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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22781
OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12 (https://dejure.org/2012,22781)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.2012 - 2 Bs 142/12 (https://dejure.org/2012,22781)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - 2 Bs 142/12 (https://dejure.org/2012,22781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPVO § 11 Abs. 1
    Überleitung der Sätze 3 bis 7 der Bemerkungen zu Spalte 4 von § 11 Abs. 1 BPVO sind nicht in das geltende Planungsrecht übergeleitet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung geschlossener Bauweise im Baustufenplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überleitung der Sätze 3 bis 7 der Bemerkungen zu Spalte 4 von § 11 Abs. 1 BPVO sind nicht in das geltende Planungsrecht übergeleitet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 506
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (15)

  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 2 Bs 67/09

    Hofgemeinschaft; Bebauung des Nachbargrundstücks, Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12
    Ob diese beschränkte Festsetzung nach dem Willen des Plangebers als erschöpfend anzusehen ist mit der Folge, dass das Grundstück grundsätzlich in seiner gesamten Tiefe bebaut werden darf (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 12.1.1968, BVerwGE 29, 49; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.7.2009, NordÖR 2010, 72, 73 f.), oder ob sich die überbaubare Fläche ergänzend nach dem Maßstab des § 34 Abs. 1 BauGB bestimmt, kann offen bleiben.

    Die bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften regeln abschließend Umfang und Grenzen des Nachbarschutzes gegen die Erteilung einer Baugenehmigung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.1991, ZfBR 1992, 79, 82 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.7.2009, 2 Bs 67/09, juris, Rn. 53).

  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12
    Rn. 32 5. Die Festsetzungen des Baustufenplans zum Maß der baulichen Nutzung, d.h. die Zahl der Vollgeschosse und die bebaubare Fläche, hat das Verwaltungsgericht zu Recht und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. nur OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, m.w.N.) als nicht nachbarschützend angesehen.

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (…vgl. nur BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O., 73 f., m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 31.08.2010 - 2 Bs 127/10
    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12
    Dies entspricht dem ausdrücklich erklärten Willen des Gesetzgebers (siehe die amtliche Begründung zu § 71 Abs. 2 HBauO in Bü-Drs. 18/2549), weshalb sich aus den weiteren Regelungen der Bauordnung - im Gegensatz zu den Vorschriften vieler anderer Bundesländer - ein Nachbarschutz nicht herleiten lässt (…vgl. nur OVG Hamburg, Beschl. v. 10.2.2012, 2 Bs 245/11, juris, Rn. 16; v. 17.1.2011, 2 Bs 278/10 und v. 31.8.2010, 2 Bs 127/10; jew. m.w.N.;… vgl. zur Frage eines Nachbarschutzes aus § 15 Abs. 1 Satz 4 HBauO allerdings auch Beschl. v. 20.2.2012, a.a.O., Rn. 18, m.w.N.).

    Aus ihnen ergibt sich selbst dann kein Nachbarschutz, wenn - wie hier - eine Abweichung nach § 69 HBauO zugelassen worden ist, welche die Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange verlangt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 31.8.2010, 2 Bs 127/10 und v. 30.4.2010, 2 Bs 70/10).

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12
    Die bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften regeln abschließend Umfang und Grenzen des Nachbarschutzes gegen die Erteilung einer Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.1991, ZfBR 1992, 79, 82 f.;… OVG Hamburg, Beschl. v. 28.7.2009, 2 Bs 67/09, juris, Rn. 53).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass das Gebäude des Antragstellers erst nach Erlass der angefochtenen Baugenehmigung unter Denkmalschutz gestellt worden ist und sich die Verletzung nachbarschützender Rechte nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung bestimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998, BauR 1998, 995;… OVG Hamburg, Urt. v. 2.2.2011, NordÖR 2011, 399; jew. m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07

    Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit …

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass das Gebäude des Antragstellers erst nach Erlass der angefochtenen Baugenehmigung unter Denkmalschutz gestellt worden ist und sich die Verletzung nachbarschützender Rechte nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung bestimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998, BauR 1998, 995; OVG Hamburg, Urt. v. 2.2.2011, NordÖR 2011, 399; jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen …

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12
    Das Merkmal "Umfang" in § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ist deshalb nur dann von Bedeutung, wenn Quantität in Qualität umschlägt, also die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1995, NVwZ 1995, 899, 900; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, NordÖR 2009, 308, 310).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12
    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334;… OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O., 73 f., m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12
    Auch verkennt der Antragsteller, dass der Nachbar bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus weder einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998, BauR 1998, 1206) noch einen verfahrensrechtlichen Anspruch auf Beteiligung und Berücksichtigung seiner Belange hat (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2010, NordÖR 2011, 84, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12
    Bereits aus der Rechtsnatur, dem Sinn und dem Zweck der Bebauungspläne ergibt sich das Bedürfnis nach Bestimmtheit planerischer Festsetzungen, zumal diese den Inhalt des Grundeigentums sowohl für die unmittelbar von der Festsetzung betroffenen Flächen als auch mittelbar für die ihnen benachbarten Grundflächen bestimmen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 16.2.1973, BVerwGE 42, 5, 6 f.).
  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 167.65

    Festsetzung von Baulinien oder Baugrenzen im qualifizierten Bebauungsplan

  • OVG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Bs 154/08

    Normenklarheit; Bebauungsplan; normative Geltung; Nachbar; Anspruch auf …

  • OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12

    § 212a BauGB und Drittwiderspruch; Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Ausgangs- …

  • OVG Hamburg, 10.02.2012 - 2 Bs 245/11

    Anordnung einer geschlossenen Bauweise; rückwärtiges Grundstück

  • OVG Hamburg, 02.09.2010 - 2 Bs 144/10

    Hamburger Bauordnung enthält kein subjektives Recht des Nachbarn auf eine …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Stützmauer

    Rn. 51 Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 2 BauO LSA hat nachbarschützende Wirkung (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.08.2004 - 2 M 35/08 -, JMBl LSA 2006, 341; HambOVG, Beschl. v. 13.07.2012 - 2 Bs 142/12 -, BRS 79 Nr. 93, RdNr. 13 in juris; Beschl. v. 20.02.2012 - 2 Bs 14/12 -, BRS 79 Nr. 186, RdNr. 18 in juris;… OVG NW, Urt. v. 09.06.2011 - 7 A 1494/09 -, juris, RdNr. 54; SaarlOVG, Beschl. v. 22.10.1996 - 2 W 34/96 -, BRS 58 Nr. 181; OVG Berlin, Beschl. v. 02.06.1998 - 2 S 4.98 -, BRS 60 Nr. 118; Große/Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 7 Aufl., § 18 RdNr.13, m.w.N.).

    Rn. 52 Auch § 12 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA kann im Einzelfall nachbarschützende Wirkung zukommen (…vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 02.06.1998 a.a.O.;… Jäde. a.a.O., RdNr. 53; Franz, in: Simon BayBauO, Art. 13 RdNr. 1; Große/Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 7 Aufl., § 18 RdNr.8;… a.A.: OVG NW, Urt. v. 09.06.2011, a.a.O.; HambOVG Hamburg, Beschl. v. 13.07.2012, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch die von einer Wärmepumpe …

    Denn wie sich aus § 1 dieser Verordnung ergibt, dient diese "zur Pflege und zum Wiederaufbau des Stadt- und Landschaftsbildes im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg", was verdeutlicht, dass sie allein auf die Wahrung objektiver Interessen gerichtet ist ( OVG Hamburg, Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12 , NordÖR 2012, 539 , juris Rn. 5 ; Beschl. v. 18.1.2016, 2 Bs 247/15, n.v.; Beschl. v. 22.5.2018, 2 Bs 63/18, n.v.).
  • VG Hamburg, 06.03.2024 - 12 K 2215/19

