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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,151
BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66 (https://dejure.org/1968,151)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.1968 - 2 BvE 2/66 (https://dejure.org/1968,151)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 1968 - 2 BvE 2/66 (https://dejure.org/1968,151)
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Apostille

Art. 80 Abs. 2, 77 IIa, Zustimmungsgesetz

Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 24, 184
  • NJW 1969, 33
  • DVBl 1969, 110
  • DÖV 1969, 137
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66
    Sie ist vielmehr notwendig und wird erteilt für alle Normen des Gesetzes, für das Gesetz als Ganzes (BVerfGE 8, 274 [294 f.]).

    Rn. 55 Das Grundgesetz kennt in dem hier in Frage stehenden Bereich als Formen der Rechtsetzung nur das Gesetz und die Rechtsverordnung (vgl. BVerfGE 8, 274 [323]).

    Auch eine Verordnung, die der Zustimmung des Bundestages bedarf, bleibt Verordnung (BVerfGE 8, 274 [322]).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66
    Auch der Erlaß einer Norm ist eine Maßnahme im Sinne von § 64 Abs. 1 BVerfGG (ständige Rechtsprechung: BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]; 6, 84 [88 f.]; 6, 99 [103]; 20, 119 [129]; 20, 134 [141]).
  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66
    Rn. 38 Bundesrat und Bundesregierung stehen hier für den Erlaß von Rechtsverordnungen wegen Art. 80 Abs. 2 GG in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen; diese Rechte und Pflichten sind zwischen ihnen streitig geworden (vgl. BVerfGE 2, 143 [151 ff.]).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    In der Entscheidung BVerfGE 24, 184 (199 f.) - Apostille - hat es das Gericht offengelassen, ob der Aufspaltungsbefugnis verfassungsrechtliche Grenzen gezogen sind und wo diese Grenzen verlaufen.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Rn. 72 b) Ob der Dispositionsbefugnis des Bundestages hinsichtlich der Aufteilung eines Rechtsstoffes auf mehrere Gesetze im Einzelfall verfassungsrechtliche Grenzen gezogen sind und wann solche gegebenenfalls überschritten wären, kann auch hier dahingestellt bleiben (vgl. BVerfGE 24, 184 ; 77, 84 ).
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer …

    Der Verordnungsgeber wird zudem durch die Pflicht zur Angabe der Ermächtigungsgrundlage angehalten, sich der Reichweite seiner Rechtsetzungsbefugnis zu vergewissern; Normadressaten und Gerichten wird ermöglicht zu prüfen, ob der Verordnungsgeber bei Erlass der Norm von einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage Gebrauch machen wollte und ob die getroffene Regelung sich im Rahmen der Ermächtigung gehalten hat (vgl. hinsichtlich Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG: BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1968 - 2 BvE 2/66 -, BVerfGE 24, 184 [196] = juris Rn. 25; BVerfGE 101, 1 [34];… hinsichtlich Art. 84 Abs. 1 Satz 3 ThürVerf : Bathe, in: Linck/u.a. (Hrsg.), Die Verfassung des Freistaats Thüringen, 2013, Art. 84 Rn. 36 ff.).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Zustimmungsbedürftig ist nicht die einzelne Vorschrift über das Verwaltungsverfahren, sondern das Gesetz als Ganzes; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 274 [294 ff.]; 24, 184 [195]; 37, 363 [380 f., 383 f.]; 48, 127 [177 f.]).

    Schon eine solche Öffnung des den Ländern vom Grundgesetz zuerkannten Kompetenzbereichs für Einwirkungen des Bundes bedarf nach Art. 84 Abs. 1 GG der Zustimmung des Bundesrates (vgl. BVerfGE 24, 184 [194 ff.]; Haas, AöR 80 [1955/56], S. 81 [90]).

    Dieses kommt in den vom Grundgesetz vorgesehenen Fällen der Zustimmungsbedürftigkeit, mithin auch im Falle des Art. 84 Abs. 1 GG, nur zustande, wenn der Bundesrat zustimmt (vgl. BVerfGE 8, 274 [294 f.]; 24, 184 [195]; 37, 363 [380 f., 383 f.]; 48, 127 [177 f.]; BVerwGE 28, 36 [43]; Held, AöR 80 [1955/56], S. 50 [59 ff.] sowie Haas, ebenda, S. 81 [85, 89];… Friesenhahn in: Der Bundesrat als Verfassungsorgan und politische Kraft, 1974, S. 251, 266 ff.;… Maunz/ Dürig, Grundgesetz, Rdnr. 8 zu Art. 77 m. w. N., Rdnr. 2 zu Art. 78).

