Rechtsprechung
| BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23 - Vz 1/25 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verzögerungsbeschwerde gegen Dauer einer Wahlprüfungsbeschwerde
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolglose Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer eines Wahlprüfungsverfahrens von ca 20 Monaten - Spielraum bei Entscheidung über Reihenfolge der Bearbeitung anhängiger Verfahren nicht überschritten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 48 BVerfGG, § 97a Abs 1 S 1 BVerfGG, § 97a Abs 1 S 2 BVerfGG, § 97b Abs 1 S 1 BVerfGG
Erfolglose Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer eines Wahlprüfungsverfahrens von ca 20 Monaten - Spielraum bei Entscheidung über Reihenfolge der Bearbeitung anhängiger Verfahren nicht überschritten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Erfolglose Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer eines Wahlprüfungsverfahrens von ca 20 Monaten - Spielraum bei Entscheidung über Reihenfolge der Bearbeitung anhängiger Verfahren nicht überschritten
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verzögerungsbeschwerde gegen Dauer einer Wahlprüfungsbeschwerde
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Anderes war wichtiger: Wahlprüfung durfte 20 Monate dauern
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Reform des Wahlprüfungsverfahrens: Berlin sollte Karlsruhe das Feld überlassen
Verfahrensgang
- BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
- BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23 - Vz 1/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 21.12.2023 - 2 BvL 3/19
Unbegründete Verzögerungsbeschwerde bzgl der Dauer eines Verfahrens der konkreten …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23
Rn. 17 a) Bei der Ermittlung und Bewertung der Angemessenheit der Verfahrensdauer gelten die durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für fachgerichtliche Verfahren entwickelten Maßstäbe zur Beurteilung überlanger gerichtlicher Verfahren dem Grundsatz nach auch für das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGK 20, 65 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 13 w.N.).Hiernach sind insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeiten der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere von ihnen zu verantwortende Verfahrensverzögerungen, sowie die gerichtlich nur begrenzt zu beeinflussende Tätigkeit Dritter zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 20, 65 ;… BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 9 f. m.w.N.; Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 13).
Rn. 18 b) Diese Maßstäbe werden allerdings durch die speziellen Aufgaben und die besondere Stellung des Bundesverfassungsgerichts mit den daraus folgenden organisatorischen und verfahrensmäßigen Besonderheiten modifiziert (vgl. BVerfGK 20, 65 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14 w.N.).
So ist es bei der Bewertung der Dauer verfassungsgerichtlicher Verfahren in besonderem Maße geboten, auch andere Umstände zu berücksichtigen als nur die chronologische Reihenfolge ihrer Eintragung in das Gerichtsregister (vgl. BVerfGK 20, 65 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14 m.w.N.).
Denn beim Bundesverfassungsgericht ist etwa eine Kapazitätsausweitung - wie bei den Fachgerichten - als Reaktion auf Eingangszahlen grundsätzlich nicht möglich, seine Aufgabe der verbindlichen Auslegung der Verfassung erfordert zudem grundsätzlich in jedem Verfahren eine besonders tiefgreifende und abwägende Prüfung, und es kann, wenn Verfahren für das Gemeinwesen von besonderer Bedeutung sind oder ihre Entscheidung von dem Ergebnis eines sogenannten Pilotverfahrens abhängig ist, geboten sein, mit der Bearbeitung einzelner Verfahren zuzuwarten (vgl. BVerfGK 20, 65 ;… BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 12 ff. m.w.N.; Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14).
Auch eine längere Verfahrensdauer ist daher für sich gesehen nicht ohne Weiteres unangemessen; hierfür bedarf es jedoch in der Regel besonderer Gründe (…vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 16 m.w.N.; Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14).
Eine Überschreitung dieses Spielraums ist nur anzunehmen, soweit sich nach den maßgeblichen Kriterien aufdrängt, dass dem Verfahren hätte Vorrang eingeräumt werden müssen (…vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 16 m.w.N.; Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 15).
