Rechtsprechung
| BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Organklage gegen 2G+-Regeln im Deutschen Bundestag
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolglose Organklage gegen "2G+-Regeln" für die Teilnahme von Bundestagsabgeordneten an Plenarsitzungen und Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestags während der Corona-Pandemie - Eingriff in Abgeordnetenrechte gerechtfertigt - Organklage teils unzulässig, iÜ ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 40 Abs 2 S 1 GG, § 24 S 1 BVerfGG, § 64 Abs 1 BVerfGG, § 10 Abs 2 BTHausO 2020
Erfolglose Organklage gegen "2G+-Regeln" für die Teilnahme von Bundestagsabgeordneten an Plenarsitzungen und Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestags während der Corona-Pandemie - Eingriff in Abgeordnetenrechte gerechtfertigt - Organklage teils unzulässig, iÜ ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
2G+-Regeln im Deutschen Bundestag
- rechtsportal.de
2G+-Regeln im Deutschen Bundestag
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Organklage gegen 2G+-Regeln im Deutschen Bundestag
- lto.de (Kurzinformation)
AfD-Klage gegen Corona-Regel im Bundestag verworfen
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Corona-Regeln im Bundestag - Karlsruhe verwirft AfD-Organklage
Verfahrensgang
- BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
- BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
- BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Papierfundstellen
- NVwZ 2026, 1427
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (47)
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
Auszug aus BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass damit das Recht auf gleiche Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung und damit der Status formaler Gleichheit der Abgeordneten (vgl. BVerfGE 160, 368 - Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages - Vorschlagsrecht; 160, 411 - Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages; 170, 1 ) verletzt wird.Hieraus resultieren umfangreiche Statusrechte, etwa das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des Bundestages (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 160, 368 ), das Recht, in informierter Weise (vgl. BVerfGE 165, 206 - Parteienfinanzierung - Absolute Obergrenze) zu beraten (vgl. BVerfGE 140, 115 ), das Rederecht (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 60, 374 ; 160, 368 m.w.N.) und das Stimmrecht (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 70, 324 ; 160, 411 ; zum Ganzen vgl. BVerfGE 170, 1 ).
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG begründet einen Status formaler Gleichheit der Abgeordneten (vgl. BVerfGE 160, 368 ; 160, 411 m.w.N.).
Der Gleichbehandlungsanspruch erstreckt sich - als Teilhabeanspruch - auch auf jene Beteiligungsrechte, die über die unmittelbar in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG wurzelnden spezifischen Statusrechte der Abgeordneten hinausgehen (vgl. BVerfGE 160, 368 ; 160, 411 ; 170, 1 ).
Sie müssen dem Schutz anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang dienen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. BVerfGE 154, 354 - Betreten von Abgeordnetenräumen; 160, 368 ; 170, 1 ).
Die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments stellt ein solch gleichwertiges Rechtsgut von Verfassungsrang dar (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 118, 277 ; 130, 318 ), das grundsätzlich geeignet ist, Einschränkungen der Beteiligungsmöglichkeiten der Abgeordneten zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 160, 368 ).
Sie diente so einem Rechtsgut von Verfassungsrang, das Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG die Waage halten kann (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 118, 277 ; 130, 318 ) und das grundsätzlich geeignet ist, Einschränkungen der Beteiligungsmöglichkeiten der Abgeordneten zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 160, 368 ).
Diese Repräsentationsfunktion des Bundestages nimmt der einzelne Abgeordnete gemeinsam mit der Gesamtheit der Mitglieder des Parlaments wahr (vgl. BVerfGE 56, 396 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 130, 318 ; 140, 115 ; 160, 368 ).
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20
Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines …
Auszug aus BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass damit das Recht auf gleiche Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung und damit der Status formaler Gleichheit der Abgeordneten (vgl. BVerfGE 160, 368 - Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages - Vorschlagsrecht; 160, 411 - Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages; 170, 1 ) verletzt wird.Ebenso wie Abgeordnete haben Fraktionen ein Recht auf formal gleiche Mitwirkung an sämtlichen Gegenständen der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 96, 264 ; 112, 118 ; 135, 317 ; 140, 115 ; 154, 1 - Abwahl des Vorsitzenden des Rechtsausschusses - eA; 160, 411 ; 170, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 14/25 -, Rn. 27).
Rn. 75 Dem Grundgesetz ist zwar der allgemeine verfassungsrechtliche Grundsatz effektiver Opposition zu entnehmen (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 5, 85 ; 44, 308 ; 70, 324 ; 123, 267 ; 142, 25 ; 160, 411 ; 170, 1 ).
Die Verfassung begründet jedoch weder explizit spezifische Oppositionsfraktionsrechte noch lässt sich ein Gebot der Schaffung solcher Rechte aus dem Grundgesetz ableiten (vgl. BVerfGE 142, 25 ; 160, 411 ; 170, 1 ).
Überdies erkennt die Verfassung Oppositionsfraktionen nicht als spezifische Rechtsträger an (vgl. BVerfGE 142, 25 ; 160, 411 ; 170, 1 ).
