Rechtsprechung
| BVerwG, 12.05.2006 - 2 B 9.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Abträglichkeit einer Nebentätigkeit für das Ansehen der öffentlichen Verwaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2005 - 2 A 10633/05
- BVerwG, 12.05.2006 - 2 B 9.06
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2006 - 2 B 9.06
Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 29. Januar 1999 - BVerwG 1 B 4.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 221 S. 1), die glaubhaft zu machen sind. - BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2006 - 2 B 9.06
Rn. 7 Ist ein Urteil - wie im vorliegenden Fall - nebeneinander auf mehrere je selbstständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197). - BGH, 09.10.1996 - XII ZB 152/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist - …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2006 - 2 B 9.06
Rn. 5 Innerhalb der Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO müssen sämtliche Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zur Fristversäumung gekommen ist, dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1996 - XII ZB 152/96 - GI 1997, 164 m.w.N.; stRspr). - BVerwG, 29.01.1999 - 1 B 4.99
Auszug aus BVerwG, 12.05.2006 - 2 B 9.06
Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 29. Januar 1999 - BVerwG 1 B 4.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 221 S. 1), die glaubhaft zu machen sind.
- BVerwG, 01.03.2010 - 9 B 8.10
Keine Nachbesserung durch Anhörungsrüge
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt aber voraus, dass sämtliche Umstände des für die Wiedereinsetzung wesentlichen Sachverhalts substantiiert und schlüssig sowie ohne Widerspruch mit dem vorliegenden Akteninhalt dargelegt werden (Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 S. 24 und vom 12. Mai 2006 - BVerwG 2 B 9.06 - juris Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2026 - 4 E 705/26 Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23.2.2021 - 2 C 11.19 -, BVerwGE 171, 325 = juris, Rn. 7, vom 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris, Rn. 3, und vom 12.5.2006 - 2 B 9.06 -, juris, Rn. 5.
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 10.05
Stellenpool
Innerhalb der Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO - bei der Versäumung der (gesetzlichen) Berufungsbegründungsfrist ein Monat - müssen sämtliche Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zur Fristversäumung gekommen ist, dargelegt werden (BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2006 - BVerwG 2 B 9.06 -, juris).Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen, die glaubhaft zu machen sind (BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2006, a.a.O.).
- VG Saarlouis, 28.02.2013 - 6 K 913/11
Versäumung der Klagefrist; Wiedereinsetzung
Rn. 40 (BVerwG, Beschluss vom 12.05.2006 - 2 B 9.06 -, zitiert nach JURIS, mit weiteren Nachweisen). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2024 - 4 E 699/24 Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23.2.2021 - 2 C 11.19 -, BVerwGE 171, 325 = juris, Rn. 7, vom 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris, Rn. 3, und vom 12.5.2006 - 2 B 9.06 -, juris, Rn. 5.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Kolumbien, Drohungen, GRE, Studenten, Plan Columbia, Drohbriefe, Glaubwürdigkeit, Übergriffe, Paramilitärs, Vergewaltigung, Scheinexekution, gesteigertes Vorbringen, traumatisierte Flüchtlinge, Verfolgung durch Dritte, mittelbare Verfolgung, Schutzbereitschaft, ... - milo.bamf.de
GG, Art 16a Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 1
Kolumbien: geschilderte individuelle Bedrohungen durch paramilitärische Kräfte sind dem kolumbianischen Staat zuzurechnen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06
- BVerwG, 26.06.2009 - 10 B 54.08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06
Der eingetretenen Verfolgung steht die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341, 367 und Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 343 f.).Soweit die Verfolgungshandlungen auf die politische Überzeugung zielen, verlieren sie ihren asylrelevanten Charakter auch nicht dadurch, dass der Betroffene sie durch politische Abstinenz oder einen Rückzug ins Private vermeiden könnte (Masing, in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2004, Art. 16 a Rn. 41 unter Berufung auf BVerfGE 80, 315, 337).
Ein Fall, dass die an sich angestrebte Schutzgewährung die staatlichen Kräfte übersteigt und deswegen seine asylrechtliche Verantwortlichkeit endet, (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - BVerfGE 80, 315, 336, 340 f.) liegt bei dieser Konstellation, die durch eine enge Verflechtung erheblicher Teile des Militär- und Staatsapparates mit den nichtstaatlichen Akteuren und die Duldung der Aktivitäten der nichtstaatlichen Gruppen durch die staatlichen Stellen gekennzeichnet ist, nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1986 -, BVerwGE 74, 160, 162).
