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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 16.02.2011 - 2 Bf 178/09.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10024
OVG Hamburg, 16.02.2011 - 2 Bf 178/09.Z (https://dejure.org/2011,10024)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2011 - 2 Bf 178/09.Z (https://dejure.org/2011,10024)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 2 Bf 178/09.Z (https://dejure.org/2011,10024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen bauliche Anlage außerhalb der Baulinien

  • Justiz Hamburg

    § 173 Abs 3 BBauG 1960, § 13 Abs 4 BauPolV HA
    Nachbarklage gegen bauliche Anlage außerhalb der Baulinien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 173 Abs. 3; BPVO § 13 Abs. 4
    Überleitung des § 13 Abs. 4 Baupolizeiverordnung ( BPVO ) über die Möglichkeit der Zulassung baulicher Anlagen ohne weitere inhaltliche Voraussetzungen auch außerhalb festgesetzter seitlicher oder hinterer Baulinien durch § 173 Abs. 3 S. 1 Bundesbaugesetz 1960 (BBauG) in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überleitung des § 13 Abs. 4 Baupolizeiverordnung (BPVO) über die Möglichkeit der Zulassung baulicher Anlagen ohne weitere inhaltliche Voraussetzungen auch außerhalb festgesetzter seitlicher oder hinterer Baulinien durch § 173 Abs. 3 S. 1 Bundesbaugesetz 1960 (BBauG) in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2011, 698 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 30.04.2008 - 2 Bf 133/03

    Zur Fortgeltung planungsrechtlicher Bestimmungen der Reichsgaragenordnung - Zur …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2011 - 2 Bf 178/09
    Von daher kann offen bleiben, ob die als Bundesrecht außer Kraft getretenen planungsrechtlichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung überhaupt noch anwendbar sind, wenn der Plan - wie hier - eine Gemeinschaftsgarage festsetzt und in seiner Legende insoweit auf § 10 RGaO Bezug nimmt (vgl. dazu, wenn dies nicht der Fall ist OVG Hamburg, Urt. v. 30.4.2008, NordÖR 2008, 404) und wie es sich ggf. verhält, wenn diese Ausweisung - ebenfalls wie hier - funktionslos geworden ist.

    Auch wenn ihnen die Wertung entnommen werden kann, dass die Nachbarn die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Beeinträchtigungen bei der Nutzung ihres Grundstücks im Regelfall hinzunehmen haben, hindern sie nicht die Feststellung, dass Stellplätze nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere aufgrund ihrer Lage auf dem Baugrundstück, für den Nachbarn unzumutbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003, NVwZ 2003, 1516;… Urt. v. 7.12.2000, BauR 2001, 914; OVG Hamburg, Urt. v. 30.4.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2011 - 2 Bf 178/09
    Nachbarschutz ist daher in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB zu gewähren (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2011 - 2 Bf 178/09
    Die hiernach erforderliche Konkretisierung weist § 13 Abs. 4 BPVO nicht auf; insoweit kann nichts anderes gelten als im Falle des § 10 Abs. 9 BPVO (vgl. zu Letzterem BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364;… OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2011 - 2 Bf 178/09
    Vielmehr lässt sich die Eigenart eines Baugebiets nur auf die Weise abschließend bestimmen, dass zusätzlich auch die jeweilige örtliche Situation, in die ein Gebiet "hineingeplant" worden ist, sowie der jeweilige Planungswille, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hierfür gegebenen Begründung zum Ausdruck gekommen ist, berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, BVerwGE 79, 309, m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2010, 2 Bs 244/10, juris; Beschl. v. 13.8.2009, NordÖR 2009, 453).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2011 - 2 Bf 178/09
    Auch wenn ihnen die Wertung entnommen werden kann, dass die Nachbarn die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Beeinträchtigungen bei der Nutzung ihres Grundstücks im Regelfall hinzunehmen haben, hindern sie nicht die Feststellung, dass Stellplätze nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere aufgrund ihrer Lage auf dem Baugrundstück, für den Nachbarn unzumutbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003, NVwZ 2003, 1516;… Urt. v. 7.12.2000, BauR 2001, 914;… OVG Hamburg, Urt. v. 30.4.2008, a.a.O.).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2011 - 2 Bf 178/09
    Auch wenn ihnen die Wertung entnommen werden kann, dass die Nachbarn die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Beeinträchtigungen bei der Nutzung ihres Grundstücks im Regelfall hinzunehmen haben, hindern sie nicht die Feststellung, dass Stellplätze nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere aufgrund ihrer Lage auf dem Baugrundstück, für den Nachbarn unzumutbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003, NVwZ 2003, 1516; Urt. v. 7.12.2000, BauR 2001, 914;… OVG Hamburg, Urt. v. 30.4.2008, a.a.O.).
  • OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96