Hieraus resultieren umfangreiche Statusrechte, etwa das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des Bundestages (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 160, 368 ), das Recht, in informierter Weise (vgl. BVerfGE 165, 206 - Parteienfinanzierung - Absolute Obergrenze) zu beraten (vgl. BVerfGE 140, 115 ), das Rederecht (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 60, 374 ; 160, 368 m.w.N.) und das Stimmrecht (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 70, 324 ; 160, 411 ; zum Ganzen vgl. BVerfGE 170, 1 ).
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG begründet einen Status formaler Gleichheit der Abgeordneten (vgl. BVerfGE 160, 368 ; 160, 411 m.w.N.).
Der Gleichbehandlungsanspruch erstreckt sich - als Teilhabeanspruch - auch auf jene Beteiligungsrechte, die über die unmittelbar in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG wurzelnden spezifischen Statusrechte der Abgeordneten hinausgehen (vgl. BVerfGE 160, 368 ; 160, 411 ; 170, 1 ).
- BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss …
Auszug aus BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Rn. 8 Die Begründung der Allgemeinverfügung ist auszugsweise in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (BVerfGE 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA) beziehungsweise vom 8. März 2022 (BVerfGE 160, 346 - 2G+-Regel im Deutschen Bundestag - Allgemeinverfügung - eA) wiedergegeben.Das Hygienekonzept für die Gedenkstunde und die Anwendung einer 2G+-Regel waren zuvor in den Sitzungen des Ältestenrates am 16. Dezember 2021 und 13. Januar 2022 erörtert worden (vgl. näher BVerfGE 160, 191 ).
Rn. 13 Mit Beschluss vom 26. Januar 2022 hat der Senat einen Eilantrag der Antragstellenden zu 1., 3. und 4. verworfen, der darauf gerichtet war anzuordnen, dass die Antragsgegnerin zu 1. auch nicht vollständig geimpften Abgeordneten Zugang zu der am 27. Januar 2022 stattfindenden Plenarsitzung des Antragsgegners zu 2. zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus zu ermöglichen habe (BVerfGE 160, 191).
Rn. 15 Die Darlegungen der Antragstellenden zu den tatsächlichen Umständen hat der Senat bereits in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (vgl. BVerfGE 160, 191 ) und vom 8. März 2022 (vgl. BVerfGE 160, 346 ) wiedergegeben.
Rn. 26 Ihre Darstellung der tatsächlichen Umstände hat der Senat in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (vgl. BVerfGE 160, 191 ) und vom 8. März 2022 (vgl. BVerfGE 160, 346 ) wiedergegeben.
Der Senat hat in seiner ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung darauf abgestellt, dass mangels aktiver Rolle und angesichts der Übertragung im Parlamentsfernsehen und im Internet jedenfalls näher hätte begründet werden müssen, dass die Unmöglichkeit der persönlichen Anwesenheit einen schweren Nachteil darstellte (vgl. BVerfGE 160, 191 ).
Die Antragsgegner haben die 2G+-Regel dahin verstanden und angewendet, dass der Genesenenstatus ungeachtet der zwischenzeitlich geänderten Regelung des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV-2022 im Deutschen Bundestag weiterhin für den Zeitraum von sechs Monaten ab einer nachgewiesenen Infektion galt (vgl. bereits BVerfGE 160, 191 ).
Generell ist unmittelbarer politischer Austausch zwischen den Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestages - wie auch bei anderen Gedenkveranstaltungen - nicht vorgesehen (vgl. bereits BVerfGE 160, 191 ; siehe auch VerfGH Sachsen, LVerfGE 22, 433 ).
Er konnte sich auch - für die Herausbildung seiner Position - über die Veranstaltung durch ihre Übertragung im Bundestagsfernsehen informieren (vgl. BVerfGE 160, 191 ).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Hieraus resultieren umfangreiche Statusrechte, etwa das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des Bundestages (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 160, 368 ), das Recht, in informierter Weise (vgl. BVerfGE 165, 206 - Parteienfinanzierung - Absolute Obergrenze) zu beraten (vgl. BVerfGE 140, 115 ), das Rederecht (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 60, 374 ; 160, 368 m.w.N.) und das Stimmrecht (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 70, 324 ; 160, 411 ; zum Ganzen vgl. BVerfGE 170, 1 ).Die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments stellt ein solch gleichwertiges Rechtsgut von Verfassungsrang dar (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 118, 277 ; 130, 318 ), das grundsätzlich geeignet ist, Einschränkungen der Beteiligungsmöglichkeiten der Abgeordneten zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 160, 368 ).
Ein Recht auf einen konkreten Sitzplatz im jeweiligen Sitzungssaal steht dem einzelnen Abgeordneten jedoch nicht zu (vgl. BVerfGE 80, 188 ).
So kann sich etwa die Ausstattung von Sitzplätzen im Plenum unterscheiden, wenn damit keine Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung der jeweiligen Abgeordneten verbunden ist (vgl. BVerfGE 80, 188 ).