    Erfolgreiche Klage einer Nachbarin gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Soweit sich aus der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts etwas anderes ergibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12 , juris Rn. 33 ; Beschl. v. 15.4.2011, 2 Bs 34/11, n.v.; Beschl. v. 29.3.2010, 2 Bs 30/10, n.v.; Beschl. v. 8.12.2009, 2 Bs 216/09, n.v.; siehe zuletzt auch Beschl. v. 13.9.2023, 2 Bf 148/23.Z, n.v., BA S. 21 ["Im Übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts, dass Balkone in Baugebieten mit geschlossener Bauweise nach § 6 Abs. 1 Satz 3 HBauO mit ihrer seitlichen Front keine Abstandsflächen einhalten müssen."];… ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 29.4.2009, 3 S 569/09, juris Rn. 10;… OVG Bautzen, Beschl. v. 12.10.2010, 1 B 249/10, juris, Rn. 5;… entsprechend auch für Terrassen OVG Münster, Beschl. v. 30.1.2024, 10 A 875/21, juris Rn. 78 ff.;… Beschl. v. 25.9.2020, 10 A 4545/19, juris Rn. 6;… VGH München, Beschl. v. 5.1.2016, 1 ZB 15.606, juris Rn. 9 f.), folgt die Kammer dem aus den dargelegten Gründen nicht.

    Grundsätzlich müssen Nachbarn es in einem bebauten innerstädtischen Wohngebiet hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es dadurch zu einer gewissen Verschattung des eigenen Grundstücks bzw. von Wohnräumen kommt (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, 2 Bs 165/12 , juris Rn. 31 ; Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12 , juris Rn. 33 ;…OVG Münster, Beschl. v. 18.9.2014, 7 B 1037/14, juris Rn. 10).

    Die Bewertung, dass die Privilegierung des § 6 Abs. 1 Satz 3 HBauO für die hier streitgegenständlichen Balkone nicht anwendbar ist, weicht von der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ab, wonach Balkone in Baugebieten mit geschlossener Bauweise nach § 6 Abs. 1 Satz 3 HBauO mit ihrer seitlichen Front keine Abstandsflächen einhalten müssen (vgl. Beschl. v. 13.9.2023, 2 Bf 148/23.Z, n.v., BA S. 21; Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12 , juris Rn. 33 ; Beschl. v. 16.7.2013, 2 Bs 189/13, n.v; Beschl. v. 15.4.2011, 2 Bs 34/11, n.v.; Beschl. v. 29.3.2010, 2 Bs 30/10, n.v.; Beschl. v. 8.12.2009, 2 Bs 216/09, n.v.).

  • OVG Hamburg, 30.07.2015 - 2 Bs 141/15

    Zum Begriff des Wohngebäudes iSd BauNVO

    Von rücksichtslosen Störungen kann erst dann die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (…st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12, juris, Rn. 33; Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73 f., m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bf 169/11

    Bauvorbescheid für wasserseitige Überbauung eines Kanals mit einem Erker; …

    Denn Voraussetzung der Überleitung bauplanungsrechtlicher Vorschriften der BPVO war, dass die übergeleiteten Vorschriften auch Inhalt eines Bebauungsplans nach dem BBauG sein konnten (…BVerwG, Urt. v. 20.10.1972, BVerwGE 41, 67;… Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364, 379 zu § 10 Abs. 9 BPVO;… OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 356 zu § 10 Abs. 9 BPVO; Beschl. v. 7.9.2012, NordÖR 2013, 106 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 BPVO; Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12, juris zu den Sätzen 3 und 4 der Bemerkungen zu Spalte 4 der Baustufentafel in § 11 Abs. 1 BPVO; Beschl. v. 16.2.2011, 2 Bf 178/09.Z, juris zu § 13 Abs. 4 BPVO).

