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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10165
OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00 (https://dejure.org/2003,10165)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.2003 - 2 Bf 427/00 (https://dejure.org/2003,10165)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 2 Bf 427/00 (https://dejure.org/2003,10165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BPVO § 10 Abs. 4; ; BauNVO § 3; ; BauNVO § 14 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Private Schwimmhalle in reinem Wohngebiet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung von Baugenehmigungen zur Errichtung einer Schwimmhalle ; Außerkraftsetzung einer planerischen Festsetzung wegen Funktionslosigkeit ; Festsetzung als Kleinsiedlungsgebiet ; Eigenart der näheren Umgebung eines reinen Wohngebiets; Qualifizierung einer Schwimmhalle ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 480 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem …

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00
    Aber unter diesen Anlagen seien nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996, BVerwGE 102, S. 351) nur die in § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB definierten Gemeinbedarfsanlagen zu verstehen.

    An der diese Möglichkeit bejahenden Auslegung des § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, die dem Beschluss über den vorläufigen Rechtsschutz zu diesem Verfahren zugrunde lag, hält der Senat nicht mehr fest, sondern folgt der Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Dezember 1996 (BVerwGE 102, S. 351).

    Soweit das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts teilweise in der Literatur auf Kritik gestoßen ist und gegenläufige Meinungen vertreten werden (…König/Roeser/Stock, a.a.O, § 4 Rdnr. 45;… E/Z/B, a.a.O., § 2 BauNVO Rdnr. 46;… Bielenberg, a.a.O., § 2 BauNVO Rdnr. 62;… Dürr, VBlBW 1997, S. 217; Stock, ZfBR 1997, S. 219;… Knaup/Stange, BauNVO, 8. Auflage 1997, § 2 Rdnr. 52, anders bei Anlagen für sportliche Zwecke Rdnr. 62;… vgl. bei Anlagen für sportliche Zwecke Fickert/Fieseler, a.a.O, Vorbem. §§ 2-9, Rdnr. 12.12;… a.A. Boeddinghaus, BauNVO, 4. Auflage 2000, Rdnr. 128), bedarf dies hier keiner weiteren Erörterung, weil sich die Kritik nicht auf die hier relevante Frage der allgemeinen Zugänglichkeit einer Anlage bezieht, sondern auf die Möglichkeit, die der Wohnbevölkerung dienenden Anlagen für u.a. sportliche Zwecke auch gewerblich zu betreiben.

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00
    Eine planerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG…, Urteil vom 29.4.1977, BVerwGE 54, S. 5; vom 5.8.1983, BVerwGE 67, S. 334;… vom 3.8.1990, BVerwGE 85, S. 273;… vom 21.12.1999, UPR 2000, S. 229; OVG Hamburg, Beschluss vom 1.12.2000 - 2 Bf 688/98 -).

