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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,11447
BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18 (https://dejure.org/2026,11447)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2026 - 2 BvL 3/18 (https://dejure.org/2026,11447)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2026 - 2 BvL 3/18 (https://dejure.org/2026,11447)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zweitveröffentlichungspflicht

    Regelung zur Zweitveröffentlichungspflicht im baden-württembergischen Hochschulgesetz ist nichtig

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfassungswidrigkeit der der Zweitveröffentlichungspflicht des wissenschaftlichen Personals von Hochschulen (§ 44 Abs 6 LHG ) - fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg - zur Reichweite des Kompetenztitel des Urheberrechts gem Art 73 Abs 1 Nr 9 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 73 Abs 1 Nr 9 GG, Art 267 AEUV, § 44 Abs 6 HSchulG BW vom 01.04.2014, § 44 Abs 6 HSchulG BW vom 17.12.2020, § 38 Abs 4 UrhG
    Verfassungswidrigkeit der der Zweitveröffentlichungspflicht des wissenschaftlichen Personals von Hochschulen (§ 44 Abs 6 LHG ) - fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg - zur Reichweite des Kompetenztitel des Urheberrechts gem Art 73 Abs 1 Nr 9 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweitveröffentlichungspflicht

  • rechtsportal.de

    Regelung über eine sog. Zweitveröffentlichungspflicht des wissenschaftlichen Personals von Hochschulen in Baden-Württemberg als Gegenstand der konkreten Normenkontrolle; Gesetzgebungskompetenz des Bundes zum Schutz des geistigen Eigentums; Sicherung ideeller Interessen ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelung zur Zweitveröffentlichungspflicht im baden-württembergischen Hochschulgesetz ist nichtig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fehlende Gesetzgebungskompetenz: Zweitveröffentlichungsrecht ist Urheberrecht

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Open-Access-Pflicht für Fachbeiträge - Konstanzer Jura-Fakultät siegt in Karlsruhe

Besprechungen u.ä. (5)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Open Access zwischen Zwang und Anreiz: Die verfassungsrechtlichen Grenzen gesetzlicher Zweitveröffentlichungspflichten

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Universitäres Satzungsrecht zum Zweitveröffentlichungsrecht im Lichte der verfassungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz (jurisPR-WettbR 6/2026 Anm. 1)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 71, Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG, §§ 12, 38 UrhG

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Die unklare Zukunft der Wissenschaftstransparenz: Wann äußert sich das Bundesverfassungsgericht zur Zweitverwertungspflicht?

  • irights.info (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zweitveröffentlichungsrecht und Causa Konstanz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2026, 991
  • GRUR 2026, 871
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15

    Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18
    Rn. 23 Entscheidungserheblichkeit setzt voraus, dass das Vorlagegericht bei der Endentscheidung im Ausgangsverfahren je nach Gültigkeit oder Ungültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Norm zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 157, 223 - Berliner Mietendeckel; 160, 1 - Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe in Bremer Häfen; stRspr).

    Dabei ist grundsätzlich auf die Auffassung des vorlegenden Gerichts abzustellen, solange diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 157, 223 ; 160, 1 ; stRspr) und es sich nicht um eine verfassungsrechtliche Vorfrage handelt (vgl. BVerfGE 46, 268 ; 63, 1 ; 89, 144 ; 131, 1 ; 145, 171 ).

    Rn. 26 Wenn sowohl die unionsrechtliche als auch die verfassungsrechtliche Rechtslage umstritten sind, besteht zwischen einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 AEUV) und einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (Art. 100 Abs. 1 GG) keine feste Rangfolge; das Vorlagegericht entscheidet vielmehr nach eigenem Ermessen über das weitere Vorgehen (vgl. BVerfGE 116, 202 ; 129, 186 ; 160, 1 ).

    Steht allerdings fest, dass das beanstandete Gesetz unionsrechtswidrig ist und aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden darf, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit im Sinne von Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 106, 275 ; 116, 202 ; 160, 1 ).

    Auch insoweit ist jedoch die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 160, 1 ).

