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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.07.2026 - 2 BvE 3/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,20130
BVerfG, 09.07.2026 - 2 BvE 3/26 (https://dejure.org/2026,20130)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.2026 - 2 BvE 3/26 (https://dejure.org/2026,20130)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 2026 - 2 BvE 3/26 (https://dejure.org/2026,20130)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gebäudemodernisierungsgesetz

    Erfolglose Organklage gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens bzgl des Gebäudemodernisierungsgesetzes - Unzulässigkeit mangels Rechtsschutzbedürfnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 42 GG, Art 76 GG, § 24 BVerfGG
    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens bzgl des Gebäudemodernisierungsgesetzes - Unzulässigkeit mangels Rechtsschutzbedürfnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebäudemodernisierungsgesetz

  • rechtsportal.de

    Gebäudemodernisierungsgesetz

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Organklage gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz

  • lto.de (Pressebericht, 09.07.2026)

    Gesetzgebungsstopp vor der Sommerpause: Diesmal darf der Bundestag Tempo machen

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Eilanträge von Grünen und Linken erfolglos - Bundestag kann über GKV-Reform und Heizungsgesetz abstimmen

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Justizielle im Politischen - Wie das BVerfG den parlamentarischen Raum mit prozessualen Obliegenheiten auflädt

Papierfundstellen

  • NVwZ 2026, 1192
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.01.2026 - 2 BvE 11/23

    Parlamentarisches Fragerecht (Substantiierung) III - Unzulässiger Antrag im …

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2026 - 2 BvE 3/26
    Rn. 39 1. Auch im Organstreitverfahren ist ein Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich Voraussetzung für die Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 147, 31 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 23 - Parlamentarisches Fragerecht III; stRspr).

    Das Organstreitverfahren ist eine kontradiktorische Parteistreitigkeit zur gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis (vgl. BVerfGE 147, 31 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 23; stRspr).

    Damit ist eine diskursive Auseinandersetzung der Verfassungsorgane um ihre Kompetenzen intendiert (vgl. BVerfGE 136, 190 ; 147, 31 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 23).

    Das Rechtsschutzbedürfnis ist gegeben, wenn und solange über die Rechtsverletzung zwischen den Beteiligten Streit besteht (vgl. BVerfGE 147, 31 m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 23).

    Dafür muss der Konflikt, dessen Bereinigung der Antragsteller vor dem Bundesverfassungsgericht begehrt, zuvor für den Antragsgegner erkennbar geworden sein (vgl. BVerfGE 147, 31 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 23).

    Er muss der Bundesregierung durch den Hinweis auf die angenommene Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Antwort die Möglichkeit geben, die Sach- und Rechtslage ihrerseits zu prüfen und ihre Antwort gegebenenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen (vgl. BVerfGE 147, 31 ; 165, 167 - Parlamentarisches Fragerecht zum BfV; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 24).

    Er muss erkennen können, was von ihm verlangt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 24 m.w.N.).

    Die Konfrontation des Antragsgegners mit der Auffassung des Antragstellers über den Umfang der Antwortpflicht hat im Rahmen eines dialogischen Prozesses zwischen Fragesteller und Regierung zu erfolgen, in dem es um die Auslotung der Grenzen im konkreten Fall geht (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 24 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvE 6/16

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren wegen fehlenden …

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2026 - 2 BvE 3/26
    Rn. 39 1. Auch im Organstreitverfahren ist ein Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich Voraussetzung für die Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 147, 31 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 23 - Parlamentarisches Fragerecht III; stRspr).

    Das Organstreitverfahren ist eine kontradiktorische Parteistreitigkeit zur gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis (vgl. BVerfGE 147, 31 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 23; stRspr).

    Damit ist eine diskursive Auseinandersetzung der Verfassungsorgane um ihre Kompetenzen intendiert (vgl. BVerfGE 136, 190 ; 147, 31 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 23).

    Das Rechtsschutzbedürfnis ist gegeben, wenn und solange über die Rechtsverletzung zwischen den Beteiligten Streit besteht (vgl. BVerfGE 147, 31 m.w.N.;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 23).

    Dafür muss der Konflikt, dessen Bereinigung der Antragsteller vor dem Bundesverfassungsgericht begehrt, zuvor für den Antragsgegner erkennbar geworden sein (vgl. BVerfGE 147, 31 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 23).

    Er muss der Bundesregierung durch den Hinweis auf die angenommene Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Antwort die Möglichkeit geben, die Sach- und Rechtslage ihrerseits zu prüfen und ihre Antwort gegebenenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen (vgl. BVerfGE 147, 31 ; 165, 167 - Parlamentarisches Fragerecht zum BfV;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 24).

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2026 - 2 BvE 3/26
    Vielmehr haben sie das Fehlen der von ihnen für erforderlich gehaltenen Informationen als Beleg dafür gesehen, dass das Gesetz den Anforderungen aus Art. 20a GG und den Vorgaben des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 157, 30) nicht genüge.
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der …

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2026 - 2 BvE 3/26
    Ungeachtet der Reichweite des Informationsrechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG im Rahmen einer Fragestunde im Deutschen Bundestag (vgl. BVerfGE 137, 185 ) fehlt eine Konfrontation der Antragsgegnerin zu 1. damit, welche weitergehende Antwort oder Begründung für fehlende Informationen sie begehrten.
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2026 - 2 BvE 3/26
    Rn. 39 1. Auch im Organstreitverfahren ist ein Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich Voraussetzung für die Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 147, 31 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 23 - Parlamentarisches Fragerecht III; stRspr).
  • BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12

    Organklage der NPD gegen die frühere FDP-Bundestagsfraktion unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2026 - 2 BvE 3/26
    Damit ist eine diskursive Auseinandersetzung der Verfassungsorgane um ihre Kompetenzen intendiert (vgl. BVerfGE 136, 190 ; 147, 31 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. Januar 2026 - 2 BvE 11/23 -, Rn. 23).
  • BVerfG, 14.10.2026 - 2 BvE 5/26

    Instagram-Post einer Bundesministerin - eA - Erfolgreicher Eilantrag der Partei …

    Insbesondere liegt das im Organstreitverfahren erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 148, 11 ; 152, 35 ; 162, 207 - Äußerungsbefugnisse der Bundeskanzlerin; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juli 2026 - 2 BvE 3/26 -, Rn. 39 - Gebäudemodernisierungsgesetz; stRspr) vor; das streitgegenständliche Video wird trotz der Aufforderung der Antragstellerin, es zu entfernen, weiterhin auf dem amtlichen Instagram-Profil verbreitet.
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