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Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 02.02.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 9.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3170
BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 9.84 (https://dejure.org/1985,3170)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1985 - 2 B 9.84 (https://dejure.org/1985,3170)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1985 - 2 B 9.84 (https://dejure.org/1985,3170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anwendbarkeit des Bundesbesoldungsgesetzes ohne Restriktion auf Anwärter im Zusammenhang mit der Beendigung des Anwärterverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 9.84
    Dies ist auch deshalb nicht klärungsbedürftig, weil das Beamtenverhältnis auf Widerruf hier in erster Linie der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und nicht der Unterhaltssicherung dient (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - NJW 1983, 2042, 2043> [BVerwG 25.11.1982 - 2 C 12/81]; vgl. auch BVerfGE 33, 40 [BVerfG 11.04.1972 - 2 BvR 75/71]).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 9.84
    Dies ist auch deshalb nicht klärungsbedürftig, weil das Beamtenverhältnis auf Widerruf hier in erster Linie der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und nicht der Unterhaltssicherung dient (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - NJW 1983, 2042, 2043> [BVerwG 25.11.1982 - 2 C 12/81]; vgl. auch BVerfGE 33, 40 [BVerfG 11.04.1972 - 2 BvR 75/71]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 9.84
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie mindestens eine - vom Beschwerdeführer darzulegende - konkrete Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 9.84
    Diese zulässigerweise typisierende und generalisierende Regelung überschreitet den dem Besoldungsgesetzgeber vom Grundgesetz eingeräumten weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 26, 141 ) auch insoweit nicht, als sie infolge eines zeitlichen Abstandes zwischen einzelnen Prüfungsterminen dazu führt, daß die Anwärterbezüge für unterschiedlich lange Zeiträume gezahlt werden.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 9.84
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie mindestens eine - vom Beschwerdeführer darzulegende - konkrete Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 45.81
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 9.84
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats sind einer ausdehnenden Auslegung besoldungsrechtlicher Vorschriften durch die stark kasuistische Regelung des geltenden Besoldungsrechts von vornherein enge Grenzen gesetzt (vgl. Urteile vom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 44 und 45.81 - ZBR 1984, 304>).
  • BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 27.77

    Aushändigung des Prüfungszeugnisses auch bei Schwangerschaft bzw. laufender …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1985 - 2 B 9.84
    Schon mit der Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf durch Ablegung der Prüfung entfällt grundsätzlich die notwendige Grundlage für eine Weiterzahlung der Anwärterbezüge (§ 3 Abs. 3 BBesG; vgl. hierzu auch Urteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 27.77 - ).
  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für …

    Obwohl schon mit der Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf durch Bestehen oder endgültiges Nichtbestehen der Prüfung die Grundlage für eine Weiterzahlung der Anwärterbezüge entfällt (§ 3 Abs. 3 und 4 BBesG), begünstigt § 60 Satz 1 BBesG den Beamten auf Widerruf, soweit die Anwärterbezüge und der Familienzuschlag nach Ablegung der Prüfung noch bis zum Ende des laufenden Monats weitergewährt werden (vgl. Beschluss vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - Buchholz 235 § 60 BBesG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 22.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für …

    Obwohl schon mit der Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf durch Bestehen oder endgültiges Nichtbestehen der Prüfung die Grundlage für eine Weiterzahlung der Anwärterbezüge entfällt (§ 3 Abs. 3 und 4 BBesG), begünstigt § 60 Satz 1 BBesG den Beamten auf Widerruf, soweit die Anwärterbezüge und der Familienzuschlag nach Ablegung der Prüfung noch bis zum Ende des laufenden Monats weitergewährt werden (vgl. Beschluss vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - Buchholz 235 § 60 BBesG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 59.86

    Kürzung der Anwärterbezüge - Nicht bestandende Laufbahnprüfung - …

    Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Besoldung nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist, sondern lediglich eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellt (vgl. u.a. BVerwGE 35, 201 [BVerwG 21.05.1970 - II C 12/66]; 52, 183 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 72/76]; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - ; vom 30. August 1985 - BVerwG 2 B 49.84 - ; vom 15. Februar 1988 - BVerwG 2 B 21.88 - ; vom 13. Juni 1988 - BVerwG 2 B 82.88 - sowie vom 31. Januar 1989 - BVerwG 2 B 2.89 -).
  • OVG Sachsen, 27.07.2026 - 2 A 451/25

    Verlängerung des Vorbereitungsdienstes; Nichtbestehen der Laufbahnprüfung

    Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Besoldung nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist, sondern lediglich eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellt (vgl. u.a. BVerwGE 35, 201 ; 52, 183 ; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - ; vom 30. August 1985 - BVerwG 2 B 49.84 - ; vom 15. Februar 1988 - BVerwG 2 B 21.88 - ; vom 13. Juni 1988 - BVerwG 2 B 82.88 - sowie vom 31. Januar 1989 - BVerwG 2 B 2.89 -).
  • OVG Sachsen, 27.07.2026 - 2 A 450/25

