Rechtsprechung
| BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- kirchenrecht-ekd.de
, S. 45
Zur Kirchenfreiheit im Bereich der Berufsbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kirchenrecht - Berufsbildung - Verfassungsgericht - Richterausschluß - Tätigkeit in derselben Sache
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1984 - 8 A 42/79
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Papierfundstellen
- BVerfGE 72, 278
- NJW 1987, 427
- DVBl 1986, 1101
- DÖV 1986, 837
Wird zitiert von ... (86) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76
Konfessionelle Krankenhäuser
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Das ergebe auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 53, 366 ff. zum Krankenhausgesetz Nordrhein-Westfalen.Die Garantie freier Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten ist eine notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die der Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Art. 4 Abs. 2 GG ) die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben unerläßliche Freiheit der Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzufügt (vgl. BVerfGE 42, 312 (332); 53, 366 (401); 57, 220 (244); 66, 1 (20); 70, 138 (164)).
Daß diese Garantie nur "innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes" gegeben ist, besagt nicht, daß jedes allgemeine staatliche Gesetz, sofern es nur aus weltlicher Sicht von der zu regelnden Materie her als vernünftig erscheint, ohne weiteres in den den Kirchen zustehenden Autonomiebereich eingreifen könnte (vgl. BVerfGE 53, 366 (404)).
Aber auch in dem Bereich, in dem der Staat zum Schutze anderer für das Gemeinwesen bedeutsamer Rechtsgüter ordnen und gestalten kann, trifft ein dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht Schranken ziehendes Gesetz seinerseits auf eine ebensolche Schranke, nämlich auf die materielle Wertentscheidung der Verfassung, die über den für die Staatsgewalt ohnehin unantastbaren Freiheitsraum der Kirchen hinaus ihre und ihrer Einrichtungen besondere Eigenständigkeit gegenüber dem Staat anerkennt (vgl. BVerfGE 53, 366 (404) m. w. N.).
Dabei ist dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfGE 53, 366 (401); 66, 1 (22); 70, 138 (167)).
c) Damit greifen die beanstandeten Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes in das den Kirchen von Verfassungs wegen zustehende Selbstbestimmungsrecht, insbesondere in ihre Organisationsgewalt und Personalhoheit ein, ohne daß eine solche Regelung im kirchlichen Bereich aus zwingenden Gründen geboten wäre (vgl. BVerfGE 53, 366 (404 f.)).
Auch unter anderen Gesichtspunkten sind "dringende Gründe des gemeinen Wohls" (BVerfGE 53, 366 (407)), die die beanstandeten Vorschriften zu rechtfertigen vermöchten, nicht ersichtlich.
- BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82
Konkursausfallgeld
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Die Garantie freier Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten ist eine notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die der Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Art. 4 Abs. 2 GG ) die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben unerläßliche Freiheit der Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzufügt (vgl. BVerfGE 42, 312 (332); 53, 366 (401); 57, 220 (244); 66, 1 (20); 70, 138 (164)).Bei rein inneren kirchlichen Angelegenheiten kann ein staatliches Gesetz für die Kirche überhaupt keine Schranke ihres Handelns bilden (vgl. BVerfGE 18, 385 (386 ff.); 42, 312 (334); 66, 1 (20)).
Dabei ist dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfGE 53, 366 (401); 66, 1 (22); 70, 138 (167)).
Andererseits gelten diese Vorschriften nicht bereits deshalb für die Kirchen, weil sie Teil der vom Staat geschaffenen Regelungen des beruflichen Bildungswesens sind; denn die durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV garantierte Kirchenautonomie verwehrt es dem Staat, seinen Gesetzen in beliebigem Umfang im Bereich der Kirchen Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 66, 1 (20)).
- BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Loyalitätspflicht
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Die Garantie freier Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten ist eine notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die der Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Art. 4 Abs. 2 GG ) die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben unerläßliche Freiheit der Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzufügt (vgl. BVerfGE 42, 312 (332); 53, 366 (401); 57, 220 (244); 66, 1 (20); 70, 138 (164)).Dabei ist dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfGE 53, 366 (401); 66, 1 (22); 70, 138 (167)).
a) Die Berufsbildung im kirchlichen Bereich wie etwa die Ausbildung zum kirchlichen Verwaltungsdienst zählt einerseits zu den kircheneigenen Angelegenheiten im Sinn des Art. 137 Abs. 3 WRV; denn das Berufsbild des kirchlichen Dienstes wird insgesamt vom kirchlichen Grundauftrag geprägt und erhält von daher seine verfassungsrechtlich geschützte Eigenart (vgl. BVerfGE 70, 138 (165)).
- BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75
Inkompatibilität/Kirchliches Amt
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Zwar sei nach der vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 42, 312 ff. entwickelten Jedermann-Formel noch nicht ohne weiteres anzunehmen, daß sich ein staatliches Gesetz mit der kirchlichen Ausbildung von Verwaltungsangestellten nicht befassen dürfe und daß ein derartiges Gesetz kein Schranken setzendes, "für alle geltendes Gesetz" sein könne.Die Garantie freier Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten ist eine notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die der Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Art. 4 Abs. 2 GG ) die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben unerläßliche Freiheit der Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzufügt (vgl. BVerfGE 42, 312 (332); 53, 366 (401); 57, 220 (244); 66, 1 (20); 70, 138 (164)).
Bei rein inneren kirchlichen Angelegenheiten kann ein staatliches Gesetz für die Kirche überhaupt keine Schranke ihres Handelns bilden (vgl. BVerfGE 18, 385 (386 ff.); 42, 312 (334); 66, 1 (20)).
- BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
Zusammenveranlagung
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Das Gebot solcher Auslegung legitimiert nicht dazu, Wortlaut und Sinn des Gesetzes beiseite zu schieben oder zu verändern (vgl. BVerfGE 8, 28 (34); 8, 38 (41); 18, 97 (111)). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
- BVerfG, 13.06.1958 - 1 BvR 346/57
Rechtswegerschöpfung in Entschädigungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Das Gebot solcher Auslegung legitimiert nicht dazu, Wortlaut und Sinn des Gesetzes beiseite zu schieben oder zu verändern (vgl. BVerfGE 8, 28 (34); 8, 38 (41); 18, 97 (111)). - BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78
Bethel
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Die Garantie freier Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten ist eine notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die der Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Art. 4 Abs. 2 GG ) die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben unerläßliche Freiheit der Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzufügt (vgl. BVerfGE 42, 312 (332); 53, 366 (401); 57, 220 (244); 66, 1 (20); 70, 138 (164)). - BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64
Teilung einer Kirchengemeinde
- BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77
Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG
Auszug aus BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Zu dem Begriff der Tätigkeit "in derselben Sache" in § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluß gemäß § 93 a Abs. 3 BVerfGG a. F. bereits ausgeführt (BVerfGE 47, 105 (108 f.)), daß dieser Begriff in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne auszulegen sei.
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Das Gebot verfassungskonformer Auslegung legitimiert nicht dazu, Wortlaut und Sinn des Gesetzes beiseite zu schieben oder zu verändern (vgl. BVerfGE 8, 28 [34]; 72, 278 [295]). - BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …
Die Regelung genuin religiöser oder weltanschaulicher Fragen, die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugungen, Handlungen und die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften sind dem Staat mangels Einsicht und geeigneter Kriterien untersagt (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ; 93, 1 ; 102, 370 ; 108, 279 ).Rn. 107 aa) Deshalb ergibt sich aus dem Umstand, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nur "innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes" gegeben ist, gerade nicht, dass jegliche staatliche Rechtsetzung, sofern sie nur aus weltlicher Sicht von der zu regelnden Materie her als vernünftig und verhältnismäßig erscheint, ohne weiteres in den den Kirchen, ihren Organisationen und Einrichtungen von Verfassungs wegen zustehenden Autonomiebereich eingreifen könnte (vgl. BVerfGE 53, 366 ; 72, 278 ).
Dieser Wechselwirkung von Kirchenfreiheit und Zweck der gesetzlichen Schrankenziehung ist durch eine entsprechende Güterabwägung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 46, 73 ; 53, 366 ; 66, 1 ; 70, 138 ; 72, 278 ; BVerfGK 12, 308 ).
Rn. 125 Dem Selbstverständnis der Kirche ist dabei ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. hierzu auch: BVerfGE 53, 366 ; 66, 1 ; 70, 138 ; 72, 278 ; BVerfGK 12, 308 ), ohne dass die Interessen der Kirche die Belange des Arbeitnehmers dabei prinzipiell überwögen.
- BVerfG, 29.09.2025 - 2 BvR 934/19
Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung - Erfolgreiche …
Dem Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft ist dabei ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfGE 53, 366 ; 66, 1 ; 70, 138 ; 72, 278 ; 137, 273 ; BVerfGK 12, 308 ), ohne dass die Interessen der Kirche die Belange des Arbeitnehmers dabei prinzipiell überwögen (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 137, 273 ).
- BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg
Rn. 56 a) Die durch Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV gewährleistete freie Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die der Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirchen und Religionsgesellschaften die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben unerlässliche Freiheit der Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzufügt (BVerfG 14. Mai 1986 - 2 BvL 19/84 - [Berufsbildung] zu C 1 der Gründe, BVerfGE 72, 278). - BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas
Mangels Einsicht und geeigneter Kriterien darf der neutrale Staat im Bereich genuin religiöser Fragen nichts regeln und bestimmen (BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ). - BGH, 04.02.2016 - IX ZR 77/15
Insolvenzanfechtung: Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung gegenüber …
Diese Garantie ist eine notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die zur Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Art. 4 Abs. 2 GG) hinzu kommt (vgl. BVerfGE 42, 312, 332; 53, 366, 401; 57, 220, 244; 66, 1, 20; 70, 138, 164; 72, 278, 289).Dass diese Garantie nur innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze gegeben ist, besagt allerdings nicht, dass jedes allgemeine staatliche Gesetz ohne weiteres in den den Kirchen zustehenden Autonomiebereich eingreifen könnte (vgl. BVerfGE 53, 366, 404; 72, 278, 289).
Bei rein inneren kirchlichen Angelegenheiten kann ein staatliches Gesetz für die Kirche keine Schranke ihres Handelns bilden (vgl. BVerfGE 18, 385, 386 ff; 42, 312, 334; 66, 1, 20; 72, 278, 289).
In dem Bereich, in dem der Staat zum Schutze anderer für das Gemeinwesen bedeutsamer Rechtsgüter ordnen und gestalten kann, trifft ein dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht schrankenziehendes Gesetz zudem seinerseits auf eine Schranke, nämlich auf die materielle Wertentscheidung der Verfassung, die über den für die Staatsgewalt unantastbaren Freiheitsraum der Kirchen hinaus ihre und ihrer Einrichtungen besondere Eigenständigkeit gegenüber dem Staat anerkennt (vgl. BVerfGE 53, 366, 404; 72, 278, 289).
Dabei ist dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfGE 53, 366, 401; 66, 1, 22; 70, 138, 167; 72, 278, 289).
- BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11
Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz …
Die Regelung genuin religiöser oder weltanschaulicher Fragen, die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugungen, Handlungen und die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften sind dem Staat mangels Einsicht und geeigneter Kriterien untersagt (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ; 93, 1 ; 102, 370 ; 108, 279 ). - BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen …
Bei der Frage, welchen Grad an Bedeutung eine Glaubensgemeinschaft einer Glaubensregel zumisst, das heißt, ob sie diese für sich als unbedingt verpflichtend oder ihre Einhaltung etwa nur als wünschenswert ansieht, handelt es sich um eine genuin religiöse, die als solche der selbständigen Beurteilung durch die staatlichen Gerichte entzogen ist (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 18, 385 ; 24, 236 ; 41, 65 ; 42, 312 ; 53, 366 ; 72, 278 ; 74, 244 ; 102, 370 ; BVerfGK 9, 371 ; stRspr). - BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
Eilversammlungen
Einer verfassungskonformen Auslegung steht der klare Wortlaut entgegen (vgl. BVerfGE 72, 278 [295] m.w.N.). - BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist unter "derselben Sache" bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen gerichtliche Entscheidungen richten, vor allem das gerichtliche Ausgangsverfahren anzusehen (vgl. BVerfGE 72, 278 ; 78, 331 ). - BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15
Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die …
- BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Selbstablehnung eines Richters im Verfahren "Kopftuchverbot im Schulgesetz …
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16
Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) …
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
- BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 19.12
Zugang zu staatlichen Gerichten; Kirchenbeamtenverhältnis; …
- BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08
Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der deutschen Vereinigungskirche gegen …
- BVerfG, 17.12.2014 - 2 BvR 278/11
Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig …
- BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 610/17
Die Ausschlussregelung wegen der Beteiligung eines Bundesverfassungsrichters an …
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
- BVerwG, 22.02.2024 - 5 C 7.22
Kein höherer staatlicher Zuschuss zur Finanzierung einer kirchlichen …
- BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 23.01
Pfarrerdienstverhältnis, kein Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klagen …
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 21.14
Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes; Justizgewährungsauftrag; autonome …
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07
Befristung - Tariföffnungsklausel - Kirche
- BVerwG, 18.07.1996 - 6 C 10.94
Keine Katholische Volltheologie als Studiengang an der Universität Frankfurt
- BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89
Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern
- BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 26.03
Friedhofsbenutzung; Grabmal; Gestaltungsvorschriften für Grabmale.
- BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12
Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 18.14
Einklage eines von Gerichten der Evangelischen Kirchen zugesprochenen …
- BVerfG, 22.04.2026 - 2 BvR 264/26
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Verwaltungskammer der …
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 20.14
Geltendmachung von erforderlichen kirchenrechtlichen Ansprüche im Klageverfahren …
- BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94
Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95
Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung
- FG Hamburg, 05.02.2013 - 3 K 74/12
Übertragung der Trägerschaft eines kirchlichen Kindergartens als Aufgabenübertrag …
- OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 20 W 13/08
Übernahmerechtliches Squeeze-Out: (Un-)Widerleglichkeit der Vermutung der …
- BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses bzw des …
- VerfG Brandenburg, 24.04.2012 - VfGBbg 47/11
Religionsfreiheit; religionsverfassungsrechtliche Grundsätze; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - VerfGH 44/19
Ablehnungsgesuch im Individualverfassungsbeschwerdeverfahren
- BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, …
- BFH, 14.12.1999 - IX R 7/95
Erweiterter Verlustausgleich für Kommanditisten
- BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 69/93
Keine Verfassungsbeschwerde gegen interne Angelegenheiten von …
- BVerfG, 20.06.2026 - 2 BvR 793/26
Erfolglose Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1282/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Ungültigerklärung der Hamburger …
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 1 S 1083/00
Eintragung einer Kirche ins Denkmalbuch
- BVerwG, 06.04.1990 - 7 B 44.90
Schulaufsichtliche Genehmigung für
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 - VerfGH 33/26
- VGH Hessen, 31.07.1987 - 6 UE 1344/85
Einführung eines Theologiestudiengangs gegen Widerstand der Katholischen Kirche
- LAG Thüringen, 11.10.2024 - 1 SaGa 10/24
Streikuntersagung in kirchlicher Einrichtung - Dritter Weg
- StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit …
- VG Stuttgart, 20.09.2013 - A 11 K 5/13
Flüchtlingsanerkennung, Konvertiten, Konversion, Iran, Christen, Kirchenrecht, …
- BSG, 17.12.1996 - 12 RK 2/96
Kranken- und Rentenversicherungspflicht von Postulantinnen und Novizinnen eines …
- BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - bloßer Sachzusammenhang zwischen …
- VG Schwerin, 13.02.2013 - 3 A 1877/10
Iran; Christenverfolgung; Asyl bzw. Flüchtlingseigenschaft
- VG Köln, 26.10.2007 - 4 K 5520/06
Beschränkung der Rücknahmebefugnis auf besonders schwere Fälle einer …
- FG Niedersachsen, 23.02.2006 - 1 K 76/04
Auswirkungen der geringfügigen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages für das …
- VG Köln, 26.10.2007 - 4 K 63/07
Rücknahme der erteilten Bescheinigung über das Bestehen der Abschlussprüfung …
- LG München I, 13.08.2026 - 27 T 5291/26
Eigenverwaltung, Insolvenzverfahren, Beschwerdeverfahren, Antragsbefugnis, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2008 - 19 A 3506/07
Anwendbarkeit des Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes …
- BFH, 08.03.1996 - III R 146/93
Kinderbetreuungskosten sind nicht um die zumutbare Belastung zu kürzen
- BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 16/91
Kündigung eines Lehrers im Kirchendienst - Unterrichtung der …
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 844/95
Planstelleninhaber: Recht auf Eigenkündigung -Vorzeitige Beendigung des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 104/20
Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs
- BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvL 17/85
Unzulässige Richtervorlage
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 149/21
Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs
- BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 47.01
Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden
- VGH Hessen, 07.07.1994 - 6 UE 2724/90
Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch Einführung eines …
- BFH, 22.07.1987 - II R 204/84
Grundsteuer - GmbH - Grundbesitz - Ordensgenossenschaft - Wohnzwecke
- VG München, 19.12.2013 - M 22 K 12.106
Antrag auf Löschung der Eintragungen im Taufbuch; keine öffentlich-rechtliche …
- OLG Köln, 23.07.2002 - 24 U 49/02
Verfahrensrecht: Klage gegen eine Religionsgemeinschaft
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 64/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- VG Düsseldorf, 19.04.2002 - 1 K 8559/99
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- VG Schwerin, 27.10.2009 - 5 A 939/08
Iran: § 60 Abs. 1 AufenthG, Konversion
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 45/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- VG Minden, 25.07.2007 - 2 L 385/07
Kein Baustopp für die Paul-Gerhardt-Kirche in Bielefeld
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 57/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1989 - 15 A 2584/86
Anspruch eines Prüfungsausschusses zur Vorlage der Prüfungsaufgaben zur …
- VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 15/07
Bauplanungsrecht; Eigentum; Willkür
- VG Regensburg, 30.10.2025 - RN 3 E 25.1809
Katholische Kirche, Religionsgemeinschaft, Priester, Diözese, …
- FG Baden-Württemberg, 20.09.2021 - 10 K 2756/20
Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Verwaltung der römisch-katholischen …
- VG Düsseldorf, 21.12.2000 - 4 K 2728/98
Anspruch auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Versetzung eines …
- VG Stuttgart, 05.08.2014 - A 11 K 4235/13
Iran: § 3 Abs. 1 AsylVfG, Konversion vom Islam zum Christentum führt zu …
- VG München, 24.06.2004 - M 17 K 03.1392
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