Sie diente so einem Rechtsgut von Verfassungsrang, das Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG die Waage halten kann (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 118, 277 ; 130, 318 ) und das grundsätzlich geeignet ist, Einschränkungen der Beteiligungsmöglichkeiten der Abgeordneten zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 160, 368 ).
Diese Repräsentationsfunktion des Bundestages nimmt der einzelne Abgeordnete gemeinsam mit der Gesamtheit der Mitglieder des Parlaments wahr (vgl. BVerfGE 56, 396 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 130, 318 ; 140, 115 ; 160, 368 ).
- BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
Auszug aus BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Rn. 57 aa) Den Erlass der 2G+-Regel verantworten beide Antragsgegner gemeinsam (zur Relevanz der Verantwortlichkeit im Organstreit vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 118, 277 ; 140, 115 ; 170, 1 - Wahl/Abwahl von Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 53).Rn. 58 bb) Diese gemeinschaftliche Anordnung der 2G+-Regel ist eine rechtserhebliche Maßnahme (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfGE 140, 115 ; 166, 93 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 57).
Sie sind als Teil der organisierten Staatlichkeit (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 70, 324 ; 112, 118 ; 170, 1 ) zur Geltendmachung eigener Rechte befugt, wenn diese in der Verfassung verankert sind, und darüber hinaus berechtigt, im Organstreit die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung von Rechten des gesamten Parlaments geltend zu machen (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 140, 115 ; stRspr).
Ebenso wie Abgeordnete haben Fraktionen ein Recht auf formal gleiche Mitwirkung an sämtlichen Gegenständen der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 96, 264 ; 112, 118 ; 135, 317 ; 140, 115 ; 154, 1 - Abwahl des Vorsitzenden des Rechtsausschusses - eA; 160, 411 ; 170, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 14/25 -, Rn. 27).
Hieraus resultieren umfangreiche Statusrechte, etwa das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des Bundestages (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 160, 368 ), das Recht, in informierter Weise (vgl. BVerfGE 165, 206 - Parteienfinanzierung - Absolute Obergrenze) zu beraten (vgl. BVerfGE 140, 115 ), das Rederecht (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 60, 374 ; 160, 368 m.w.N.) und das Stimmrecht (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 70, 324 ; 160, 411 ; zum Ganzen vgl. BVerfGE 170, 1 ).
Diese Repräsentationsfunktion des Bundestages nimmt der einzelne Abgeordnete gemeinsam mit der Gesamtheit der Mitglieder des Parlaments wahr (vgl. BVerfGE 56, 396 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 130, 318 ; 140, 115 ; 160, 368 ).
- BVerfG, 27.01.2026 - 2 BvE 14/25
Otto-Wels-Saal - Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung des …
Auszug aus BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Rn. 59 cc) Die 2G+-Regel betrifft auch ein verfassungsrechtliches Rechtsverhältnis der Beteiligten (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfGE 165, 270 - PartGuaÄndG 2018 - Organstreit; 166, 93 ; 169, 236 - Bundeswahlgesetz 2023; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 14/25 -, Rn. 20 - Otto-Wels-Saal).Die Antragsgegner nehmen also eine Kompetenz in Anspruch, die ihnen durch Verfassungsrecht als Verfassungsrechtssubjekten zugewiesen ist (zum Maßstab vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 14/25 -, Rn. 21).
Rn. 71 Die Rechtsstellung der Fraktionen leitet sich ebenso wie die Rechtsstellung der Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ab (vgl. BVerfGE 170, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 14/25 -, Rn. 26).
Ebenso wie Abgeordnete haben Fraktionen ein Recht auf formal gleiche Mitwirkung an sämtlichen Gegenständen der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 96, 264 ; 112, 118 ; 135, 317 ; 140, 115 ; 154, 1 - Abwahl des Vorsitzenden des Rechtsausschusses - eA; 160, 411 ; 170, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 14/25 -, Rn. 27).
Rn. 81 Ist demgegenüber der formale Status der Gleichheit der Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG betroffen und geht es dabei allein um die Teilhabe an Rechtspositionen, die erst die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einräumt, findet eine verfassungsgerichtliche Überprüfung lediglich dahingehend statt, ob die angegriffene Maßnahme oder Unterlassung evident sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BVerfGE 170, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 14/25 -, Rn. 31).
Neben einem gewissen tatsächlichen Gewicht muss eine Beeinträchtigung auch Bezug zur Mitwirkung an den parlamentarischen Aufgaben aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 14/25 -, Rn. 50).
- BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
2G+-Regel Allgemeinverfügung
Auszug aus BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Rn. 8 Die Begründung der Allgemeinverfügung ist auszugsweise in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (BVerfGE 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA) beziehungsweise vom 8. März 2022 (BVerfGE 160, 346 - 2G+-Regel im Deutschen Bundestag - Allgemeinverfügung - eA) wiedergegeben.Einen weiteren Eilantrag in Bezug auf die generellen Zutrittsbeschränkungen im Deutschen Bundestag aufgrund der 2G+-Regeln hat der Senat mit Beschluss vom 8. März 2022 verworfen (BVerfGE 160, 346).
