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Rechtsprechung
   BSG, 25.02.1993 - 2 BU 4/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,17598
BSG, 25.02.1993 - 2 BU 4/93 (https://dejure.org/1993,17598)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1993 - 2 BU 4/93 (https://dejure.org/1993,17598)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1993 - 2 BU 4/93 (https://dejure.org/1993,17598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.05.1990 - 11 BAr 153/89
    Auszug aus BSG, 25.02.1993 - 2 BU 4/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann auch im sozialgerichtlichen Verfahren ein Beteiligter grundsätzlich darauf verwiesen werden, einen anderen Rechtsanwalt, insbesondere einen von diesem Beteiligten ebenfalls bevollmächtigten Kollegen aus derselben Kanzlei, mit der Wahrnehmung des angesetzten Termins zu beauftragen, wenn hierzu sein die Streitsache bearbeitender Prozeßbevollmächtigter nicht in der Lage oder nicht willens ist (BSG Beschluß vom 31. Mai 1990 - 11 BAr 153/89 - sowie Beschluß des Senats vom 25. November 1992 - 2 BU 159/92 -).

    Die Rechtsprechung hat daher auch in den Fällen, in denen der Prozeßbevollmächtigte unvermeidbar verhindert war, einen Verhandlungstermin wahrzunehmen, entscheidend darauf abgestellt, ob bei Eintritt des Verhinderungsgrundes genügend Zeit verblieb, einen anderen Rechtsanwalt zu finden (BSG Beschluß vom 31. Mai 1990 - 11 BAr 153/89 - mwN).

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …

    Auszug aus BSG, 25.02.1993 - 2 BU 4/93
    Es muß eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (s ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).
  • BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 25.02.1993 - 2 BU 4/93
    Solange eine anderweitige Vertretung möglich erscheint, ist ein Gericht unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, einen anberaumten Termin wegen Verhinderung eines Prozeßbevollmächtigten aufzuheben, gleichgültig, ob dessen Verhinderung auf dem Jahresurlaub (BVerfGE 14, 195 [BVerfG 17.07.1962 - 2 BvR 377/62]) oder auf einem anderweitigen Termin (BVerwGE 42, 288 [BVerwG 20.06.1973 - VIII C 141/72]) beruht.
  • BVerfG, 17.07.1962 - 2 BvR 377/62

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Terminsverlegung - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BSG, 25.02.1993 - 2 BU 4/93
    Solange eine anderweitige Vertretung möglich erscheint, ist ein Gericht unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, einen anberaumten Termin wegen Verhinderung eines Prozeßbevollmächtigten aufzuheben, gleichgültig, ob dessen Verhinderung auf dem Jahresurlaub (BVerfGE 14, 195 [BVerfG 17.07.1962 - 2 BvR 377/62]) oder auf einem anderweitigen Termin (BVerwGE 42, 288 [BVerwG 20.06.1973 - VIII C 141/72]) beruht.
  • BSG, 25.11.1992 - 2 BU 159/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an das …