    Dies setzt u.a. voraus, dass für die Planbetroffenen erkennbar und vorhersehbar ist, welche Festsetzungen für welche Flächen gelten und unter welchen Voraussetzungen eine generell zulässige Bebauung gleichwohl im Einzelfall unzulässig ist (…OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, a.a.O.; Beschl. v. 13.7.2012, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 27.07.2015 - 2 Bs 127/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für den …

    Von rücksichtslosen Störungen kann erst dann die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (…st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12, juris, Rn. 33; Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73 f., m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 07.09.2012 - 2 Bs 165/12

    Festsetzung der geschlossenen Bauweise in einem hamburgischen Baustufenplan

    Schließlich muss in städtischen Gebieten jeder Grundstückseigentümer grundsätzlich hinnehmen, dass sein Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude zu gewissen Tageszeiten von Gebäuden in der Nachbarschaft verschattet werden und dass Nachbarn das Grundstück einsehen können (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12, a.a.O.).
  • VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 865/19

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Beseitigung eines …

    Auf dieser Grundlage konnten in den Baustufenplänen nach ständiger Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts Festsetzungen nicht nur zu den Baugebieten, sondern auch zur Zahl der Vollgeschosse und zur Bauweise getroffen werden (…zu solchen Festsetzungen s. nur OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2015, 2 Bs 127/15 , juris Rn. 16 ; Beschl. v. 20.11.2014, 2 Bs 209/14, n. v., S. 7 BA;… Beschl. v. 7.9.2012, 2 Bs 165/12 , juris Ls. 1 und Rn. 14 ff.; Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12 , juris Rn. 6 ;… Beschl. v. 10.2.2012, 2 Bs 245/11 , juris Rn. 12 ;… Urt. v. 30.3.2011, 2 Bf 374/06 , juris Rn. 49 ;… Beschl. v. 26.4.2000, 2 Bs 116/00, juris Rn. 3;… Beschl. v. 7.2.2000, 2 Bs 24/00, juris Rn. 3;… Beschl. v. 23.4.1999, 2 Bf 173/99, juris Rn. 2;… Beschl. v. 28.11.1996, Bs II 176/96, juris Rn. 18).

    Für die Planbetroffenen muss erkennbar und vorhersehbar sein, welche Festsetzungen für welche Flächen gelten (… OVG Hamburg, Beschl. v. 7.9.2012, 2 Bs 165/12 , juris Rn. 17 ; Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12 , juris Rn. 7 ;… Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs. 154/08, juris Rn. 8).

  • OVG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Bs 265/13

    Nachbarrechtsstreit mit Denkmaleigentümer; Denkmalschutzrecht und vereinfachtes …

    Das Verwaltungsgericht hat im Rahmen der Prüfung der §§ 80, 80 a VwGO zu Recht auf den Umstand hingewiesen, dass die Antragstellerin eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO erteilte Baugenehmigung angegriffen hat und dass zum Prüfprogramm des § 61 Abs. 2 HBauO nicht die Frage gehört, ob neben der Baugenehmigung eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzrecht erteilt werden kann oder muss (ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12, juris Rn. 37; Beschl. v. 19.2.2013, 2 Bs 265/12).
  • OVG Hamburg, 07.06.2021 - 2 Bs 84/21

    Anforderungen an die Darlegung eines erstinstanzlichen Verfahrensmangels; …

    Die Antragsgegnerin legt selbst dar, dass die Widersprüche aufschiebende Wirkung entfalten, weil § 212a Abs. 1 BauGB zugunsten des Vorhabens hinsichtlich des Vorbescheides nicht eingreife, so dass dessen Regelungen in die angefochtene Baugenehmigung erneut aufgenommen worden seien (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12 , NordÖR 2012, 539 , juris Rn. 3 ).
  • VG Hamburg, 25.03.2026 - 12 E 9009/25

    Zu einzelnen drittschützenden Vorschriften im Rahmen eines nachbarrechtlichen …

  • VG Hamburg, 14.04.2016 - 7 K 2428/14

    Abstandsflächen; grenzständige Bebauung; notwendige Fenster; Rücksichtnahmegebot

  • VG Hamburg, 04.11.2025 - 7 E 6401/25

    Widerspruch gegen die Baugenehmigung: Wenn die Solaranlage im Schatten liegt

  • VG Hamburg, 18.12.2015 - 9 E 5465/15

    Baugenehmigung ohne Bauantrag: Keine nachbarschützende Wirkung!

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