Erst wer in seinem Heimatstaat aufgrund politischer Verfolgung überall schutzlos ist und deshalb Schutz im Ausland suchen muss, ist asylberechtigt im Sinne des Art. 16 a GG (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, a.a.O., S. 315, 343 f.).
tischen Gründen gleichkommen, sofern die existenzielle Gefährdung am Heimatort nicht bestünde (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, a.a.O., S. 315, 344).
Hinsichtlich der Rückkehrgefahr für einen vorverfolgt ausgereisten Asylbewerber ist, wie bei der Beurteilung einer inländischen Fluchtalternative im Zeitpunkt der Ausreise, danach zu fragen, ob die Gefahr, erneut Opfer von Verfolgung zu werden, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, mit anderen Worten, ob der Betroffene vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341, 360; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 344 ff.; zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997, 9 C 9.96 -, BVerwGE 104, 97, 99 ff.).
- BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96
Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06
Lassen sich aber ernsthafte Bedenken nicht ausräumen, so wirken sie sich nach diesem Maßstab zugunsten des Asylbewerbers aus und führen zu seiner Anerkennung (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997 9 C 9.96 , BVerwGE 104, 97, 99 ff. m.w.N.).Hinsichtlich der Rückkehrgefahr für einen vorverfolgt ausgereisten Asylbewerber ist, wie bei der Beurteilung einer inländischen Fluchtalternative im Zeitpunkt der Ausreise, danach zu fragen, ob die Gefahr, erneut Opfer von Verfolgung zu werden, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, mit anderen Worten, ob der Betroffene vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341, 360; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 344 ff.; zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997, 9 C 9.96 -, BVerwGE 104, 97, 99 ff.).
Eine negative Wiederholungsprognose, dass sich aufgrund geänderter Umstände die Verfolgung nicht wiederholen wird (hierzu, BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997 9 C 9.96 -, BVerwGE 104, 97, 101), kann mithin nicht gestellt werden.
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06
Der eingetretenen Verfolgung steht die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341, 367 und Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 343 f.).Hinsichtlich der Rückkehrgefahr für einen vorverfolgt ausgereisten Asylbewerber ist, wie bei der Beurteilung einer inländischen Fluchtalternative im Zeitpunkt der Ausreise, danach zu fragen, ob die Gefahr, erneut Opfer von Verfolgung zu werden, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, mit anderen Worten, ob der Betroffene vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341, 360; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 344 ff.; zusammenfassend: BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997, 9 C 9.96 -, BVerwGE 104, 97, 99 ff.).
- BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85
Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06
Bekämpft ein Staat im Großen und Ganzen erfolgreich Übergriffe durch nichtstaatliche Akteure oder durch eigene Militärangehörige und lässt er es nicht nur mit verbalen Verurteilungen bewenden, entfällt seine asylrechtliche Verantwortlichkeit auch dann, wenn er keinen lückenlosen Schutz gewähren kann (BVerwG, Urteil vom 22. April 1986 9 C 318.85 -, BVerwGE 74, 160, 163; vgl. auch Urteil vom 2. August 1983 9 C 818.81-, BVerwGE 67, 317; Urteil vom 5. Juli 1994 9 C 1.94 , Buchholz 402.25 § 1 Nr. 173).Ein Fall, dass die an sich angestrebte Schutzgewährung die staatlichen Kräfte übersteigt und deswegen seine asylrechtliche Verantwortlichkeit endet, (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - BVerfGE 80, 315, 336, 340 f.) liegt bei dieser Konstellation, die durch eine enge Verflechtung erheblicher Teile des Militär- und Staatsapparates mit den nichtstaatlichen Akteuren und die Duldung der Aktivitäten der nichtstaatlichen Gruppen durch die staatlichen Stellen gekennzeichnet ist, nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1986 -, BVerwGE 74, 160, 162).
- BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06
Lassen sich aber ernsthafte Bedenken nicht ausräumen, so wirken sie sich nach diesem Maßstab zugunsten des Asylbewerbers aus und führen zu seiner Anerkennung (zuletzt BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2008 10 C 33.07 -, zitiert nach juris). - BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85
Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06
Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen hat und auf einen absehbaren Zeitraum ausgerichtet sein muss (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1985 - 9 C 22.85 -, NVwZ 1986, 760). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 15.07
Kolumbien, Union Patriotica, UP, Mitglieder, Glaubwürdigkeit, Übergriffe, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06
Human Rights Watch geht in dem Bericht an das US-Repräsentantenhaus vom 28. Juni 2007 von jährlich 800 - 900 durch die Paramilitärs Ermordeten aus (Gerichtsakten OVG 2 B 15.07 Band II S. 26, 29) und die kolumbianische Juristenkommission geht für die Regierungszeit Uribes sogar von 11 300 aus politischen Gründen getöteten Personen aus, wovon 60 % der Morde den paramilitärischen Einheiten zugeschrieben werden (Le Monde diplomatique, dt. Ausgabe 11. Mai 2007, Gerichtsakten OVG 2 B 15.07 Band II S. 13). - BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06
Es setzt daher einen kausalen Zusammenhang zwischen (drohender) Verfolgung und Flucht voraus (BVerfG, Beschluss vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51, 64). - BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06
Ferner können solche staatsähnlichen Organisationen dem Staat gleichstehen, die den jeweiligen Staat verdrängt haben, selbst staatliche Funktionen ausüben und auf ihrem Gebiet effektive Gebietsgewalt innehaben (BVerwGE, Urteil vom 17. Oktober 1995 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 331; Urteil vom 15. April 1997 9 C 38/96 , zitiert nach juris). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95
Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 9.06
Ferner können solche staatsähnlichen Organisationen dem Staat gleichstehen, die den jeweiligen Staat verdrängt haben, selbst staatliche Funktionen ausüben und auf ihrem Gebiet effektive Gebietsgewalt innehaben (BVerwGE, Urteil vom 17. Oktober 1995 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 331; Urteil vom 15. April 1997 9 C 38/96 , zitiert nach juris). - VGH Hessen, 21.02.2008 - 3 UE 191/07
Zum Abschiebungsschutz tschetschenischer Volkszugehöriger aus Tschetschenien in …
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber …
- BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …
- VGH Hessen, 12.07.2007 - 8 UE 3339/04
Unmittelbare Anwendbarkeit der EGRL 83/2004; religiöse Verfolgung von …
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - A 10 S 70/06
Qualifikationsrichtlinie und Asylgrundrecht; Ahmadiyya unterliegen keiner …
- VGH Bayern, 31.08.2007 - 11 B 02.31724
Russland, Tschetschenen, Tschetschenien, Anerkennungsrichtlinie, …
- VG Berlin, 18.03.2008 - 38 X 87.08
Frage des Abschiebungsschutzes für Tschetschenien
- VG Potsdam, 22.02.2005 - 3 K 271/01
- VG Braunschweig, 27.11.2008 - 3 A 92/08
Abschiebungshindernis nach AufenthG § 60 Abs 7 gegeben wegen Bedrohung durch …
zug auf die Ausführungen des OVG Berlin Brandenburg in seinem Urteil vom 28. Mai 2008 - 2 B 9.06 -, juris. - VG Frankfurt/Oder, 25.02.2010 - 2 K 858/09
Kolumbien: unglaubwürdiger Vortrag zum Verfolgungsschicksal, keine Anerkennung …
Die Klägerin war in ihrer Heimat auch nach ihrem eigenem Vortrag in keiner Weise - geschweige denn in herausgehobener Stellung - politisch aktiv oder in sonstiger Weise gesellschaftlich auffällig (insoweit ist ihr Fall anders gelagert als derjenige, welcher vom OVG Berlin- Brandenburg mit Urteil vom 28. Mai 2008 unter dem Az. OVG 2 B 9.06 rechtskräftig entschieden worden ist) und gehörte und gehört auch nicht einer der laut Auskunft von amnesty international in Kolumbien per se besonders gefährdeten Gruppen wie etwa den Gewerkschaftern oder den Menschenrechtsaktivisten an (vgl. hierzu: The Human Rights Situation in Colombia: Amnesty International: Written Statement to the thirteenth Session of the UN Human Rights Council (1-26 March 2010) vom 16. Februar 2010).
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