    Nach der Systematik der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung wird der Kompetenzbereich der Länder grundsätzlich durch die Reichweite der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes bestimmt, nicht umgekehrt (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ; 163, 1 - Windenergie im Wald;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 26 - Berliner Hochschulgesetz;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 85 - Triage II).

    Die Sperrwirkung tritt nur dann nicht ein, wenn und soweit der Bund die Länder gemäß Art. 71 GG in einem (formellen) Bundesgesetz ausdrücklich zu einer Regelung ermächtigt hat (vgl. BVerfGE 160, 1 ).

    Rn. 34 1. Die zunächst erforderliche Auslegung der Kompetenztitel des Grundgesetzes erfolgt anhand der allgemeinen Regeln der Verfassungsinterpretation und damit vor allem nach Wortlaut, Systematik, Normzweck und Entstehungsgeschichte (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ; 163, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    In diesem Zusammenhang kommt insbesondere der Staatspraxis und der Entwicklung der betreffenden Kompetenzmaterie Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    Aus der Staatspraxis kann abgeleitet werden, ob und wie der historische Gesetzgeber eine Kompetenz genutzt und inwieweit sich dadurch über die Zeit hinweg ein bestimmtes Verständnis der Norm herausgebildet hat (vgl. BVerfGE 77, 308 ; 157, 223 ; 160, 1 ).

    Insoweit schafft § 44 Abs. 6 LHG BW in seinem persönlichen Anwendungsbereich ein Sonderrecht zu § 38 Abs. 4 UrhG, indem - vermittelt über die jeweiligen Hochschulsatzungen - im Gewande einer Dienstpflicht des wissenschaftlichen Hochschulpersonals für eine davon umfasste Gruppe von Urhebern das Recht zur Zweitverwertung im öffentlichen Interesse zur Pflicht umgestaltet wird (vgl. zur Zuordnung einer Regelung nach ihrem materiellen Gehalt und nicht der formalen Einkleidung auch BVerfGE 160, 1 ).

  • BVerfG, 25.06.2025 - 1 BvR 368/22

    Berliner Hochschulgesetz - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer staatlichen …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18
    Nach der Systematik der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung wird der Kompetenzbereich der Länder grundsätzlich durch die Reichweite der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes bestimmt, nicht umgekehrt (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ; 163, 1 - Windenergie im Wald; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 26 - Berliner Hochschulgesetz;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 85 - Triage II).

    Rn. 34 1. Die zunächst erforderliche Auslegung der Kompetenztitel des Grundgesetzes erfolgt anhand der allgemeinen Regeln der Verfassungsinterpretation und damit vor allem nach Wortlaut, Systematik, Normzweck und Entstehungsgeschichte (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ; 163, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    In diesem Zusammenhang kommt insbesondere der Staatspraxis und der Entwicklung der betreffenden Kompetenzmaterie Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    Die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Normbestandes ist weniger relevant, wenn die Kompetenzmaterie einen Lebenssachverhalt benennt, und maßgeblicher, wenn die Regelungsmaterie normativ-rezeptiv einen vorgefundenen Normbereich aufgegriffen hat; dann kommt dem Gesichtspunkt des Traditionellen oder Herkömmlichen wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 138, 261 ; 145, 20 ; 157, 223 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    Nicht entscheidend ist dagegen die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder (vgl. BVerfGE 161, 63 - Windenergie-Beteiligungsgesellschaften; 163, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 28;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 87).

    Umgekehrt ist eine Teilregelung, die einen erheblichen eigenen Regelungsgehalt hat und mit der Gesamtregelung nicht eng verzahnt ist, auch kompetenzrechtlich eigenständig zu beurteilen (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 137, 108 ; 161, 63 ; 163, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 28;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 87).

    Seit der Aufhebung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GG a.F. für die Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienst der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen, die neben den Beamten auch die Angestellten (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 32 m.w.N.) sowie insbesondere das Dienstrecht des Hochschulpersonals (vgl. BVerfGE 111, 226 ) umfasste, verfügen die Länder auch insoweit - abgesehen von den Statusrechten und -pflichten der Beamten und Richter (vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG) - nach Art. 70 GG über die Gesetzgebungszuständigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 32).

