 18; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 B 1343/09 - Beschluss vom 3. Juni 2008 - 2 B 780/09 -).
- OVG Brandenburg, 22.07.2004 - 4 B 37/04
Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum
Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12
Rn. 3 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV -) regelmäßig von einer Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr auszugehen ist, wobei dies auch bei einer einmaligen Einnahme von Betäubungsmitteln - mit Ausnahme von Cannabis - gilt (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 2 B 592/11 - Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 B 3176/09 - Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 B 1343/09 - so auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 4 B 37/04 -, VRS 107, 397 = ZfSch 2005, 50 = BA 43, 60; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 B 206/03 -, DAR 2004, 284; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 12 ME 172/03 -, DAR 2003, 432;… Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, Rdnr. 17b zu § 2 StVG; Zwerger, Rechtsfragen beim Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenauffälligkeit, DAR 2005, 431, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 16 B 332/07
Schon einmaliger Konsum harter Drogen rechtfertigt in aller Regel die Entziehung …
Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12
Rn. 5 Folgt daher die fehlende Eignung eines Kraftfahrers unmittelbar aus der festgestellten Tatsache eines - mit Ausnahme von Cannabis-Produkten - (einmaligen) Drogenkonsums, ist eine weitere Aufklärung durch ein Gutachten nicht erforderlich (…vgl.: Zwerger, a. a. O.; sowie: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. März 2007 - 16 B 332/07 -, NWVBl. 2007, 232; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 B 1343/09 - Beschluss vom 20. November 2008 - 2 B 1804/08 -). - OVG Bremen, 30.06.2003 - 1 B 206/03
Fahrerlaubnisentziehung nach Kokainkonsum - Fahrerlaubnis; Kokain; …
Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12
Rn. 3 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV -) regelmäßig von einer Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr auszugehen ist, wobei dies auch bei einer einmaligen Einnahme von Betäubungsmitteln - mit Ausnahme von Cannabis - gilt (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 2 B 592/11 - Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 B 3176/09 - Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 B 1343/09 - so auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 4 B 37/04 -, VRS 107, 397 = ZfSch 2005, 50 = BA 43, 60; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 B 206/03 -, DAR 2004, 284; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 12 ME 172/03 -, DAR 2003, 432;… Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, Rdnr. 17b zu § 2 StVG; Zwerger, Rechtsfragen beim Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenauffälligkeit, DAR 2005, 431, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02
Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum
Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12
Der durch die Einnahme von Betäubungsmitteln eingetretene Fahreignungsmangel ist deshalb regelmäßig als solange fortbestehend anzusehen, bis durch einen durchgängigen einjährigen Nachweis die Abstinenz des Betroffenen hinsichtlich der Einnahme von Betäubungsmitteln belegt wird (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Mai 2002 - 10 S 835/02 -, NZV 2002, 475; Hess. VGH Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 B 1343/09 - Beschluss vom 3. Juni 2008 - 2 B 780/08 - Hartung, Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Betäubungsmitteln, VBlBW 2005, 369). - OVG Niedersachsen, 16.06.2003 - 12 ME 172/03
Amphetamin; Droge; Drogenkonsum; Ecstasy; Eignung; einmaliger Konsum; Entziehung; …
Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12
Rn. 3 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV -) regelmäßig von einer Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr auszugehen ist, wobei dies auch bei einer einmaligen Einnahme von Betäubungsmitteln - mit Ausnahme von Cannabis - gilt (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 2 B 592/11 - Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 B 3176/09 - Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 B 1343/09 - so auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 4 B 37/04 -, VRS 107, 397 = ZfSch 2005, 50 = BA 43, 60; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 B 206/03 -, DAR 2004, 284; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 12 ME 172/03 -, DAR 2003, 432;… Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, Rdnr. 17b zu § 2 StVG; Zwerger, Rechtsfragen beim Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenauffälligkeit, DAR 2005, 431, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12
Der beschließende Senat ist an diese normative Vorgabe gebunden, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. hierzu: OVG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00 - und - 7 B 11798/00 -, DAR 2001, 183; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. August 2002 - 12 ME 566/02 -, DAR 2002, 471; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 B 1343/09 -, m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 12 ME 566/02
Betäubungsmittel; Droge; Drogenkonsum; Eignungszweifel; Entziehung; Fahreignung; …
Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12
Der beschließende Senat ist an diese normative Vorgabe gebunden, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. hierzu: OVG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00 - und - 7 B 11798/00 -, DAR 2001, 183; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. August 2002 - 12 ME 566/02 -, DAR 2002, 471; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 B 1343/09 -, m. w. N.). - VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum, …
- VGH Hessen, 21.03.2012 - 2 B 1570/11
Entziehung der Fahrerlaubnis
Der beschließende Senat ist an diese normative Vorgabe gebunden, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00 - und 7 B 11798/00 -, DAR 2001, 183; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. August 2002 - 12 ME 566/02 -, DAR 2002, 471; Hess. VGH, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 2 B 8/12 -, m.w.N.).Der beschließende Senat ist an diese normative Vorgabe gebunden, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00 - und 7 B 11798/00 -, DAR 2001, 183; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. August 2002 - 12 ME 566/02 -, DAR 2002, 471; Hess. VGH, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 2 B 8/12 -, m.w.N.).