    Es ist darauf beschränkt, solche Störungen abwehren zu können, die bei einer Interessenabwägung als rücksichtslos zu bewerten sind, was erst dann der Fall ist, wenn sie für den Nachbarn billigerweise unzumutbar sind (…ständige Rechtsprechung: BVerwG, Urteile vom 25.2.1977, BVerwGE 52, S. 122, und vom 5.8.1983, BVerwGE 67, S. 334; OVG Hamburg…, Urteil vom 17.1.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00
    Derselbe Nachbarschutz besteht im unbeplanten Innenbereich, wenn - wie hier - die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, BVerwGE 94, S. 151).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00
    Es ist darauf beschränkt, solche Störungen abwehren zu können, die bei einer Interessenabwägung als rücksichtslos zu bewerten sind, was erst dann der Fall ist, wenn sie für den Nachbarn billigerweise unzumutbar sind (ständige Rechtsprechung: BVerwG, Urteile vom 25.2.1977, BVerwGE 52, S. 122, …und vom 5.8.1983, BVerwGE 67, S. 334; OVG Hamburg…, Urteil vom 17.1.2002, a.a.O.).
  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00
    Nebenanlagen dürfen im Verhältnis zur Hauptanlage nach ihren Abmessungen nicht gleichwertig erscheinen oder jene gar optisch verdrängen (BVerwG, Beschluss vom 23.6.1993, Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 8;… Urteil vom 18.2.1983, BVerwGE 67, S. 23; Urteil vom 17.12.1976, NJW 1977, S. 2090; OVG Saarlouis, Urteil vom 23.2.1979, BRS Bd. 35, Nr. 39).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00
    Nebenanlagen dürfen im Verhältnis zur Hauptanlage nach ihren Abmessungen nicht gleichwertig erscheinen oder jene gar optisch verdrängen (BVerwG, Beschluss vom 23.6.1993, Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 8; Urteil vom 18.2.1983, BVerwGE 67, S. 23;… Urteil vom 17.12.1976, NJW 1977, S. 2090; OVG Saarlouis, Urteil vom 23.2.1979, BRS Bd. 35, Nr. 39).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00
    Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken kommt daher kraft Bundesrecht in der Regel keine nachbarschützende Wirkung zu, sondern nur in besonderen Konstellationen, nämlich nur dann, wenn sie zur Vermeidung nachbarlicher Konfliktlagen nach dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB geboten oder von dem Plangeber als nachbarschützend vorgesehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1995, BauR 1996, S. 82; OVG Hamburg…, Urteil vom 17.1.2002, NordÖR 2002, S. 454 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00
    Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken kommt daher kraft Bundesrecht in der Regel keine nachbarschützende Wirkung zu, sondern nur in besonderen Konstellationen, nämlich nur dann, wenn sie zur Vermeidung nachbarlicher Konfliktlagen nach dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB geboten oder von dem Plangeber als nachbarschützend vorgesehen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.10.1995, BauR 1996, S. 82; OVG Hamburg, Urteil vom 17.1.2002, NordÖR 2002, S. 454 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2002 - 1 ME 255/02

    Firsthöhe; Grundfläche; Nebenanlage; reines Wohngebiet; Schwimmhalle; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00
    Eine Schwimmhalle für die Bewohner eines Wohnhauses und gelegentliche Gäste ist regelmäßig eine der Wohnnutzung des Grundstücks dienende Nebenanlage; sie ist funktionell dadurch gekennzeichnet, dass sie im Hinblick auf den Zweck des Wohnens ähnlich wie Zubehör zu einem Wohngebäude eine Hilfsfunktion hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.12.1976, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 30.4.1975, BRS 29 Nr. 22, Urteil vom 26.6.1975, BRS 29 Nr. 91; OVG Münster, Urteile vom 15.6.1973, BRS 27 Nr. 32, und vom 23.2.1979, BRS 35 Nr. 39; VGH Kassel, Beschluss vom 27.1.1978, BRS 33 Nr. 25; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.11.2002, BauR 2003, S. 218;… Fickert/Fieseler, a.a.O., Rdnrn. 23 und 24.1).
  • VGH Hessen, 27.01.1978 - IV TG 3/78

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Schwimmschule im reinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00
    Eine Schwimmhalle für die Bewohner eines Wohnhauses und gelegentliche Gäste ist regelmäßig eine der Wohnnutzung des Grundstücks dienende Nebenanlage; sie ist funktionell dadurch gekennzeichnet, dass sie im Hinblick auf den Zweck des Wohnens ähnlich wie Zubehör zu einem Wohngebäude eine Hilfsfunktion hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.12.1976, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 30.4.1975, BRS 29 Nr. 22, Urteil vom 26.6.1975, BRS 29 Nr. 91; OVG Münster, Urteile vom 15.6.1973, BRS 27 Nr. 32, und vom 23.2.1979, BRS 35 Nr. 39; VGH Kassel, Beschluss vom 27.1.1978, BRS 33 Nr. 25; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21.11.2002, BauR 2003, S. 218;… Fickert/Fieseler, a.a.O., Rdnrn. 23 und 24.1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1979 - XI A 383/78