    Rn. 58 bb) Auf eine nähere Bestimmung der Reichweite dieser Länderkompetenzen - auch in Abgrenzung zur konkurrierenden Gesetzgebung für die Statusrechte und -pflichten der Beamten nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG (…vgl. dazu Wittreck, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 74 Rn. 135 f. m.w.N.) und für das Arbeitsrecht nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (vgl. zur Abgrenzung von öffentlichem Dienstrecht und Arbeitsrecht BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 33 m.w.N.) - kommt es vorliegend nicht an.

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18
    Rn. 23 Entscheidungserheblichkeit setzt voraus, dass das Vorlagegericht bei der Endentscheidung im Ausgangsverfahren je nach Gültigkeit oder Ungültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Norm zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 157, 223 - Berliner Mietendeckel; 160, 1 - Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe in Bremer Häfen; stRspr).

    Dabei ist grundsätzlich auf die Auffassung des vorlegenden Gerichts abzustellen, solange diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 157, 223 ; 160, 1 ; stRspr) und es sich nicht um eine verfassungsrechtliche Vorfrage handelt (vgl. BVerfGE 46, 268 ; 63, 1 ; 89, 144 ; 131, 1 ; 145, 171 ).

    Nach der Systematik der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung wird der Kompetenzbereich der Länder grundsätzlich durch die Reichweite der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes bestimmt, nicht umgekehrt (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ; 163, 1 - Windenergie im Wald;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 26 - Berliner Hochschulgesetz;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 85 - Triage II).

    Rn. 34 1. Die zunächst erforderliche Auslegung der Kompetenztitel des Grundgesetzes erfolgt anhand der allgemeinen Regeln der Verfassungsinterpretation und damit vor allem nach Wortlaut, Systematik, Normzweck und Entstehungsgeschichte (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ; 163, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    In diesem Zusammenhang kommt insbesondere der Staatspraxis und der Entwicklung der betreffenden Kompetenzmaterie Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    Aus der Staatspraxis kann abgeleitet werden, ob und wie der historische Gesetzgeber eine Kompetenz genutzt und inwieweit sich dadurch über die Zeit hinweg ein bestimmtes Verständnis der Norm herausgebildet hat (vgl. BVerfGE 77, 308 ; 157, 223 ; 160, 1 ).

    Die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Normbestandes ist weniger relevant, wenn die Kompetenzmaterie einen Lebenssachverhalt benennt, und maßgeblicher, wenn die Regelungsmaterie normativ-rezeptiv einen vorgefundenen Normbereich aufgegriffen hat; dann kommt dem Gesichtspunkt des Traditionellen oder Herkömmlichen wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 138, 261 ; 145, 20 ; 157, 223 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    Über den vorkonstitutionellen fachrechtlichen Normenbestand hinaus ist auch die Staatspraxis unter dem Grundgesetz relevant (vgl. BVerfGE 157, 223 ).

  • BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18
    Nach der Systematik der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung wird der Kompetenzbereich der Länder grundsätzlich durch die Reichweite der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes bestimmt, nicht umgekehrt (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ; 163, 1 - Windenergie im Wald;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 26 - Berliner Hochschulgesetz;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 85 - Triage II).

    Rn. 34 1. Die zunächst erforderliche Auslegung der Kompetenztitel des Grundgesetzes erfolgt anhand der allgemeinen Regeln der Verfassungsinterpretation und damit vor allem nach Wortlaut, Systematik, Normzweck und Entstehungsgeschichte (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ; 163, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    Hat der Verfassungsgeber eine normativ ausgeformte Materie vorgefunden und sie als solche gleichsam nachvollziehend benannt, so ist davon auszugehen, dass die einfachgesetzliche Ausformung in der Regel den Zuweisungsgehalt auch der Kompetenznorm bestimmt (vgl. BVerfGE 109, 190 ; 138, 261 ; 163, 1 ).