Rn. 15 Die Darlegungen der Antragstellenden zu den tatsächlichen Umständen hat der Senat bereits in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (vgl. BVerfGE 160, 191 ) und vom 8. März 2022 (vgl. BVerfGE 160, 346 ) wiedergegeben.
Rn. 26 Ihre Darstellung der tatsächlichen Umstände hat der Senat in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (vgl. BVerfGE 160, 191 ) und vom 8. März 2022 (vgl. BVerfGE 160, 346 ) wiedergegeben.
Rn. 48 Im Schriftsatz vom 23. Februar 2022 haben die Antragstellenden nur ihren Eilantrag vom 18. Januar 2022 angepasst (vgl. BVerfGE 160, 346 ).
Auch wahrnehmbare Zwischenrufe waren möglich (vgl. bereits BVerfGE 160, 346 ).
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer …
Auszug aus BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Rn. 75 Dem Grundgesetz ist zwar der allgemeine verfassungsrechtliche Grundsatz effektiver Opposition zu entnehmen (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 5, 85 ; 44, 308 ; 70, 324 ; 123, 267 ; 142, 25 ; 160, 411 ; 170, 1 ).So wird die Aufgabe der Regierungskontrolle in der Regel vor allem von der parlamentarischen Minderheit wahrgenommen (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 142, 25 ), wofür von Quoren abhängige Minderheitenrechte zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 142, 25 ; 170, 1 ).
Die Verfassung begründet jedoch weder explizit spezifische Oppositionsfraktionsrechte noch lässt sich ein Gebot der Schaffung solcher Rechte aus dem Grundgesetz ableiten (vgl. BVerfGE 142, 25 ; 160, 411 ; 170, 1 ).
Überdies erkennt die Verfassung Oppositionsfraktionen nicht als spezifische Rechtsträger an (vgl. BVerfGE 142, 25 ; 160, 411 ; 170, 1 ).
Ein subjektives Recht zu opponieren folgt daher aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG als Recht der Abgeordneten (vgl. BVerfGE 142, 25 ; 165, 270 ; 170, 1 ).
- BVerfG, 21.05.2025 - 2 BvE 3/20
Unzulässige Anträge der AfD-Fraktion zur Beschlussfähigkeit des Deutschen …
Auszug aus BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Jedoch kann nur eine objektiv vorliegende Maßnahme oder Unterlassung Gegenstand eines Organstreits nach § 64 Abs. 1 BVerfGG sein (vgl. BVerfGE 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 66 - Beschlussfähigkeit des Bundestages III).Rn. 57 aa) Den Erlass der 2G+-Regel verantworten beide Antragsgegner gemeinsam (zur Relevanz der Verantwortlichkeit im Organstreit vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 118, 277 ; 140, 115 ; 170, 1 - Wahl/Abwahl von Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 53).
Rn. 58 bb) Diese gemeinschaftliche Anordnung der 2G+-Regel ist eine rechtserhebliche Maßnahme (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfGE 140, 115 ; 166, 93 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 57).
Auf Grundlage seines Sachvortrags (vgl. hierzu BVerfGE 2, 347 ; 13, 123 ; 57, 1 ; 60, 374 ; 134, 141 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 50) erscheint es möglich, dass er in seinen ihm durch das Grundgesetz übertragenen Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet war (vgl. § 64 Abs. 1 BVerfGG).
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Auszug aus BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Rn. 57 aa) Den Erlass der 2G+-Regel verantworten beide Antragsgegner gemeinsam (zur Relevanz der Verantwortlichkeit im Organstreit vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 118, 277 ; 140, 115 ; 170, 1 - Wahl/Abwahl von Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Mai 2025 - 2 BvE 3/20 -, Rn. 53).Die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments stellt ein solch gleichwertiges Rechtsgut von Verfassungsrang dar (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 118, 277 ; 130, 318 ), das grundsätzlich geeignet ist, Einschränkungen der Beteiligungsmöglichkeiten der Abgeordneten zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 160, 368 ).
Sie diente so einem Rechtsgut von Verfassungsrang, das Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG die Waage halten kann (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 118, 277 ; 130, 318 ) und das grundsätzlich geeignet ist, Einschränkungen der Beteiligungsmöglichkeiten der Abgeordneten zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 160, 368 ).