    Auszug aus BSG, 25.02.1993 - 2 BU 4/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann auch im sozialgerichtlichen Verfahren ein Beteiligter grundsätzlich darauf verwiesen werden, einen anderen Rechtsanwalt, insbesondere einen von diesem Beteiligten ebenfalls bevollmächtigten Kollegen aus derselben Kanzlei, mit der Wahrnehmung des angesetzten Termins zu beauftragen, wenn hierzu sein die Streitsache bearbeitender Prozeßbevollmächtigter nicht in der Lage oder nicht willens ist (BSG Beschluß vom 31. Mai 1990 - 11 BAr 153/89 - sowie Beschluß des Senats vom 25. November 1992 - 2 BU 159/92 -).
  • BSG, 27.04.1962 - 7 RAr 25/60
    Auszug aus BSG, 25.02.1993 - 2 BU 4/93
    Es stellt nur dann einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs und damit einen wesentlichen Mangel des Verfahrens dar, wenn ein Antrag auf Terminsverlegung trotz des Vorliegens erheblicher Gründe abgelehnt wird (BSGE 1, 277, 279; 17, 44, 47;… BSG SozR 1750 § 227 Nrn 1 und 2).
  • BSG, 26.10.1955 - 3 RJ 34/54
    Auszug aus BSG, 25.02.1993 - 2 BU 4/93
    Es stellt nur dann einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs und damit einen wesentlichen Mangel des Verfahrens dar, wenn ein Antrag auf Terminsverlegung trotz des Vorliegens erheblicher Gründe abgelehnt wird (BSGE 1, 277, 279; 17, 44, 47;… BSG SozR 1750 § 227 Nrn 1 und 2).
  • BSG, 08.12.2020 - B 1 KR 58/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Ein erheblicher Grund ist jedoch anzunehmen, wenn in der konkreten Situation der Verweis auf die Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt die Belange des Beteiligten unverhältnismäßig einschränkt (vgl zum Ganzen BSG vom 22.9.1999 - B 5 RJ 22/98 R - juris RdNr 15 ff mwN), also der Kläger nicht zumutbar auf eine anderweitige Vertretung verwiesen werden kann (vgl ferner BSG vom 16.7.2019 - B 5 R 131/18 B - juris RdNr 5; BSG vom 11.2.2015 - B 13 R 443/13 B - juris; BSG vom 17.3.2014 - B 13 R 315/13 B - juris RdNr 12;… BSG vom 10.8.1995 - 11 RAr 51/95 - SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 S 4; BSG vom 25.2.1993 - 2 BU 4/93 - juris RdNr 6; BSG vom 25.11.1992 - 2 BU 159/92 - juris RdNr 6; BFH vom 14.10.2013 - III B 58/13 - juris RdNr 13; BFH vom 26.10.1998 - I B 3/98 - juris RdNr 11; BFH vom 12.1.1983 - I R 15/79 - juris RdNr 22; BVerwG vom 5.12.1994 - 8 B 179/94 - juris RdNr 3).
  • BSG, 18.06.2003 - B 13 RJ 223/02 B

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Verhinderung eines …

    Im Übrigen hat sie keine Hinderungsgründe mitgeteilt, die es ihr unmöglich gemacht hätten, sich durch einen anderen Fachanwalt für Sozialrecht vertreten zu lassen (vgl dazu BSG, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 2 BU 4/93).
  • BSG, 07.05.2014 - B 5 R 422/13 B
    In der Beschwerdebegründung werden jedoch keine Gründe vorgetragen, weshalb die Vertretung durch einen forensisch besonders erfahrenen Rechtsanwalt oder einen Fachanwalt für Sozialrecht erforderlich, aber nicht möglich gewesen sein könnte (vgl dazu BSG Beschluss vom 25.2.1993 - 2 BU 4/93 - Juris RdNr 6).
  • BSG, 17.07.2014 - B 5 R 354/13 B
    In der Beschwerdebegründung werden jedoch keine Gründe vorgetragen, weshalb eine Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt bzw durch einen Fachanwalt für Sozialrecht nicht möglich gewesen wäre (vgl dazu BSG Beschluss vom 25.2.1993 - 2 BU 4/93 - Juris RdNr 6).
  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 321/13 B
    5 Selbst wenn der Beschwerde dahin zu folgen wäre, dass die Heranziehung des nach § 53 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zu bestellenden Vertreters zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen bei urlaubsbedingter Abwesenheit eines Einzelanwalts nicht mehr als grundsätzlich zumutbar anzusehen ist (so noch BVerfG vom 17.7.1962 - 2 BvR 377/62 - BVerfGE 14, 195 und ihm folgend BSG ua vom 25.3.1988 - 9/9a BV 170/87 - sowie vom 25.2.1993 - 2 BU 4/93 - jeweils juris;… anders dagegen etwa BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 55/07 B - SozR 4-1750 § 227 Nr. 1), müsste dem Beschwerdevorbringen selbst zu entnehmen sein, inwieweit das LSG mit der Ablehnung des Vertagungsantrags verfahrensfehlerhaft die äußeren Grenzen der ihm nach § 202 SGG iVm dem entsprechend anwendbaren § 227 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) aufgegebenen pflichtgemäßen Abwägung zwischen dem Beschleunigungsauftrag für das gerichtliche Verfahren einerseits und dem Verlegungsinteresse des Beteiligten andererseits verletzt hat.
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