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 289/10
Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde: Zurückstellung einer …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23
Hiernach sind insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeiten der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere von ihnen zu verantwortende Verfahrensverzögerungen, sowie die gerichtlich nur begrenzt zu beeinflussende Tätigkeit Dritter zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 20, 65 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 9 f. m.w.N.;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 13).Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 9 m.w.N.).
Denn beim Bundesverfassungsgericht ist etwa eine Kapazitätsausweitung - wie bei den Fachgerichten - als Reaktion auf Eingangszahlen grundsätzlich nicht möglich, seine Aufgabe der verbindlichen Auslegung der Verfassung erfordert zudem grundsätzlich in jedem Verfahren eine besonders tiefgreifende und abwägende Prüfung, und es kann, wenn Verfahren für das Gemeinwesen von besonderer Bedeutung sind oder ihre Entscheidung von dem Ergebnis eines sogenannten Pilotverfahrens abhängig ist, geboten sein, mit der Bearbeitung einzelner Verfahren zuzuwarten (vgl. BVerfGK 20, 65 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 12 ff. m.w.N.;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14).
Auch eine längere Verfahrensdauer ist daher für sich gesehen nicht ohne Weiteres unangemessen; hierfür bedarf es jedoch in der Regel besonderer Gründe (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 16 m.w.N.;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14).
Eine Überschreitung dieses Spielraums ist nur anzunehmen, soweit sich nach den maßgeblichen Kriterien aufdrängt, dass dem Verfahren hätte Vorrang eingeräumt werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 16 m.w.N.;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 15).
Damit war die Verfahrensdauer unter Berücksichtigung der Regelung des § 97b Abs. 1 Satz 4 BVerfGG und des dieser Regelung zugrundeliegenden Gedankens, dass eine Bearbeitungsdauer von einem Jahr keinesfalls als unangemessen anzusehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 15 m.w.N.), nicht ungewöhnlich lang.
- BVerfG, 30.08.2016 - 2 BvC 26/14
503 Service Unavailable
Auszug aus BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23
Daher sei eine angemessene Verfahrensdauer entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, Rn. 31) nicht regelmäßig anzunehmen, wenn eine Entscheidung im Falle einer mittelbar gegen wahlrechtliche Regelungen gerichteten Wahlprüfungsbeschwerde so rechtzeitig vor Ablauf der Legislaturperiode ergehe, dass eine erforderliche Änderung des Wahlrechts noch vor der nächsten Wahl möglich wäre.Rn. 21 a) Für Wahlprüfungsverfahren gilt das Zügigkeitsgebot, das auf dem öffentlichen Interesse an der Klärung der Gültigkeit der Wahl und der sukzessiven Entwertung des Rechtsbehelfs mit fortschreitendem Ablauf der Legislaturperiode beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, Rn. 31 m.w.N.).
Richtet sich die Wahlprüfungsbeschwerde mittelbar gegen die Vereinbarkeit wahlrechtlicher Regelungen mit dem Grundgesetz, so wird eine angemessene Verfahrensdauer regelmäßig dann anzunehmen sein, wenn eine Entscheidung so rechtzeitig vor Ablauf der Legislaturperiode ergeht, dass eine erforderliche Änderung des Wahlrechts noch vor der nächsten Wahl möglich wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, Rn. 31).
Rn. 22 Das Wahlprüfungsverfahren zielt ferner generell nicht nur auf den Schutz des objektiven Wahlrechts ab, um so die richtige Zusammensetzung des Bundestages zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 122, 304 ; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, Rn. 32 m.w.N.), sondern bezweckt auch den subjektiv-rechtlichen Wahlrechtsschutz (vgl. BVerfGE 34, 81 ; zusammenfassend BVerfGK 16, 153 ).
Am Vorrang der objektiv-rechtlichen Prüfung soll jedoch festgehalten werden (…vgl. BTDrucks 17/9391, S. 6; BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, Rn. 32 m.w.N.).
Allgemein gebietet die subjektiv-rechtliche Bedeutung des Wahlprüfungsverfahrens keinen besonderen Vorrang dieser Verfahren gegenüber anderen verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, Rn. 32).
- BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 170/06
Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23
Rn. 17 a) Bei der Ermittlung und Bewertung der Angemessenheit der Verfahrensdauer gelten die durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für fachgerichtliche Verfahren entwickelten Maßstäbe zur Beurteilung überlanger gerichtlicher Verfahren dem Grundsatz nach auch für das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGK 20, 65 ;… BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 13 w.N.).Hiernach sind insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeiten der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere von ihnen zu verantwortende Verfahrensverzögerungen, sowie die gerichtlich nur begrenzt zu beeinflussende Tätigkeit Dritter zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 20, 65 ;… BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 9 f. m.w.N.;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 13).
Rn. 18 b) Diese Maßstäbe werden allerdings durch die speziellen Aufgaben und die besondere Stellung des Bundesverfassungsgerichts mit den daraus folgenden organisatorischen und verfahrensmäßigen Besonderheiten modifiziert (vgl. BVerfGK 20, 65 ;… BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14 w.N.).
So ist es bei der Bewertung der Dauer verfassungsgerichtlicher Verfahren in besonderem Maße geboten, auch andere Umstände zu berücksichtigen als nur die chronologische Reihenfolge ihrer Eintragung in das Gerichtsregister (vgl. BVerfGK 20, 65 ;… BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14 m.w.N.).
Denn beim Bundesverfassungsgericht ist etwa eine Kapazitätsausweitung - wie bei den Fachgerichten - als Reaktion auf Eingangszahlen grundsätzlich nicht möglich, seine Aufgabe der verbindlichen Auslegung der Verfassung erfordert zudem grundsätzlich in jedem Verfahren eine besonders tiefgreifende und abwägende Prüfung, und es kann, wenn Verfahren für das Gemeinwesen von besonderer Bedeutung sind oder ihre Entscheidung von dem Ergebnis eines sogenannten Pilotverfahrens abhängig ist, geboten sein, mit der Bearbeitung einzelner Verfahren zuzuwarten (vgl. BVerfGK 20, 65 ;… BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 12 ff. m.w.N.;… Beschluss der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14).
- BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 2781/13
Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines …
- BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
Wahlprüfungsumfang
Auszug aus BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23
Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit mehrfach das öffentliche Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments betont (vgl. BVerfGE 85, 148 ; 167, 329 - Bundestagswahl Berlin - Wahlprüfung; 169, 114 - Europawahl 2019 ). - BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04
Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung
Auszug aus BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23
Rn. 22 Das Wahlprüfungsverfahren zielt ferner generell nicht nur auf den Schutz des objektiven Wahlrechts ab, um so die richtige Zusammensetzung des Bundestages zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 122, 304 ;… BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, Rn. 32 m.w.N.), sondern bezweckt auch den subjektiv-rechtlichen Wahlrechtsschutz (vgl. BVerfGE 34, 81 ; zusammenfassend BVerfGK 16, 153 ). - BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12
Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23
Die Anordnung der Auslagenerstattung steht dabei im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder sonst ersichtlich sind (vgl. zur Verfassungsbeschwerde BVerfGE 133, 37 ). - BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvE 15/23
Unterschriftenquoren Bundestagswahl II - Organklage gegen …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23
Auch wenn die Berichterstatterin in diesem Zusammenhang keine Verfahren konkret bezeichnet hat, bezieht sie sich offenkundig insbesondere auf die veröffentlichten Beschlüsse des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 (2 BvE 15/23 - Unterschriftenquoren Bundestagswahl II und 2 BvQ 73/24 - Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz) sowie vom 13. Dezember 2024 (2 BvE 9/24 - Unterschriftenquoren Bundestagswahl III). - BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz - Erfolgloser Eilantrag gegen …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23
