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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4452
OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07 (https://dejure.org/2007,4452)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2007 - 2 Bs 188/07 (https://dejure.org/2007,4452)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2007 - 2 Bs 188/07 (https://dejure.org/2007,4452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit einer Verletzung des Rücksichtsnahmegebots auch im Falle der Einhaltung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandflächen; Nachbarschützender Charakter einer Festsetzung eines Bebauungsplans; Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2008, 283
 
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Wird zitiert von ... (94)Zitiert selbst (7)

  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    Vielmehr bedarf es dafür einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, aus der sich ergibt, dass eine solche selbstständige verfahrensrechtliche Rechtsposition vermittelt werden soll (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002, 454, 455 m.w.N.).

    Ob darüber hinaus einer Festsetzung nachbarschützender Charakter zukommt, muss im Einzelfall für die jeweilige Ausweisung durch Auslegung ermittelt werden (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, a.a.O. S. 455 m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eröffnen Ausweisungen über das Maß der baulichen Nutzung, um die es hier geht, grundsätzlich keine nachbarlichen Abwehrrechte (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2007, 2 Bs 101/07; Urt. v. 17.1.2002, a.a.O., S. 455).

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (…vgl. nur BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334; OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, a.a.O., S. 457).

    Das Nebeneinander einer dreigeschossigen und einer eingeschossigen Bebauung erzeugt als solches noch keine erdrückende Wirkung (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, a.a.O., S. 457).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    Eine Verletzung ihrer Rechte ergäbe sich auch in diesem Falle nur dann, wenn entweder die Festsetzung der Geschosszahl, von der eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht erteilt worden ist, nachbarschützend wäre oder wenn sich das Bauvorhaben gegenüber der Antragstellerin als rücksichtslos erwiese (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343).

    Dafür ist hier auch dann nichts ersichtlich, wenn man - den Einwänden der Antragstellerin folgend - unterstellt, dass das genehmigte Gebäude drei Vollgeschosse aufweist, und deshalb berücksichtigt, dass bei einer Beurteilung in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB die Interessen des Bauherrn tendenziell ein geringeres Gewicht haben als bei der Beurteilung einer plankonformen Bebauung nach dem unmittelbaren Maßstab des § 15 Abs. 1 BauNVO (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05

    Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung, …

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    Anderes könnte in Fällen gelten, in denen - wie hier - die Tiefe der Abstandsfläche nach altem Recht 1 H betragen hätte und damit die Absenkung auf 0, 4 H auch in tatsächlicher Hinsicht wesentlich deutlichere Veränderungen mit sich bringen dürfte (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 20.10.2005, BauR 2006, 1104).

    Ein unmittelbar durch eine faktische Baugrenze vermittelter Nachbarschutz kommt nicht in Betracht (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 20.10.2005, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 27.10.2005 - 2 Bf 320/03
    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    Abwehransprüche sind insoweit nur dann gegeben, wenn die Wertminderung die Folge einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots ist, d.h. die Folge der dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks, oder der Verletzung einer anderen nachbarschützenden Norm (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997, NVwZ-RR 1998, 540; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.10.2005, 2 Bf 320/03 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    Der Anspruch auf Wahrung des Gebietscharakters, welchen die Antragstellerin vor Augen haben mag und dessen erfolgreiche Geltendmachung eine tatsächliche Beeinträchtigung nicht voraussetzt, bezieht sich lediglich auf die Art der baulichen Nutzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    aa) Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten scheidet in der Regel aus, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999, NVwZ 1999, 879; OVG Hamburg, Beschl. v. 6.6.2007, 2 Bs 97/07 sowie st. Rspr.).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstückes bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334;… OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, a.a.O., S. 457).
  • OVG Hamburg, 16.08.2021 - 2 Bs 182/21