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Vermittlungsausschuss
- BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82
Redefreiheit und Ordnungsrecht
- StGH Niedersachsen, 27.09.2021 - StGH 6/20
Freies Mandat; Landtagspräsidentin; Landtagsgebäude; Maskenpflicht; …
- VerfGH Bayern, 25.10.2023 - 70-IVa-20
Rechtsschutzinteresse, Verfassungsrechtliche Anforderungen, Dynamische …
- VerfGH Bayern, 21.05.2024 - 37-IVa-21
Hausrechtliche Anordnung der Maskenpflicht im Landtag während der Corona-Pandemie …
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19
Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von …
- BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11
Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei …
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des …
- BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75
Beschlußfähigkeit
- BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
- BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18
Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers
- BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
Fraktions- und Gruppenstatus
- BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58
Redezeit
- BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
Untersuchungsgegenstand
- BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
NPD
- BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61
Fragestunde
- BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81
Agent
- BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95
Auslagenerstattung Hamburger Organstreit
- BVerfG, 30.06.1953 - 2 BvE 1/52
Kehler Hafen
- VerfG Schleswig-Holstein, 24.06.2022 - LVerfG 2/22
Anträge (ehemaliger) AfD-Abgeordneter im Organstreitverfahren bzgl …
- VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 95-I-12
Anforderungen an die Zusammensetzung einer parlamentarischen Delegation; Recht …
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
- BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.08.2026 - VGH N 31/25
Überprüfung von Landtagsmitarbeitern - Rheinland-Pfalz muss keine Extremisten …
Rn. 159 (2) Auch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments stellt ein Rechtsgut von Verfassungsrang dar, das den Mitwirkungsbefugnissen von Abgeordneten und Fraktionen gleichwertig und grundsätzlich dazu geeignet ist, Einschränkungen der Beteiligungsmöglichkeiten der Abgeordneten zu rechtfertigen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 5. November 2018 - VGH A 19/18 -, AS 46, 365 [372]; BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188 [222]; Urteil vom 16. Juli 1991 - 2 BvE 1/91 -, BVerfGE 84, 304 [321]; Beschluss vom 17. September 1997 - 2 BvE 4/95 -, BVerfGE 96, 264 [278 f.]; Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 BvE 2/98 -, BVerfGE 99, 19 [32]; Urteil vom 4. Juli 2007 - 2 BvE 1/06 u.a. -, BVerfGE 118, 277 [324];… Urteil vom 22. März 2022 - 2 BvE 2/20 -, BVerfGE 160, 368 [386 Rn. 54];… Urteil vom 18. September 2024 - 2 BvE 1/20 u.a. -, BVerfGE 170, 1 [38 Rn. 102]; Beschluss vom 9. Juni 2026 - 2 BvE 1/22 -, juris Rn. 80, 94).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - DFR
2G+-Regel Gedenkstunde
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der "2G+-Regel" im Deutschen Bundestag
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 40 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 64 Abs 1 BVerfGG, § 10 Abs 2 BTHausO 2020
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der "2G+-Regel" im Deutschen Bundestag - Wolters Kluwer
Darlegen eines schweren Nachteils durch den gänzlichen Ausschluss der nicht (vollständig) geimpften Abgeordneten der AfD-Fraktion von der Teilnahme auf den Besuchertribünen an der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages der Opfer des Nationalsozialismus; Erlass einer ...
- rechtsportal.de
GG Art. 38 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 32 Abs. 1
Darlegen eines schweren Nachteils durch den gänzlichen Ausschluss der nicht (vollständig) geimpften Abgeordneten der AfD-Fraktion von der Teilnahme auf den Besuchertribünen an der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages der Opfer des Nationalsozialismus; Erlass einer ... - datenbank.nwb.de
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der "2G+-Regel" im Deutschen Bundestag
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der 2G+-Regel im Deutschen Bundestag
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der 2G+-Regel im Deutschen Bundestag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
2G+ in der Gedenkstunde des Bundestags
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
AfD-Abgeordnete scheitern mit Eilantrag gegen "2G+" im Bundestag - AfD-Abgeordnete scheitern mit Eilantrag gegen "2G+" im Bundestag
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BVerfG weist AfD-Eilantrag gegen 2G-Plus-Regelung für Gedenkstunde im Bundestag ab - Eilantrag mangels ausreichender Begründung unzulässig
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
- Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
- BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
- BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Papierfundstellen
- BVerfGE 160, 191
- NJW 2022, 1744
- NVwZ 2022, 239
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18
Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Rn. 31 Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ).
Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist zudem nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist zudem nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Die Gründe müssen so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen (vgl. BVerfGE 151, 152 ; stRspr). - BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17
Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Rn. 31 Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ). - BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ). - BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl der Erhöhung des …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Insbesondere bedarf es einer substantiierten und nachvollziehbaren Darlegung, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht (vgl. BVerfGE 156, 335 ) und deren Erlass aus diesem oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Nordatlantik-Vertrag
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Rn. 31 Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ). - BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ). - BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
- BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Erfolglose Organklage gegen 2G+-Regeln im Deutschen Bundestag
Rn. 8 Die Begründung der Allgemeinverfügung ist auszugsweise in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (BVerfGE 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA) beziehungsweise vom 8. März 2022 (BVerfGE 160, 346 - 2G+-Regel im Deutschen Bundestag - Allgemeinverfügung - eA) wiedergegeben.Das Hygienekonzept für die Gedenkstunde und die Anwendung einer 2G+-Regel waren zuvor in den Sitzungen des Ältestenrates am 16. Dezember 2021 und 13. Januar 2022 erörtert worden (vgl. näher BVerfGE 160, 191 ).