    Rn. 146 a) Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen zwar ausgesprochen, daß ein Bundesgesetz als Ganzes nach Art. 84 Abs. 1 GG der Zustimmung des Bundesrates bedürfe, wenn auch nur eine Vorschrift dieses Gesetzes das Verwaltungsverfahren der Landesbehörden regelt (BVerfGE 8, 274 [294]; 24, 184 [195]; 37, 363 [381]).

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern" …

    Zustimmungsrechte des Bundesrates sollen nicht durch Delegation der Rechtssetzung auf die Exekutive erlöschen (vgl. BVerfGE 24, 184 ; 114, 196 ).

    Die dort verankerte Verpflichtung, in der Rechtsverordnung deren Rechtsgrundlage anzugeben, bedeutet, dass nicht nur das Gesetzeswerk, in dem sich die Ermächtigungsgrundlage findet, sondern die ermächtigende gesetzliche Einzelvorschrift in der Verordnung genannt wird (vgl. BVerfGE 24, 184 ; 101, 1 ).

    Der Verordnungsgeber wird durch die Pflicht zur Angabe der Ermächtigungsgrundlage angehalten, sich der Reichweite seiner Rechtsetzungsbefugnis zu vergewissern; Normadressaten und Gerichten wird ermöglicht, zu prüfen, ob der Verordnungsgeber bei Erlass der Norm von einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage Gebrauch machen wollte und ob die getroffene Regelung sich im Rahmen der Ermächtigung gehalten hat (vgl. BVerfGE 24, 184 , 101, 1 ).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG statuiert insoweit ein rechtsstaatliches Formerfordernis, das die Prüfung erleichtern soll, ob sich der Verordnunggeber beim Erlaß der Verordnung im Rahmen der ihm erteilten Ermächtigung gehalten hat (vgl. BVerfGE 24, 184 ).

    Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, daß die Adressaten einer Verordnung deren Rechtsgrundlagen erkennen und ihre Einhaltung durch den Verordnunggeber nachprüfen können (vgl. BVerfGE 24, 184 ).

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz

    Rn. 203 aa) Das Grundgesetz unterscheidet zwischen der Rechtssetzung in der Form des Gesetzes und der Rechtssetzung in der Form der Rechtsverordnung; Voraussetzung und Folgen der Rechtssetzung in der einen und der anderen Form sind nach dem Grundgesetz verschieden (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 24, 184 ).

    Die damit getroffene Unterscheidung steht nicht zur beliebigen Disposition (vgl. BVerfGE 1, 372 ; 6, 273 ; 18, 389 ; 22, 330 ; 24, 184 ).

  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

    Sie liege der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1968 (BVerfGE 24, 184; betrifft die Ausstellung der Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961) zugrunde.

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1968 (BVerfGE 24, 184 ff.) stütze die Bundesratsmeinung nicht.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage bisher nicht entschieden, sie vielmehr in seinem Beschluß vom 9. Oktober 1968 im Verfassungsstreit über den Erlaß der Verordnung betreffend die Ausstellung der sogenannten Apostille ausdrücklich offengelassen (BVerfGE 24, 184 [198]).

    Die gesetzgeberische Entscheidung darüber, ob die Verwaltung Sachverhalte von Amts wegen oder nur auf Antrag aufgreift, ist allemal eine Entscheidung, die - zumindest auch - das Verwaltungsverfahren betrifft (vgl. Bettermann, VVDStRL 17, 1959, S. 123 u. ö.; BVerfGE 24, 184 [195]).

    Das will ernst genommen sein: Das heißt, es bedeutet nicht nur, daß der Bundesrat auch die übrigen Vorschriften zum Gegenstand seiner politischen Überlegungen und Wertungen machen und dem Gesetz aus Gründen, die in diesen Vorschriften (und nicht in den die Zustimmungsbedürftigkeit auslösenden Vorschriften) liegen, seine Zustimmung versagen kann, sondern auch, daß er zu allen Vorschriften Alternativen, Ergänzungen, Änderungen vorschlagen und im Vermittlungsausschuß zur Abstimmung bringen kann, und insbesondere, daß die Zustimmung zum ganzen Gesetz notwendigerweise die Zustimmung zu jeder einzelnen Vorschrift dieses Gesetzes impliziert (BVerfGE 24, 184 [195]).

    Rn. 153 In der Entscheidung vom 9. Oktober 1968 ist zwar ausdrücklich gesagt, der vorliegende Verfassungsrechtsstreit gebe keine Veranlassung, die Frage zu entscheiden, ob alle ein Zustimmungsgesetz ändernden Gesetze wiederum der Zustimmung des Bundesrates bedürfen (BVerfGE 24, 184 [198]).

