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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.2006 - 2 B 8.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31919
BVerwG, 30.03.2006 - 2 B 8.06 (https://dejure.org/2006,31919)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2006 - 2 B 8.06 (https://dejure.org/2006,31919)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2006 - 2 B 8.06 (https://dejure.org/2006,31919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Klagerechts und der Beteiligtenfähigkeit von Funktionsträgern mit besonderen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 B 8.06
    Zwar handelt es sich bei denjenigen Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes, die eine Beteiligung der Frauenvertreterin an beamtenrechtlichen Maßnahmen zum Gegenstand haben, um Vorschriften beamtenrechtlichen Inhalts mit der Folge, dass ihre Auslegung, weil es - materiell - um Beamtenrecht geht, gemäß § 127 Nr. 2 BRRG der revisionsgerichtlichen Prüfung unterliegt (Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 2 C 59.81 - BVerwGE 66, 291 ; Beschluss vom 10. Juni 1977 - BVerwG 2 B 15.77 - Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 34).
  • BVerwG, 07.03.1980 - 7 B 58.79

    Rechtsanspruch auf eine Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Klage von …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 B 8.06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können nach § 61 Nr. 1 VwGO auch Organe oder Amtswalter beteiligungsfähig sein, denen personale, wenn auch über das Amtswalterverhältnis oder die Organstellung vermittelte Rechtspositionen zustehen (Beschlüsse vom 7. März 1980 - BVerwG 7 B 58.79 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 179 und vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 7 C 5.79 - Buchholz 300 § 21a GVG Nr. 2), sodass die Frauenvertreterin beteiligtenfähig ist.
  • BVerwG, 10.06.1977 - 2 B 15.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 B 8.06
    Zwar handelt es sich bei denjenigen Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes, die eine Beteiligung der Frauenvertreterin an beamtenrechtlichen Maßnahmen zum Gegenstand haben, um Vorschriften beamtenrechtlichen Inhalts mit der Folge, dass ihre Auslegung, weil es - materiell - um Beamtenrecht geht, gemäß § 127 Nr. 2 BRRG der revisionsgerichtlichen Prüfung unterliegt (Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 2 C 59.81 - BVerwGE 66, 291 ; Beschluss vom 10. Juni 1977 - BVerwG 2 B 15.77 - Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 34).
  • BVerwG, 29.10.1980 - 7 C 5.79

    Klage eines Richters - Mitglied des Präsidiums - Präsidenten des Gerichts - …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 2 B 8.06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können nach § 61 Nr. 1 VwGO auch Organe oder Amtswalter beteiligungsfähig sein, denen personale, wenn auch über das Amtswalterverhältnis oder die Organstellung vermittelte Rechtspositionen zustehen (Beschlüsse vom 7. März 1980 - BVerwG 7 B 58.79 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 179 und vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 7 C 5.79 - Buchholz 300 § 21a GVG Nr. 2), sodass die Frauenvertreterin beteiligtenfähig ist.
  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt; …

    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit (vgl. auch Beschluss vom 30. März 2006 - BVerwG 2 B 8.06 - juris Rn. 2), dessen Gegenstand, wie sich aus dem systematischen Zusammenhang mit den Regelungen des anlassbezogenen Einspruchsrechts (§ 21 BGleiG) und des nachfolgenden außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BGleiG) erschließt, auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist.
  • BVerwG, 11.08.2022 - 5 A 2.21

    Begrenzte Klagemöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten im …

    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2006 - 2 B 8.06 - juris Rn. 2;… Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - BVerwGE 136, 263 Rn. 12 zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 22 BGleiG a. F.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2019 - 2 LB 98/18

    Keine Klagebefugnis für Gleichstellungsbeauftragte

    Rn. 24 Die zur Klage befugte Rechtsstellung einer nach Landesrecht bestellten Gleichstellungsbeauftragten im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO muss sich aus dem jeweiligen Landesrecht ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2003 - 2 B 8.06 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 11.03.2020 - 5 B 5.20

    Zu den Grenzen der Revisibilität der Entscheidung über die Nichtanwendung des …

    Das ist bei Vorschriften der Landesgleichstellungsgesetze grundsätzlich nur dann der Fall, wenn sie eine Regelung über die Beteiligung der Frauenvertreterin an beamtenrechtlichen Maßnahmen treffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 2006 - 2 B 8.06 - juris Rn. 3 …und vom 20. Dezember 2010 - 2 B 39.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 27.01.2021 - 2 K 1448/18
    BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 12, und Beschluss vom 30. März 2006 - 2 B 8.06 - juris Rn. 2; siehe auch VG Potsdam, Beschluss vom 21. September 2017 - VG 2 L 1182/17 -.
  • OVG Saarland, 21.02.2023 - 1 B 238/22

    Beteiligung der Frauenbeauftragten einer Klinik an einer Task-Force Corona

    - die Antragstellerin, die gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 LGG unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet ist, eigene organschaftliche Rechte im Sinne des § 24a Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 LGG wahrnimmt,[vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.3.2006 - 2 B 8/06 -, juris Rn. 2 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2009 - OVG 4 S 59.09 -, juris Rn. 4 m.w.N.;VG Potsdam, Urteil vom 27.1.2021 - 2 K 1448/18 -, juris Rn. 29][vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.3.2006 - 2 B 8/06 -, juris Rn. 2 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.11.2009 - OVG 4 S 59.09 -, juris Rn. 4 m.w.N.;VG Potsdam, Urteil vom 27.1.2021 - 2 K 1448/18 -, juris Rn. 29].
  • BVerwG, 11.03.2020 - 5 B 6.20

    Zu den Grenzen der Revisibilität der Entscheidung über die Nichtbeteiligung der …

    Das ist bei Vorschriften der Landesgleichstellungsgesetze grundsätzlich nur dann der Fall, wenn sie eine Regelung über die Beteiligung der Frauenvertreterin an beamtenrechtlichen Maßnahmen treffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 2006 - 2 B 8.06 - juris Rn. 3 …und vom 20. Dezember 2010 - 2 B 39.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.2020 - 5 B 4.20

    Zu den Grenzen der Revisibilität der Entscheidung über die Nichtanwendung des …

    Das ist bei Vorschriften der Landesgleichstellungsgesetze grundsätzlich nur dann der Fall, wenn sie eine Regelung über die Beteiligung der Frauenvertreterin an beamtenrechtlichen Maßnahmen treffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 2006 - 2 B 8.06 - juris Rn. 3 …und vom 20. Dezember 2010 - 2 B 39.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14

    Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gegenüber dem Dienststellenleiter

    Ob der jeweilige Funktionsträger allerdings auch klagebefugt ist, hängt davon ab, ob die in der Innehabung der organschaftlichen Wahrnehmungszuständigkeiten bestehende Rechtsposition ein Recht i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.03.2006 - 2 B 8/06 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - 12 N 69.13

    Berufungszulassungsantrag; Versäumung der Begründungsfrist; …

    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (BVerwG…, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 1 B 7/11 - juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Mai 2006 - 2 B 8/06 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2009 - 4 S 59.09

    Recht der Gleichstellungsbeauftragten auf Teilnahme an Führungsklausuren

  • VG Lüneburg, 23.04.2025 - 1 A 113/24
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