Rn. 13 Mit Beschluss vom 26. Januar 2022 hat der Senat einen Eilantrag der Antragstellenden zu 1., 3. und 4. verworfen, der darauf gerichtet war anzuordnen, dass die Antragsgegnerin zu 1. auch nicht vollständig geimpften Abgeordneten Zugang zu der am 27. Januar 2022 stattfindenden Plenarsitzung des Antragsgegners zu 2. zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus zu ermöglichen habe (BVerfGE 160, 191).
Rn. 15 Die Darlegungen der Antragstellenden zu den tatsächlichen Umständen hat der Senat bereits in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (vgl. BVerfGE 160, 191 ) und vom 8. März 2022 (vgl. BVerfGE 160, 346 ) wiedergegeben.
Rn. 26 Ihre Darstellung der tatsächlichen Umstände hat der Senat in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (vgl. BVerfGE 160, 191 ) und vom 8. März 2022 (vgl. BVerfGE 160, 346 ) wiedergegeben.
Der Senat hat in seiner ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung darauf abgestellt, dass mangels aktiver Rolle und angesichts der Übertragung im Parlamentsfernsehen und im Internet jedenfalls näher hätte begründet werden müssen, dass die Unmöglichkeit der persönlichen Anwesenheit einen schweren Nachteil darstellte (vgl. BVerfGE 160, 191 ).
Die Antragsgegner haben die 2G+-Regel dahin verstanden und angewendet, dass der Genesenenstatus ungeachtet der zwischenzeitlich geänderten Regelung des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV-2022 im Deutschen Bundestag weiterhin für den Zeitraum von sechs Monaten ab einer nachgewiesenen Infektion galt (vgl. bereits BVerfGE 160, 191 ).
Generell ist unmittelbarer politischer Austausch zwischen den Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestages - wie auch bei anderen Gedenkveranstaltungen - nicht vorgesehen (vgl. bereits BVerfGE 160, 191 ; siehe auch VerfGH Sachsen, LVerfGE 22, 433 ).
Er konnte sich auch - für die Herausbildung seiner Position - über die Veranstaltung durch ihre Übertragung im Bundestagsfernsehen informieren (vgl. BVerfGE 160, 191 ).
- BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvE 10/21
Erfolgloser Eilantrag zur vorläufigen Einsetzung von Vorsitzenden in mehreren …
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittra- genden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 154, 1 ; 155, 357 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 2/20 -, Rn. 18;… Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20 -, Rn. 23; Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 30; Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 40; stRspr).Die Gründe müssen so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen (vgl. BVerfGE 151, 152 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 2/20 -, Rn. 18;… Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20 -, Rn. 23; Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 30; Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 40; stRspr).
Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung der Sache nach einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ; 154, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 2/20 -, Rn. 18;… Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20 -, Rn. 23; Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 31; Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 41).
Rn. 49 Daher fehlen auch jegliche Anhaltspunkte dafür, dass die beanstandeten Vorgänge eine Verletzung fundamentaler Verfassungsgrundsätze zur Folge haben könnten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen schweren Nachteil im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG bedeuten würde (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 42 m.w.N.).
- BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine …
Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG gehört aber eine den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG entsprechende Begründung (vgl. BVerfGE 160, 191 m.w.N.).Insbesondere bedarf es einer substantiierten und nachvollziehbaren Darlegung, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht (vgl. BVerfGE 156, 335 ; 160, 191 ).
Rn. 23 b) Daneben hat der Antragsteller substantiiert darzulegen, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist und dass bei der in diesem Fall gebotenen Folgenabwägung die besseren Gründe für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung sprechen (vgl. BVerfGE 160, 191 m.w.N.).
- BVerfG, 08.10.2023 - 2 BvQ 189/23
Erfolgloser Eilantrag der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im …
Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG gehört aber eine den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG entsprechende Begründung (vgl. BVerfGE 160, 191 m.w.N.).Insbesondere bedarf es einer substantiierten und nachvollziehbaren Darlegung, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht (vgl. BVerfGE 156, 335 ; 160, 191 ).
Daneben hat der Antragsteller substantiiert darzulegen, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist und dass bei der in diesem Fall gebotenen Folgenabwägung die besseren Gründe für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung sprechen (vgl. BVerfGE 160, 191 m.w.N.).
- BVerfG, 14.05.2024 - 2 BvQ 33/24
Erfolgloser Eilantrag der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) …
Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG gehört aber eine den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG entsprechende Begründung (vgl. BVerfGE 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2023 - 2 BvQ 189/23 -, Rn. 16; m.w.N.).Daneben hat der Antragsteller substantiiert darzulegen, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist und dass bei der in diesem Fall gebotenen Folgenabwägung die besseren Gründe für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung sprechen (vgl. BVerfGE 160, 191 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2023 - 2 BvQ 189/23 -, Rn. 16; m.w.N.).
