Rechtsprechung
| BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Unzulässige Richtervorlage: Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe A 9 in Niedersachsen im Jahr 2005 - Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Vorschriften - ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 33 Abs 5 GG, Art 33 Abs 5aF GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 81a BVerfGG
Unzulässige Richtervorlage: Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe A 9 in Niedersachsen im Jahr 2005 - Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Vorschriften - ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 33 Abs 5 GG, Art 33 Abs 5aF GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 81a BVerfGG
Unzulässige Richtervorlage: Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe A 9 in Niedersachsen im Jahr 2005 - Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Vorschriften - ... - Wolters Kluwer
Verfassungsgemäßheit der Alimentation eines niedersächsischen Beamten der Besoldungsgruppe A 9 der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) im Jahr 2005 infolge der Neuregelung des Sonderzahlungsrechts; Anforderungen an die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der ...
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BBesG a.F. § 67; GG Art. 33 Abs. 5
Verfassungsgemäßheit der Alimentation eines niedersächsischen Beamten der Besoldungsgruppe A 9 der Bundesbesoldungsordnung ( BBesO ) im Jahr 2005 infolge der Neuregelung des Sonderzahlungsrechts; Anforderungen an die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich ... - datenbank.nwb.de
Unzulässige Richtervorlage: Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe A 9 in Niedersachsen im Jahr 2005 - Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Vorschriften - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 09.09.2008 - 7 A 357/05
- BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (31)
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Die Entscheidungserheblichkeit ist dann zu bejahen, wenn die Entscheidung bei Gültigkeit des Gesetzes anders ausfallen würde als bei dessen Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 91, 118 ; 98, 169 ; 99, 300 ; 121, 241 ).Dabei ist für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 87, 114 ; 99, 300 ; 105, 61 ).
Stattdessen hätte das Gericht sich aber mit der - in Bezug auf kinderreiche Beamtenfamilien entwickelten - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ermittlung der Netto-Einkommen (BVerfGE 99, 300 ) auseinandersetzen und darlegen müssen, warum beziehungsweise in welchen Punkten es dieser Rechtsprechung folgt oder nicht folgt.
Sollte das Verwaltungsgericht die private Krankenversicherung bei der Ermittlung der Netto-Besoldung für abzugsfähig halten, hätte dies einer näheren Begründung bedurft, weil in den Berechnungsschritten des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien diese Kosten nicht als Abzugsposten genannt sind (vgl. BVerfGE 99, 300 ).
Unklar ist allerdings, welche Steuern erfasst werden; das Gericht legt nicht offen, ob es dabei den Rechenweg zur Bestimmung des Netto-Einkommens kinderreicher Beamtenfamilien (BVerfGE 99, 300 ) auf Angestellte im öffentlichen Dienst überträgt.
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Damit das Beamtenverhältnis für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv ist, muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ).Angesichts der zwischen Staatsdienst und Privatwirtschaft bestehenden Systemunterschiede müssen die Konditionen eben (nur) insgesamt vergleichbar sein (vgl. BVerfGE 114, 258 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ).
Dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers entspricht eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ; 117, 330 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ).
Dies ist der Fall, wenn der unantastbare Kerngehalt der Alimentation als Untergrenze nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Damit das Beamtenverhältnis für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv ist, muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ).Angesichts der zwischen Staatsdienst und Privatwirtschaft bestehenden Systemunterschiede müssen die Konditionen eben (nur) insgesamt vergleichbar sein (vgl. BVerfGE 114, 258 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ).
Dies ist der Fall, wenn der unantastbare Kerngehalt der Alimentation als Untergrenze nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ).
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Schwedische Rente
Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Rn. 19 Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 , 121, 241 ).
Die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab dabei nicht nur benennen, sondern auch die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).
- BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
Gasöl-Verwendungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Nach ständiger Rechtsprechung muss der Vorlagebeschluss im Hinblick auf den Zweck des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, das Bundesverfassungsgericht zu entlasten, aus sich heraus - also ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 37, 328 ; 69, 185 ; BVerfGK 3, 285 ).Auch insoweit hat das vorlegende Gericht in den Gründen des Vorlagebeschlusses den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darzulegen (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 68, 311 ).
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Erbbauzins
Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 , 121, 241 ).Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein, doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (vgl. BVerfGE 89, 329 m.w.N.).