    Dann kann bei der Auslegung auf die normativen Strukturen der Kompetenzmaterie, wie sie sich in der Tradition des jeweiligen Rechtsgebiets entwickelt haben, zurückgegriffen werden (vgl. BVerfGE 145, 20 ; 163, 1 ).

    Nicht entscheidend ist dagegen die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder (vgl. BVerfGE 161, 63 - Windenergie-Beteiligungsgesellschaften; 163, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 28;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 87).

    Umgekehrt ist eine Teilregelung, die einen erheblichen eigenen Regelungsgehalt hat und mit der Gesamtregelung nicht eng verzahnt ist, auch kompetenzrechtlich eigenständig zu beurteilen (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 137, 108 ; 161, 63 ; 163, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 28;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 87).

  • BVerfG, 23.09.2025 - 1 BvR 2284/23

    Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit dem Grundgesetz …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18
    Nach der Systematik der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung wird der Kompetenzbereich der Länder grundsätzlich durch die Reichweite der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes bestimmt, nicht umgekehrt (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ; 163, 1 - Windenergie im Wald;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 26 - Berliner Hochschulgesetz; Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 85 - Triage II).

    Rn. 34 1. Die zunächst erforderliche Auslegung der Kompetenztitel des Grundgesetzes erfolgt anhand der allgemeinen Regeln der Verfassungsinterpretation und damit vor allem nach Wortlaut, Systematik, Normzweck und Entstehungsgeschichte (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ; 163, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27; Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    In diesem Zusammenhang kommt insbesondere der Staatspraxis und der Entwicklung der betreffenden Kompetenzmaterie Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 157, 223 ; 160, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27; Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    Die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Normbestandes ist weniger relevant, wenn die Kompetenzmaterie einen Lebenssachverhalt benennt, und maßgeblicher, wenn die Regelungsmaterie normativ-rezeptiv einen vorgefundenen Normbereich aufgegriffen hat; dann kommt dem Gesichtspunkt des Traditionellen oder Herkömmlichen wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 138, 261 ; 145, 20 ; 157, 223 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27; Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    Nicht entscheidend ist dagegen die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder (vgl. BVerfGE 161, 63 - Windenergie-Beteiligungsgesellschaften; 163, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 28; Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 87).

    Umgekehrt ist eine Teilregelung, die einen erheblichen eigenen Regelungsgehalt hat und mit der Gesamtregelung nicht eng verzahnt ist, auch kompetenzrechtlich eigenständig zu beurteilen (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 137, 108 ; 161, 63 ; 163, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 28; Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 87).

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18
    Das in normativen Strukturen, Regelungsgehalten und Begrifflichkeiten dieser Gesetze zum Ausdruck kommende traditionelle Rechtsverständnis ist für Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG mit interpretationsleitend (vgl. der Sache nach schon BVerfGE 58, 137 ; 97, 228 ;… siehe auch Heintzen, in: Huber/Voßkuhle, GG, 8. Aufl. 2024, Art. 73 Rn. 89;… Rengeling, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 135 Rn. 124;… Uhle, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 73 Rn. 200 ).

    Dazu gehört traditionell insbesondere neben der Einräumung von Verwertungsrechten einschließlich des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts (vgl. §§ 15 ff. UrhG) auch der Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts einschließlich des Veröffentlichungsrechts (vgl. §§ 12 ff. UrhG; BVerfGE 58, 137 ).

    Das Verlagsrecht umfasst (nur) diejenigen Aspekte des Verlagswesens, die das Verhältnis zwischen Verleger und Urheber betreffen, insbesondere das Recht und die Pflicht des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung des ihm vom Urheber aufgrund des Verlagsvertrags überlassenen Werkes (vgl. § 1 Verlagsgesetz; BVerfGE 58, 137 ;… Degenhart, in: Sachs, GG, 10. Aufl. 2024, Art. 73 Rn. 45;… Heintzen, in: Huber/Voßkuhle, GG, 8. Aufl. 2024, Art. 73 Rn. 90;… Rengeling, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 135 Rn. 125;… Spranger, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 73 Rn. 59 ;… Uhle, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 73 Rn. 203 ;… Wittreck, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 73 Rn. 61).

