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Rechtsprechung
   BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,272
BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93 (https://dejure.org/1993,272)
BSG, Entscheidung vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 (https://dejure.org/1993,272)
BSG, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 2 BU 79/93 (https://dejure.org/1993,272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 828
  • NZS 1994, 190
 
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Wird zitiert von ... (367)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls"; …

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93
    Revisionsrechtlich ist die Entscheidung des LSG insoweit nur überprüfbar, ob es erkennbar von diesem Ermessen fehlerhaften Gebrauch gemacht hat (…vgl. Meyer-Ladwig aaO RdNr. 16, 17), etwa wenn der Beurteilung erkennbar sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zugrunde liegen (vgl. BVerwGE 84, 220, 223;… BVerwG BayVBl aaO).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93
    Denn bei einer Entscheidung des SG gemäß § 105 Abs. 2 Satz 1 SGG ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid ist eine Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß gemäß § 153 Abs. 4 SGG nicht zulässig (s. BVerwGE 57, 272, 275).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn die Beantwortung der vom Beschwerdeführer bezeichneten Rechtsfrage unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen ist, also schon aus sich heraus klar ist und die Antwortung außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17;… Krasney/Udsching aaO RdNr. 66 mwN).
  • BSG, 31.08.1993 - 2 BU 61/93

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93
    Es gibt aber auch für Entscheidungen auf Grund mündlicher Verhandlung keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (s. zuletzt Beschluß des Senats vom 31. August 1993 - 2 BU 61/93), und zwar weder in einer mündlichen Verhandlung noch in der den Beschluß gemäß § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG zwingend vorgeschriebenen vorangehenden Anhörungsmitteilung.
  • BVerwG, 27.06.1984 - 9 C 44.84

    Entlastungsgesetz - Anhörung - Kläger - Fehler - Rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93
    Auch ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention ) vom 4. November 1950 (BGBl 1952 II 685, 953), wonach jedermann das Recht auf gerichtliches Gehör hat, ist nach der Rechtsprechung des BVerwG nicht gegeben, weil durch diese Vorschrift nicht ein - zusätzliches - zweitinstanzliches Verfahren mit öffentlicher (mündlicher) Verhandlung garantiert wird (BVerwG NVwZ 1984, 792 und BayVBl 1992, 537 mwN).
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen …

    Rn. 21 Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall, denn Art. 103 Abs. 1 GG begründet keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 66, 116, 147; BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG <Kammer>, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08 - juris RdNr 6). Prozessbeteiligte - insbesondere anwaltlich vertretene - müssen grundsätzlich von sich aus alle vertretbaren Gesichtspunkte in Betracht ziehen und sich in ihrem Vortrag darauf einstellen (BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfGE 98, 218, 263;… BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN). Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll lediglich verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660 ff unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN). Dementsprechend liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die betroffene Sach- oder Rechtsfrage bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des Verfahrens war, das zu der angegriffenen Entscheidung führte (BVerfG, <Kammer>, Beschluss vom 12.7.2006 - 2 BvR 513/06 - BVerfGK 8, 376).
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren - …

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660, 661 unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 10.11.2022 - B 1 KR 21/21 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Versorgung mit …

    Revisionsrechtlich ist die Entscheidung des LSG insoweit nur darauf überprüfbar, ob es erkennbar von diesem Ermessen fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, etwa wenn der Beurteilung erkennbar sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zugrunde liegen (stRspr; vgl BSG vom 29.6.2021 - B 4 AS 96/21 B - juris RdNr 4; BSG vom 30.10.2019 - B 14 AS 258/18 B - juris RdNr 4; BSG vom 30.7.2009 - B 13 R 187/09 B - juris RdNr 6;… BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 33 S 38; BSG vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 4).
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