    Bauplanungsrecht: Schwimmhalle als Nebenanlage i.S. der BauNVO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1973 - X A 1093/71

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer privaten Tankanlage im reinen Wohngebiet

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung …

  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1995 - 7 A 3700/91

    Freiberufliche Tätigkeit; Allgemeines Wohngebiet; Nachbarlicher Abwehranspruch

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1997 - 6 S 755/95

    Sozialhilfe nach den Besonderheiten des Einzelfalles - Berücksichtigung von …

  • OVG Hamburg, 07.09.2000 - 2 Bs 212/00
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.05.1999 - II 12/97

    Schenkungsteuer; Übertragung eines Grundstücks von Handwerkskammer auf …

  • OVG Hamburg, 09.12.1997 - Bf II 29/97
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet; …

    Rn. 34 Ein rein privater Lagerplatz - wie er hier in Rede steht - kann in einem allgemeinen Wohngebiet auch nicht deshalb als zulässig angesehen werden, weil er gegenüber einem Lagerplatz als Teil eines sonstigen Gewerbebetriebs als Hauptanlage (…hier etwa einem gewerblichen Bootsliegeplatz bzw. einer Bootsvermietung, hierzu VG München, Urt. v. 09.12.2004 - M 11 K 03.2720 -) eher mit der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets vereinbar wäre (vgl. zu entsprechenden Überlegungen bei der Unterbringung von Reitpferden für Hobbyzwecke BayVGH Beschl. v. 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549 -, NVwZ-RR 2007, 659; OVG Hamburg, Beschl. v. 30.07.2003 - 2 Bf 427/00 -, HmbJVBl 2005, 9;… OVG Saarland, Urt. v. 01.03.1990 - 2 R 8/89 -, BRS 50 Nr. 190;… hierzu auch Senat, Urt. v. 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, VBlBW 2004, 181).
  • VG Stuttgart, 20.05.2015 - 2 K 2227/12

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsverpflichtung; Teilnichtigkeit bei …

    Rn. 40 Schließlich soll eine Funktionslosigkeit der Festsetzungen in Bezug auf ein Teilgebiet eines Bebauungsplans nur in Betracht kommen, wenn das Teilgebiet nicht nur aus wenigen Grundstücken besteht (OVG Hamburg…, Urteil vom 28.02.2013 - 2 Bf 17/11 -, Juris Rn. 45 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 09.10.2003, BauR 2004, 1128, ebenso wohl auch OVG Hamburg, Urteil vom 30.07.2003 - 2 Bf 427/00 -, Juris Rn. 46).
  • OVG Hamburg, 08.12.2003 - 2 Bs 439/03

    Mobilfunkanlagen in Wohngebieten zulässig!

    Zu den Wesensmerkmalen einer untergeordneten Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO gehört, dass die Anlage sowohl in ihrer Funktion als auch räumlich gegenständlich (optisch) dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zu- und untergeordnet ist (…BVerwG, Urt. v. 17.12.1976, BRS 30 Nr. 117; Urt. d. Senats v. 30.7.2003 - 2 Bf 427/00 -).
  • VG Hamburg, 13.11.2017 - 7 K 5105/14

    Anspruch auf Verzicht der Bauaufsichtsbehörde auf eine Baulast; Beschränkung der …

    Rn. 21 Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit grundsätzlich dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache im Sinne einer Offenkundigkeit einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (…BVerwG, Beschl. v. 29.5.2001, 4 B 33/01, juris Rn. 5, unter Bezug auf Urt. v. 29.4.1977, 4 C 39.75, BVerwGE 54, 5; OVG Hamburg, Urt. v. 30.7.2003, 2 Bf 427/00, juris Rn. 41 m.w.N.).
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