Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 08.01.2007 - 2 Bs 332/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BauNVO § 15 Abs. 1
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauNVO § 15 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauNVO § 15 Abs. 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschöpfung des Bebauungsplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den einem Dritten erteilten Baugenehmigungsbescheid; Rücksichtnahmegebot und nachbarrechtliche Abwehrrechte; Genehmigung eines grenzständigen Wohngebäudes; Kein Verstoß gegen das ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 08.11.2006 - 7 E 3615/06
- OVG Hamburg, 08.01.2007 - 2 Bs 332/06
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1005
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87
Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …
Auszug aus OVG Hamburg, 08.01.2007 - 2 Bs 332/06
Für weitergehende Abwehransprüche aus Art. 14 Abs. 1 GG ist daneben kein Raum (vgl. ausführlich BVerwG, Urt. v. 26.9.1991, ZfBR 1992 S. 79, 82 f.). - OVG Hamburg, 03.02.1998 - 2 Bs 38/98
Auszug aus OVG Hamburg, 08.01.2007 - 2 Bs 332/06
Anderenfalls könnte ein Grundstückseigentümer, der an seiner geringeren Bebauung festhalten möchte, die plangemäße und vom Plangeber gewollte, dichtere Bebauung auf dem Nachbargrundstück verhindern und die Realisierung des Bebauungsplanes damit in Frage stellen (Beschl. d. Senats v. 3.2.1998, 2 Bs 38/98). - OVG Hamburg, 11.12.1997 - Bf II 50/95
Auszug aus OVG Hamburg, 08.01.2007 - 2 Bs 332/06
Der Nachbar kann eine Genehmigung deshalb nicht durch einen Hinweis auf seines Erachtens besser geeignete und rechtlich mögliche Alternativstandorte des Bauwerks zu Fall bringen (BVerwG, Beschl. v. 26.6.1997, NVwZ-RR 1998 S. 357; OVG Hamburg, Urt. v. 11.12.1997, Bf II 50/95, juris).
- OVG Thüringen, 13.04.2011 - 1 EO 560/10
Zumutbarkeit von Lärm aus Kindertagesstätten
Für weitergehende Abwehransprüche aus Art. 14 Abs. 1 GG ist daneben kein Raum (vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 26.09.1991 - 4 C 5/87 - und Beschluss vom 19.10.1995 - 4 B 215/95 - BayVGH, Beschluss vom 18.03.2005 - 1 CS 05.118 - OVG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2007 - 2 Bs 332/06 -). - OVG Hamburg, 28.07.2009 - 2 Bs 67/09
Hofgemeinschaft; Bebauung des Nachbargrundstücks, Rücksichtnahmegebot
Eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG scheidet aus, weil das einfachrechtliche bundesrechtliche Nachbarrecht abseits der Grenzen einer enteignenden Wirkung eine verfassungskonforme Ausformung von Inhalt und Schranken des Eigentums darstellt (…BVerwG, Urt. v. 26.9.1991, ZfBR 1992, 79, 82 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2007, 2 Bs 332/06, in juris). - OVG Hamburg, 30.07.2015 - 2 Bs 141/15
Zum Begriff des Wohngebäudes iSd BauNVO
Eine Rücksichtslosigkeit des jetzigen Vorhabens vermag dieser Umstand nicht zu begründen, selbst wenn die Bebauung auf ihrem und anderen Nachbargrundstücken die zulässige Geschossigkeit weiterhin nicht ausschöpft (vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2007, NordÖR 2007, 366).
- OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bf 27/14
Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reithalle mit …
Denn die baurechtliche Prüfung ist an das vom Bauherrn beantragte Vorhaben gebunden (BVerwG, Beschl. v. 26.6.1997, NVwZ-RR 1998, 357; OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2007, NordÖR 2007, 366 f.; Beschl. v. 18.3.2002, 2 Bs 35/02, juris); eine behördliche Alternativenprüfung findet anders als bei planerischen Entscheidungen nicht statt (…ebenso BVerwG, Urt. v. 20.6.2013, BVerwGE 147, 37, 44 m.w.N. zu § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB). - OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03
Zustimmung des Nachbarn bei einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …
Dass die Klägerin die neuen Maßfestsetzungen selbst nicht ausgeschöpft hat, macht das Bauvorhaben des Beigeladenen, der das festgesetzte Maß ausnutzt, nicht schon rücksichtslos (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2007, NordÖR 2007, 366). - OVG Hamburg, 23.07.2014 - 2 Bs 111/14
Nachbarschutz - Bau einer aus der natürlichen Geländeoberfläche herausragenden …
Wenn deren Bestandsbebauung gegenwärtig hinter der zulässigen Bebauung zurückbleibt, führt nicht per se zur Rücksichtslosigkeit des Vorhabens der Beigeladenen (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2007, NordÖR 2007, 366). - VG Hamburg, 24.09.2018 - 6 K 4519/13
Ermittlung eines seitlichen Grenzabstands
Der Nachbar kann eine Genehmigung deshalb nicht durch einen Hinweis auf seines Erachtens besser geeignete und rechtlich mögliche Alternativstandorte des Bauwerks zu Fall bringen (BVerwG, Beschl. v. 26.6.1997, 4 B 97/97, juris Rn 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2007, 2 Bs 332/06, juris Rn 8). - VG Hamburg, 27.02.2007 - 6 E 203/07
Bauordnungsrecht: Wirkung eines Verzichts auf vollständige Ausnutzung des …
Außerdem könnte ein Grundstückseigentümer, der an seiner geringeren Bebauung festhalten möchte, die plangemäße und vom Plangeber gewollte, dichtere Bebauung auf dem Nachbargrundstück verhindern und die Realisierung des Bebauungsplanes damit in Frage stellen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2007 - 2 Bs 332/06 m.w.N.).Der Nachbar kann eine Genehmigung deshalb nicht durch einen Hinweis auf seines Erachtens besser geeignete und rechtlich mögliche Alternativstandorte des Bauwerks zu Fall bringen (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2007 - 2 Bs 332/06; BVerwG, Beschl. v. 26.6.1997, NVwZ-RR 1998, 357).
- VG Hamburg, 16.08.2024 - 12 K 4159/20
Verfahren eines Konkurrenten gegen die Baugenehmigung für einen benachbarten …
- VG Würzburg, 09.05.2019 - W 5 K 18.975
Anspruch auf Belichtung und Belüftung im Nachbarrecht
Anderenfalls könnte ein Grundstückseigentümer, der an seiner geringeren Bebauung festhalten möchte, die plangemäße und vom Plangeber gewollte, dichtere Bebauung auf dem Nachbargrundstück verhindern und die Realisierung des Bebauungsplanes damit in Frage stellen (vgl. OVG Hamburg, B.v. 8.1.2007 - 2 Bs 332/06 - BeckRS 2007, 21216 m.w.N.). - VG Würzburg, 02.10.2018 - W 5 S 18.1143
Verletzung des Rücksichtnahmegebots in Gewerbegebiet und Einhaltung der …
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