- VerfGH Baden-Württemberg, 20.03.2025 - 1 GR 17/25
Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren auf Erlass einer einstweiligen …
Die Gründe müssen deshalb so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7.7.2021 - 2 BvE 2/20 -, Juris Rn. 18;… Beschluss vom 7.7.2021 - 2 BvE 9/20 -, Juris Rn. 23; Beschluss vom 26.1.2022 - 2 BvE 1/22 -, Juris Rn. 30; Beschluss vom 8.3.2022 - 2 BvE 1/22 -, Juris Rn. 40). - VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23
Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung von auf die Vorlage von Unterlagen …
Rn. 39 a) Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Organstreitverfahren ist, wie der Verfassungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 13. Januar 2022 (…Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18) und vom 30.3.2022 (…Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14) ausgeführt hat, an besondere Voraussetzungen geknüpft (ähnlich BVerfG vom 8.3.2022 BVerfGE 160, 191 Rn. 40 bis 43). - BVerfG, 21.02.2024 - 2 BvE 1/24
Eilantrag eines Bundestagsabgeordneten gegen den Ausschluss aus dem …
Es ist nicht hinreichend dargetan, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA). - BVerfG, 09.02.2022 - 1 BvQ 11/22
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässiger Eilantrag eines Journalisten auf Zugang …
Rn. 11 Vorliegend wäre ergänzend zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeuten würde (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 31;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 -, juris, Rn. 23). - BVerfG, 26.11.2024 - 2 BvE 1/24
Organklage eines Bundestagsabgeordneten gegen "Ausschluss" aus dem …
Es ist nicht hinreichend dargetan, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA). - BVerfG, 06.06.2025 - 2 BvQ 39/25
Erfolgsloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
- VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Ablehnung von auf die …
- BVerfG, 12.03.2024 - 2 BvQ 15/24
Erfolgloser Eilantrag eines Strafgefangenen zur Einleitung von …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - DFR
2G+-Regel Allgemeinverfügung
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Einführung einer 2G+-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie Veranstaltungen des Deutschen Bundestags - mangelnde Darlegung der ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 40 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Einführung einer 2G+-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie Veranstaltungen des Deutschen Bundestags - mangelnde Darlegung der ... - Wolters Kluwer
Ausschluss uneimpfter und nicht genesener Abgeordneter von der Teilnahme an der Gedenkstunde i.R.d. Gedenktags an die Opfer des Nationalsozialismus durch die Einführung einer 2G+-Regel in der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag
- Wolters Kluwer
Ausschluss nicht geimpfter und nicht genesener Abgeordneter von der Teilnahme an der Gedenkstunde anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2022 im Plenarsaal des Deutschen Bundestages; Einführung einer 2G+-Regel in der ...
- rechtsportal.de
Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Einführung einer 2G+-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie Veranstaltungen des Deutschen Bundestags mangelnde Darlegung der ...
- rechtsportal.de
Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Einführung einer 2G+-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie Veranstaltungen des Deutschen Bundestags mangelnde Darlegung der ...
- rechtsportal.de
GG Art. 38 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 32
Ausschluss uneimpfter und nicht genesener Abgeordneter von der Teilnahme an der Gedenkstunde i.R.d. Gedenktags an die Opfer des Nationalsozialismus durch die Einführung einer 2G+-Regel in der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag - datenbank.nwb.de
Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Einführung einer 2G+-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie Veranstaltungen des Deutschen Bundestags - mangelnde Darlegung der ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Eilantrag der AfD verworfen: 2G+-Regel im Bundestag bleibt in Kraft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
2G+ im Deutschen Bundestag
Verfahrensgang
- BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
- BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
- BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Papierfundstellen
- BVerfGE 160, 346
- NVwZ 2022, 643
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18
Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers
Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Rn. 41 2. Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ).
Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ).
- BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Einstweilige Anordnung gegen das Verbot des Mitführens von schwarzen Trauerfahnen …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
Daneben kann erwogen werden, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung ausnahmsweise mit Blick auf die objektive Funktion des Eilrechtsschutzes im verfassungsgerichtlichen Verfahren bei einer grundlegenden Fehlinterpretation der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung durch die angegriffene Maßnahme im Interesse der Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßstäbe und damit aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -, Rn. 8, 10).Rn. 50 Die Antragsteller verweisen insoweit auf einen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -).
Bestünde die Möglichkeit, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit auf die erfolgte Weise zu rechtfertigen, wäre das Versammlungsrecht generell weitgehend ausgehöhlt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -, Rn. 10-12).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ). - BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
Die Gründe müssen so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen (vgl. BVerfGE 151, 152 ; stRspr). - BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17
Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
Rn. 41 2. Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ). - BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz
Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ). - BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl der Erhöhung des …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
Insbesondere bedarf es einer substantiierten und nachvollziehbaren Darlegung, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht (vgl. BVerfGE 156, 335 ) und deren Erlass aus diesem oder einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. - BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92
Schwangeren- und Familienhilfegesetz I
Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
Dabei ist ein schwerer Nachteil in der Rechtsprechung bereits angenommen worden, wenn der angegriffene Hoheitsakt eine Verletzung fundamentaler Verfassungsgrundsätze zur Folge haben könnte (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 34, 341 ; 81, 53 ; 86, 390 ). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Nordatlantik-Vertrag
- BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
- BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89
Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des …
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
- BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72
Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung …
- BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
- BVerfG, 09.06.2026 - 2 BvE 1/22
Erfolglose Organklage gegen 2G+-Regeln im Deutschen Bundestag
Rn. 8 Die Begründung der Allgemeinverfügung ist auszugsweise in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (BVerfGE 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA) beziehungsweise vom 8. März 2022 (BVerfGE 160, 346 - 2G+-Regel im Deutschen Bundestag - Allgemeinverfügung - eA) wiedergegeben.Einen weiteren Eilantrag in Bezug auf die generellen Zutrittsbeschränkungen im Deutschen Bundestag aufgrund der 2G+-Regeln hat der Senat mit Beschluss vom 8. März 2022 verworfen (BVerfGE 160, 346).
