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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1890
BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97 (https://dejure.org/1998,1890)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1998 - 2 B 81.97 (https://dejure.org/1998,1890)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 (https://dejure.org/1998,1890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf Grund eines erlittenen Dienstunfalls - Vorliegen eines Ursachenzusammenhangs zwischen dem Dienstunfall und dem eingetretenen körperlichen Schaden - Ablehnung der Einholung eines medizinisches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (145)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86

    Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97
    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall vielmehr dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. Urteile vom 10. Juli 1968, und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - jeweils m.w N.).

    Nicht Ursachen im Rechtssinne sind demnach sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, daß es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. etwa Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - m.w.N.).

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97
    Aus dessen für den Umfang der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) maßgebenden materiellrechtlichen Sicht (vgl. etwa Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - m.w.N.) genügte es, daß dem Dienstunfall gegenüber anderen Ursachen jedenfalls eine mindere, nicht wesentliche Bedeutung beizumessen sei.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - von der Beschwerde zu bezeichnende - bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr).
  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97
    Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94

    Nichtzulassung der Revision mangels Versäumung einer Frist für die Begründung …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97
    Daran war das Oberverwaltungsgericht verfahrensrechtlich nicht gehindert (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 8 B 167.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtvorliegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97
    Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit den §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - von der Beschwerde zu bezeichnende - bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; stRspr).
  • BVerwG, 10.07.1968 - VI C 65.65

    Gewährung von Unfallausgleich für einen vor der Verkündung des Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97
    Das ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. schon Urteil vom 10. Juli 1968 - BVerwG 6 C 65.65 - ) und bedarf keiner weiteren Klärung in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren.
  • VG Düsseldorf, 02.11.2010 - 23 K 5235/07

    Polizist erleidet psychische Erkrankung durch ekelerregende Porno-Mail vom Chef

    66 vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 20. Februar 1998 2 B 81.97 ; Beschluss vom 24. Mai 1993 2 B 57.93 ; ständige Rechtsprechung der Kammer.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2006 - 1 A 1142/04

    Voraussetzungen des Anspruches eines Beamten auf Gewährung einer weiteren …

    Rn. 118 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 -, Schütz BeamtR ES/C II 3.4 Nr. 7, vom 30. März 1995 - 8 B 167.94 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48, sowie vom 4. Dezember 1991 - 2 B 135.91 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238.

    Rn. 121 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 -, a.a.O., sowie vom 30. März 1995 - 8 B 167.94 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 6 A 2232/03

    Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Gewährung eines …

    Rn. 11 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und Länder, ES/C II 3.4 Nr. 7; OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2000 - 6 A 181/00 -.

    Rn. 13 Vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 -, a. a. O. (ständige Rechtsprechung).

    Rn. 15 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 -, a. a. O.

    Rn. 18 Vgl. den mehrfach angeführten Beschluss des BVerwG vom 20. Februar 1998 - 2 B 81.97 -, a. a. O.

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