    Wohnungsbauvorhaben in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt; …

    Zwar genoss das Grundstück des Antragstellers zu 1., solange das unmittelbar südlich gelegene Vorhabengrundstück unbebaut war, eine besonders vorteilhafte, weil nahezu gänzlich uneingeschränkte Belichtungssituation.Allerdings gilt grundsätzlich, dass das Rücksichtnahmegebot keine bestimmte Dauer oder "Qualität" der natürlichen Belichtung oder die unveränderte Beibehaltung einer insoweit zuvor gegebenen Situation gewährleistet (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, NordÖR 2008, 73, juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 2 Bs 67/09

    Hofgemeinschaft; Bebauung des Nachbargrundstücks, Rücksichtnahmegebot

    Denn sie rügt mit Recht, das Verwaltungsgericht sei im Rahmen seiner Erwägungen zur Verletzung subjektiver Rechte der Antragstellerin unzutreffend von der Annahme ausgegangen, die der Beigeladenen für ihr Bauvorhaben erteilten Befreiungen seien mit den Grundzügen der Planung des Bebauungsplans Hamburg-Altstadt 7 (Gesetz vom 18. Juni 1963, HmbGVBl. S. 85) vereinbar, und das Gericht habe nicht berücksichtigt, dass bei einer objektiv rechtswidrig erteilten Befreiung im Rahmen des Rücksichtnahmegebots den Interessen des durch die Neubebauung beeinträchtigten Grundstücksnachbarn ein größeres Gewicht als bei einer den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechenden Bebauung zukomme (…vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, BVerwGE 82, 343 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74).

    b) Die Festsetzungen und Vorschriften über das Maß der zulässigen Bebauung gemäß §§ 17 bis 20 BauNVO 1962, hinsichtlich derer die Antragsgegnerin Befreiungen erheblichen Umfangs erteilt hat, vermitteln Nachbarn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 23.6.1995, BRS 57 Nr. 209; Beschl. v. 19.10.1995, BRS 57 Nr. 219), der das Beschwerdegericht folgt (…zuletzt Urt. v. 14.7.2008, 2 Bf 277/03, in juris; Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73), selbst keine subjektiven Rechte.

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, billigerweise unzumutbar erscheint (…vgl. BVerwG , Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73 f. m.w.N.).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Interessen des Bauherrn im Rahmen der Abwägung unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB tendenziell ein geringeres Gewicht haben als bei der Beurteilung einer plankonformen Bebauung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (…vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74).

    Die Verschattung der grenzständigen Fassade des Gebäudes der Antragstellerin durch den straßenparallelen Teil des Neubaus überschreitet nicht das in einem dicht bebauten Innenstadtbereich hinzunehmende Maß (vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 74).

    Auf darauf beruhende Nachteile einer Neubebauung des Nachbargrundstücks kann sie sich deshalb nunmehr nicht berufen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, 75).

  • VG Hamburg, 06.01.2014 - 9 E 2814/13

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit eines Ikea-Einrichtungshauses im …

    Ob darüber hinaus einer Festsetzung nachbarschützender Charakter zukommt, muss im Einzelfall für die jeweilige Ausweisung durch Auslegung ermittelt werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 6 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts eröffnen Ausweisungen über das Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich keine nachbarlichen Abwehrrechte (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O., Rn. 7, m.w.N.).

    Dies gilt jedenfalls wegen einer möglichen Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 8).

    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat offengelassen, ob für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer erdrückenden Wirkung in der Regel kein Raum ist, wenn die notwendige Abstandsfläche eingehalten wird (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 11).

    Dabei erzeugt selbst das Nebeneinander einer dreigeschossigen und einer eingeschossigen Bebauung als solches noch keine erdrückende Wirkung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 12).

    Soweit eine beengende Wirkung darauf zurückzuführen ist, dass das Gebäude der Antragstellerin selbst nur einen geringen Abstand zur Grundstücksgrenze auf ihrem Grundstück einhält, hat sie keinen Anspruch darauf, dass die Beigeladene bei der Gestaltung der Bebauung ihres Grundstücks die Nachteile ausgleicht, die dem Grundstück der Antragstellerin aufgrund der grenznahen Bebauung anhaften (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O.).

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