    Baugebietsfestsetzung; Nachbarschützende Wirkung; Baustufenplan; Wohnnutzung; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2011 - 2 Bf 178/09
    Die hiernach erforderliche Konkretisierung weist § 13 Abs. 4 BPVO nicht auf; insoweit kann nichts anderes gelten als im Falle des § 10 Abs. 9 BPVO (…vgl. zu Letzterem BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364; OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354).
  • OVG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Bs 102/09

    Bordell in der Angerburger Straße (Hamburg-Wandsbek) darf vorläufig nicht gebaut …

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2011 - 2 Bf 178/09
    Vielmehr lässt sich die Eigenart eines Baugebiets nur auf die Weise abschließend bestimmen, dass zusätzlich auch die jeweilige örtliche Situation, in die ein Gebiet "hineingeplant" worden ist, sowie der jeweilige Planungswille, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hierfür gegebenen Begründung zum Ausdruck gekommen ist, berücksichtigt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, BVerwGE 79, 309, m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2010, 2 Bs 244/10, juris; Beschl. v. 13.8.2009, NordÖR 2009, 453).
  • BGH, 05.06.2013 - VIII ZR 287/12

    Tritt- und Luftschallschutz bei Estricharbeiten des Vermieters

    Nach der - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung kommt einer Überschreitung eines Schallschutzgrenzwertes um ein Dezibel im Regelfall schon deshalb keine entscheidende Bedeutung zu, weil nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik eine Änderung des Schallpegels in dieser Größenordnung für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, aaO Rn. 12; LG Berlin, WuM 2007, 384; BVerwG, NVwZ 1997, 394, 395 mwN; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 B 1353/12.NE, juris Rn. 30; HessVGH, ESVGH 62, 43, 51 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 2 Bf 178/09.Z, juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Urteil vom 1. Juni 2010 - 12 LB 32/07, juris Rn. 43; vgl. auch Nr. 3.2.1 Abs. 3 Satz 1 der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz [Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm] vom 26. August 1998, GMBl.
  • VG Hamburg, 18.04.2024 - 12 K 4533/21

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids über die …

    Dies galt auch für planerisch vorgesehene Ausnahmen, die gemäß § 31 Abs. 1 BBauG 1960 nach Art und Umfang ausdrücklich im Bebauungsplan bestimmt sein mussten (vgl. BVerwG, ebenda;… Urt. v. 23.8.1996, 4 C 13.94, juris Rn. 61; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2011, 2 Bf 178/09.Z , juris Rn. 7 ).

    Die danach erforderliche Konkretisierung weist § 13 Abs. 1 Satz 3 BPVO, der die Zulassung einer Abweichung von der Baulinie im Einzelfall gestattet, ohne dass dies ausdrücklich an weitere Voraussetzungen gebunden ist, nicht auf (…so auch - allerdings unter dem Gesichtspunkt des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebots - OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, 2 Bs 165/12 , juris Rn. 26 ; siehe auch Beschl. v. 16.2.2011, 2 Bf 178/09.Z , juris Rn. 7 [zu § 13 Abs. 4 BPVO]).

  • OVG Hamburg, 06.11.2019 - 2 Bs 218/19

    Baurechtlicher Nachbarschutz bei Baugenehmigung auf Grundlage eines …

    Die Eigenart des Baugebiets bestimmt sich nicht allein nach seiner Zweckbestimmung, sondern auch nach der jeweiligen örtlichen Situation, in die ein Gebiet "hineingeplant" worden ist und nach dem Willen des Plangebers, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hierfür gegebenen Begründung zum Ausdruck gekommen ist (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2011, 2 Bf 178/09.Z, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 07.09.2012 - 2 Bs 165/12

    Festsetzung der geschlossenen Bauweise in einem hamburgischen Baustufenplan

    Die Überleitung einer nicht an tatbestandliche Voraussetzungen geknüpften Abweichung von der vorderen Baulinie in § 13 Abs. 1 Satz 3 BPVO begegnet jedoch ebenso wie die in § 13 Abs. 4 BPVO enthaltene Ausnahme von hinteren oder seitlichen Baulinien (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2011, 2 Bf 178/09.Z, juris) und der von der Bauaufsichtsbehörde zu bestimmenden Unterbrechungen der geschlossenen Umbauung der Baublöcke in den Sätzen 3 und 4 der Bemerkungen zu Spalte 4 der Baustufentafel in § 11 Abs. 1 BPVO (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 13.7.2012, a.a.O.) rechtsstaatlichen Bedenken im Hinblick auf das Gebot der Bestimmtheit.
  • VG Hamburg, 13.11.2015 - 9 E 2858/15

    Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen durch Großgarage eines Krankenhauses

    Diese Rechtsprechung ist bisher nur für die notwendigen Stellplätze in Wohngebieten nach § 12 Abs. 2 BauNVO aufgestellt worden (BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003, a.a.O., vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2011, 2 Bf 178/09.Z, juris, Rn. 8;… VGH Mannheim, Beschl. v. 11.12.2013, 3 S 1964/13, juris, Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bf 169/11

    Bauvorbescheid für wasserseitige Überbauung eines Kanals mit einem Erker; …

    Denn Voraussetzung der Überleitung bauplanungsrechtlicher Vorschriften der BPVO war, dass die übergeleiteten Vorschriften auch Inhalt eines Bebauungsplans nach dem BBauG sein konnten (…BVerwG, Urt. v. 20.10.1972, BVerwGE 41, 67;… Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364, 379 zu § 10 Abs. 9 BPVO;… OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 356 zu § 10 Abs. 9 BPVO; Beschl. v. 7.9.2012, NordÖR 2013, 106 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 BPVO; Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12, juris zu den Sätzen 3 und 4 der Bemerkungen zu Spalte 4 der Baustufentafel in § 11 Abs. 1 BPVO; Beschl. v. 16.2.2011, 2 Bf 178/09.Z, juris zu § 13 Abs. 4 BPVO).
  • VG Hamburg, 20.09.2024 - 12 K 2865/23

    Erhaltungssatzung bzw. -verordnung; Bestimmung des Maßstabs für die Prüfung der …

    Dies galt auch für planerisch vorgesehene Ausnahmen, die gemäß § 31 Abs. 1 BBauG 1960 nach Art und Umfang ausdrücklich im Bebauungsplan bestimmt sein mussten (vgl. BVerwG, ebenda;… Urt. v. 23.8.1996, 4 C 13.94, juris Rn. 61; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2011, 2 Bf 178/09.Z , juris Rn. 7 ).
  • VG Hamburg, 15.04.2024 - 12 K 1777/21

    Nachträgliche Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung; …

    Dies galt auch für planerisch vorgesehene Ausnahmen, die gemäß § 31 Abs. 1 BBauG 1960 nach Art und Umfang ausdrücklich im Bebauungsplan bestimmt sein mussten (vgl. BVerwG, ebenda;… Urt. v. 23.8.1996, 4 C 13.94, juris Rn. 61; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2011, 2 Bf 178/09.Z , juris Rn. 7 ).
  • VG Hamburg, 27.01.2026 - 12 E 9435/25

    Zur drittschützenden Wirkung einzelner bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher …

    Unabhängig davon, ob sich aus dieser Festsetzung ein planerisches Grundkonzept ergibt, jegliche oberirdische Bebauung auf den nicht überbaubaren Teilen der Baugrundstücke zum Schutz der Wohnruhe und der Gartengestaltung generell auszuschließen (…so VG Hamburg, Urt. v. 6.12.2024, 7 K 4096/23, n.v.;… Urt. v. 5.10.2021, 9 K 23/19, n.v.;… Urt. v. 14.5.2013, 11 K 988/11, n.v.;… Urt. v. 14.5.2013, 11 K 988/11, n.v.; siehe auch OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2011, 2 Bf 178/09.Z , juris Rn. 11 ;… Beschl. v. 27.3.2017, 2 Bs 51/17 , juris Rn. 16 ), vermittelt sie jedenfalls keinen Drittschutz.
  • VG Hamburg, 27.01.2026 - 12 E 9371/25

    Zur drittschützenden Wirkung einzelner bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher …

    Unabhängig davon, ob sich aus dieser Festsetzung ein planerisches Grundkonzept ergibt, jegliche oberirdische Bebauung auf den nicht überbaubaren Teilen der Baugrundstücke zum Schutz der Wohnruhe und der Gartengestaltung generell auszuschließen (…so VG Hamburg, Urt. v. 6.12.2024, 7 K 4096/23, n.v.;… Urt. v. 5.10.2021, 9 K 23/19, n.v.;… Urt. v. 14.5.2013, 11 K 988/11, n.v.;… Urt. v. 14.5.2013, 11 K 988/11, n.v.; siehe auch OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2011, 2 Bf 178/09.Z , juris Rn. 11 ;… Beschl. v. 27.3.2017, 2 Bs 51/17 , juris Rn. 16 ), vermittelt sie jedenfalls keinen Drittschutz.
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