    Sinn und Zweck der Regelung des Art. 80 Abs. 2 GG liegt darin, dem Bundesrat - durch das Zustimmungserfordernis - maßgeblichen Einfluß auf alle Normen einzuräumen, die zur Durchführung und Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften ergehen, auf die sich die Zustimmung des Bundesrates bezieht und die ohne diese Zustimmung nicht zustande gekommen wären" (BVerfGE 24, 184 [197 f.]).

    Aber anders als in der vorher erwähnten Entscheidung (BVerfGE 24, 184), in der der innere Grund für die Zustimmungsbedürftigkeit der Verordnungen, die auf Grund einer in einem Zustimmungsgesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen werden, dargelegt wird, geht es in der Entscheidung zum Postverwaltungsgesetz an der für unseren Zusammenhang entscheidenden Stelle darum, ob in dem Satzteil des Art. 80 Abs. 2 GG "Vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung" diese anderweitige gesetzliche Regelung der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Es lag eine nach Art. 80 GG zulässige Rechtssetzung durch die Exekutive vor (vgl. BVerfG 9. Oktober 1968 - 2 BvE 2/66 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 24, 184).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Da der Bundesrat die Zustimmung verweigert hat, ist das Wehrpflichtänderungsgesetz als gesetzgebungstechnische Einheit nicht gemäß Art. 78 GG zustandegekommen (vgl. BVerfGE 24, 184 [197]; 37, 363 [381 ff.]).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • VerfGH Thüringen, 16.12.2020 - VerfGH 14/18

    Abstrakte Normenkontrolle der AfD-Fraktion gegen die Thüringer Verordnung über …

  • OLG Jena, 10.08.2021 - 1 OLG 121 SsRs 30/21

    Wirksamkeit der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO

  • BGH, 16.10.2023 - VIa ZR 374/22

    Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Anspruch …

  • VerfGH Bayern, 17.07.2018 - 28-IX-18

    Unzulässigkeit eines Volksbegehrens zur Begrenzung des Flächenverbrauchs in …

  • VG Arnsberg, 28.04.2015 - 11 K 969/14

    Grundgebühr der Fernuniversität Hagen in Höhe von 50 Euro ist rechtswidrig

  • VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 1907/02

    Verwaltungsgericht entscheidet gegen "Dosenpfand"

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1

    Schwangerschaftsabbruch I

  • VerfGH Bayern, 03.05.1984 - 19-VII-83
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 1 A 1.09

    Vorrang für Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald am Flughafen …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.12.2004 - 2 R 730/04

    Nichtigkeit einer Verordnungsregelung wegen Verstoßes gegen das …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21

    Maskenpflicht durch Allgemeinverfügungen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis

  • VG Kassel, 28.01.2021 - 7 L 2464/20

    5G-Technologie

  • OVG Thüringen, 08.11.2016 - 2 N 383/12

    Arbeitszeitverkürzung für Polizeivollzugsbeamte im Wechselschichtdienst

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2015 - 3 K 236/13

    Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen und eine …

  • VG Koblenz, 18.10.2010 - 4 K 571/10

    Kosten der zwangsweisen Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.1990 - 10 S 570/90

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Hennenhaltungsverordnung

  • VG Koblenz, 28.07.2009 - 7 K 13/09

    Versagung der Genehmigung einer Werbeanlage im vereinfachten Verfahren

  • VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 5844/02

    Pfand für Mineralwasser und CO2-haltige Erfrischungsgetränke in …

  • VG Augsburg, 23.05.2022 - Au 9 K 20.2381

    Standortbescheinigung für Mobilfunksendeanlage

  • VGH Bayern, 07.07.1983 - 22 N 82 A.772
  • VG Gelsenkirchen, 15.04.2008 - 6z K 2679/07

    Studienplatzvergabe, ZVS, Zahnmedizinstudium, Vergabesystem, …

  • VG Düsseldorf, 03.09.2002 - 17 K 5839/02

    Verpflichtung zur Pfanderhebung, Erstattung und Rücknahme von einwegverpackten …

  • VG Augsburg, 23.05.2022 - Au 9 K 20.2380

    Standortbescheinigung für Mobilfunksendeanlage

  • VG Gelsenkirchen, 15.04.2008 - 6z K 2713/07

    Studienplatzvergabe, ZVS, Zahnmedizinstudium, Vergabesystem, …

  • OLG Brandenburg, 30.03.1995 - 6 W 53/94

    Möglichkeit der Anfechtung eines Abgabebeschlusses des Porzeßgerichts an …

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