- VGH Hessen, 10.12.2012 - 2 B 2203/12 Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entfällt regelmäßig auch bereits bei einem einmaligen Konsum von "harten Drogen" (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa Beschluss vom 21. Februar 2012 - 2 B 8/12 - m. w. N.).
- VG Würzburg, 17.12.2012 - W 6 K 12.857
Fahrerlaubnisentziehung; Amphetamin; Nachweis im Urin; kein Nachweis im Blut; …
Die im vom Klägerbevollmächtigten mit Schriftsatz vom 13. Dezember 2012 zitierten Beschluss des Hessischen VGH vom 14. Januar 2002, Az. 2 TG 3008/01 vertretene Auffassung, dass sich ein Kraftfahrer nicht schon allein dadurch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, dass er einmalig Amphetamin konsumiert hat, steht im Widerspruch zur restlichen obergerichtlichen Rechtsprechung und wird selbst vom Hessischen VGH heute nicht mehr vertreten (vgl. B.v. 21.02.2012 Az. 2 B 8/12). - VG Schleswig, 10.09.2013 - 3 A 55/13
Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorbringen der Vermischung oder Verwechselung der …
Soweit sich der Kläger auf eine davon abweichende Auffassung des Hess. VGH vom 14.01.2002 (2 TG 3008/01) beruft, wird dem deshalb nicht gefolgt; im Übrigen geht auch der Hess. VGH inzwischen davon aus, dass schon die einmalige Einnahme von Amphetamin als mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bewertet werden kann (Hess. VGH, Beschluss vom 21.02.2012, 2 B 8/12).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 2 B 8.12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Beseitigungsanordnung bezüglich ohne Genehmigung eingebauter genehmigungspflichtiger Gauben; Einbau durch verstorbenen Ehemann; Differenzierung nach Einbauort, d.h. in den Walm oder die Satteldachfläche
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 14 Abs 3 SOG BE, § 79 S 1 BauO BE, Art 3 GG, § 5a VwVfG BE, § 11 Abs 1 S 2 VwVG
Erhaltungsverordnung; Beseitigungsanordnung; Dachgaube; Gleichbehandlungsgebot - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.10.2011 - 19 K 143.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 2 B 8.12
- BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 2 B 8.12
Beschränkt sie sich darauf, einen Einzelfall herauszugreifen, so handelt sie dem Gleichbehandlungsgrundsatz zuwider, es sei denn, dass sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. April 1995 - 4 B 55.95 -, juris Rn. 5, sowie m.w.N. Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 97.11/OVG 2 L 75.11 -, juris Rn. 3 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 97.11
Beseitigungsanordnung; Versiegelung; Vorgarten; Fahhradunterstand; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 2 B 8.12
Beschränkt sie sich darauf, einen Einzelfall herauszugreifen, so handelt sie dem Gleichbehandlungsgrundsatz zuwider, es sei denn, dass sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. April 1995 - 4 B 55.95 -, juris Rn. 5, sowie m.w.N. Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 97.11/OVG 2 L 75.11 -, juris Rn. 3 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 10.06
Die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes vor der Ersatzvornahme
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 2 B 8.12
Der grundsätzliche Vorrang der Ersatzvornahme als Mittel zur Vollstreckung vertretbarer Handlungen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 VwVG, vgl. Beschluss des Senats vom 30. März 2007 - OVG 2 B 10.06 -, juris Rn. 3) stand der Androhung eines Zwangsgeldes nicht entgegen, denn angesichts des mit einer Ersatzvornahme verbundenen Eingriffs in die Wohnung der Klägerin wäre es untunlich gewesen, sogleich eine Ersatzvornahme anzudrohen.
- VG Berlin, 15.03.2016 - 13 K 255.15
Beseitigung eines Neubaus
Rn. 34 c) Festzuhalten ist noch, dass die mit der Beseitigungsanordnung verbundene Zwangsgeldandrohung ebenfalls rechtmäßig sein dürfte (§§ 10, 11 Abs. 1 Satz 2, 13 VwVG i.V.m. § 5a Satz 1 VwVfG Bln), insbesondere kam hier nicht vorrangig das Zwangsmittel der Ersatzvornahme in Betracht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2014 - OVG 2 B 8.12 - Rn. 24 bei juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 2 B 7.12
Einbau einer Gaube in ein in einem Erhaltungsgebiet gelegenen Gebäude; Gaube als …
Das Bezirksamt folgerte aus einer bei einer behördlichen Bestandaufnahme im April 1997 aufgenommenen Fotografie, die den Walm ohne Gaube zeigt, dass diese erst danach errichtet wurde, und verpflichtete die Klägerin nach vorheriger Anhörung durch einen mit gesonderter Klage im Verfahren VG 19 K 143.11/OVG 2 B 8.12 angegriffenen Bescheid vom 1. Juli 2008 zur Beseitigung der Gaube, da diese dem Schutzziel der Erhaltungsverordnung widerspreche.Rn. 12 Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakten und Verwaltungsvorgänge, auch des die Beseitigungsanordnung betreffenden Verfahrens - VG 19 K 143.11/OVG 2 B 8.12 - verwiesen, die in der mündlichen Verhandlung vorlagen.
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 08.02.2013 - 2 B 8/12 |
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 08.02.2013 - 2 B 8/12
- OVG Niedersachsen, 25.04.2013 - 12 ME 41/13
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