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Dies ist der Fall, wenn der unantastbare Kerngehalt der Alimentation als Untergrenze nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 114, 258 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ). - BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten …
Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers entspricht eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ; 117, 330 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ). - BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers entspricht eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ; 117, 330 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, NVwZ 2012, S. 357 ). - BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03
Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne …
Auszug aus BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Rn. 37 (2) Mehrere Passagen des Vorlagebeschlusses deuten in eine Richtung, wonach das Gericht keine echte Gesamtbetrachtung der Besoldungshöhe und Besoldungsentwicklung vornimmt (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGK 12, 253 ), sondern die Neuregelung des Sonderzahlungsrechts als den eigentlichen Bezugspunkt für die Annahme einer Unteralimentation ansieht. - BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis
- BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
Grundgehaltsstufen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1525/08
Kürzung der Sonderzuwendung, Streichung des Urlaubsgeldes und amtsangemessener …
- BVerfG, 28.09.2007 - 2 BvL 5/05
Vorlage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kürzung des Weihnachtsgeldes für …
- BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung an …
- BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 3/08
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung an …
- BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80
Stellenzulagen für Soldaten
- VG Lüneburg, 30.04.2009 - 1 A 300/05
Alimentation amtsangemessene; Einkommensentwicklung - Abkoppelung; Klageänderung; …
- BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit …
- BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- VG Hannover, 16.11.2006 - 2 A 50/04
Beamte; Kürzung der Sonderzuwendung - Weihnachts- und Urlaubsgeld - …
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Ruhegehalt Teilzeitbeamte
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
- BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85
Pachtzins für Kleingärten
- BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88
Verfassungsmäßigkeit von § 127 Abs. 3 ZPO
- VG Braunschweig, 09.09.2008 - 7 A 357/05
Abkoppelung von der Einkommensentwicklung; Unteralimentation; Wegfall der …
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09
Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …
Einen daraufhin erlassenen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 9. September 2008 (vormaliges Aktenzeichen: 7 A 357/05) an das Bundesverfassungsgericht hat die 1. Kammer des Zweiten Senats mit Beschluss vom 3. Mai 2012 (2 BvL 17/08, juris) mangels hinreichender Darlegung der Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit als unzulässig angesehen. - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13
Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg
65 Der systeminterne Vergleich ist - auch wegen der qualitätssichernden Funktion der Besoldung (…vgl. BVerfGE 44, 249, 265 = juris Rn. 43) - durch einen systemexternen Vergleich mit den Einkommen der im öffentlichen Dienst (…BVerfGE 114, 258, 293 = juris Rn. 127 und 129;… BVerfG, NVwZ 2008, 195, 198 = juris Rn. 51) und der in der Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer (…BVerfGE 130, 263, 307 = juris Rn. 175; BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 BvL 17/08 -, juris Rn. 32) zu ergänzen.Wegen des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers ist zum einen die Entwicklung der Verhältnisse über einen "größeren Zeitraum" maßgeblich (BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 BvL 17/08 -, juris Rn. 30 und 34: ein Zeitraum von vier Jahren reicht hierfür nicht aus); zum anderen kommt ein Verfassungsverstoß erst in Betracht, wenn die Bezüge über diesen Zeitraum mehr als nur geringfügig (…BVerfG, NVwZ 2008, 195, 198 = juris Rn. 51), also greifbar (…BVerwGE 117, 305, 309 = juris Rn. 18 f.;… 131, 20, Rn. 26), hinter der Entwicklung der maßgeblichen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zurückbleiben.
- VG Koblenz, 12.09.2013 - 6 K 445/13
Beamtenbesoldung verfassungswidrig? - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
Rn. 17 2. Für die Entscheidung im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren ist die verfassungsrechtliche Beurteilung des Vorlagegegenstandes entscheidungserheblich (zu den diesbezüglichen Darlegungsanforderungen vgl. die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 2012 - 2 BvL 17/08 -, juris Rn. 19, 28. September 2007 - 2 BvL 5 bis 7/05 -, ZBR 2008, 42 [43], und vom 22. November 1983 - 2 BvL 5 bis 22/81 -, BVerfGE 65, 265 [277], jeweils m. w. N.).Das wiederum ist anhand einer Gesamtschau der oben dargelegten Kriterien und unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen zu prüfen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2012, a. a. O., Rn. 29 ff., …und Urteil vom 14. Februar 2012, a. a. O. [295], jeweils m. w. N.).
Ob die den Beamten gewährte Alimentation amtsangemessen ist, beurteilt sich demgegenüber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschlüsse vom 3. Mai 2012, a. a. O., Rn. 25 ff., …und vom 24. November 1998, a. a. O. [315]) nach dem Nettoeinkommen.
