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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.06.1990 - 2 B 88.2629   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,24589
VGH Bayern, 29.06.1990 - 2 B 88.2629 (https://dejure.org/1990,24589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.06.1990 - 2 B 88.2629 (https://dejure.org/1990,24589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 1990 - 2 B 88.2629 (https://dejure.org/1990,24589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Art. 69 Abs. BayBO.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Baugenehmigung bei Überschreitung des festgelegten Bauraums; Zulässigkeit einer Baugenehmigung bei Überschreitung des festgelegten Bauraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Bremen, 17.10.1996 - 2 B 27/96

    Sozialhilferecht: Begriff des "angemessenen" Hausgrundstücks i.S. von § 88 Abs. 2 …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war die Frage, ob ein Hausgrundstück als "klein" anzusehen ist und deshalb zum Schonvermögen gehört, nach der sog. Kombinationstheorie zu beurteilen (vgl. BVerwGE 47, 103, 108 = BayVBl. 1975, 278 LS; 59, 294, 296 ff.; BVerwG, Urt. v. 17.1.1991 = BayVBl. 1991, 373, 374).

    Diese Betrachtungsweise stützt sich auf den sozialhilferechtlichen Individualisierungsgrundsatz (§ 3 Abs. 1 BSHG ) und gebietet, personenbezogene Kriterien, nämlich die Zahl der Bewohner des Hausgrundstücks und ihre Wohnbedürfnisse, sowie sach- und wertbezogene Kriterien, nämlich die Größe des Grundstücks sowie seinen Wert einschließlich der Baulichkeit, kombiniert zu berücksichtigen, sofern sich zu ihnen im Einzelfall in tatsächlicher Hinsicht berücksichtigungsfähige Anhaltspunkte ergeben (BVerwGE 59, 294, 297; BVerwG, Urt. v. 17.1.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2025 - 3 S 1632/23

    Bestimmtheit des Bauantrags und nachträgliche Ergänzungen

    Änderungen des Bauantrags sind daher im Bauantrag und den Bauvorlagen selbst vorzunehmen (…ebenso Hornmann, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Werkstand 62. EL Februar 2024, 1. Teil Rn. 107 m.w.N.;… vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 26.09.2002 - 26 ZB 99.1925 -, juris Rn. 13; Urt. v. 29.06.2020 - 2 B 88.2629 -, BayVBl. 1991, 373).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1991 - 6 S 1816/89

    Eigentumswohnung - kleines Hausgrundstück - Beleihung - Härte

    Zur Frage, wann eine Eigentumswohnung nach der neuesten Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 17.01.1991, FEVS 41, 265 = ZfSh/SGB 1991, 247 = BayVBl 1991, 373) ein kleines Hausgrundstück ist und unter welchen Umständen ihre Beleihung eine Härte darstellt.

    Eine solche ist aber wie jedes andere Hausgrundstück nur dann "klein", wenn sich dafür nach personenbezogenen Kriterien wie der Zahl der Bewohner und deren Bedürfnissen sowie nach sach- und wertbezogenen Gesichtspunkten, nämlich Größe, Zuschnitt, Ausstattung und Wert die erforderlichen Anhaltspunkte ergeben (sog. Kombinationstheorie, die das Individualisierungsgebot des § 3 Abs. 1 BSHG befolgt; siehe dazu BVerwG, Urteile vom 17.10.1974, BVerwGE 47, 103/108 und zuletzt vom 17.01.1991, FEVS 41, 265 = ZfSH/SGB 1991, 247 = BayVBl. 1991, 373; ständige Rechtsprechung des Senats).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - A 13 S 1571/91

    Überprüfung der Voraussetzung des AuslG 1990 § 51 Abs 1 - keine rückwirkende …

    Abgelehnt oder unterlassen werden kann ein Verwaltungsakt aber nur im Rahmen eines eingeleiteten Verwaltungsverfahrens, das hier (vgl. §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 AsylVfG, § 22 S. 2 Nr. 2 VwVfG) nur durch einen entsprechenden Antrag bei der Ausländerbehörde in Gang gesetzt werden kann (…zur Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags und eines behördlichen Vorverfahrens vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 14.12.1978, BVerwGE 57, 204/210; BayVGH, Urt. v. 29.6.1990, BayVBl. 1991, 373).
  • VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 22.00193

    Baurecht: Keine Dienlichkeit einer Arbeitnehmerunterkunft im Außenbereich

    Insofern kann dahinstehen, ob in einer Teilung hier eventuell auch eine erhebliche Änderung des Bauvorhabens vorläge, die weitere formelle (dazu etwa BayVGH, U.v. 29.6.1990 - 2 B 88.2629 = BayVBl 1991, 373;… Gaßner/Reuber in Busse/Kraus BayBO Art. 64 Rn. 25) oder prozessrechtliche Voraussetzungen auslöst (…vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.1.2023 - 1 ZB 21.2570 - juris Rn. 12 m.w.N.;… U.v. 14.2.2001 - 2 B 99.933 - juris Rn. 19 = BayVBl 2002, 22).
  • VG Mainz, 25.07.2018 - 3 K 1318/17

    Unterzeichnung eines Bauantrages; Antrag auf Nutzungsänderung bei unterschiedlich …

    Hieraus folgt, dass der Bauantrag vom Bauherrn durch Namensunterschrift (oder mittels notariell beglaubigtem Handzeichen) unterzeichnet sein muss (vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Juni 1990 - 2 B 88.2629 -, BRS 50 Nr. 157;… Jeromin, LBauO RhPf, 4. Auflage 2016, § 63 Rn. 10).
  • VG München, 15.07.2025 - M 1 K 22.2567

    Fiktion, Feststellungsklage, Abstandsflächen, Baugrundstück

    In dem neuen Antrag liegt aber nicht automatisch eine gleichzeitige Rücknahme (die grundsätzlich dem Schriftformerfordernis unterliegt, vgl. BayVGH, B.v. 29.6.1990 - 2 B 88.2629 - BayVBl 1991, 373) des gestellten Bauantrags.
  • VGH Bayern, 31.07.2002 - 1 B 95.4072

    Immissionsschutzrecht: Anzahl der Pelztierplätze bei Zuchtanlage für Nerze

    Zwar soll ein Bauantrag wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform (Art. 67 Abs. 1 Satz 1 BayBO ) nicht wirksam durch Erklärung zu Gerichtsprotokoll geändert werden können (BayVGH [2. Senat] vom 29.6.1990 BayVBl 1991, 373).
  • VG München, 01.08.2013 - M 11 K 13.291

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Veränderungssperre; hinreichend …

    Zum einen wird durch die Aufnahme in die Niederschrift über die mündliche Verhandlung gemäß § 105 VwGO die Schriftform nicht gewahrt; anderes gilt gemäß § 127a i.V.m. §§ 128, 126 Abs. 4 BGB für die Aufnahme eines gerichtlichen Vergleichs in das Protokoll (vgl. für das Schriftformerfordernis bei Rücknahme eines Bauantrages BayVGH, U.v. 29.6.1990 - 2 B 88.2629 - BayVBl 1991, 373) und für die Schriftform einer Zusicherung nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, die keine Unterschrift des zusichernden Behördenvertreters erfordert (BVerwG, B.v. 26.5.2003 - 8 B 73.03 - NVwZ 2003, 997).
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