Auch wenn die Berichterstatterin in diesem Zusammenhang keine Verfahren konkret bezeichnet hat, bezieht sie sich offenkundig insbesondere auf die veröffentlichten Beschlüsse des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 (2 BvE 15/23 - Unterschriftenquoren Bundestagswahl II und 2 BvQ 73/24 - Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz) sowie vom 13. Dezember 2024 (2 BvE 9/24 - Unterschriftenquoren Bundestagswahl III). - BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
- BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss einer Landesliste von …
- BVerfG, 13.12.2024 - 2 BvE 9/24
Unterschriftenquoren Bundestagswahl III - Unterschriftenquoren Bundestagswahl III
- BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvC 17/18
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die mögliche Nichtzählung einer …
- BVerfG, 17.11.2025 - 2 BvL 13/18
Erfolglose Verzögerungsbeschwerde
Rn. 14 a) Bei der Ermittlung und Bewertung der Angemessenheit der Verfahrensdauer gelten die durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für fachgerichtliche Verfahren entwickelten Maßstäbe zur Beurteilung überlanger gerichtlicher Verfahren dem Grundsatz nach auch für das Bundesverfassungsgericht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 11…, vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 13 und vom 23. Juni 2025 - 2 BvC 25/23 - Vz 1/25 -, Rn. 17).Hiernach sind insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeiten der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere von ihnen zu verantwortende Verfahrensverzögerungen, sowie die gerichtlich nur begrenzt zu beeinflussende Tätigkeit Dritter zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 20, 65 ;… BVerfG, Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 13 und vom 23. Juni 2025 - 2 BvC 25/23 - Vz 1/25 -, Rn. 17).
Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 9 und vom 23. Juni 2025 - 2 BvC 25/23 - Vz 1/25 -, Rn. 17).
Rn. 15 b) Diese Maßstäbe werden allerdings durch die speziellen Aufgaben und die besondere Stellung des Bundesverfassungsgerichts mit den daraus folgenden organisatorischen und verfahrensmäßigen Besonderheiten modifiziert (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 20. August 2015 - 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14 -, Rn. 31…, vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14 und vom 23. Juni 2025 - 2 BvC 25/23 - Vz 1/25 -, Rn. 18).
So ist es bei der Bewertung der Dauer verfassungsgerichtlicher Verfahren in besonderem Maße geboten, auch andere Umstände zu berücksichtigen als nur die chronologische Reihenfolge ihrer Eintragung in das Gerichtsregister (vgl. BVerfGK 20, 65 ;… BVerfG, Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14 und vom 23. Juni 2025 - 2 BvC 25/23 - Vz 1/25 -, Rn. 18).
Denn beim Bundesverfassungsgericht ist etwa eine Kapazitätsausweitung - wie bei den Fachgerichten - als Reaktion auf Eingangszahlen grundsätzlich nicht möglich, seine Aufgabe der verbindlichen Auslegung der Verfassung erfordert zudem grundsätzlich in jedem Verfahren eine besonders tiefgreifende und abwägende Prüfung, und es kann, wenn Verfahren für das Gemeinwesen von besonderer Bedeutung sind oder ihre Entscheidung von dem Ergebnis eines sogenannten Pilotverfahrens abhängig ist, geboten sein, mit der Bearbeitung einzelner Verfahren zuzuwarten (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14 und vom 23. Juni 2025 - 2 BvC 25/23 - Vz 1/25 -, Rn. 18).
Auch eine längere Verfahrensdauer ist daher für sich gesehen nicht ohne Weiteres unangemessen; hierfür bedarf es jedoch in der Regel besonderer Gründe (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, Rn. 25…, vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 14 und vom 23. Juni 2025 - 2 BvC 25/23 - Vz 1/25 -, Rn. 18).
Eine Überschreitung dieses Spielraums ist nur anzunehmen, soweit sich nach den maßgeblichen Kriterien aufdrängt, dass dem Verfahren hätte Vorrang eingeräumt werden müssen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, Rn. 26…, vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, Rn. 15 und vom 23. Juni 2025 - 2 BvC 25/23 - Vz 1/25 -, Rn. 19).