Ließe man diese dementsprechend bei der Berechnung der Nettobesoldung außer Betracht, so läge es der Vergleichbarkeit halber nahe, die Krankenversicherungsbeiträge der in den Vergleichsgruppen erfassten Arbeitnehmer bei der Ermittlung von deren Nettoeinkommen ebenfalls unberücksichtigt zu lassen (vgl. zu dieser Problematik auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2012, a. a. O., Rn. 27).
Maßgeblich ist eine Gesamtschau der insoweit relevanten, bereits dargelegten Kriterien unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2012, a. a. O., Rn. 29 ff., …und Urteil vom 14. Februar 2012, a. a. O. [294 f.], m. w. N.; st. Rspr.).
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 77/17
Alimentation, amtsangemessene
Rn. 22 Mit Beschluss vom 3. Mai 2012 (- 2 BvL 17/08 -, juris) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorlage des Verwaltungsgerichts Braunschweig für unzulässig erachtet. - OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 76/17
Alimentation, amtsangemessene
Rn. 22 Mit Beschluss vom 3. Mai 2012 (- 2 BvL 17/08 -, juris) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorlage des Verwaltungsgerichts Braunschweig für unzulässig erachtet. - OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 228/15
Alimentation, amtsangemessene
Mit Beschluss vom 3. Mai 2012 (- 2 BvL 17/08 -, juris) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorlage des Verwaltungsgerichts Braunschweig für unzulässig erachtet. - VG Braunschweig, 03.04.2014 - 7 A 219/12
Alimentation; angemessene Alimentation; Beamtenbesoldung; Niedersachsen
Rn. 76 Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage mit Beschluss vom 03.05.2012 (- 2 BvL 17/08 - juris) als unzulässig zurückgewiesen.Rn. 112 In den Blick nimmt die Kammer, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Zeitraum 2002 bis 2005 als nicht ausreichend beanstandet hat (Beschluss vom 09.09.2008 - 2 BvL 17/08 -, juris), den Zeitraum von 1983 bis 2005.
Maßgeblich ist eine Gesamtschau der insoweit relevanten, bereits dargelegten Kriterien unter Berücksichtigung der konkret in Betracht kommenden Vergleichsgruppen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 03.05.2012, aaO. Rn. 29 ff.).
Rn. 159 Die Kammer legt nach alldem unter Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 03.05.2012 - 2 BvL 17/08 - das Verfahren erneut vor.
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 229/15
Alimentation, amtsangemessene
Rn. 22 Mit Beschluss vom 3. Mai 2012 (- 2 BvL 17/08 -, juris) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorlage des Verwaltungsgerichts Braunschweig für unzulässig erachtet. - VG Schleswig, 20.09.2018 - 12 A 69/18
Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise …
Rn. 50 III. Für die Entscheidung im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren ist die verfassungsrechtliche Beurteilung des Vorlagegegenstandes entscheidungserheblich (zu den diesbezüglichen Darlegungsanforderungen vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. Mai 2012 - 2 BvL 17/08 -, juris Rn. 19).Die von ihm jeweils gewählte Lösung unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nur insoweit, als dass eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung zulässig ist (BVerfG, Beschluss vom 03. Mai 2012 - 2 BvL 17/08 -, juris Rn. 34 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
Alimentation, amtsangemessene
Rn. 22 Mit Beschluss vom 3. Mai 2012 (- 2 BvL 17/08 -, juris) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorlage des Verwaltungsgerichts Braunschweig für unzulässig erachtet. - VG Berlin, 21.11.2012 - 26 K 255.09
Richterbesoldung in Berlin noch verfassungsgemäß
- OVG Niedersachsen, 28.09.2022 - 5 LC 208/17
Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Begründungspflichten; …
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 75/17
Alimentation, amtsangemessene
- VG Schleswig, 11.11.2025 - 12 A 21/23
Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Vereinbarkeit …
- VG Berlin, 21.11.2012 - 26 K 114.10
Höhe der Besoldung eines Berliner Richters der Besoldungsgruppe R 1
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 258/15
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LB 283/13
Alimentation, amtsangemessene
- VG Berlin, 26.10.2012 - 26 K 30.11
Auch Besoldung der Berliner Beamten ist amtsangemessen
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 2275/14
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 5754/13
Die Besoldung der Beamten A 12 bis A 16 in NRW 2013/14 ist verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2010 - 1 A 3049/06
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 359/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 13; …
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 6317/14
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
- VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 279/14
Erneute Prüfung, ob die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte in den …
- VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13
Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 6166/13
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 15; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 331/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 13; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 144/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 16; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 51/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 14; …
- VG Gera, 19.04.2017 - 1 K 1433/14
Verfassungsmäßigkeit der C 2-Besoldung der Professoren in Thüringen
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