Rechtsprechung
| BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer pauschalen Absenkung der Besoldung für das Beitrittsgebiet; Verrichtung des Dienstes in einer gemeinsamen deutsch-polnischen Grenzabfertigungsstelle auf polnischem Territorium als Dienst im Ausland; Grenzen der Gestaltungsfreiheit des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 23.05
- BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07
Rn. 5 Diese Frage bedarf schon deswegen keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, weil nach den für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts wesentliche Veränderungen oder neue Tatsachen seit den beiden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 (a.a.O.) und - 2 BvL 3/00 - (BVerfGE 107, 218) in den Lebensverhältnissen nicht eingetreten sind.Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Besoldungsgesetzgeber das Alimentationsprinzip nicht verletzt, wenn er bei der Bemessung der Bezüge der Beamten, die das gleiche Amt innehaben, an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufungen vorsieht, sofern sich solche regionalen Unterscheidungen nach Anlass und Ausmaß der Differenzierung vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lassen (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - a.a.O.).
Der Gesetzgeber überschreitet die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, (wo) bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - und - 2 BvR 709/99 - a.a.O. und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris).
- BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten
Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07
Der Gesetzgeber überschreitet die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, (wo) bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (…stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - und - 2 BvR 709/99 - a.a.O. und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris).Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 und vom 9. September 2004 a.a.O.).
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99
Beamtenbesoldung Ost II
Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - (BVerfGE 107, 257) habe die Besoldungsabsenkung nur aufgrund der damaligen Lebensverhältnisse gebilligt.Der Gesetzgeber überschreitet die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, (wo) bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - und - 2 BvR 709/99 - a.a.O. und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris).
- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet
Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07
Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 …und vom 9. September 2004 a.a.O.). - BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89
Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984
Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07
Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 …und vom 9. September 2004 a.a.O.). - BVerwG, 08.03.2007 - 2 B 5.07
Besoldungsanspruch eines im deutsch-polnischen Grenzgebiet eingesetzten …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07
Die 2. Besoldungs-Übergangsverordnung kennt als geografische Differenzierungskriterien nur das "bisherige Bundesgebiet", das "Beitrittsgebiet" und - im Falle einer nur vorübergehenden Verwendung - den Begriff "außerhalb des Beitrittsgebiets" (vgl. § 1 Satz 2 2. BesÜV), nicht aber das "Ausland" (vgl. zum Ganzen: Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 2 B 5.07 -). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07
Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr). - BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86
Beamtenbesoldung - Hafenlotse - Technikerzulage
Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07
Der Gesetzgeber überschreitet die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, (wo) bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - und - 2 BvR 709/99 - a.a.O. und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris). - BVerwG, 28.10.2004 - 2 B 60.04
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bezahlung abgesenkter …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07
Die Absenkung der Besoldung auf der Grundlage des § 73 BBesG i.V.m. der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung knüpft nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern dem Grundsatz nach an den Ort der Verwendung (vgl. § 1 der 2. BesÜV) an und weist keinerlei Auslandsberührung auf (Beschluss vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 B 60.04 -).
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - L 14 AL 123/10
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Beitragsbemessungsgrenze (Ost/West) - …
Der Senat schließt sich insofern der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, wonach trotz fortschreitender Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen den alten Bundesländern und dem Beitrittsgebiet davon auszugehen ist, dass sich - jedenfalls im hier maßgeblichen Streitzeitraum - die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse darin eingeschlossen das allgemeine Preis- und Lohnniveau, nach wie vor in den neuen Ländern erheblich von denen in den alten Ländern unterscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 13 R 129/08 R - Juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 zur "Beamtenbesoldung Ost" - 2 BvL 3/00 - und - 2 BvR 709/99 - und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - jeweils Juris; BVerwG, Beschluss vom 23. September 2008 - 2 B 80/07 - Juris Rn. 11). - BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 24.08
Sonderzuwendung; abgesenkte Besoldung für erstmals im Beitrittsgebiet ernannte …
Die Ungleichbehandlung der Inländer - aus dem Beitrittsgebiet einerseits und aus dem früheren Bundesgebiet andererseits - ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich (vgl. Beschluss vom 23. September 2008 - BVerwG 2 B 80.07 - juris Rn. 10). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09
Kein Zuschuss nach der 2. BesÜV im Falle unterhälftigen Erwerbes der …
Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat ( vgl.: BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2008 - Az.: 2 B 80.07 und 2 B 81.07 -, jeweils zitiert nach juris [m. w. N.] ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 1 L 69/09
Kein Zuschuss nach der 2. BesÜV im Falle unterhälftigen Erwerbes der …
Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl.: BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2008 - Az.: 2 B 80.07 und 2 B 81.07 -, jeweils zitiert nach juris [m. w. N.]). - VG Weimar, 01.06.2010 - 4 K 1123/08
Beamtenrecht - Absenkung der Besoldung
In der Folgezeit hat das Bundesverwaltungsgericht (zuletzt in mehreren Beschlüssen vom 23.09.2008 - 2 B 81/07 -, Juris, Rn. 9 und - 2 B 80/07 - Juris, sowie vom 25.09.2008 - 2 B 79/07 -) diese Gesichtspunkte für die unterschiedliche Besoldung und Absenkung der Besoldung nach der 2. BesÜV für weiterhin maßgeblich erachtet. - LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - L 21 R 67/09 Zu dieser Entscheidung führte das Bundesverwaltungsgericht im September 2008 ergänzend aus, dass nach den Feststellungen des Berufungsgerichts wesentliche Veränderungen oder neue Tatsachen seit den beiden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 in den Lebensverhältnissen nicht eingetreten seien (BVerwG vom 23. September 2008 - Az: 2 B 80/07 - veröffentlicht in: Juris).
- VG Düsseldorf, 29.12.2010 - 26 K 4035/10
Abzug der Kostendämpfungspauschale im Rahmen der Gewährung einer Beihilfe
Rn. 35 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 2008 - 2 B 80/07 - Juris, m.w.N.
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