    Kürzung von Anwärterbezügen; Nichtbestehen der Laufbahnprüfung

    Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Besoldung nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist, sondern lediglich eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellt (vgl. u.a. BVerwGE 35, 201 ; 52, 183 ; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - ; vom 30. August 1985 - BVerwG 2 B 49.84 - ; vom 15. Februar 1988 - BVerwG 2 B 21.88 - ; vom 13. Juni 1988 - BVerwG 2 B 82.88 - sowie vom 31. Januar 1989 - BVerwG 2 B 2.89 -).
  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 21.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für …

    Obwohl schon mit der Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf durch Bestehen oder endgültiges Nichtbestehen der Prüfung die Grundlage für eine Weiterzahlung der Anwärterbezüge entfällt (§ 3 Abs. 3 und 4 BBesG), begünstigt § 60 Satz 1 BBesG den Beamten auf Widerruf, soweit die Anwärterbezüge und der Familienzuschlag nach Ablegung der Prüfung noch bis zum Ende des laufenden Monats weitergewährt werden (vgl. Beschluss vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - Buchholz 235 § 60 BBesG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 19.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für …

    Obwohl schon mit der Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf durch Bestehen oder endgültiges Nichtbestehen der Prüfung die Grundlage für eine Weiterzahlung der Anwärterbezüge entfällt (§ 3 Abs. 3 und 4 BBesG), begünstigt § 60 Satz 1 BBesG den Beamten auf Widerruf, soweit die Anwärterbezüge und der Familienzuschlag nach Ablegung der Prüfung noch bis zum Ende des laufenden Monats weitergewährt werden (vgl. Beschluss vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - Buchholz 235 § 60 BBesG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 31.01.1989 - 2 B 2.89

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Regelungen des Besoldungsrechts - …

    Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Besoldung nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist sondern lediglich eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellt (vgl. u.a. BVerwGE 35, 201 [BVerwG 21.05.1970 - II C 12/66]; 52, 183 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 72/76]; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - sowie Beschlüsse vom 27. März 1985 - BVerwG 2 B 9.84 - sowie vom 30. August 1985 - BVerwG 2 B 49.84 - ).
  • VG Bayreuth, 28.09.2021 - B 5 K 20.1365

    Kürzung des Anwärtergrundbetrages, Ausbildungsverzögerung durch Nichtbestehen der …

    Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Besoldung nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist, sondern lediglich eine Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit darstellt (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 2 C 12.81 - Buchholz 235 § 12 Nr. 2 sowie B.v. 27.3.1985 - 2 B 9.84 - Buchholz 235 § 60 Nr. 1; v. 30.8.1985 - 2 B 49.84 - Buchholz 235 § 62 Nr. 4; v. 15.2.1988 - 2 B 21.88 - Buchholz 240 § 59 Nr. 3; v. 13.6.1988 - 2 B 82.88 - Buchholz 240 § 62 Nr. 5, sowie v. 31.1.1989 - 2 B 2.89).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 02.02.1984 - 2 B 9/84   

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https://dejure.org/1984,18961
OVG Bremen, 02.02.1984 - 2 B 9/84 (https://dejure.org/1984,18961)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.02.1984 - 2 B 9/84 (https://dejure.org/1984,18961)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. Februar 1984 - 2 B 9/84 (https://dejure.org/1984,18961)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2009 - L 13 AS 39/09

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem …

    Rn. 17 Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass es für die Frage der grundsätzlichen Förderungsfähigkeit nicht darauf ankommt, ob der betreffende Auszubildende tatsächlich Ausbildungsförderungsleistungen erhält; vielmehr ist der Ausschlusstatbestand von § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II auch dann erfüllt, wenn Ausbildungsförderung aufgrund der Regelungen in § 7 BAföG versagt worden ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 2. Februar 1984 - 2 B 9/84 - in: FEVS 33, 147; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1993 - 5 B 82.92 - in: FEVS 44, 138 beide noch zur Vorgängervorschrift § 26 BSHG; anderer Ansicht zum individuellen Ausschlusstatbestand des § 7 BAföG beim Aufbaustudium, Masterstudiengang und Promotionsstudium: Sächsisches LSG Chemnitz, Urteil vom 23. August 2007 - L 3 AS 59/06 - und Urteil vom 21. August 2008 - L 3 AS 62/06 - sowie LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2008 - L 2 AS 71/06 - in: FEVS 60, 234).
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