    Zwar rechtfertigt allein die tatbestandliche Anknüpfung einer Regelung an einen urheberrechtlichen Begriff oder eine urheberrechtliche Position nicht ihre Zuordnung zum Urheberrecht (vgl. BVerfGE 58, 137 ).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18
    Die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Normbestandes ist weniger relevant, wenn die Kompetenzmaterie einen Lebenssachverhalt benennt, und maßgeblicher, wenn die Regelungsmaterie normativ-rezeptiv einen vorgefundenen Normbereich aufgegriffen hat; dann kommt dem Gesichtspunkt des Traditionellen oder Herkömmlichen wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 138, 261 ; 145, 20 ; 157, 223 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    Dann kann bei der Auslegung auf die normativen Strukturen der Kompetenzmaterie, wie sie sich in der Tradition des jeweiligen Rechtsgebiets entwickelt haben, zurückgegriffen werden (vgl. BVerfGE 145, 20 ; 163, 1 ).

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18
    Umgekehrt ist eine Teilregelung, die einen erheblichen eigenen Regelungsgehalt hat und mit der Gesamtregelung nicht eng verzahnt ist, auch kompetenzrechtlich eigenständig zu beurteilen (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 137, 108 ; 161, 63 ; 163, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 28;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 87).

    Das in normativen Strukturen, Regelungsgehalten und Begrifflichkeiten dieser Gesetze zum Ausdruck kommende traditionelle Rechtsverständnis ist für Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG mit interpretationsleitend (vgl. der Sache nach schon BVerfGE 58, 137 ; 97, 228 ;… siehe auch Heintzen, in: Huber/Voßkuhle, GG, 8. Aufl. 2024, Art. 73 Rn. 89;… Rengeling, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 135 Rn. 124;… Uhle, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 73 Rn. 200 ).

  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18
    Die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Normbestandes ist weniger relevant, wenn die Kompetenzmaterie einen Lebenssachverhalt benennt, und maßgeblicher, wenn die Regelungsmaterie normativ-rezeptiv einen vorgefundenen Normbereich aufgegriffen hat; dann kommt dem Gesichtspunkt des Traditionellen oder Herkömmlichen wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 138, 261 ; 145, 20 ; 157, 223 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2025 - 1 BvR 368/22 -, Rn. 27;… Beschluss des Ersten Senats vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 u.a. -, Rn. 86).

    Hat der Verfassungsgeber eine normativ ausgeformte Materie vorgefunden und sie als solche gleichsam nachvollziehend benannt, so ist davon auszugehen, dass die einfachgesetzliche Ausformung in der Regel den Zuweisungsgehalt auch der Kompetenznorm bestimmt (vgl. BVerfGE 109, 190 ; 138, 261 ; 163, 1 ).

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Tariftreueerklärung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2026 - 2 BvL 3/18
    Rn. 26 Wenn sowohl die unionsrechtliche als auch die verfassungsrechtliche Rechtslage umstritten sind, besteht zwischen einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 AEUV) und einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (Art. 100 Abs. 1 GG) keine feste Rangfolge; das Vorlagegericht entscheidet vielmehr nach eigenem Ermessen über das weitere Vorgehen (vgl. BVerfGE 116, 202 ; 129, 186 ; 160, 1 ).

    Steht allerdings fest, dass das beanstandete Gesetz unionsrechtswidrig ist und aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden darf, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit im Sinne von Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 106, 275 ; 116, 202 ; 160, 1 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 9 S 2056/16

    Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Regelung zum Recht auf …

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13

    Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvF 1/05

    Normenkontrollantrag Bayerns und Hessens zum Luftsicherheitsgesetz teilweise …

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von …

  • OLG München, 21.03.1996 - 29 U 5512/95

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen der Verletzung von Urheberrechten; Unerlaubte …

  • RG, 16.09.1908 - I 499/07

    Urheberrecht; Beiheftung von Annoncen

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

  • BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht …

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 167/05

    selbststabilisierendes Kniegelenk

  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 35/81

    Konkurs von Rundfunkanstalten

  • BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72

    Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in …

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