Rn. 15 Die Darlegungen der Antragstellenden zu den tatsächlichen Umständen hat der Senat bereits in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (vgl. BVerfGE 160, 191 ) und vom 8. März 2022 (vgl. BVerfGE 160, 346 ) wiedergegeben.
Rn. 26 Ihre Darstellung der tatsächlichen Umstände hat der Senat in den Eilentscheidungen vom 26. Januar 2022 (vgl. BVerfGE 160, 191 ) und vom 8. März 2022 (vgl. BVerfGE 160, 346 ) wiedergegeben.
Rn. 48 Im Schriftsatz vom 23. Februar 2022 haben die Antragstellenden nur ihren Eilantrag vom 18. Januar 2022 angepasst (vgl. BVerfGE 160, 346 ).
Auch wahrnehmbare Zwischenrufe waren möglich (vgl. bereits BVerfGE 160, 346 ).
- BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine …
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 160, 346 m.w.N.). - BVerfG, 08.10.2023 - 2 BvQ 189/23
Erfolgloser Eilantrag der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im …
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 160, 346 m.w.N.).
- VerfG Brandenburg, 11.10.2024 - VfGBbg 13/21 Es erscheint deshalb fraglich, ob insoweit überhaupt von einer rechtserheblichen Beeinträchtigung der durch Art. 56 Abs. 1 LV geschützten Kommunikationsbeziehung ausgegangen werden kann, zumal der Großteil der persönlichen Kommunikation zwischen Abgeordneten und Bürgern bei lebensnaher Betrachtung ohnehin im Wahlkreis, jedenfalls aber außerhalb des Landtagsgebäudes stattfinden dürfte (vgl. für den Kontakt zu Medienvertretern BVerfG, Beschluss vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, BVerfGE 160, 346-368, Rn. 62, www.bverfg.de).
Rn. 130 Dabei ist auf der einen Seite zu berücksichtigen, dass sich die Maskenpflicht für die Antragsteller bei objektiver Betrachtung nur als eine geringfügige Belastung dargestellt hat, da sie weder einer aktiven Beteiligung an der Sitzung durch Wortbeiträge und Stimmabgabe entgegenstand noch ein erhebliches Hindernis für die mündliche Kommunikation darstellte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, BVerfGE 160, 346-368, Rn. 54 ff., …und vom 28. September 2020 - 1 BvR 1948/20 -, Rn. 5, www.bverfg.de;… BayVerfGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - Vf. 70-IVa, Rn. 67 ff., juris).
- BVerfG, 14.05.2024 - 2 BvQ 33/24
Erfolgloser Eilantrag der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) …
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG erfüllt sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 160, 346 m.w.N. - 2G+-Regel im Deutschen Bundestag - Allgemeinverfügung - eA;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2023 - 2 BvQ 189/23 -, Rn. 15). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 26.02.2026 - VGH A 6/26
Erfolgloser Eilantrag der AfD-Fraktion im Verfahren der abstrakten …
Klein/Bethge, BVerfGG, § 32 Rn. 58 [Juli 2002]; siehe zum Ausnahmecharakter auch BVerfG, Beschluss vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, BVerfGE 160, 346 [362 Rn. 51]). - VerfGH Bayern, 30.03.2022 - 13-IVa-22
Weiterer erfolgloser Eilantrag gegen Maßnahmen der Landtagspräsidentin zur …
Rn. 14 a) Die strengen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Organstreitverfahren hat der Verfassungsgerichtshof zuletzt in seiner Entscheidung vom 13. Januar 2022 (…Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18; vgl. zur einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG auch BVerfG vom 8.3.2022 - 2 BvE 1/22 - juris Rn. 40 bis 43) wie folgt zusammengefasst:.Rn. 23 cc) Zulässigkeitsbedenken hinsichtlich der Hauptsache, insbesondere in Bezug auf die Bestimmtheit der Antragstellung, und insgesamt die Frage, ob die Antragsteller substanziiert dargelegt haben, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist und dass bei der in diesem Fall gebotenen Folgenabwägung die besseren Gründe für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung sprechen (vgl. zu diesem Substanziierungserfordernis BVerfG vom 8.3.2022 - 2 BvE 1/22 - juris Rn. 43), können angesichts dessen dahinstehen.
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