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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.11.1998 - 2 B 97.2507   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,22621
VGH Bayern, 11.11.1998 - 2 B 97.2507 (https://dejure.org/1998,22621)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.1998 - 2 B 97.2507 (https://dejure.org/1998,22621)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 1998 - 2 B 97.2507 (https://dejure.org/1998,22621)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.1998 - 2 B 97.2507
    Dabei ist auch die Situationsvorbelastung, insbesondere die Vorbelastung durch Immissionen, zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 52, 122 ; BVerwG vom 12.6.1990, NVwZ 1990, 962 ).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.1998 - 2 B 97.2507
    Die Umgebung, in deren Eigenart sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügen muß, wird bestimmt durch den Bereich, der mit den vorhandenen Gebäuden und den bestehenden Grundstücksnutzungen einerseits den Charakter des Baugrundstücks prägt und in den andererseits das Vorhaben selbst wieder hineinwirkt (vgl. BVerwGE 55, 369 /380; BVerwG vom 11.2.1993, DVBl 1993, 658 /660).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.1998 - 2 B 97.2507
    Daß das Gelände danach noch zu unterschiedlichen Zwecken gewerblich genutzt worden ist, ändert nichts daran, daß die ursprüngliche Nutzung aufgegeben worden und nach der Verkehrsauffassung mit ihrer Wiederaufnahme nicht mehr zu rechnen ist (vgl. hierzu auch das zum Bestandsschutz entwickelte Zeitmodell des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18.5.1995, DVBl 1996, 40 ).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.1998 - 2 B 97.2507
    Es ist hierfür ohne Bedeutung, daß diese Nutzungen baurechtlich nicht genehmigt worden sind; tatsächlich vorhandene Nutzungen haben im Rahmen des § 34 BauGB nur dann außer Betracht zu bleiben, wenn, wie namentlich durch den Erlaß von Beseitigungsverfügungen, das Verhalten der zuständigen Behörde hinreichend klar ergibt, daß ihre Beseitigung absehbar ist (vgl. BVerwGE 31, 22 /26).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.1998 - 2 B 97.2507
    Der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz der Kläger bestimmt sich nach dem in dem Einfügungsgebot des § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenen - ausnahmsweise drittschützenden - Rücksichtnahmegebot ( BVerwG, st. Rspr., vgl. Urteil vom 14.1.1993, DVBl 1993, 652 ).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.1998 - 2 B 97.2507
    Angesichts der überwiegenden Wohnnutzung läßt sich die für ein Mischgebiet zu fordernde qualitative und quantitative Durchmischung von Wohnnutzung und nicht wesentlich störendem Gewerbe (vgl. BVerwGE 77, 309 ; BVerwG vom 11.4.1996, NVwZ-RR 1997, 463 ) nicht feststellen.
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Innenbereich - Einkaufszentrum - Raumordnungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.1998 - 2 B 97.2507
    Die Umgebung, in deren Eigenart sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügen muß, wird bestimmt durch den Bereich, der mit den vorhandenen Gebäuden und den bestehenden Grundstücksnutzungen einerseits den Charakter des Baugrundstücks prägt und in den andererseits das Vorhaben selbst wieder hineinwirkt (vgl. BVerwGE 55, 369 /380; BVerwG vom 11.2.1993, DVBl 1993, 658 /660).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 7 B 73.94

    Immissionsschutzrecht: Verbindlichkeit der Richtwerte der 18. BimSchV für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.1998 - 2 B 97.2507
    Handelt es sich, wie hier, bei der zu beurteilenden Anlage um eine Sportstätte im Sinne des § 1 der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - vom 18. Juli 1991 (BGBl I S. 1588), richtet sich die Frage der Zumutbarkeitsschwelle für Lärmimmissionen ausschließlich nach den in dieser Verordnung festgelegten Immissionsrichtwerten (vgl. BVerwG vom 8.11.1994, BRS 56 Nr. 194).
  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88

    Voraussetzungen für einen Mangel der Vertretung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.1998 - 2 B 97.2507
    Zwar ist die Frage, ob eine tatsächlich beendete Nutzung noch den Rahmen der näheren Umgebung mitbestimmt, in den sich das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügen muß, unabhängig davon zu beurteilen, ob die Nutzung noch Bestandsschutz genießen würde (BVerwG vom 24.5.1988, BRS 48 Nr. 137); jedoch kann dann nicht mehr von einer nachwirkenden Prägung ausgegangen werden, wenn die tatsächlich beendete Nutzung endgültig aufgegeben worden und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr zu rechnen ist (…BVerwG vom 24.5.1988 a.a.O.).
  • VG München, 09.05.2017 - M 1 K 16.4438

    Nachbarschutz - Nutzungsänderung eines Verkaufsgebäudes in ein Fitnessstudio

    Rn. 21 Fitnessstudios sind nach fast einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung Sportanlagen im Sinne der 18. BImSchV (…siehe etwa Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 18. BImSchV, Stand: Mai 2017, § 1 Rn. 32 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.6.1995 - 26 CS 95.906 - juris; BayVGH, B.v. 11.11.1998 - 2 B 97.2507 - juris; SächsOVG, B.v. 19.1.2015 - 1 B 286/14 - juris; für die Zivilrechtsprechung etwa OLG Saarbrücken, U.v. 23.5.2006 - 4 U 552/04 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2022 - 2 B 525/22

    Schutz eines Nachbarn vor Lärmbelastung eines Fitnessstudios als Sportanlage …

    Rn. 11 Vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1995 - 26 CS 95.906 -, juris Rn. 19, und vom 11. November 1998 - 2 B 97.2507 -, juris Rn. 19; Sächs. OVG, Beschluss vom 19. Januar 2015 - 1 B 286/14 -, juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. September 2004 - 3 S 1719/03 -, NVwZ-RR 2005, 795 = juris Rn. 21; VG München, Urteil vom 9. Mai 2017 - M 1 K 16.4438 -, juris Rn. 24 m. w. N.; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 18. BImSchV, Stand: Dezember 2021, § 1 Rn. 27, 32 m. w. N.; Spindler/Spindler, NVwZ 1993, 225, 226; siehe in diesem Zusammenhang auch die Amtliche Begründung, abgedruckt in: Feldhaus Bundesimmissionsschutzrecht, Stand Sept. 2021, unter B 2.18 S. 2 f., 11.
  • VG Würzburg, 28.10.2010 - W 5 K 10.701

    Spenglerei; allgemeines Wohngebiet; Gebietswahrungsanspruch; atypische …

    Bei dem auf dem Grundstück Fl.Nr. 223/2 untergebrachten Weinhandel handelt es sich um einen im WA-Gebiet ausnahmsweise zulässigen, nicht störenden Gewerbebetrieb i.S.v. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.1998 Nr. 2 B 97.2507).
  • VG Neustadt, 02.05.2019 - 4 K 1536/18

    Baugenehmigung für eine Werbetafel; räumliche Grenzen der näheren Umgebung im …

    Im Übrigen dürfte das Fitnessstudio in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauGB aber auch ausnahmsweise planungsrechtlich zulässig sei (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. Juni 1995 - 26 CS 95.906 - und Urteil vom 11. November 1998 - 2 B 97.2507 -, beide juris).
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