Zwar kann mit zunehmender Gesamtdauer des fachgerichtlichen Verfahrens ein nachhaltiges Bemühen um eine Beschleunigung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren geboten sein (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 -, Rn. 9 und vom 23. Juni 2025 - 2 BvC 25/23 - Vz 1/25 -, Rn. 17).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verworfene Wahlprüfungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch
- rechtsinformationen.bund.de
Feststellung der teilweisen Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde, iÜ Verwerfung unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 34a Abs 3 BVerfGG
Feststellung der teilweisen Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde, iÜ Verwerfung unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - rechtsportal.de
Feststellung der teilweisen Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde, iÜ Verwerfung unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben; Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- rechtsportal.de
BVerfGG § 18 Abs. 1 Nr. 2
Feststellung der teilweisen Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde; Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - datenbank.nwb.de
Feststellung der teilweisen Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde, iÜ Verwerfung unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Verfahrensgang
- BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
- BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
Dabei ist von der gesetzlichen Wertung des hinsichtlich der richterlichen Vorbefassung abschließenden § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG auszugehen (vgl. BVerfGE 155, 357 - AfD - Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung - eA).Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch in diesen Fällen der Richter an einer unbefangenen Entscheidung der an ihn herangetragenen Rechtsfragen nicht gehindert ist (vgl. BVerfGE 155, 357 ).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats
Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
Rn. 2 a) Das Ablehnungsgesuch ist als offensichtlich unzulässig zu verwerfen, da es sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützt (vgl. BVerfGE 159, 26 - Äußerungen der Bundeskanzlerin Merkel in Südafrika - Befangenheitsgesuch). - BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
Rn. 9 4. Die Entscheidung über die Erstattung der Auslagen beruht auf §§ 18, 19 WahlPrüfG in Verbindung mit § 34a Abs. 3 BVerfGG (vgl. BVerfGE 132, 39 ; 163, 358 - Nichtzulassung einer Landesliste zur Bundestagswahl - Kostenfestsetzung; 167, 1 - Bundestagswahl Berlin - AfD-Fraktion).
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
Selbst wenn er eine bestimmte Rechtsauffassung ständig vertritt, ist er in einem Verfahren nicht ausgeschlossen, das gerade auf die Änderung dieser Rechtsauffassung abzielt (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten …
Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
In einem solchen Fall ist die abgelehnte Richterin nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner vorherigen Einholung von dienstlichen Stellungnahmen (vgl. BVerfGE 153, 72 - Richterablehnung wegen Nominierung durch politische Parteien; 159, 135 - Bundesnotbremse I - Ablehnungsgesuch Präsident Harbarth, BVRin Baer). - BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
Selbst wenn er eine bestimmte Rechtsauffassung ständig vertritt, ist er in einem Verfahren nicht ausgeschlossen, das gerade auf die Änderung dieser Rechtsauffassung abzielt (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvC 40/19
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das …
Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
In einem solchen Fall ist die abgelehnte Richterin nicht von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner vorherigen Einholung von dienstlichen Stellungnahmen (vgl. BVerfGE 153, 72 - Richterablehnung wegen Nominierung durch politische Parteien; 159, 135 - Bundesnotbremse I - Ablehnungsgesuch Präsident Harbarth, BVRin Baer). - BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Unbegründetes Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsverfahren: keine Besorgnis der …
Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
Ein solcher Hinweis, der im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG einer sachgerechten Verfahrensgestaltung und zudem der rechtlichen Klärung dient, liegt im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärung und ist nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 154, 312 ). - BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90
Versagung der Auslagenerstattung trotz Begründetheit der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
In einem solchen Fall besteht kein Anlass, die Allgemeinheit mit den Kosten einer Wahlprüfungsbeschwerde zu belasten, die sich letztlich als unnötig erweist (vgl. für die Verfassungsbeschwerde BVerfGE 85, 117 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2024 - 2 BvR 1209/23 -, Rn. 7). - BVerfG, 30.07.2024 - 2 BvR 1209/23
Verfassungsbeschwerden gegen mehrere Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes …
Auszug aus BVerfG, 14.01.2025 - 2 BvC 25/23
In einem solchen Fall besteht kein Anlass, die Allgemeinheit mit den Kosten einer Wahlprüfungsbeschwerde zu belasten, die sich letztlich als unnötig erweist (vgl. für die Verfassungsbeschwerde BVerfGE 85, 117 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2024 - 2 BvR 1209/23 -, Rn. 7).
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